Geschäft,zur Fahrt zur Arbeitsstelle oderzur Aufreehterhaltung des Betrie­bes genügen nicht.

i*> ist genau anzugeben, für was das Fahrzeug Verwendung findet, die durch­schnittlicher. Einsatzkilonieter im Monat vr, w.

Für den Berufsverkehr ist der Arbeitsort anzugeben.

Die Autriige müssen den Bürgermeister­ämtern bis spätestens 9. Juni 1950 oingereioht werden.

Die Bürgermeisterämter reichen die An­träge gesammelt bis zum 12. Juni der Kreisverbandsverwaltung Treibstoff- .vtello ein.

Später eingehende Anträge können für Monat Juli keine Berücksichtigung finden.

3. Diese kurzen Termine sind unbedingt erforderlich, weil die Anträge nach Ein­gang den nachgenannten Stellen vorgelegt werden:

Anträge der Landwirtschaft: Dem Land­wirtschaftsamt Calw.

Anträge der Wirtschaft

a) Der Industrie nnd des Handels der Industrie- und Handelskammer Rott­weil Nebenstelle Calw.

b) Des Handwerks dem Kreisinnungsver­band Calw.

c) Der im Gesundheitsdienst tätigen Personen dem Staatlichen Gesund­heitsamt Nagold.

Anträge des Gewerblichen Güter- und Per­sonenverkehrs dem Landratsamt Calw Verkehrsabteilung.

Anträge der Holz- und Forstwirtschaft

a) Der Holzwirtschaft dem Fachverband der Württ. Sägeindustrie.

b) Der Forstwirtschaft dem Kreisbeauf­tragten der Forstdirektion.

Die Kreisverbandsverwaltung Treib­stoffstelle bittet nochmals die Kraft­fahrzeughalter und Motorenbesitzer um pünktliche und gewissenhafte Ausfüllung des Antrages. Ganz besonders wichtig ist auch die Einhaltung der gestellten Ter­mine, da sich andernfalls unliebsame Schwierigkeiten ergeben.

Ein besonderes Rundschreiben an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der Bürgermeisterämter zu nehmen.

Treibstoffmarkenausgabe für Monat Juni Die Treibstoffmarken für Monat Juni 1950 können von den Kraftfahrzeughaltern gegen Vorlage der roten Treibstoffkenn- karte auf dem zuständigen Bürgermeister­amt (ausgenommen Stadt Calw) in der Zeit vom 1. bis 7. Juni 1950 in Empfang genommen werden.

Die in Calw wohnhaften Kraftfahrzeug­besitzer können ihre Treibstoffmarken zwi­schen dem 1. und 7. Juni 1950 jeweils vor­mittags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Treibstoffstelle Calw, Marktplatz 20 (Zim­mer 33), abholen. '

Calw, 23. Mai 1950

K reisverbandsverwaltung Treibstoffstelle

Fachkurse

Das Landesgewerbeamt Stuttgart veran­staltet in den kommenden Monaten in Stutt­gart die folgenden Weiterbildungs- und Vorbereitungskurse auf die fachliche Mei­sterprüfung:

9. Installateur-Kurs über Materialkunde, Ai heilskunde, Techn. Rechnen, Kalkulation, Berechnen der Kohrleitungen Gas und Was­ser, Heizung. Lüftung und Fachzeichnen, Dauer HO Stunden. Tageskurs an zwei Ta­gen in der Woehe von 912 und 1316 Uhr, Abendkurs an zwei Abenden in der Woche von 17.3020.30 Uhr, Teilnehmergebühr 30. DM.

