Trennung,ihr Uüterhaltsanspruch.-ohnö^daß er'fiel einer späteren"! Wiedervereinigung nachverlangt werden könnte. 1 Ist jedoch" die Trennung berechtigt und nur dann, so kann der. Unterhalt' in Form einer ;Geld- rente verlangt werden. Der Mann hat dann der Frau auch die zur Führung eines abge­sonderten Haushalts erforderlichen Sachen «us dem gemeinschaftlichen Haushalte zum Gebrauche herauszugeben. Ein einleuchten­des Beispiel hierfür wäre etwa, wenn der Mann in die Dschungel ginge; die Frau brauchte ihm dorthin nicht zu folgen und könnte eine monatliche Unterhaltsrente von ihm verlangen. Es genügt aber, daß e i n Ehegatte das braucht nicht bloß der be­rechtigte Teil zu sein die Herstellung des ehelichen Lebens verweigern darf. Wenn also der unterhaltsverpflichtete Ehe­mann glaubt, einen Scheidun'gsgrund zu ha­ben und nicht mehr mit seiner Frau Zusam­menleben will, so hat er ihr vorerst den Unterhalt durch monatliche Geldzahlungen weiter zu gewähren. Bei Einreiehung der Scheidungsklage kann gleichzeitig mit be­gehrt werden, daß das Scheidungsgericht vorläufig eine andere Unterhaltsregelung trifft evtl, den Mann von der Unterhalts­pflicht befreit. Bei Getrenntleben überhaupt ist auch die Verpflichtung des Mannes ge­mildert. Wenn hier z. B. die Frau durch an­gemessene Arbeit Geld, zu verdienen im­stande ist, während sich der Mann in dürf­tiger. Lage befindet, so kann die Unterhälts- leistung des Mannes auf einen'Beitrag her­abgesetzt werden oder ganz fortfallen.

(Fortsetzung folgt)

Wandertage der Schulen

Nachdem das Jugendherbergswerk Würt­temberg- Hohenzollem e. V; eine Reihe von Jugendherbergen wieder eingerichtet und die Ernährungslage sich gebessert hat, ist es, wie das Kultministerium den Schulen mit­teilt, möglich, die früher üblichen regelmäßi­gen ganz- oder halbtägigen Schulwandertage wieder einzuführen. Volks- und Mittelschulen Können einen vierteljährlichen Wandertag ansetzen, ebenso die Oberschulen. Deren oberste Klassen können auch gelegentlich eine mehrtägige Wanderung mit Benützung von Jugendherbergen einlegen. Bei diesen Wanderungen sollen Eisenbahnen und Omni­busse möglichst nicht benutzt werden und Sparsamkeit geübt werden. Die Wanderungen müssen gleichzeitig unterrichtliche Ziele ver­folgen.

Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommis­sion in Deutschland

Nr. 16 vom 26. April 1950 (Eingang beim Landratsamt am 1. 5. 50)

Gesetz Nr. A4: Beseitigung der Wirksam­keit der Vorschriften des Kontrollratsge- setzes Nr. 22 (Betriebsräte) im Lande Hessen, S. 178..

Verordnung Nr. 68 (zweite abgeänderte Fassung): Gerichte der Kontrollkommis­sion, S. 179.

Verordnung Nr. 244.über die Aufhebung der

. .. Stadtgemeinde Beraeck . Vergebung von Bauarbeiten Für die Instandsetzung des Schulhau- ses in, Bern eck sind die

Flaschner-, Gipser-, Maler- und Tape­zierarbeiten

zu vergeben. Angebotsunterlagen können am Montag; den 10. 7. 50 zwischen 14 und 17- Uhr auf dem Bürgermeisteramt Berneck abgeholt werden. Abgabe der Angebote 14. 7. 50, 11 Uhr.

Bürgermeisteramt Berneek

Württ. Heimstätte GmbH. Stuttgart Vergebung von Bauarbeiten Für den Ausbau von 7 rohbaufertigen 2-Familienhäusern in Althengstett werden auf Grund der VOB. die

Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Elektriker-, Maler- u. Tapezierarbeiten sofort vergeben. Das Bürgermeisteramt Althengstett gibt sofort Leistungsbeschrie­be ab und nimmt Angebote in verschlosse­nem Umschlag bis zum 12. 7. 50 entgegen. Althengstett, den 3. Juli 1950

Bürgermeisteramt

Gemeinde Sominenhardt Am Samstag, 15. Juli, abends 8 Uhr, ver­kauft die Gemeinde Sommenhardt einen schweren Schlachtfarren beim Farrenstall.

Bürgermeisteramt

Verordnung Nr. 220 vom 12. Juli 1949. S. 188.

Durchführungsverordnung Nr. 38 zum Um­stellungsgesetz (Pensionsrückstellungen der Geldinstitute, Versicherungsunter­nehmen und Bausparkassen), S. 189. Durchführungsverordnung Nr. 39 zum Um­stellungsgesetz, S 191.

