Bekanntgaben
Kreisstadt Calw Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk II, bestehend aus der Markungsfläche links des Nagoldflußlaufes • und der gesamten Fläche des Vororts Alzenberg mit zusammen zirka 340 ha Wald und 240 ha Feld, soll nach dem Gemeinderatsheschluß vom 8. 9. 1950 sofort an einen Calwer Jäger verpachtet werden. Jagdliebhaber werden zur Abgabe schriftlicher Angebote bis Montag, den 25. September 1950, 12 Uhr, aufgefordert.
Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen Die Wahlkartei, welche zur Volksbefragung am 24. 9. 1950 neu aufgestellt worden ist, gilt zugleich als Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen. Die Kartei ist in der Zeit vom 25. bis 30. September 1950 auf dem Rathaus, Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
H e r b s th a up r o g r a mm 1950 für Flüchtlinge, pol. Verfolgte und Kriegssachgescliädigte Anträge auf Beteiligung am Herbstbauprogramm können von vorgenannten Lastenausgleichsberechtigten gestellt werden. Vorgesehen ist für eine Wohnungseinheit bei einem Eigenkapital von 1800 DM eine Baudarlehenszuteilung auf 1. Hypothek von 4000 DM zu 6%, von 2500 DM auf 2. Hypothek zu 4,5% und von 3700 DM unverzinsliches Darlehen, bei je 1% Tilgung.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Schmieh Jagdverpachtung Die zirka 600 ha umfassende Jagd des Gemeindebezirks Schmieh wird auf 6 Jahre verpachtet. Schriftliche Angebote sind bis spätestens 25. September dieses Jahres an das Bürgermeisteramt Schmieh einzureichen. Den Zuschlag unter den Bewerbern behält sich der Gemeinderat vor.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Birkenfeld Aus der G e m e i n d e r a t s s i t z u n g vom 14. September
Für die Kantine der Sportvereinigung Birkenfeld auf dem Sportplatz bei der „Sonne“ wurde eine Wirtschaftserlaubnis für „Wettspieltage, Vereinsfestlichkeiten auf dem Sportplatz, Vereinssitzungen und Übungsabende“ befürwortet. Der Gemeinderat glaubt, daß die Bedeutung dieses Vereins ein derartiges Entgegenkommen rechtfertigt. — .Der Bürgermeister wurde beauftragt, sich um die Finanzierung von vier Wohnungseinheiten aus dem Herbstbauprogramm 1950 zu bemühen. — Der Ortsbauplan „Industrieviertel“ wurde vom Landratsamt genehmigt. — Das Vorhaben des Bürgermeisters, sich in einer öffentlichen Versammlung für den Südweststaat einzusetzen, wurde gebilligt. Der Gemeinderat selbst will aber nicht offiziell Stellung nehmen.
Der wesentlichste Punkt der Tagesordnung war die Beratung des Haushalt- plans 195 0. Der Entwurf wurde vom Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beamten ausgearbeitet. Von der Einnahmeseite interessierten besonders die Realsteuerhebesätze. Sie sind für 1950 in folgender Höhe vorgesehen: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 190 v. H., Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke 170 v. H., Gewerbesteuer 290 v. H. Der Gemeinderat gab klar zu verstehen, daß er einer Haushaltssatzung mit den vorjährigen Helmsätzen auf keinen Fall hätte zustimmen können. Bezüglich der Gewerbesteuer wurde eine allmähliche Angleichung an den Hebesatz von Ptoraheiia dringend gefordert, Sm nll aal
der Gemeinden
alle Fälle verhindert werden, daß unsere größeren Schmuckwarenbetriebe vollends alle nach Pforzheim ab wandern; andererseits sollen die Bestrebungen von zunächst einer bedeutenden Firma, einen größeren Zweigbetrieb hier zu erstellen, soweit wie möglich gefördert werden. Die Erhebung der Einwohnersteuer nach den bisherigen Sätzen konnte leider nicht umgangen werden.
Zu den wesentlichen Ausgabeplansätzen wurde im Vorbericht zum Haushaltsplan Stellung genommen. Die Ofenheizung im Rathaus ist sehr mangelhaft. Heuer ist die Anschaffung und Aufstellung des Heizkessels für eine Dampfheizung und im nächsten Jahr die Einrichtung der Anlage vorgesehen. Für die Fortsetzung der Schul- hausinstandsetzung sind weitere 6000 DM notwendig. Vor allem muß auch die Umzäunung des Schulhofes erneuert werden. Durch starkes Ansteigen der Schülerzahl und durch sonstige Zeitverhältnisse bedingt ist die Neuanschaffung von Bänken und Tischen sowie die Ersatzbeschaffung für unzweckmäßige I^hr- und Lernmittel. Der Aufwand hierfür beträgt 6000 DM. Als Beitrag der bürgerlichen Gemeinde an die ev. Kirchengemeinde zu den persönlichen Kosten für den Kindergarten wurden heuer erstmals monatlich 60 DM verwilligt. Es wurde festgestellt, daß der NSV-Kinder- garten bis zum Jahre 1945 wesentlich höhere Kosten verursacht hat.
Für die Instandsetzung der Ortsstraßwi sind auf Rechnung 1950 bereits 14 730 DM an sächlichen Kosten entstanden. Mit den Arbeitslöhnen zusammen sind für die Ortsstraßen 30 000 DM notwendig. Eine Erhöhung dieses Plansatzes ist nicht mehr möglich. Verschiedene Anträge von den Anliegern auf Instandsetzung der Kreuz-, Panorama-, Alte Pforzheimer Straße und des Kirchwegs mußten leider noch um ein Jahr
Fachkurse füi
Bekanntmachung
des Landwirtschaftsministeriums über die Abhaltung eines Lehrganges zur Erlangung der Anerkennung als
Hufschmied
(Gesetz über den Hufbeschlag vom 20. Dezember 1940).