10. Ilci/iings-lnstallationskurs über Ma­terialkunde, Techn. Rechnen, verschiedene Heizungs-Systeme, Berechnung der Heiz­flächen, Heizkessel, Lüftung und Fachzeich- uen. Dauer 65 Stunden, Tageskurs an zwei

Bekanntmachungen des Landratsamts

Überwachung der trigonometrischen Fest­punkte

Die in den Feldmarkungen und in Wäl­dern stehenden trigonometrischen Punkte sind das Rückgrat der Eigentumsvermes­sung und verbürgen die Sicherheit der Grundstücksgrenzen. Sie sind mit hohem Kostenaufwand bestimmt worden und stel­len daher ein beträchtliches Volksvermö­gen dar, für dessen Erhaltung die Haupt­vermessungsabteilung in Reutlingen ver­antwortlich ist.

Da in letzter Zeit trigonometrische Si­gnalsteine immer häufiger vorsätzlich oder fahrlässig zerstört werden, wird daran er­innert, daß derjenige, der einen solchen Stein beschädigt, schief drückt oder ganz herausreißt, nach Art. 32 und 33 des Poli­zeistrafgesetzes oder nach Art. 26 des Forstpolizeistrafgesetz, bestraft wird, sofern nicht ein Vergehen im Sinne des § 274 des StGB, vorliegt. Dazu kommen in jedem Fall die Kosten für die Wiederherstellung, die je nach Schwierigkeit zwischen 100 und 200 DM betragen können.

Die trigonometrischen Signalsteine sind 90 cm lang. Der behauene Kopf ragt unge­fähr 20 cm aus dem Boden. In diesen Kopf ist als Hauptmerkmal entweder an einer Seitenfläche oder auf dem Kopf ein Drei­eck eingehauen.

Die Grundeigentümer werden unter Hin­weis auf obige Strafbestimmungen ersucht, die auf ihrem Eigentum stehenden trigono­metrischen Signalsteine zu schonen. Es wird empfohlen, die Steine .bei der Feld­bestellung durch hohe Pfähle zu bezeich­nen, damit die Geräte sicher daran vorbei gefühlt werden können. Das gilt insbeson­dere für Maschinenbestellung. Das Dienst­personal ist vor Beginn der Arbeit auf das

Vorhandensein eines Signalsteines hinzu­weisen.

Die Hauptvermessungsabteilung wird künftig bei Beschädigung oder Zerstörung von trigonometrischen Punkten unnach- sichtlich einschreiten.

Landratsamt

Wasserbaugesuch der Firma Ernst Burkhardt & Co., Sägewerk in Unterreichenbach (T 24)

Die Firma Ernst Burkhardt & Co., Sä­gewerk in Unterreichenbach, hat die zum Teil durch Hochwasser zerstörte Land­zunge zwischen der Nagold (Fluß Nr. 1) und dem Unterkanal (Fluß Nr.3) in ver­änderter Form wieder aufgebaut und um nachträgliche Erlaubnis hierfür gern. Art. 29 Wassergesetz nachgesucht.

Einwendungen gegen das Wasserbauge­such sind binnen 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, beim Land­ratsamt schriftlich oder zu Protokoll ein­zureichen. Die Gesuchsunterlagen liegen während der Einspruchsfrist beim Land­ratsamt Zimmer Nr. 11 zur Einsicht­nahme auf.

Landratsamt

Hebammenniederlassung in Oberkollwangen

Fräulein Emma B a u r, Hebamme, hat heute eine Niederlassungserlaubnis auf Grund des § 10 des Hebammengesetzes vom 21. 12. 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 1893) erhalten. Als Wohnsitz wurde ihr Oberkoll­wangen angewiesen. Sie wird in Kürze ihre Tätigkeit dort aufnehmen. Neben Oberkoll­wangen ist sie flir die Gemeinden Breiten­berg, Schmieh und Agenbaeh zuständig.

Landratsamt

aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche von 912 und 1316 Uhr, Abendkurs an zwei Abenden in der Woche von 17.30 bis 20.30 Uhr, Teilnehmergebühr 30. DM.

11. Schweißkurse und Schweißerprüfun­gen. Tages- und Abendkurse über Autogen­schweißen und Elektroschweißen für An­fänger und für Fortgeschrittene sowie Son­derkurse über Kessel , Rohr- und Alumi­niumschweißen.

