Bekanntgaben

Kreisstadt Calw Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk II, be­stehend aus der Markungsfläche links des Nagoldflußlaufes und der gesamten Fläche des Vororts Alzenberg mit zusammen zirka 340 ha Wald und 240 ha Feld, soll nach dem Gemeinderatsheschluß vom 8. 9. 1950 sofort an einen Calwer Jäger verpachtet werden. Jagdliebhaber werden zur Abgabe schriftlicher Angebote bis Montag, den 25. September 1950, 12 Uhr, aufgefordert.

Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen Die Wahlkartei, welche zur Volksbefra­gung am 24. 9. 1950 neu aufgestellt worden ist, gilt zugleich als Urliste für die Aus­wahl der Schöffen und Geschworenen. Die Kartei ist in der Zeit vom 25. bis 30. Sep­tember 1950 auf dem Rathaus, Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

H e r b s th a up r o g r a mm 1950 für Flüchtlinge, pol. Verfolgte und Kriegssachgescliädigte Anträge auf Beteiligung am Herbstbau­programm können von vorgenannten La­stenausgleichsberechtigten gestellt werden. Vorgesehen ist für eine Wohnungseinheit bei einem Eigenkapital von 1800 DM eine Baudarlehenszuteilung auf 1. Hypothek von 4000 DM zu 6%, von 2500 DM auf 2. Hypo­thek zu 4,5% und von 3700 DM unverzins­liches Darlehen, bei je 1% Tilgung.

Bürgermeisteramt

Gemeinde Schmieh Jagdverpachtung Die zirka 600 ha umfassende Jagd des Gemeindebezirks Schmieh wird auf 6 Jahre verpachtet. Schriftliche Angebote sind bis spätestens 25. September dieses Jahres an das Bürgermeisteramt Schmieh einzurei­chen. Den Zuschlag unter den Bewerbern behält sich der Gemeinderat vor.

Bürgermeisteramt

Gemeinde Birkenfeld Aus der G e m e i n d e r a t s s i t z u n g vom 14. September

Für die Kantine der Sportvereinigung Birkenfeld auf dem Sportplatz bei der Sonne wurde eine Wirtschaftserlaubnis fürWettspieltage, Vereinsfestlichkeiten auf dem Sportplatz, Vereinssitzungen und Übungsabende befürwortet. Der Gemeinde­rat glaubt, daß die Bedeutung dieses Ver­eins ein derartiges Entgegenkommen recht­fertigt. .Der Bürgermeister wurde beauf­tragt, sich um die Finanzierung von vier Wohnungseinheiten aus dem Herbstbaupro­gramm 1950 zu bemühen. Der Ortsbau­planIndustrieviertel wurde vom Land­ratsamt genehmigt. Das Vorhaben des Bürgermeisters, sich in einer öffentlichen Versammlung für den Südweststaat einzu­setzen, wurde gebilligt. Der Gemeinderat selbst will aber nicht offiziell Stellung neh­men.

Der wesentlichste Punkt der Tagesord­nung war die Beratung des Haushalt- plans 195 0. Der Entwurf wurde vom Bürgermeister im Benehmen mit seinen Be­amten ausgearbeitet. Von der Einnahme­seite interessierten besonders die Real­steuerhebesätze. Sie sind für 1950 in fol­gender Höhe vorgesehen: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 190 v. H., Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke 170 v. H., Gewerbe­steuer 290 v. H. Der Gemeinderat gab klar zu verstehen, daß er einer Haushaltssatzung mit den vorjährigen Helmsätzen auf kei­nen Fall hätte zustimmen können. Bezüg­lich der Gewerbesteuer wurde eine allmäh­liche Angleichung an den Hebesatz von Ptoraheiia dringend gefordert, Sm nll aal

der Gemeinden

alle Fälle verhindert werden, daß unsere größeren Schmuckwarenbetriebe vollends alle nach Pforzheim ab wandern; anderer­seits sollen die Bestrebungen von zunächst einer bedeutenden Firma, einen größeren Zweigbetrieb hier zu erstellen, soweit wie möglich gefördert werden. Die Erhebung der Einwohnersteuer nach den bisherigen Sätzen konnte leider nicht umgangen wer­den.

