Vergebung von Bauarbeiten

*oa den Vernieter darf*" einseitige Kün­digung aufgehoben werden. Eines be­sonderen Rechtfertigungsgrundes bedarf es jedoch für diese Kündigung nicht. Le- <fVs?ich die gesetzlichen Kündigungsfristen shffl einzuhalten. Soweit der Mietzins nach Monaten bemessen ist, ist die Kündigung nach dem Gesetz nur für den Schluß des Kalendermonats zulässig. Die Kündigung hat dann spätestens am 15. d. Monats zu er­folgen. Bei der überwiegenden Zahl der Mietsverhältnisse für Wohnungen kommt diese gesetzliche Kündigungsfrist in Frage, so daß die übrigen gesetzlichen Fristen hier unerwähnt bleiben können. Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er die Kün­digung alsbald nach Beendigung des Ar­beitsverhältnisses aussprechen will oder ob er dem Mieter zunächst noch entgegenkom- men will und zuwartet. Es kann auch sein, daß er noch keine anderweitige Verwen­dung für die Wohnung hat.

Soweit auf eine Kündigung des Vermie­ters hin, der Mieter in diesen Fällen nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter beim Amtsgericht die Herausgabeklage er­heben. In dem Prozeßverfahren wird dann dem Mieter bei Erlassung des Räumungs­urteils eine angemessene Räumungsfrist bewilligt, soweit er in der Verhandlung einen dementsprechenden Antrag gestellt hat- Die Kündigung des Arbeitsverhältnis­ses ist nur dann gesetzlich begründet, wenn eine fristlose Kündigung zulässig ist, wenn also ein wichtiger Grund vorliegt, wenn Arbeitsverweigerung vorkam, bei Tät­lichkeiten usw. Ob die Kündigung fristlos ausgesprochen ist, ist unerheblich. Der ge­setzlich begründete Anlaß ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber aus Ent­gegenkommen dem Arbeitnehmer mit einer Frist kündigt. Die Kündigungsgenehmi­gung des Arbeitsamtes muß aber dann die vom Arbeitgeber gerade für die Kündigung geltend gemachten Angaben enthalten. Eine Kündigung des Arbeitnehmers wird dann als unbegründet angesehen, wenn ihm der Arbeitgeber zu der Kündigung keinen gesetzlich begründeten Anlaß gegeben hat, wenn also keine Gründe vorliegen, die den Arbeitnehmer berechtigen, das Arbeitsver­hältnis fristlos zu kündigen. Das wäre der Fall, bei Nichtbezahlung des Arbeitslohnes, bei Gesundheitsgefährdung, bei Tätlichkei­ten des Arbeitgebers sowie bei erheblichen Ehrverletzungen. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte lehnt übrigens einen Mie­terschutz auch dann ab, wenn der Mieter

Kreisbaugenossenschaft Calw e.G.m.b.H. Zur Erstellung von 6 Zweifamilienhäu­sern in Unterreichenbach werden auf Grund der VOB. die Gipser-, Schlosser-, Schreiner-, Glaser-, Wand- und Bodenbelags-, Maler-, Tapezier-, Elektro-Installations- und sanitären Arbeiten

und zur Erstellung eines Zweifamilienhau­ses in Bad Liebenzell die Grab-, Beton-, Maurer- u. Dachdecker-, Flaschner-, Gipser-, Schreiner-, Glaser­und Zimmerarbeiten

vergeben.

Ab Montag, den 14. 8. 1950 können die Angebotsunterlagen bei Herrn Architekt Burk, Calw, Bischofstraße, eingesehen wer­den, wo auch die Leistungsverzeichnisse gegen Gebühr erhältlich sind. Daselbst sind die Angebote bis Samstag, den 19. 8. 1950, 10 Uhr einzureichen. Die Eröffnung erfolgt zu gleicher Zeit, unter Vorsitz eines Ver­treters der Kreisbaugenossenschaft.

Zur Erstellung eines Doppelwohngebäu­des mit Einliegerwohnung in Otten­hausen werden auf Grund der VOB. die Gipser-, Schlosser-, Schreiner-, Glaser-, Wand- und Bodenbelags-, Maler-, Tapezier-, Elektro-Installations- und sanitären Arbeiten

vergeben.

Ab Montag, den 14. 8. 1950 können die Angebotsunterlagen auf dem Rathaus in Ottenhausen eingesehen werden, wo auch die Leistungsverzeichnisse gegen Gebühr erhältlich sind. Daselbst sind die Angebote bis Samstag, den 19. 8. 1950 einzureichen, und zwar bis 10 Uhr. Die Eröffnung erfolgt zu gleicher Zeit in Anwesenheit von Herrn Architekt Rittmann. Der Zuschlag wird Vorbehalten.

Zur Erstellung von 3 Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und eines Doppel-

als Arbeitnehmer kündigt und der Betriebs­inhaber sich mit der Aufhebung des Ar­beitsverhältnisses einverstanden erklärt hat.

Wenn zwischen den Beteiligten Streit darüber herrscht, ob begründeter Anlaß zur Lösung des Arbeitsverhältnisses vor­lag, dann hat grundsätzlich hierüber das Arbeitsgericht zu entscheiden.

Wohngebäudes in Rohrdorf werden auf Grund der VOB. die

Schreiner-, Gipser-, Glaser-, Schlosser-, Elektro-Installations- und Wasser-Installations-, Maler- und Tapezier-Arbeiten

vergeben.

Die Vergebungsunterlagen können am Montag, den 14. 8. und Dienstag, den 15. 8. 1950 bei Herrn Architekt Gauß, Nagold, Marktstr. 2 eingesehen werden. Leistungs- Verzeichnisse werden gegen Gebühr ab­gegeben. Angebotseröffnungstag: Samstag, 19. 8. 1950, 10 Uhr.

Die Eröffnung erfolgt unter Vorsitz eines Vertreters der Kreisbaugenossenschaft. Zu­schlag bleibt Vorbehalten.

Evangelische Gottesdienste in Calw Am 10. Sonntag nach d. Dreieinigkeitsfest 8.00 Uhr Frühgottesdienst (Geprägs)

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs) Kein Krankenhausgottesdienst.

Kirchliche Nachrichten für Nagold Evang. Gottesdienste am 13. Aug. 1950

9.30 Uhr Gottesdienst (P.)

10.45 Uhr Kindergottesdienst 11.15 Uhr Christenlehre (Söhne)

19.30 Uhr Abendgottesdienst

Mittwoch, 16. August 20.00 Uhr Bibelstunde Vereinshaus Iselshausen Sonntag, den 13. August 1950

9.30 Uhr Gottesdienst (B.)

10.30 Uhr Kindergottesdienst.

Kathol. Gottesdienste

(Stadtpfarrei Calw)

Sonntag, den 13. August 1950:

In Calw:

7.30 Frühgottesdienst

9.30 Hauptgottesdienst 14.00 Nachmittagsandacht

In Bad Liebenzell:

11.15 Gottesdienst Montag, 14. August 1950:

In Bad Teinach: 9.00 Gottesdienst Dienstag, den 15. August 1950:

Fest Mariä Himmelfahrt (Liebfrauentag) In Calw: 6.30 Früh-, 9.30 Hauptgottesd.

14.00 Deutsche Vesper InBadLiebenzell: 11.15 Gottesdienst.

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Samstag, 12. August 1850 im Kursaal

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Sonntag, 13. August 1950

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