Verzeichnis der Bienensachverstfindigen and deren Stellvertreter des Landes Wttrttemberg-Hohenzollern Kreis Balingen: Bienensachverständi­ger Ludwig Leonhardt, Fabrikant in Lau­fen a. E.; Stellvertreter Wilhelm Maier, Balingen, Geislinger Straße.

Kreis Biberach: Bienensachverständi­ger Blasius Erler, Oberlehrer i. R., Schus- senried; Stellvertreter Max Hadamus, Leh­rer i. R., Rot a. d. Rot.

Kreis Calw: Bienensachverständiger Karl Werner, Hauptlehrer, Calw; Stellvertre­ter für den Bezirk Calw Eugen Reichardt, Hauptlehrer, Rötenbach; für den Bezirk Nagold: Huber, Bürgermstr. a. D., Pfron­dorf; für den Bezirk Neuenbürg Gerhard Neuweiler, Neuenbürg.

Kreis Ehingen: Bienensachverständi­ger Johann Friedrich Ackermann, Ehingen, Winkelhoferstraße 29; Stellvertreter Wald­meister a. D. Albert Pfitzer, Ehingen, Schafmarktstraße 2.

Kreis Freudenstadt: Bienensachver­ständiger Christian Rath, Vertreter, Pfalz­grafenweiler; Vertreter Dr. ing. habil. Röß- ger, Freudenstadt, Bahnhofstr. 45 c. Kreis Horb: Bienensachverständiger Vöhringer, Oberreallehrer, Horb; Stell­vertreter Joseph Haueisen, Eutingen. Kreis Münsingen: Bienensachverstän­diger Jakob Goller, Gächingen; Stellver­treter Adolf Andris, Verwaltungsbeamter, Metzingen.

Kreis Ravensburg: Bienensachverstän­diger Paul Hepp, Hauptlehrer, Steig, Gde. Blitzenreute; Stellvertreter Max Schmid- berger, Hauptlehrer, Ravensburg.

Kreis Reutlingen: Bienensachverstän­diger K. Boßler, Polizeimeister i. R., Reut­lingen; Stellvertreter Adolf Andris, Ver­waltungsbeamter, Metzingen.

Kreis Rottweil: Bienensachverständi­ger Wilhelm Kayser, Fachlehrer Mühlhau­sen b. Schwenningen; Bienensachverständi­ger Theodor Zeeb, Kaufmann, Oberndorf a. N., Mauserstraße 16; Stellvertreter Jo­hannes Schlenker, Uhrenarbeiter, Schwen­ningen, Zollernstr. 34.

Kreis Saulgau: Bienensachverständiger Josef Gut, Hauptlehrer, Boos Gde. Geigel­bach; Stellvertreter für den Bezirk Saul­gau Willy Buck, z. Sternen, Mengen; für den Bezirk Riedlingen Alber, Hauptlehrer, Ertingen.

Kreis Tettnang: Bienensachverständi­ger Franz Schmid, Oberlehrer a. D., Tett­nang, Lindauer Straße 39; Stellvertreter Alfons Korrherr, Hauptlehrer, Friedrichs­hafen, Scbmidstraße 44.

Kreis Tübingen: Bienensachverständi­ger Wilhelm Breining, Gendarmeriemeister a. D., Bebenhausen; Stellvertreter Robert Schauer, Lehrer, Tübingen-Derendingen. Kreis Tuttlingen: Bienensachverstän­diger Wilhelm Kayser, Fachlehrer, Mühl­hausen bei Schwenningen; Stellvertreter Karl Wellstein, Trossingen.

Kreis Wangen, Allg.: Stellvertretender Bienensachverständiger für den Bezirk Wangen Clemens Kolb, Mechaniker, Isny; für den Bezirk Leutkirch Leopold Sander, Arbeiter, Aitrach.