Zu den wesentlichen Ausgabeplansätzen wurde im Vorbericht zum Haushaltsplan Stellung genommen. Die Ofenheizung im Rathaus ist sehr mangelhaft. Heuer ist die Anschaffung und Aufstellung des Heizkes­sels für eine Dampfheizung und im näch­sten Jahr die Einrichtung der Anlage vor­gesehen. Für die Fortsetzung der Schul- hausinstandsetzung sind weitere 6000 DM notwendig. Vor allem muß auch die Um­zäunung des Schulhofes erneuert werden. Durch starkes Ansteigen der Schülerzahl und durch sonstige Zeitverhältnisse bedingt ist die Neuanschaffung von Bänken und Tischen sowie die Ersatzbeschaffung für unzweckmäßige I^hr- und Lernmittel. Der Aufwand hierfür beträgt 6000 DM. Als Bei­trag der bürgerlichen Gemeinde an die ev. Kirchengemeinde zu den persönlichen Ko­sten für den Kindergarten wurden heuer erstmals monatlich 60 DM verwilligt. Es wurde festgestellt, daß der NSV-Kinder- garten bis zum Jahre 1945 wesentlich hö­here Kosten verursacht hat.

Für die Instandsetzung der Ortsstraßwi sind auf Rechnung 1950 bereits 14 730 DM an sächlichen Kosten entstanden. Mit den Arbeitslöhnen zusammen sind für die Orts­straßen 30 000 DM notwendig. Eine Erhö­hung dieses Plansatzes ist nicht mehr mög­lich. Verschiedene Anträge von den Anlie­gern auf Instandsetzung der Kreuz-, Pano­rama-, Alte Pforzheimer Straße und des Kirchwegs mußten leider noch um ein Jahr

Fachkurse füi

Bekanntmachung

des Landwirtschaftsministeriums über die Abhaltung eines Lehrganges zur Erlangung der Anerkennung als

Hufschmied

(Gesetz über den Hufbeschlag vom 20. De­zember 1940).

Der nächste, 4 Monate dauernde Lehrgang an der Staatlichen Lehrschmiede für Huf- und Klauenpflege in Reutlingen beginnt am

1. November 1950.

Gesuche um Zulassung sind bis spätestens 1. Oktober 1950 an den Leiter .der Lehr­schmiede, Herrn Regierungsveterinärrat Dr. Holstein, Reutlingen, Lenaustraße 9, zu richten.

Beizufügen sind:

1. Der Lehrbrief,

2. das Gesellen-Prüfungszeugnis,

3. Nachweis einer Gesellentätigkeit von mindestens 2 Jahren bei einem geprüf­ten Hufschmied,

4. Geburtsurkunde,

5. selbstgeschriebener Lebenslauf,

6. polizeiliches Führungszeugnis neuesten Datums,

7. Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse.

Von den Zeugnissen Ziff. 1, 2 und 3 ist eine amtlich beglaubigte Abschrift einzu­schicken.

Ueber die Zulassung zum Lehrgang ent­scheidet eine Aufnahmeprüfung, die den Lehrgangsanwärtern noch bekannt gegeben wird.

Die nach § 3, Abs. 3 der Hufbeschlagsord­nung vom 31. 12. 1940 von den Teilnehmern an dem Lehrgang zu erhebende Unterrichts­gebühr beträgt DM 100..

Tübingen. 28. August 1950.

