Geschäft“, „zur Fahrt zur Arbeitsstelle“ oder „zur Aufreehterhaltung des Betriebes“ genügen nicht.
i*> ist genau anzugeben, für was das Fahrzeug Verwendung findet, die durchschnittlicher. Einsatzkilonieter im Monat vr, w.
Für den Berufsverkehr ist der Arbeitsort anzugeben.
Die Autriige müssen den Bürgermeisterämtern bis spätestens 9. Juni 1950 oingereioht werden.
Die Bürgermeisterämter reichen die Anträge gesammelt bis zum 12. Juni der Kreisverbandsverwaltung — Treibstoff- .vtello — ein.
Später eingehende Anträge können für Monat Juli keine Berücksichtigung finden.
3. Diese kurzen Termine sind unbedingt erforderlich, weil die Anträge nach Eingang den nachgenannten Stellen vorgelegt werden:
Anträge der Landwirtschaft: Dem Landwirtschaftsamt Calw.
Anträge der Wirtschaft
a) Der Industrie nnd des Handels der Industrie- und Handelskammer Rottweil — Nebenstelle Calw.
b) Des Handwerks dem Kreisinnungsverband Calw.
c) Der im Gesundheitsdienst tätigen Personen dem Staatlichen Gesundheitsamt Nagold.
Anträge des Gewerblichen Güter- und Personenverkehrs dem Landratsamt Calw — Verkehrsabteilung.
Anträge der Holz- und Forstwirtschaft
a) Der Holzwirtschaft dem Fachverband der Württ. Sägeindustrie.
b) Der Forstwirtschaft dem Kreisbeauftragten der Forstdirektion.
Die Kreisverbandsverwaltung — Treibstoffstelle — bittet nochmals die Kraftfahrzeughalter und Motorenbesitzer um pünktliche und gewissenhafte Ausfüllung des Antrages. Ganz besonders wichtig ist auch die Einhaltung der gestellten Termine, da sich andernfalls unliebsame Schwierigkeiten ergeben.
Ein besonderes Rundschreiben an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der Bürgermeisterämter zu nehmen.
Treibstoffmarkenausgabe für Monat Juni Die Treibstoffmarken für Monat Juni 1950 können von den Kraftfahrzeughaltern gegen Vorlage der roten Treibstoffkenn- karte auf dem zuständigen Bürgermeisteramt (ausgenommen Stadt Calw) in der Zeit vom 1. bis 7. Juni 1950 in Empfang genommen werden.
Die in Calw wohnhaften Kraftfahrzeugbesitzer können ihre Treibstoffmarken zwischen dem 1. und 7. Juni 1950 jeweils vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Treibstoffstelle Calw, Marktplatz 20 (Zimmer 33), abholen. • '
Calw, 23. Mai 1950
K reisverbandsverwaltung — Treibstoffstelle —
Fachkurse
Das Landesgewerbeamt Stuttgart veranstaltet in den kommenden Monaten in Stuttgart die folgenden Weiterbildungs- und Vorbereitungskurse auf die fachliche Meisterprüfung:
9. Installateur-Kurs über Materialkunde, Ai heilskunde, Techn. Rechnen, Kalkulation, Berechnen der Kohrleitungen Gas und Wasser, Heizung. Lüftung und Fachzeichnen, Dauer HO Stunden. Tageskurs an zwei Tagen in der Woehe von 9—12 und 13—16 Uhr, Abendkurs an zwei Abenden in der Woche von 17.30—20.30 Uhr, Teilnehmergebühr 30.— DM.
10. Ilci/iings-lnstallationskurs über Materialkunde, Techn. Rechnen, verschiedene Heizungs-Systeme, Berechnung der Heizflächen, Heizkessel, Lüftung und Fachzeich- uen. Dauer 65 Stunden, Tageskurs an zwei
Bekanntmachungen des Landratsamts
Überwachung der trigonometrischen Festpunkte
Die in den Feldmarkungen und in Wäldern stehenden trigonometrischen Punkte sind das Rückgrat der Eigentumsvermessung und verbürgen die Sicherheit der Grundstücksgrenzen. Sie sind mit hohem Kostenaufwand bestimmt worden und stellen daher ein beträchtliches Volksvermögen dar, für dessen Erhaltung die Hauptvermessungsabteilung in Reutlingen verantwortlich ist.
Da in letzter Zeit trigonometrische Signalsteine immer häufiger vorsätzlich oder fahrlässig zerstört werden, wird daran erinnert, daß derjenige, der einen solchen Stein beschädigt, schief drückt oder ganz herausreißt, nach Art. 32 und 33 des Polizeistrafgesetzes oder nach Art. 26 des Forstpolizeistrafgesetz, bestraft wird, sofern nicht ein Vergehen im Sinne des § 274 des StGB, vorliegt. Dazu kommen in jedem Fall die Kosten für die Wiederherstellung, die je nach Schwierigkeit zwischen 100 und 200 DM betragen können.
Die trigonometrischen Signalsteine sind 90 cm lang. Der behauene Kopf ragt ungefähr 20 cm aus dem Boden. In diesen Kopf ist als Hauptmerkmal entweder an einer Seitenfläche oder auf dem Kopf ein Dreieck eingehauen.
Die Grundeigentümer werden unter Hinweis auf obige Strafbestimmungen ersucht, die auf ihrem Eigentum stehenden trigonometrischen Signalsteine zu schonen. Es wird empfohlen, die Steine .bei der Feldbestellung durch hohe Pfähle zu bezeichnen, damit die Geräte sicher daran vorbei gefühlt werden können. Das gilt insbesondere für Maschinenbestellung. Das Dienstpersonal ist vor Beginn der Arbeit auf das
Vorhandensein eines Signalsteines hinzuweisen.
