Mitteilungen für die Landwirtschaft
An Saatgut sparen — grundverkehrt! Saatgut Wechsel bringt höhere Erträge
Verschiedene Landw. Ortsvereine des Dienstbezirkes des Landwirtschaftsamts Calw haben im Anbaujahr 1949/50 Gemeindesaatgutäcker mit Winterweizen angelegt, um durch die Vermehrung von Elite- Saatgut die Grundlage zu schaffen, die Landwirte für das kommende Anbaujahr mit hochwertigem Gemeindesaatgut zu versorgen. Den landw. Ortsobmännern sei für ihre Mühewaltung bei der Durchführung dieser Gemeindesaatgutäcker bestens gedankt. Zum Anbau kamen nur die für unsere Verhältnisse bestbewährten Winterweizensorten und zwar
1. für sehr gute Bodenverhältnisse :
Hege’s Basalt-Hochzucht — durch den Ortsverein in Deckenpfronn, Schweiger’s Taca-Hochzucht — in Deckenpfronn, Mött- lingen, Oberhaugstett und Ottehbronn, Schweiger’s - Taca -1. Nachbau — in Sim- mozheim;
2. für mittlere Böden:
Lang’s Braunweizen Walthari-Hochzucht
— in Möttlingen und Stammheim, und Lang’s Braunweizen Trubilo-Hochzucht
— in Dachtel.
In der Saatbauwirtschaft Hofgut Dicke, Gemeinde Stammheim, wurde Taca und Walthari ebenfalls auf größeren Flächen vermehrt. Dieses Vermehrun gssa atgut steht den Landwirten über die WLZ in Calw zur Verfügung.
Taca ist eine Kreuzung von Carsten’s V und Lang’s Braunweizen Tassilo, die sich stärker bestockt und daher geringere Saatmengen zuläßt. Lang’s Braunweizen Walthari hat ein sehr großes Korn und erfordert daher zur Erlangung von Höchsterträgen höhere Saatgutmengen (2 kg je ar).
Den Landwirten, die Saatgutwechsel vornehmen wollen, wird empfohlen, auf oben genannte Sorten zurückzugreifen und sich wegen des Bezugs von diesem anerkannten Saatgut an die betreffenden Ortsobmänner
bzw. Beteiligten an den Gemeindesaetgut- äckern und die WLZ zu wenden.
Anerkannte Saatkartoffeln der bestbewährten Sorten haben folgende Vermehrungsstellen im Dienstbezirk des Landwirtschaftsamtes Calw abzugeben:
P. S. G. Flava: Langenbrand: Rentsch- ler, Friedrich, Ortsobmann; Neuweiler: Kübler II, Martin; Rötenbach: Stoll, Joh., Ortsobmann; Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister.
Böhm’s Mittelfrühe: Altburg- Spesshardt: Kugele, Jakob.
Zwehl’s Agnes: Liebeisberg: Hanselmann, Karl; Sommenhardt-Lützenhardt: Lutz, Michael, Talbauer.
v. Dürkheim’s Aquila: Altburg- Weltenschwann: Pfrommer, Michael, Ortsobmann; Martinsmoos: Dürr, Joh. Georg; Sommenhardt-Lützenhardt: Lutz, Michael, Talbauer.
Raddatz Voran: Altburg-Welten- schwann: Pfrommer, Michael, Haus 59; Langenbrand: Großhans, Peter; Neubulach: Hermann, Friedrich, Bürgermeister; Mayer, Georg; Rötenbach: Kugele, Daniel; Unmacht, Jakob.
Böhm’s Ackersegen: Agenbach: Wolf, Hans; Altburg-Weltenschwann: Pfrommer, Michael, Ortsobmann; Pfrommer, Michael, Haus 59; Breitenberg: Keppler, Philipp; Emberg: Rentsehler, Jakob; Langenbrand: Walz, Gottlieb; Liebeisberg: Rometsch, Friedrich; Martinsmoos: Dürr, Joh. Georg; Neubulach: Hermann, Friedrich, Bürgermeister; Mayer, Georg; Neuweiler: Kübler II, Martin; Schanz, Ernst, Bürgermeister; OberkollWangen: Lörcher, Hans, Bürgermeister; Rötenbach: Kugele, Daniel.