Verkehrsnachrichten

Sechserkarten nach Pforzheim Von der Deutschen Bundesbahn wird auf die verbilligte Fahrgelegenheit mit der j Bundesbahn nach Pforzheim mit Sech- j serkarten hingewiesen. Der Block mit 6 [ Fahrscheinen ist um ein Drittel i ermäßigt. Diese Karten sind auf allen j Bahnhöfen der Strecken von Calw und i von Wildbad bis Pf.-Brötzingen erhält­lich.

Sechserkarten werden an jedermann aus­gegeben. Sie können von den Erwerbern oder von anderen Personen, auch von meh-

Vergebung von Bauarbeiten

Kreisbaugenossenschaft Calw V e r g e b u n g von Bauarbeiten in der Kreisstadt Calw

Zur Vergebung der Innenausbauarbeiten einer Wohnsiedlung auf dem Wimberg mit insgesamt 37 Wohneinheiten werden auf Grund der VOB die

Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Elektroinstallations-, Wasser- und sani­tären Installations-, Maler-, Tapezier- und Plattenlegerarbeiten vergeben.

Die Angebotsunterlagen können ab Mitt­woch, den 27. 9. 1950, bis Freitag, den 29. 9. 1950 bei der Kreisbaugenossenschaft Calw, Schloßberg 3, eingesehen werden. Die Lei­stungsverzeichnisse werden gegen Gebühr abgegeben.

Abgabetermin für die Angebote späte­stens Mittwoch, den 4. Oktober 1950, 10 Uhr, bei der Kreisbaugenossenschaft Calw. Die Bieter können zum gleichen Termin der Er­öffnung beiwohnen. Zuschlag und evtl. Tei­lung der Leistungen in Lose bleibt Vor­behalten.

Für das Bauvorhaben der Kreisbaugenos­senschaft Calw e.G.m.b.H. in Biesels­berg werden auf Grund der VOB die

Gipser-, Sanit. Installations-, Elektr. Installations-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten vergeben.

Die Angebotsunterlagen können ab Montag, den 25. 9. 50, bei Herrn Architekt Kappler, Schömberg, eingesehen werden.

Leistungsverzeichnisse sind dortselbst ge­gen Gebühr erhältlich.

Die Leistungsverzeichnisse müssen bis Samstag, den 30. 9. 50, 10 Uhr, bei Herrn Architekt Kappler vorliegen. Eröffnung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt unter Vor­sitz eines Vertreters der Kreisbaugenossen­schaft. Zuschlag bleibt Vorbehalten.

Calw, den 20. 9. 1950.

Kreisbaugenossenschaft Calw e.G.m.b.H.

Stadt Calw

Vergebung von Bauarbeiten Die Stadt Calw hat zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses an der Stuttgarter Straße die

Erd-, Beton- und Stahlbeton-, Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Flaschner- und Dachdeckerarbeiten, sowie die Kunststein­lieferung

unter Zugrundelegung der Verdingungsord­nung für Bauleistung (VOB.) zu vergeben.

Die Unterlagen liegen ab sofort bei dem Stadtbauamt, Zimmer 19, zur Einsichtnahme auf, woselbst Leistungsverzeichnisse gegen Ersatz der Selbstkosten zu erhalten sind.

Angebote sind mit der AufschriftAn­gebot Mehrfamilienhaus verschlossen bis Mittwoch, den 27. Sept. 1950, 17 Uhr, auf dem Stadtbauamt, Zimmer 14, abzugeben. Anschi, erfolgt die Angebotseröffnung, welcher die Bieter beiwohnen können. Calw, den 18. September 1950.

Bürgermeisteramt Stadt. Hochbauamt

reren gemeinsam benutzt werden und be­rechtigen zu 6 einfachen Fahrten auf der angegebenen Strecke. Sechserkarten gelten einen Monat. Sie können mit Gültig­keit von jedem Tag an ausgegeben werden. Erster Geltungstag ist der Ausgabetag. Der letzte Tag der Geltungsdauer wird auf der Rückseite des letzten Fahrscheines an­gegeben. Fahrtunterbrechung ist nicht ge­stattet.

