Verzeichnis der Bienensachverstfindigen and deren Stellvertreter des Landes Wttrttemberg-Hohenzollern Kreis Balingen: Bienensachverständiger Ludwig Leonhardt, Fabrikant in Laufen a. E.; Stellvertreter Wilhelm Maier, Balingen, Geislinger Straße.
Kreis Biberach: Bienensachverständiger Blasius Erler, Oberlehrer i. R., Schus- senried; Stellvertreter Max Hadamus, Lehrer i. R., Rot a. d. Rot.
Kreis Calw: Bienensachverständiger Karl Werner, Hauptlehrer, Calw; Stellvertreter für den Bezirk Calw Eugen Reichardt, Hauptlehrer, Rötenbach; für den Bezirk Nagold: Huber, Bürgermstr. a. D., Pfrondorf; für den Bezirk Neuenbürg Gerhard Neuweiler, Neuenbürg.
Kreis Ehingen: Bienensachverständiger Johann Friedrich Ackermann, Ehingen, Winkelhoferstraße 29; Stellvertreter Waldmeister a. D. Albert Pfitzer, Ehingen, Schafmarktstraße 2.
Kreis Freudenstadt: Bienensachverständiger Christian Rath, Vertreter, Pfalzgrafenweiler; Vertreter Dr. ing. habil. Röß- ger, Freudenstadt, Bahnhofstr. 45 c. Kreis Horb: Bienensachverständiger Vöhringer, Oberreallehrer, Horb; Stellvertreter Joseph Haueisen, Eutingen. Kreis Münsingen: Bienensachverständiger Jakob Goller, Gächingen; Stellvertreter Adolf Andris, Verwaltungsbeamter, Metzingen.
Kreis Ravensburg: Bienensachverständiger Paul Hepp, Hauptlehrer, Steig, Gde. Blitzenreute; Stellvertreter Max Schmid- berger, Hauptlehrer, Ravensburg.
Kreis Reutlingen: Bienensachverständiger K. Boßler, Polizeimeister i. R., Reutlingen; Stellvertreter Adolf Andris, Verwaltungsbeamter, Metzingen.
Kreis Rottweil: Bienensachverständiger Wilhelm Kayser, Fachlehrer Mühlhausen b. Schwenningen; Bienensachverständiger Theodor Zeeb, Kaufmann, Oberndorf a. N., Mauserstraße 16; Stellvertreter Johannes Schlenker, Uhrenarbeiter, Schwenningen, Zollernstr. 34.
Kreis Saulgau: Bienensachverständiger Josef Gut, Hauptlehrer, Boos Gde. Geigelbach; Stellvertreter für den Bezirk Saulgau Willy Buck, z. Sternen, Mengen; für den Bezirk Riedlingen Alber, Hauptlehrer, Ertingen.
Kreis Tettnang: Bienensachverständiger Franz Schmid, Oberlehrer a. D., Tettnang, Lindauer Straße 39; Stellvertreter Alfons Korrherr, Hauptlehrer, Friedrichshafen, Scbmidstraße 44.
Kreis Tübingen: Bienensachverständiger Wilhelm Breining, Gendarmeriemeister a. D., Bebenhausen; Stellvertreter Robert Schauer, Lehrer, Tübingen-Derendingen. Kreis Tuttlingen: Bienensachverständiger Wilhelm Kayser, Fachlehrer, Mühlhausen bei Schwenningen; Stellvertreter Karl Wellstein, Trossingen.
Kreis Wangen, Allg.: Stellvertretender Bienensachverständiger für den Bezirk Wangen Clemens Kolb, Mechaniker, Isny; für den Bezirk Leutkirch Leopold Sander, Arbeiter, Aitrach.
Verkehrsnachrichten
Sechserkarten nach Pforzheim Von der Deutschen Bundesbahn wird auf die verbilligte Fahrgelegenheit mit der j Bundesbahn nach Pforzheim mit Sech- j serkarten hingewiesen. Der Block mit 6 [ Fahrscheinen ist um ein Drittel i ermäßigt. Diese Karten sind auf allen j Bahnhöfen der Strecken von Calw und i von Wildbad bis Pf.-Brötzingen erhältlich.
Sechserkarten werden an jedermann ausgegeben. Sie können von den Erwerbern oder von anderen Personen, auch von meh-
Vergebung von Bauarbeiten
Kreisbaugenossenschaft Calw V e r g e b u n g von Bauarbeiten in der Kreisstadt Calw
Zur Vergebung der Innenausbauarbeiten einer Wohnsiedlung auf dem Wimberg mit insgesamt 37 Wohneinheiten werden auf Grund der VOB die
Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Elektroinstallations-, Wasser- und sanitären Installations-, Maler-, Tapezier- und Plattenlegerarbeiten vergeben.
Die Angebotsunterlagen können ab Mittwoch, den 27. 9. 1950, bis Freitag, den 29. 9. 1950 bei der Kreisbaugenossenschaft Calw, Schloßberg 3, eingesehen werden. Die Leistungsverzeichnisse werden gegen Gebühr abgegeben.
Abgabetermin für die Angebote spätestens Mittwoch, den 4. Oktober 1950, 10 Uhr, bei der Kreisbaugenossenschaft Calw. Die Bieter können zum gleichen Termin der Eröffnung beiwohnen. Zuschlag und evtl. Teilung der Leistungen in Lose bleibt Vorbehalten.
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Für das Bauvorhaben der Kreisbaugenossenschaft Calw e.G.m.b.H. in Bieselsberg werden auf Grund der VOB die
Gipser-, Sanit. Installations-, Elektr. Installations-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten vergeben.