Bestellungen für Herbst- und Frühjahrslieferungen werden von den, Vermehrungsstellen jetzt schon entgegengenommen. Spardas, Kartoffelanbauer, nützt diese sehr günstigen Bezugsmöglichkeiten durch S o - fort- Bestellungen. Nur hochwert. Pflanzgut bringt Kartoffelhöchsterträge; daher: Anerkanntes Pflanzgut auch in dem kleinsten Betrieb!
Landwirtschaftsamt Calw
derung Abstand zu nehmen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Alle wesentlichen Vorhaben sind in verschiedenen Sitzungen bereits vorberaten worden.
2. Fast alle anderen Ausgaben sind zwangsläufig. Soweit es sich um Gehaltsund Lohnausgaben handelt, sind gesetzliche Vorschriften bzw. Tarife maßgebend. Im übrigen wird über alle Entlassungen und Neueinstellungen sowieso vom Gemeinderat beschlossen.
3. Die Posten, die variabel sind, können bei der Haushaltsberatung eingehend besprochen und auch ohne weiteres abgeändert werden.
4. Durch die Einführung neuer Rechnungsvorschriften für Gemeinden über 3000 Einwohner im Jahr 1938 ist der Haushaltsplan so stark aufgegliedert worden, daß er jedes Jahr ein Werk von 140 Seiten darstellt. Allein diese Tatsache zeigt deutlich, daß sich ein Außenstehender ohne Anleitung praktisch nicht zurechtfinden kann..
5. Der Haushaltsplan ist darüber hinaus noch lange keine Vollmacht für den Bürgermeister, im Rahmen der Plansätze nur nadh eigenem Gutdünken Geld auszugeben. Er hat vielmehr nach der Gemeindeordnung die Pflicht, die Gemeinde nach den Beschlüssen des Gemeinderats zu verwalten. So unterliegt also auch die Ausführung des Haushaltsplans im wesentlichen noch den Beschlüssen des Gemeinderats.
6. Es muß aus all diesen Gründen bezweifelt werden, ob der Arbeits- bzw. Kostenaufwand für die Fertigung von weiteren 12 Exemplaren des Haushaltsplans in Anbetracht des sicher nur geringen Nutzens, der daraus gezogen werden könnte, vertreten werden kann.
Schließlich haben sämtliche Gemeinderäte den Eindruck gewonnen, daß nan darauf verzichten kann, zumal in den vergangenen Jahren in dieser Beziehung keinerlei Kompetenzschwierigkeiten aufgetreten sind. Begrüßt wurde, daß vom Bürgermeister auf Vorschlag von Herrn Fischer zugesagt wurde, jederzeit und jedem Gemeinderatsmitglied ein Exemplar des Haushaltsplans zur Einsichtnahme vorübergehend zu überlassen. Der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplans 1950, der in Einnahmen und Ausgaben mit rund 440 000 DM abschließt, wurde alsdann mit geringfügigen Abänderungen einstimmig festgestellt.
Gemeinde Dobel
Die Fremdensaison 1950 hat die Kurverwaltung im wesentlichen zufriedengestellt. Leider ist infolge der immer noch andauernden Belegung der maßgeblichen Häuser (Hotel Funk und Post) durch die Besatzungsmacht der Vorkriegsstand im Fremdenverkehr noch nicht wieder erreicht, obwohl der Gasthof zum Ochsen die Zahl der Betten durch Erweiterung vermehrt hat und auch das Gasthaus zur Linde zur Zeit einen bedeutenden Ausbau erfährt. In der Linde wird neben zahlreichen Fremdenzimmern auch ein größerer Saal gewonnen. Im Gasthaus zum Rößle erhielten Eingang und Flur eine geschmackvolle Verbesserung. Die in diesem Hause befindliche Niederlassung der Fa. Gauthier in Calmbach wird zum Leidwesen ihrer 40 Arbeiter aufgelöst und nach Calmbach verlegt. Die Arbeiter werden dort weiterbeschäftigt. Eine Omnibuslinie wird für sie eingerichtet. — Auch die Gemeinde hat zur Hebung ihres äußeren Ansehens mancherlei unternommen. Die Herrichtung der öffentlichen Anlagen, die vermehrte Aufstellung von Sitzbänken sowie die Verbesserung der Ortsstraßen durch die Oberflächenbehandlung der Wildbader- und Herrenalberstraße werden von den Gästen und Einheimischen dankbar begrüßt. Nunmehr hofft man auf die baldige 'Inangriffnahme des Umbaues der Neusätze retraße durch den Kreis ver- baai.
