Trennung,ihr Uüterhaltsanspruch.-ohnö^daß er'fiel einer ’ späteren"! Wiedervereinigung nachverlangt werden könnte. 1 Ist jedoch" die Trennung berechtigt — und nur dann —, so kann der. Unterhalt' in Form einer ;Geld- rente verlangt werden. Der Mann hat dann der Frau auch die zur Führung eines abgesonderten Haushalts erforderlichen Sachen «us dem gemeinschaftlichen Haushalte zum Gebrauche herauszugeben. Ein einleuchtendes Beispiel hierfür wäre etwa, wenn der Mann in die Dschungel ginge; die Frau brauchte ihm dorthin nicht zu folgen und könnte eine monatliche Unterhaltsrente von ihm verlangen. Es genügt aber, daß e i n Ehegatte — das braucht nicht bloß der berechtigte Teil zu sein — die Herstellung des ehelichen Lebens verweigern darf. Wenn also der unterhaltsverpflichtete Ehemann glaubt, einen Scheidun'gsgrund zu haben und nicht mehr mit seiner Frau Zusammenleben will, so hat er ihr vorerst den Unterhalt durch monatliche Geldzahlungen weiter zu gewähren. Bei Einreiehung der Scheidungsklage kann gleichzeitig mit begehrt werden, daß das Scheidungsgericht vorläufig eine andere Unterhaltsregelung trifft evtl, den Mann von der Unterhaltspflicht befreit. Bei Getrenntleben überhaupt ist auch die Verpflichtung des Mannes gemildert. Wenn hier z. B. die Frau durch angemessene Arbeit Geld, zu verdienen imstande ist, während sich der Mann in dürftiger. Lage befindet, so kann die Unterhälts- leistung des Mannes auf einen'Beitrag herabgesetzt werden oder ganz fortfallen.
(Fortsetzung folgt)
Wandertage der Schulen
Nachdem das Jugendherbergswerk Württemberg- Hohenzollem e. V; eine Reihe von Jugendherbergen wieder eingerichtet und die Ernährungslage sich gebessert hat, ist es, wie das Kultministerium den Schulen mitteilt, möglich, die früher üblichen regelmäßigen ganz- oder halbtägigen Schulwandertage wieder einzuführen. Volks- und Mittelschulen Können einen vierteljährlichen Wandertag ansetzen, ebenso die Oberschulen. Deren oberste Klassen können auch gelegentlich eine mehrtägige Wanderung mit Benützung von Jugendherbergen einlegen. Bei diesen Wanderungen sollen Eisenbahnen und Omnibusse möglichst nicht benutzt werden und Sparsamkeit geübt werden. Die Wanderungen müssen gleichzeitig unterrichtliche Ziele verfolgen.
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Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission in Deutschland
Nr. 16 vom 26. April 1950 (Eingang beim Landratsamt am 1. 5. 50)
Gesetz Nr. A—4: Beseitigung der Wirksamkeit der Vorschriften des Kontrollratsge- setzes Nr. 22 (Betriebsräte) im Lande Hessen, S. 178..
Verordnung Nr. 68 (zweite abgeänderte Fassung): Gerichte der Kontrollkommission, S. 179.
Verordnung Nr. 244.über die Aufhebung der
. .. Stadtgemeinde Beraeck . Vergebung von Bauarbeiten Für die Instandsetzung des Schulhau- ses in, Bern eck sind die
Flaschner-, Gipser-, Maler- und Tapezierarbeiten
zu vergeben. Angebotsunterlagen können am Montag; den 10. 7. 50 zwischen 14 und 17- Uhr auf dem Bürgermeisteramt Berneck abgeholt werden. Abgabe der Angebote 14. 7. 50, 11 Uhr.
Bürgermeisteramt Berneek
■ Württ. Heimstätte GmbH. Stuttgart Vergebung von Bauarbeiten Für den Ausbau von 7 rohbaufertigen 2-Familienhäusern in Althengstett werden auf Grund der VOB. die
Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Elektriker-, Maler- u. Tapezierarbeiten sofort vergeben. Das Bürgermeisteramt Althengstett gibt sofort Leistungsbeschriebe ab und nimmt Angebote in verschlossenem Umschlag bis zum 12. 7. 50 entgegen. Althengstett, den 3. Juli 1950
Bürgermeisteramt
Gemeinde Sominenhardt Am Samstag, 15. Juli, abends 8 Uhr, verkauft die Gemeinde Sommenhardt einen schweren Schlachtfarren beim Farrenstall.
Bürgermeisteramt
Verordnung Nr. 220 vom 12. Juli 1949. S. 188.
Durchführungsverordnung Nr. 38 zum Umstellungsgesetz (Pensionsrückstellungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen), S. 189. Durchführungsverordnung Nr. 39 zum Umstellungsgesetz, S 191.