Die Hauptvermessungsabteilung wird künftig bei Beschädigung oder Zerstörung von trigonometrischen Punkten unnach- sichtlich einschreiten.
Landratsamt
Wasserbaugesuch der Firma Ernst Burkhardt & Co., Sägewerk in Unterreichenbach (T 24)
Die Firma Ernst Burkhardt & Co., Sägewerk in Unterreichenbach, hat die zum Teil durch Hochwasser zerstörte Landzunge zwischen der Nagold (Fluß Nr. 1) und dem Unterkanal (Fluß Nr.3) in veränderter Form wieder aufgebaut und um nachträgliche Erlaubnis hierfür gern. Art. 29 Wassergesetz nachgesucht.
Einwendungen gegen das Wasserbaugesuch sind binnen 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, beim Landratsamt schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Die Gesuchsunterlagen liegen während der Einspruchsfrist beim Landratsamt — Zimmer Nr. 11 — zur Einsichtnahme auf.
Landratsamt
Hebammenniederlassung in Oberkollwangen
Fräulein Emma B a u r, Hebamme, hat heute eine Niederlassungserlaubnis auf Grund des § 10 des Hebammengesetzes vom 21. 12. 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 1893) erhalten. Als Wohnsitz wurde ihr Oberkollwangen angewiesen. Sie wird in Kürze ihre Tätigkeit dort aufnehmen. Neben Oberkollwangen ist sie flir die Gemeinden Breitenberg, Schmieh und Agenbaeh zuständig.
Landratsamt
aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche von 9—12 und 13—16 Uhr, Abendkurs an zwei Abenden in der Woche von 17.30 bis 20.30 Uhr, Teilnehmergebühr 30.— DM.
11. Schweißkurse und Schweißerprüfungen. Tages- und Abendkurse über Autogenschweißen und Elektroschweißen für Anfänger und für Fortgeschrittene sowie Sonderkurse über Kessel , Rohr- und Aluminiumschweißen.
12. Schreinerkurse
a) Tageskurs über Fachzeichnen und Kostenrechnen, Dauer 80 Stunden, Unterricht an zwei bis drei Tagen in der Woche von 8—12 und von 13—17 Uhr, Teilnehmergebühr 40.— DM.
b) Abendkurs über Fachzeichnen und Ko
stenrechnen, Dauer 80 Stunden, Unterricht an zwei Abenden in der Woche von 17.30—20.30 Uhr. Teilnehmergebühr
40.— DM.
c) Tageskurs über die gesamte Oberflächenbehandlung des Holzes (Beizen, Mattieren und Polieren), Dauer 1 Woche, Teilnehmergebühr 25.— DM.
Die Kurstermine werden den Interessenten nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt. Die Bundesbahn gewährt den außerhalb Stuttgarts wohnenden Kursteilnehmern Fahrpreisermäßigung durch Ausstellung von Schülerfahrkarten
Anmeldungen und Auskunft beim Fachkurssekretariat des Lamlesgewerheamts in Stuttgart-N, Kienestraße 18, Fernsprecher 92251.
Berichtigung
Im Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 10 vom 10. 3. 1950 ist unter der Rubrik: „Änderungen in der Sozialversicherung“ ein Artikel erschienen, dessen letzter Satz eine Unrichtigkeit enthält. Es muß statt „31. 12. 1949“ „31. 12. 1948“ heißen. Richtig ist folgende Fassung:
„Beiträge für die Lücke zwischen der letzten Beitragsentrichtung und dem 31. 12. 1948 sind in den meisten Fällen nicht nach
zuentrichten. Für Versicherte, die mit der Beitragsleistung lange ausgesetzt haben und bald das 65. Lebensjahr vollenden, ist es ratsam, daß sie ihr VersieherungsVerhältnis schon jetzt prüfen ufesen. In vielen dieser Fälle genügen 26 Wochenbeiträge in der Invalidenversicherung bzw. 6 Monatsbeiträge in der Angestelltenversicherung für jedes Kalenderjahr nicht, um die Wartezeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu erfüllen. Hier müssen unter Umständen bis zu 52 Wochen- bzw. 12 Monatsbeiträge jährlich und sogar noch weitere Beiträge für rückliegende Zeiten entrichtet werden.“
Betriebsunfälle durch Unachtsamkeit
Die Erfahrungen der Gewerbeaufsicht zeigen, daß ein erheblicher Teil der Betriebsunfälle vermeidbar ist, wenn die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen an den Maschinen angebracht werden und die Arbeiter Vorsicht walten lassen. Eine Reihe von Betriebsunfällen, die in jüngster Zeit untersucht wurden, zeigen, daß tödliche Gefahren auch dort drohen, wo man sie nach den äußeren Umständen kaum erwartet.
Bei Bauarbeiten sollte eine Beton-Mischmaschine mit elektrischem Antrieb etwas zur Seite gerückt werden. Die drei Arbeiter, welche die Maschine schoben, beachteten dabei nicht, daß das elektrische Anschlußkabel sich bereits straff gespannt hatte. Durch eine scharfe Blechkante an der Maschine wurde die Isolierung des Kabels durchgeöcheuert und die Maschine unter Spannung gesetzt. Die drei Arbeiter hingen solange an der Maschine fest, bis der Stek- ker des Zuführungskabels gezogen war. Einer der drei Arbeiter, der mit nassen Händen einen Maschinenteil umfaßte und außerdem zufällig' in einer Pfütze stand, verstarb nach dem Unfall. Vor dem Verrücken der Maschine hätten die Arbeiter unter allen Umständen das Zuführungskabel vom Netz trennen sollen