Marktberichte

Nagolder Vieh- und Schweinemarkt Auftrieb: 15 Kühe, 20 Kalbinnen und 8 Kinder. Verkauft: 18 Kalbinnen für 900 bis 1150 DM und'5 Rinder für 200 bis 300 DM. Auf dem Schweinemarkt wurden von den zugeführten 220 Läuferschweinen 119 ver­kauft für 120 bis 156 DM je Paar.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 867, Kälber 1421, Schweine 1394, Schafe 82. Preise in DM für je'50 kg Lebendgewicht: Ochsen, jung: aa 8490, a 7079, b 6068; Ochsen, alt: nicht verkauft; Bullen, jung: aa 8185, a 7079, b 6570; Bullen, alt: a 6570; Rinder aa 9096, a 7886, b 6875; Kühe, jung: a 6069, b 5257, c 4250, d 40; Kälber, Sonderklasse über Notiz: a 98 bis 107, b 7797, c 6575, d 60: Schweine: a 100108. bl u. b2 106112, d u. e 100 bis 110, g 1 8598, g 2 7085.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24 Bruck: A. Oelscblägersche Buchdruckerei Calw.

. _ . Amtsgericht Calw.

Handelsregister-Veränderung HR A 109 7. 6. 50: Common & Co., Kommanditgesellschaft (Küchenwaagen- fabrik), Ostelsheim, Kreis. Calw: Das Ge­schäft wurde nach Pforzheim verlegt (Ge­schäftslokal: Hercyniastraße 15).

Bezirksbauamt Calw

Zur Durchführung größerer Neubauvor­haben in Freudenstadt und Calw, sucht das Bezirksbauamt Calw über die Zeitdauer der Bauarbeiten für die Planung und Bau­leitung zum sofortigen Eintritt

1 Diplom-Ingenieur, Hochbaufach,

1 staatlich geprüften Bau-Ingenieur, Hochbaufach,

1 Schreibkraft (die möglichst bereits in einem technischen Büro tätig ge- . wesen ist).

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Leistung nach Tarifordnung A für An­gestellte im öffentlichen Dienst. Bewer­bungsunterlagen, (handgeschriebener Le­benslauf, Zeugnisabschriften, Säuberungs­bescheid oder Fragebogen und selbstgefer­tigte Pläne bei den Technikern) sind zu richten an das BezirksbauamtCalw/ Schwarzwald, Postfach 3 2.

Ev. Gottesdienste in Calw 5. Sonntag n. d. Dreieinigkeitsfest,

9. Juli 1950

8 Uhr Christenlehre (Söhne). 8 Uhr Früh­gottesdienst (Geprägs). 9.30 Uhr Haupt­gottesdienst (Weymann). 9.30 Uhr Gottes­dienst im Krankenhaus (Geprägs). 10.45 Uhr Kindergottesdienst.

Mittwoch, 12. Juli

7.30 Uhr Schülergottesdienst. 8.15 Uhr Betstunde. 20 Uhr Gustav-Adolf-Frauen­verein. 20.15 Uhr Männerabend.

Donnerstag, 13. Juli 20 Uhr Bibelstunde.

Kirchliche Nachrichten für Nagold Evang. Gottesdienste am 5. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 9. Juli 1950

9.30 Uhr Gottesdienst (B). 10.45 Uhr Kin­dergottesdienst. 11.15 Uhr Christenlehre (Söhne). 19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Kirche).

Montag, den 10. Juli 1950 20 Uhr Männerabend (Vereinshaus).

Mittwoch, den 12. Juli 1950 Schülergottesdienste.

Iselshausen:

9.30 Uhr Gottesdienst (P). 10.30. .Uhr Kindergottesdienst.

Evang. Gottesdienste in Neuenbürg Samstag, 8. Juli, 20.30 Uhr, Liturg. Wo- chenschlußandacht St. Georgskapelle (Sei­fert).

5. Sonntag n. d. Dr., 9. Juli

8.30 Uhr Christenlehre, Söhne. 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Seifert).

10.30 Uhr Jugendgottesdienst. 11 Uhr Got­tesdienst Waldrennaeh (Seifert).

Keine Frühandacht und keine Bibelstunde.

Bekanntmachung!

Stadt Calw

Koks-Verkauf

Erfreulicherweise Ist die Zeit der Brennstoffrationierung vorbei. Gegen­wärtig kann wieder auf Grund genügender Lagerbestände

vom Gaswerk Calw sofort Jede beliebige Koksmenge

bezogen werden.

Die Preise sind so nieder gehalten, daß beim Bezug ab sofort und bis einschließlich August

a) ab Gaswerk mit 2.60 DM pro Ztr. \

b) frei Haus mit 2.70 2.80 DM pro Ztr. j

e) ab Gaswerk mit 2. DM. pro Ztr.

I (00/90 mm) für Koks II (40/60 mm) III (20/40 mm) für Koks IV (10/20 mm) Bohnenkoks

wesentliche Ersparnisse erzielt werden.

Anweisungen werden täglich von 8 12 Uhr ln Zimmer 4 des Rat­hauses (Stadtkasse) ausgegeben.

U 51 etwaige Vorurteile aus der Kriegs- und Nachkriegszeit auszu­räumen, Ist das Gaswerk * Cal w* Jederzeit bereit, Anleitungen über die richtige Verteuerung desCalwer Gaskokses" und die zweckmäßigste Bedienung der Helzungsänla&en zu geben..

C »1 w, den 1. Juli 1950

Städtisches Gaswerk