Gemeinde Bad Teinach
Die Zahl der Kurgäste des Bades ist dieses Jahr gegenüber 1949 um ein gutes Drittel angewachsen. Trotz der Wiedereröffnung des Badhotels (mit über 100 Betten) war während der Hauptsaison von Mitte Juli bis Ende August nicht nur jedes Bett belegt, sondern leider mußte auch eine ganze Anzahl Anfragen abgewiesen werden. Viel Anerkennung fanden immer die Darbietungen der Kurkapelle W. Wohlgemut. Das weithin bekannte Freibad lockte auch heuer wieder, viele Hunderte in upser Tal.
Dm äußere Bild des Kurorts hat eine weitere Verschönerung und Verbesserung erfahren: Unter großem Kostenaufwand ließ die Gemeindeverwaltung über die Sommermonate sämtliche Nebenstraßen mit einem sauberen, dauerhaften Belag versehen, so daß nun alle Ortsstraßen den modernsten Anforderungen genügen. Nachdem die beiden Werkswohnungen der Mineralbrunnen-AG. ihrer Vollendung entgegengehen, scheint endlich auch hier die private Bautätigkeit zu erwachen. Sowohl ein Geschäfts- als auch ein Wohnhaus sollen demnächst begonnen werden. Zusam-
Straßensperrung
Infolge Ausbesserungsarbeiten am schienengleichen Übergang beim Haltepunkt Engelsbrand wird die Bundesstraße Nr. 294 zwischen Bahnhof Birkenfeld und Neuenbürg am Dienstag, 26. September 1950, von 7 bis 18 Uhr für den gesamten Fährverkehr gesperrt. Umleitung über Birkenfeld bzw. Büchenbronn.
Landratsamt r— Verkehrsabteil ung —
men mit der durch den Wegzug einer Familie frei gewordenen Wohnung dürfte dadurch eine spürbare Entlastung des bisher sehr gespannten Wohnungsmarktes ein- treten.
Hunde und Katzen nicht umherschweifen lassen!
Es wird darauf hingewiesen, daß das Um- herschweifenlassen von Hunden und Katzen in Wald und Feld verboten ist. Nach § 40 Abs. 2 Ziff. 2 des Jagdgesetzes können Hunde, die im Wald und freien Feld außerhalb der Einwirkung ihres Besitzers und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von bewohnten Häusern angetroffen werden, von den zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen getötet werden. Außerdem können im Uebertretungs- falle die für die Hunde und Katzen verantwortlichen Personen mit einer Geldstrafe bis zu 150 DM oder mit Haft bestraft werden.
Kreisjagdamt
Marktberichte
Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 825, Ochsen 164, Bullen 169, Rinder 213, Kühe 279, Kälber 791, j Schweine 1577, Schafe 113. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen jung I aa 90—98, a 78—90, Ochsen alt a 78—90; Bullen jung aa 90—96, a 85—90, b 80—85; ! Rinder aa 94—100, a 83—92, b 78—82; Kühe jung a 70—80, b 58—66, c 50—58, d -—47, Kühe alt a 70—80, b 58—66; Kälber Sonderklasse über Notiz a 140—146, b 130—140, c 115—125, d 105; Schweine a, bl, b2 134 bis 142, c 128—138, d 125—130, e 125—130, gl 120—130, g2 106—115.