Der nächste, 4 Monate dauernde Lehrgang an der Staatlichen Lehrschmiede für Huf- und Klauenpflege in Reutlingen beginnt am
1. November 1950.
Gesuche um Zulassung sind bis spätestens 1. Oktober 1950 an den Leiter .der Lehrschmiede, Herrn Regierungsveterinärrat Dr. Holstein, Reutlingen, Lenaustraße 9, zu richten.
Beizufügen sind:
1. Der Lehrbrief,
2. das Gesellen-Prüfungszeugnis,
3. Nachweis einer Gesellentätigkeit von mindestens 2 Jahren bei einem geprüften Hufschmied,
4. Geburtsurkunde,
5. selbstgeschriebener Lebenslauf,
6. polizeiliches Führungszeugnis neuesten Datums,
7. Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse.
Von den Zeugnissen Ziff. 1, 2 und 3 ist eine amtlich beglaubigte Abschrift einzuschicken.
Ueber die Zulassung zum Lehrgang entscheidet eine Aufnahmeprüfung, die den Lehrgangsanwärtern noch bekannt gegeben wird.
Die nach § 3, Abs. 3 der Hufbeschlagsordnung vom 31. 12. 1940 von den Teilnehmern an dem Lehrgang zu erhebende Unterrichtsgebühr beträgt DM 100.—.
Tübingen. 28. August 1950.
Land Württemberg-Hohenzollern
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zurtickgestellt werden. Für die Kanalisation der Bahnhofstraße und des Oberdorfs (Haupt- und Herrenalber Straße) sind 50 000 DM vorgesehen. Dieser Betrag kann nur zum Teil aus Mitteln des ordentlichen Haushalts aufgebracht werden. Der Rest soll durch Inanspruchnahme des erbaJ tungspflichtigen Kapitalvermögens als in neres Darlehen und durch Anliegerleistun gen gedeckt werden. Da die letzteren nicht ganz unwesentlich sind, wurde den Anlie gern in einer vom Gemeinderat einberufe nen Besprechung Gelegenheit gegeben selbst darüber zu entscheiden, ob das Vorhaben durehgeführt werden soll. Überraschenderweise hat sich die ganze Ver Sammlung für die sofortige Ausführung der Kanalisation ausgesprochen und den bisherigen Zustand als unhaltbar bezeichnet
Äußere Schuldaufnahmen sind zunächst nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag des Kassenkredits, der zur Überbrückung vorübergehender Kassenschwierigkeiten bei der Sparkasse in Anspruch genommen werden darf, wurde auf 30 000 DM festgesetzt. Obwohl der Gemeinderat die Notwendigkeit der Rücklagenbildung einsieht, konnten heuer keine Mittel hierfür bereitgestellt werden. Besonders dringend wäre eine Sonderrücklage für den Bau einer Sammelkläranlage. Ein Haushaltsausgleich aus eigenen Kräften ist auch heuer nicht möglich. Der erreehnete Fehlbedarf hält sich jedoch in tragbarem Rahmen, weshalb ein Ausgleich durch den Staat erwartet werden darf.
Eine interessante Aussprache entwickelte sich darüber, in welcher Weise der Gemeinderat noch intensiver bei der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans beteiligt werden kann. Gemeinderat Brenner (MdL) bemängelte, daß nicht, wie in früheren Jahren, jedem Gemeinderatsmitglied schon zur Planberatung ein Entwurf in die Hand gegeben wird. Oberinspektor Fischer bat jedoch dringend darum, von dieser For-
■ Handwerker
Neue* Umschnlungsielirgänge ln Isny
Am 16. Oktober ds. Js. beginnt in den Staatlichen Umschulungswerkstätteu Isny der 3. Lehrgang für Schreiner, SchAeider. Schuhmacher und Korbmacher. Am gleichen Tag läuft auch ein Lehrgang für Maler an. Die Lehrgänge, die vom Landesarbeitsamt und vom Innenministerium, Abtlg. Haupt- fürsorgestelle, gemeinsam veranstaltet und finanziell getragen werden, sind vor allem für Heimatvertriebene, Kriegsbeschädigte und Heimkehrer im Alter von 21—35 Jahren bestimmt, denen damit Gelegenheit gegeben werden soll, in einer wesentlich verkürzten Lehrzeit einen Fachberuf zu erlernen. Gesuche um Zulassung können sofort an das zuständige Arbeitsamt bzw. Kreissozialamt gerichtet werden, bei dem alles Nähere zu erfahren ist.
Fachkurse für Sattler und Tapezierer
Das Landesgewerbeamt Stuttgart veranstaltet im Oktober dieses Jahres in Stuttgart einen zweiwöchigen Tagesfachkurs über Polsterarbeiten. Teilnehmergebühr 45.— DM. Anmeldungen und Auskunft beim Fachkurssekretariat d. Landesgewerbeamts ■Stuttgart-N, Kienestr. 18 (Fernruf 92251).
Blitzableiter-Kurs
Das Landesgewerbeamt Stuttgart veranstaltet bei genügender Beteiligung im Oktober dieses Jahres einen einwöohigen Tages-Sonderkurs für Dachdecker, Elektroinstallateure, Flaschner und Schlosser über den Bau von Blitzableitern Die Teilnehmergebühr beträgt 25.— DM. Anmeldungen. Lehrplan und Auskunft beim Fachkurssekretariat des Landesgewerbeamtes in Stuttgart-N, Kienostraße 18, Fernsprecher Nr. 92251.
Wirtschaftsministerium Württ.-Baden
— Lacdesge werbeamt —