Marktberichte
Nagolder Vieh- und Schweinemarkt Auftrieb: 15 Kühe, 20 Kalbinnen und 8 Kinder. Verkauft: 18 Kalbinnen für 900 bis 1150 DM und'5 Rinder für 200 bis 300 DM. Auf dem Schweinemarkt wurden von den zugeführten 220 Läuferschweinen 119 verkauft für 120 bis 156 DM je Paar.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 867, Kälber 1421, Schweine 1394, Schafe 82. Preise in DM für je'50 kg Lebendgewicht: Ochsen, jung: aa 84—90, a 70—79, b 60—68; Ochsen, alt: nicht verkauft; Bullen, jung: aa 81—85, a 70—79, b 65—70; Bullen, alt: a 65—70; Rinder aa 90—96, a 78—86, b 68—75; Kühe, jung: a 60—69, b 52—57, c 42—50, d 40; Kälber, Sonderklasse über Notiz: a 98 bis 107, b 77—97, c 65—75, d 60: Schweine: a 100—108. bl u. b2 106—112, d u. e 100 bis 110, g 1 85—98, g 2 70—85.
Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24 Bruck: A. Oelscbläger’sche Buchdruckerei Calw.
. _ . Amtsgericht Calw.
Handelsregister-Veränderung HR A 109 — 7. 6. 50: Common & Co., Kommanditgesellschaft (Küchenwaagen- fabrik), Ostelsheim, Kreis. Calw: Das Geschäft wurde nach Pforzheim verlegt (Geschäftslokal: Hercyniastraße 15).
Bezirksbauamt Calw
Zur Durchführung größerer Neubauvorhaben in Freudenstadt und Calw, sucht das Bezirksbauamt Calw über die Zeitdauer der Bauarbeiten für die Planung und Bauleitung zum sofortigen Eintritt
1 Diplom-Ingenieur, Hochbaufach,
1 staatlich geprüften Bau-Ingenieur, Hochbaufach,
1 Schreibkraft (die möglichst bereits in einem technischen Büro tätig ge- . wesen ist).
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Leistung nach Tarifordnung A für Angestellte im öffentlichen Dienst. Bewerbungsunterlagen, (handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Säuberungsbescheid oder Fragebogen und selbstgefertigte Pläne bei den Technikern) sind zu richten an das BezirksbauamtCalw/ Schwarzwald, Postfach 3 2.
Ev. Gottesdienste in Calw 5. Sonntag n. d. Dreieinigkeitsfest,
9. Juli 1950
8 Uhr Christenlehre (Söhne). 8 Uhr Frühgottesdienst (Geprägs). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Weymann). 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Geprägs). 10.45 Uhr Kindergottesdienst.
Mittwoch, 12. Juli
7.30 Uhr Schülergottesdienst. 8.15 Uhr Betstunde. 20 Uhr Gustav-Adolf-Frauenverein. 20.15 Uhr Männerabend.
Donnerstag, 13. Juli 20 Uhr Bibelstunde.
Kirchliche Nachrichten für Nagold Evang. Gottesdienste am 5. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 9. Juli 1950
9.30 Uhr Gottesdienst (B). 10.45 Uhr Kindergottesdienst. 11.15 Uhr Christenlehre (Söhne). 19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Kirche).
Montag, den 10. Juli 1950 20 Uhr Männerabend (Vereinshaus).
Mittwoch, den 12. Juli 1950 Schülergottesdienste.
Iselshausen:
9.30 Uhr Gottesdienst (P). 10.30. .Uhr Kindergottesdienst.
Evang. Gottesdienste in Neuenbürg Samstag, 8. Juli, 20.30 Uhr, Liturg. Wo- chenschlußandacht St. Georgskapelle (Seifert).
5. Sonntag n. d. Dr., 9. Juli
8.30 Uhr Christenlehre, Söhne. 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Seifert).
10.30 Uhr Jugendgottesdienst. 11 Uhr Gottesdienst Waldrennaeh (Seifert).
Keine Frühandacht und keine Bibelstunde.
Bekanntmachung!
Stadt Calw
Koks-Verkauf
Erfreulicherweise Ist die Zeit der Brennstoffrationierung vorbei. Gegenwärtig kann wieder auf Grund genügender Lagerbestände
vom Gaswerk Calw sofort Jede beliebige Koksmenge
bezogen werden.
Die Preise sind so nieder gehalten, daß beim Bezug ab sofort und bis einschließlich August
a) ab Gaswerk mit 2.60 DM pro Ztr. \
b) frei Haus mit 2.70 — 2.80 DM pro Ztr. j
e) ab Gaswerk mit 2.— DM. pro Ztr.
I (00/90 mm) für Koks II (40/60 mm) III (20/40 mm) für Koks IV (10/20 mm) Bohnenkoks
wesentliche Ersparnisse erzielt werden.
Anweisungen werden täglich von 8 — 12 Uhr ln Zimmer 4 des Rathauses (Stadtkasse) ausgegeben.
U 51 etwaige Vorurteile aus der Kriegs- und Nachkriegszeit auszuräumen, Ist das Gaswerk * Cal w* Jederzeit bereit, Anleitungen über die richtige Verteuerung des „Calwer Gaskokses" und die zweckmäßigste Bedienung der Helzungsänla&en zu geben..
C »1 w, den 1. Juli 1950
Städtisches Gaswerk