12. Schreinerkurse

a) Tageskurs über Fachzeichnen und Ko­stenrechnen, Dauer 80 Stunden, Unter­richt an zwei bis drei Tagen in der Woche von 812 und von 1317 Uhr, Teilnehmergebühr 40. DM.

b) Abendkurs über Fachzeichnen und Ko­

stenrechnen, Dauer 80 Stunden, Unter­richt an zwei Abenden in der Woche von 17.3020.30 Uhr. Teilnehmergebühr

40. DM.

c) Tageskurs über die gesamte Ober­flächenbehandlung des Holzes (Beizen, Mattieren und Polieren), Dauer 1 Woche, Teilnehmergebühr 25. DM.

Die Kurstermine werden den Interessen­ten nach Eingang der Anmeldung schrift­lich mitgeteilt. Die Bundesbahn gewährt den außerhalb Stuttgarts wohnenden Kurs­teilnehmern Fahrpreisermäßigung durch Ausstellung von Schülerfahrkarten

Anmeldungen und Auskunft beim Fach­kurssekretariat des Lamlesgewerheamts in Stuttgart-N, Kienestraße 18, Fernsprecher 92251.

Berichtigung

Im Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 10 vom 10. 3. 1950 ist unter der Rubrik:Än­derungen in der Sozialversi­cherung ein Artikel erschienen, dessen letzter Satz eine Unrichtigkeit enthält. Es muß statt31. 12. 194931. 12. 1948 hei­ßen. Richtig ist folgende Fassung:

Beiträge für die Lücke zwischen der letzten Beitragsentrichtung und dem 31. 12. 1948 sind in den meisten Fällen nicht nach­

zuentrichten. Für Versicherte, die mit der Beitragsleistung lange ausgesetzt haben und bald das 65. Lebensjahr vollenden, ist es ratsam, daß sie ihr VersieherungsVer­hältnis schon jetzt prüfen ufesen. In vielen dieser Fälle genügen 26 Wochenbeiträge in der Invalidenversicherung bzw. 6 Mo­natsbeiträge in der Angestelltenversiche­rung für jedes Kalenderjahr nicht, um die Wartezeit bis zur Vollendung des 65. Le­bensjahres zu erfüllen. Hier müssen unter Umständen bis zu 52 Wochen- bzw. 12 Mo­natsbeiträge jährlich und sogar noch wei­tere Beiträge für rückliegende Zeiten ent­richtet werden.

Betriebsunfälle durch Unachtsamkeit

Die Erfahrungen der Gewerbeaufsicht zeigen, daß ein erheblicher Teil der Be­triebsunfälle vermeidbar ist, wenn die vor­geschriebenen Schutzvorrichtungen an den Maschinen angebracht werden und die Ar­beiter Vorsicht walten lassen. Eine Reihe von Betriebsunfällen, die in jüngster Zeit untersucht wurden, zeigen, daß tödliche Gefahren auch dort drohen, wo man sie nach den äußeren Umständen kaum erwartet.

Bei Bauarbeiten sollte eine Beton-Misch­maschine mit elektrischem Antrieb etwas zur Seite gerückt werden. Die drei Arbei­ter, welche die Maschine schoben, beachte­ten dabei nicht, daß das elektrische An­schlußkabel sich bereits straff gespannt hatte. Durch eine scharfe Blechkante an der Maschine wurde die Isolierung des Kabels durchgeöcheuert und die Maschine unter Spannung gesetzt. Die drei Arbeiter hingen solange an der Maschine fest, bis der Stek- ker des Zuführungskabels gezogen war. Einer der drei Arbeiter, der mit nassen Händen einen Maschinenteil umfaßte und außerdem zufällig' in einer Pfütze stand, verstarb nach dem Unfall. Vor dem Ver­rücken der Maschine hätten die Arbeiter unter allen Umständen das Zuführungskabel vom Netz trennen sollen