Vergebung von Bauarbeiten
Zuschläge sind nicht steuerfrei bei Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn insgesamt 7200 DM im Kalenderjahr Ubersteigt. Dies ist eine Einschränkung gegenüber den bisherigen Bestimmungen, da von den höher bezahlten leitenden Angestellten oft Mißbrauch mit der steuerlichen Vergünstigung getrieben wurde.
Eine weitere Steuervergünstigung besteht für die älteren Arbeitnehmer in der Herabsetzung der Altersgrenze für die Steuerklasse II. Ledige fallen jetzt mit der Vollendung des 60. Lebensjahres, Verwitwete mit der Vollendung des 50. Lebensjahres in die Steuerklasse II. Bisher war Voraussetzung die Vollendung des 65. Lebensjahres für Ledige und Verwitwete.
Die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die infolge Kriegseinwirkung usw. verloren wurden, gehören nicht mehr zu den Sonderausgaben, sondern sind nach § 33 a (bzw. § 33) steuerbegünstigt.
Hierbei sind zu unterscheiden a) Totalgeschädigte b) Teilgeschädigte.
Zu den Totalgeschädigten zählen Flüchtlinge, Vertriebene, politisch Verfolgte und Spätheimkehrer, sowie Personen, die den Hausrat und die Kleidung infolge Kriegseinwirkung verloren haben.
Diesen wird auf Antrag ohne Nachweis der Wiederbesehaffungsaufwendungen je nach Steuerklasse ein Freibetrag von 480 DM, 600 DM, 720 DM usw. auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Werden höhere Wiederbeschaffungsaufwendungen als die pauschalen Freibeträge nachgewiesen, dann erhöht sich der Freibetrag entsprechend, soweit er diesen übersteigt, höchstens jedoch auf 960 DM, 1200 DM, 1440 DM usw.
Zu den Teilgeschädigten zählen die Personen, die durch Kriegseinwirkung oder durch Umsiedlung aus Berlin und aus der Ostzone einen Teil des notwendigen Hausrats verloren haben. Soweit diese Wiederbeschaffungen notwendig sind, werden die Aufwendungen als zwangsläufig erwachsene außergewöhnliche Belastung behandelt, wenn Ersatz aus öffentlichen Mitteln nicht geleistet worden ist. Die nachgewiesenen und um die zumutbare Belastung gekürzten Aufwendungen werden je nach Steuerklasse bis zum Betrag von 960 DM, 1200 DM, 1440 DM usw. als steuerfreier Jahresbetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Diese Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.
Durch die rückwirkende Inkraftsetzung des neuen Einkommensteuergesetzes mit dem verminderten Tarif ist. für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 5. 50 bei den Arbeitnehmern zuviel Lohnsteuer einbehalten worden. Da den Arbeitnehmern nicht zugemutete werden kann, ihren Erstattungsanspruch erst beim Lolinsteuerjahresaus- .gleich geltend zu machen, ist durch die Verordnung zur Ueberleitung der Lohnsteuer im Kalenderjahr 1950 eine Aufrechnung und Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber im Monat Juni 1950 u. f. bestimmt worden.
Kreisbaugenosseuschaft Calw
Zur Erstellung von einem Einfamilienhaus in Bieselsberg werden auf Grund der VOB die
Beton-, Maurer-, Zimmer-, Flaschner- und Gipserarbeiten vergeben.
Die Leistungsverzeichnisse können ab Samstag, den 15. 7. 50 gegen Gebühr bei Herrn Bauingenieur Klotz, Bieselsberg, abgeholt werden. Die Vergebungsunterlagen liegen dort ebenfallls zur Einsichtnahme auf.
Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Vergebung von Bauarbeiten“ bis Donnerstag, den 20. 7. 50, 17 Uhr, dort- selbst einzureichen.
Die Öffnung erfolgt bei der Kreisbaugenossenschaft.
Zur Erstellung von 3 Wohnhäusern in Altensteig werden auf Grund der VOB. die
Beton-, Maurer-, Zimmer- und Flaschnerarbeiten vergeben.
Die Leistungsverzeichnisse können ab Samstag, den 15. Juli, gegen Gebühr beim Stadtbauamt Altensteig abgcholt werden. Vergebungsunterlagen liegen ebenfalls dort zur Einsichtnahme auf.
Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Vergebung von Bauarbeiten“ bis Donnerstag, den 20. Juli 50, 17 Uhr, beim Stadtbauamt Altensteig einzureichen.
Die Eröffnung erfolgt anschließend im
Saal 5 des Rathauses in Attensteig. Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Calw, den 12. 7. 1060 Kreisbaugenossenschaft Calw eGmbH,
Gemeinde Oberkollwangen
Für den Bau eines Gemeindehauses (Milclisammelstel 1 e, Gemeindewaschküche und Wohnungen) werden auf Grund der VOB die
Grab-, Beton-, Eisenbeton-, Maurer-,
Dachdecker-, Zimmer-, Schmied- und
Flaschnerarbeiten
vergeben.
Ab Montag, T7. Juli 1950, können die Unterlagen bei Architekt Söll, Bad Teinach, eingesehen werden, woselbst auch die Leistungsverzeichnisse erhältlich sind.
Die Angebote sind bis spätestens Samstag, den 22. Juli 1950, nachm. 15 Uhr, beim Bürgermeisteramt Oberkollwangen einzureichen.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Bieselsberg
Zur Instandsetzung der Lehrerdienstwohnung im hiesigen Schulgebäude ist die Lieferung von ca. 80 qm Fußböden zu vergeben!
Außerdem die Ausführung der Maler- und Tapezierarbeiten für das gesamte Schulhaus. Schriftliche Angebote sind verschlossen bis zum 20. Juli 1950 an das Bürgermeisteramt Bieselsberg einzureichen. Bürgermeisteramt.
Handwerkern, Kleingewerbetreibenden und freien Berufen den Bestimmungen der Verordnung vom 17. 10. 49 (RegBl. 49 S. 451) entsprechen.
In den §§ 7 a bis e sind die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter, Schiffe, Fabrikgebäude und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, für neu erstellte Wohngebäude und Förderung des Wohnungsbaus im einzelnen aufgeführt
Im § 10 a sind die steuerlichen Begünstigungen für nichtentnommenen Gewinn enthalten, sowie die Nachversteuerung geregelt, wenn die Entnahmen in den späteren Jahren höher sind als die Gewinne » dieser Zeit.
Dem § 32 a kommt infolge der Tarifsen- kung nur noch Bedeutung für die Gewinne von über 60 000 DM zu.
Eine weitere wesentliche Verbesserung ist die Neuregelung der Einkommensteuer- Vorauszahlung ab 1950. Das Einkommensteuergesetz 1950 kehrt sich von den viertel-jährlichen Einkommensteuererklärungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 ab und kehrt zu dem alten System der festen Einkommensteuervorauszahlungen zurück, d. li. der Steuerpflichtige hat Vorauszahlungen in gleichbleibender Höhe von y t der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zu den Vorauszahlungsterminen (10. 3., 10. 6., 10. 9., 10. 12.) zu .entrichten. Diese Neuregelung entlastet sowohl den Steuer-
Die technische Durchführung dieser Aufrechnung braucht liier nicht näher behandelt zu werden. Die Finanzämter haben allen Arbeitgebern ein Merkblatt für die Ueberleitung der Lohnsteuer auf den neuen Lohnsteuertarif 1950 übersandt.
Die Mehrzahl der Arbeitnehmer wird im Laufe des Monat Juni bereits in den Genuß der verminderten Lohnsteuer durch eine höhere Lohnzahlung gekommen sein.
Für die Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden (Gewerbetreibende, freie Berufe, Hausbesitzer usw.) hat das neue Einkommensteuergesetz ebenfalls eine fühlbare Entlastung gebracht.
Diese Vergünstigungen sollen, soweit sie für die Allgemeinheit praktisch werden, kurz genannt werden.
Die Begünstigungen, wie sie schon bei der Lohnsteuer im vorhergehenden aufgezählt wurden, gelten ebenso bei der Einkommensteuer der Veranlagten. Dazu kommen noch eine Reihe von Steuervergünstigungen, die aber für die Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte und freien Berufe ausnahmslos an die Voraussetzung einer formell und sachlich ordnungsmäßigen Buchführung geknüpft sind. Bei Land- und Forstwirten müssen die Bücher mindestens den Anforderungen der Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung vom 5. 7. 35 (RGBl. I S. 908), bei
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