Land Württemberg-Hohenzollern

I<liirirtn«i>wftniiiinisterinm.

zurtickgestellt werden. Für die Kanalisa­tion der Bahnhofstraße und des Oberdorfs (Haupt- und Herrenalber Straße) sind 50 000 DM vorgesehen. Dieser Betrag kann nur zum Teil aus Mitteln des ordentlichen Haushalts aufgebracht werden. Der Rest soll durch Inanspruchnahme des erbaJ tungspflichtigen Kapitalvermögens als in neres Darlehen und durch Anliegerleistun gen gedeckt werden. Da die letzteren nicht ganz unwesentlich sind, wurde den Anlie gern in einer vom Gemeinderat einberufe nen Besprechung Gelegenheit gegeben selbst darüber zu entscheiden, ob das Vor­haben durehgeführt werden soll. Über­raschenderweise hat sich die ganze Ver Sammlung für die sofortige Ausführung der Kanalisation ausgesprochen und den bis­herigen Zustand als unhaltbar bezeichnet

Äußere Schuldaufnahmen sind zunächst nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag des Kassenkredits, der zur Überbrückung vor­übergehender Kassenschwierigkeiten bei der Sparkasse in Anspruch genommen wer­den darf, wurde auf 30 000 DM festgesetzt. Obwohl der Gemeinderat die Notwendigkeit der Rücklagenbildung einsieht, konnten heuer keine Mittel hierfür bereitgestellt werden. Besonders dringend wäre eine Son­derrücklage für den Bau einer Sammelklär­anlage. Ein Haushaltsausgleich aus eigenen Kräften ist auch heuer nicht möglich. Der erreehnete Fehlbedarf hält sich jedoch in tragbarem Rahmen, weshalb ein Ausgleich durch den Staat erwartet werden darf.

Eine interessante Aussprache entwickelte sich darüber, in welcher Weise der Ge­meinderat noch intensiver bei der Aufstel­lung des jährlichen Haushaltsplans betei­ligt werden kann. Gemeinderat Brenner (MdL) bemängelte, daß nicht, wie in frühe­ren Jahren, jedem Gemeinderatsmitglied schon zur Planberatung ein Entwurf in die Hand gegeben wird. Oberinspektor Fischer bat jedoch dringend darum, von dieser For-

Handwerker

Neue* Umschnlungsielirgänge ln Isny

Am 16. Oktober ds. Js. beginnt in den Staatlichen Umschulungswerkstätteu Isny der 3. Lehrgang für Schreiner, SchAeider. Schuhmacher und Korbmacher. Am gleichen Tag läuft auch ein Lehrgang für Maler an. Die Lehrgänge, die vom Landesarbeitsamt und vom Innenministerium, Abtlg. Haupt- fürsorgestelle, gemeinsam veranstaltet und finanziell getragen werden, sind vor allem für Heimatvertriebene, Kriegsbeschädigte und Heimkehrer im Alter von 2135 Jah­ren bestimmt, denen damit Gelegenheit ge­geben werden soll, in einer wesentlich ver­kürzten Lehrzeit einen Fachberuf zu er­lernen. Gesuche um Zulassung können so­fort an das zuständige Arbeitsamt bzw. Kreissozialamt gerichtet werden, bei dem alles Nähere zu erfahren ist.

Fachkurse für Sattler und Tapezierer

Das Landesgewerbeamt Stuttgart veran­staltet im Oktober dieses Jahres in Stutt­gart einen zweiwöchigen Tagesfachkurs über Polsterarbeiten. Teilnehmergebühr 45. DM. Anmeldungen und Auskunft beim Fachkurssekretariat d. Landesgewerbeamts Stuttgart-N, Kienestr. 18 (Fernruf 92251).

Blitzableiter-Kurs

Das Landesgewerbeamt Stuttgart ver­anstaltet bei genügender Beteiligung im Oktober dieses Jahres einen einwöohigen Tages-Sonderkurs für Dachdecker, Elektro­installateure, Flaschner und Schlosser über den Bau von Blitzableitern Die Teilneh­mergebühr beträgt 25. DM. Anmeldungen. Lehrplan und Auskunft beim Fachkurs­sekretariat des Landesgewerbeamtes in Stuttgart-N, Kienostraße 18, Fernsprecher Nr. 92251.

Wirtschaftsministerium Württ.-Baden

Lacdesge werbeamt