Die Angebotsunterlagen können ab Montag, den 25. 9. 50, bei Herrn Architekt Kappler, Schömberg, eingesehen werden.
Leistungsverzeichnisse sind dortselbst gegen Gebühr erhältlich.
Die Leistungsverzeichnisse müssen bis Samstag, den 30. 9. 50, 10 Uhr, bei Herrn Architekt Kappler vorliegen. Eröffnung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt unter Vorsitz eines Vertreters der Kreisbaugenossenschaft. Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Calw, den 20. 9. 1950.
Kreisbaugenossenschaft Calw e.G.m.b.H.
Stadt Calw
Vergebung von Bauarbeiten Die Stadt Calw hat zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses an der Stuttgarter Straße die
Erd-, Beton- und Stahlbeton-, Maurer-, • Zimmerer-, Schmiede-, Flaschner- und Dachdeckerarbeiten, sowie die Kunststeinlieferung
unter Zugrundelegung der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB.) zu vergeben.
Die Unterlagen liegen ab sofort bei dem Stadtbauamt, Zimmer 19, zur Einsichtnahme auf, woselbst Leistungsverzeichnisse gegen Ersatz der Selbstkosten zu erhalten sind.
Angebote sind mit der Aufschrift „Angebot Mehrfamilienhaus“ verschlossen bis Mittwoch, den 27. Sept. 1950, 17 Uhr, auf dem Stadtbauamt, Zimmer 14, abzugeben. Anschi, erfolgt die Angebotseröffnung, welcher die Bieter beiwohnen können. Calw, den 18. September 1950.
Bürgermeisteramt — Stadt. Hochbauamt —
reren gemeinsam benutzt werden und berechtigen zu 6 einfachen Fahrten auf der angegebenen Strecke. Sechserkarten gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Erster Geltungstag ist der Ausgabetag. Der letzte Tag der Geltungsdauer wird auf der Rückseite des letzten Fahrscheines angegeben. Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
Der Sechserkartenblock ist während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der einzelne Fahrschein wird vom Bahnsteigschaffner vom Block abgetrennt und gelocht. Fahrscheine, die bei Antritt der Fahrt lose vorgezeigt werden, sind ungültig; ebenso Blocks, bei denen der letzte Fahrschein mit auf gestempelter Geltungsdauer fehlt.
Rotes Kreuz
Württembcrg-Hohenzollern e.V.
Kreisverein Calw
Heimkehreranschriften von bestimmten Feldpostnummern, Einheiten oder Gefangenenlagern werden an suchende Angehörige von den Hauptsuchdienststellei) z. Zt. nicht bekannt gegeben. Alle Suchenden werden dringend gebeten, hierfür Verständnis zu haben, da der Suchdienst z. Zt. alle Kräfte für die .Zusammenstellung der namentlichen Vermißtenlisten aus dem Registrierungsmaterial eingesetzt hat. Auch sollen die Heimkehrer, denen die Vermißtenlisten zur nochmaligen Befragung vorgelegt werden, durch Einzelanfragen nicht überbeansprucht sein.
Angaben über vermißte Zivilpersonen. Heimkehrer haben seit 1946/47 nicht nur das Schicksal von zurück gehaltenen oder verstorbenen Wehrmachtsangehörigen aufgeklärt, sondern auch von Zivilpersonen. Diese Nachrichten sind willkommenes Material für die Nachforschungszentrale für Zivilvermißte. Alle Personen, die über noch zurückgehaltene oder gestorbene deutsche Zivilisten (Männer, Frauen, Kinder) Angaben machen können, werden gebeten, dem Amtlichen Suchdienst Calw, Landratsamt, Mitteilung zu machen.
Keine Nachrichten aus russischen Gefangenenlagern. Dadurch, daß vereinzelt aus russ. Lagern Kgt nichtdeutscher Herkunft wieder Nachricht gegeben haben, kamen viele deutsche Familien zu der Vermutung, daß auch deutsche Kgf. wieder in die Heimat schreiben könnten. Nach eingezogenen Erkundigungen steht fest, daß seit dem 5. 5. 50 keine Nachricht eines deutschen Kgf. aus den Lagern der Sowjetunion eingetroffen ist.
Sie brauchen
das Kreisanitsblatt
Die als Anordnungen im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen haben für die Bevölkerung wie für die Behörden bindende Wirkung. Sie sind öffentliche Bekanntmachungen, von denen jedermann in seinem eigenen Interesse Kenntnis nehmen sollte. Außerdem verfolgen die Veröffentlichungen den Zweck, die Bevölkerung über einzelne wichtige Vorgänge aufzuklären oder auf Maßnahmen allgemeiner Natur vorzubereiten.
Das Amtsblatt ist das alleinige amtliche Verkündungsorgan des Kreises. Einen Ersatz für das Amtsblatt gibt es nicht. Es liegt aus diesen Gründen im Interesse jedes Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und aufmerksam zu lesen.
Neubestellungen nehmen in jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.
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Nachforschungshilfe durch das Schwedische Rote Kreuz. Es ergeht an alle Familien im Kreis Calw, welche in den Monaten November 1949 bis März 1950 solche Anträge über den Suchdienst oder das Rote Kreuz Calw gestellt haben, die Bitte, falls sie direkt Bescheide von Schweden erhalten haben, doch dies auch dem Roten Kreuz Calw mitzutci l, ’n.
Rot-Kreuz-Sch western hei e - r i n oder eine in der Krankenpflege Lo-