Der Sechserkartenblock ist während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vor­zuzeigen. Der einzelne Fahrschein wird vom Bahnsteigschaffner vom Block abge­trennt und gelocht. Fahrscheine, die bei Antritt der Fahrt lose vorgezeigt werden, sind ungültig; ebenso Blocks, bei denen der letzte Fahrschein mit auf gestempelter Gel­tungsdauer fehlt.

Rotes Kreuz

Württembcrg-Hohenzollern e.V.

Kreisverein Calw

Heimkehreranschriften von be­stimmten Feldpostnummern, Einheiten oder Gefangenenlagern werden an suchende An­gehörige von den Hauptsuchdienststellei) z. Zt. nicht bekannt gegeben. Alle Suchen­den werden dringend gebeten, hierfür Ver­ständnis zu haben, da der Suchdienst z. Zt. alle Kräfte für die .Zusammenstellung der namentlichen Vermißtenlisten aus dem Re­gistrierungsmaterial eingesetzt hat. Auch sollen die Heimkehrer, denen die Vermiß­tenlisten zur nochmaligen Befragung vor­gelegt werden, durch Einzelanfragen nicht überbeansprucht sein.

Angaben über vermißte Zivil­personen. Heimkehrer haben seit 1946/47 nicht nur das Schicksal von zurück gehal­tenen oder verstorbenen Wehrmachtsange­hörigen aufgeklärt, sondern auch von Zi­vilpersonen. Diese Nachrichten sind will­kommenes Material für die Nachforschungs­zentrale für Zivilvermißte. Alle Personen, die über noch zurückgehaltene oder gestor­bene deutsche Zivilisten (Männer, Frauen, Kinder) Angaben machen können, werden gebeten, dem Amtlichen Suchdienst Calw, Landratsamt, Mitteilung zu machen.

Keine Nachrichten aus russi­schen Gefangenenlagern. Da­durch, daß vereinzelt aus russ. Lagern Kgt nichtdeutscher Herkunft wieder Nachricht gegeben haben, kamen viele deutsche Fa­milien zu der Vermutung, daß auch deut­sche Kgf. wieder in die Heimat schreiben könnten. Nach eingezogenen Erkundigun­gen steht fest, daß seit dem 5. 5. 50 keine Nachricht eines deutschen Kgf. aus den Lagern der Sowjetunion eingetroffen ist.

Sie brauchen

das Kreisanitsblatt

Die als Anordnungen im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen haben für die Bevölkerung wie für die Be­hörden bindende Wirkung. Sie sind öffentliche Bekanntmachungen, von denen jedermann in seinem eigenen Interesse Kenntnis nehmen sollte. Außerdem verfolgen die Veröffent­lichungen den Zweck, die Bevölke­rung über einzelne wichtige Vor­gänge aufzuklären oder auf Maß­nahmen allgemeiner Natur vorzu­bereiten.

Das Amtsblatt ist das alleinige amtliche Verkündungsorgan des Kreises. Einen Ersatz für das Amts­blatt gibt es nicht. Es liegt aus die­sen Gründen im Interesse jedes Kreiszugehörigen, das Amtsblatt re­gelmäßig zu beziehen und aufmerk­sam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in jeder Ge­meinde die Austräger oder das Postamt an.

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Nachforschungshilfe durch das Schwedische Rote Kreuz. Es er­geht an alle Familien im Kreis Calw, wel­che in den Monaten November 1949 bis März 1950 solche Anträge über den Such­dienst oder das Rote Kreuz Calw gestellt haben, die Bitte, falls sie direkt Bescheide von Schweden erhalten haben, doch dies auch dem Roten Kreuz Calw mitzutci l,n.

Rot-Kreuz-Sch western hei e - r i n oder eine in der Krankenpflege Lo-