anternehmen, um den Mietrückstand zu be­gleichen, dann fällt die Klage zusammen. Das Gericht nimmt die Klage nur an, wenn bei der Erhebung der Mindestbetrag zur Klageerhebung noch rückständig ist. Ist dies nicht der Fall, dann muß sich der Vermieter bis zum nächsten Fälligkeits­termin gedulden. Es soll Mieter geben, die sich auf diese Weise immer wieder dem drohenden Räumungsverfahren entziehen. Aber selbst nach der Erhebung der Klage hat der Mieter noch einen Monat Zeit, den Vermieter zu befriedigen und dadurch den Aufhebungsgrund auszuräumen. Bleibt aber dann nur ein Teilbetrag des Miete­rückstands ungetilgt, so wird der Auf­hebungsgrund nunmehr nicht beseitigt, im Gegensatz zu den Teilzahlungen vor Klage­erhebung.

Von jeder wegen Mieterückstand ein­gereichten Klage verständigt das Gericht die Ortsfürsorgebehörde, damit diese unter Umständen einer etwaigen Fürsorgepflicht dadurch nachkommen kann, indem sie ihre Rentenleistungen an den Vermieter abführt, und dadurch das dro­hende Unheil der Zwangsräumung von der fürsorgepflichtigen Familie abwendet. Aus diesem Grund ist im Mieterschutzgesetz vorgesehen, daß der Aufhebungsgrund des Mietrückstandes auch dann beseitigt wird, wenn innerhalb der Monatsfrist seit Klag­erhebung bei dem Gericht die Erklärung

Mitteilungen für c

Die Laudw. Genossenschaften vor alten und neuen Aufgaben

Im Rahmen der genossenschaftlichen Hochschulwoche an der Universität Er­langen sprach der Präsident des Württem- bergischen Landesverbandes landwirtschaft­licher Genossenschaften Raiffeisen e. V. Eugen G r i m rr. i n g e r über ,,Die Genossenschaften vor alten und neuen Auf­gaben. Er gab dabei einleitend einen Ein­blick in den heutigen wirtschaftlichen Stand unserer Landwirtschaft. Die Zeit der Schutz­zölle sei vorbei, die Liberalisierung werde sich nicht vermeiden lassen. Die Vereinig­ten Staaten von Amerika würden aber auch nicht daran denken, für ihre Landwirtschaft die Liberalisierung ohne Einschränkung durclizuführen. Dies gelte auch für andere Länder, wie z. B. England, Frankreich, Ita­lien.

Wenn das Ziel der Liberalisierung von allen europäischen Nationen im Auge be­halten werden und um der Sache willen alle von ihrer bisherigen Handels- und Wirt­schaftspolitik Abstand nehmen -würden, dann sei die deutsche Landwirtschaft eben­falls bereit, dies zu tun und mindestens für die Übergangszeit hierfür Opfer zu bringen. Wir seien uns darüber durchaus im klaren, daß durch eine freie Marktwirt­schaft die deutsche Landwirtschaft mit der Landwirtschaft der übrigen europäischen Staaten und darüber hinaus mit der Groß­raumwirtschaft Amerikas, Kanadas und an­derer Staaten in Konkurrenz treten müsse.

Wahrend des Krieges seien in England, den USA und Kanada erhebliche Mittel aufgewandt worden, um riesige Agrarpro­gramme durchzuführen. Wir müssen also mit unserer Landwirtschaft in einen durch­aus ungleichen Konkurrenzkampf eintreten. In Zukunft würden wir gezwungen sein, unsere Landwirtschaft mehr als bisher auf Veredelungswirtschaft umzustellen. Für die deutsche Landwirtschaft sei der Aufbau einer besonders ertragreichen Viehwirt­schaft von unendlicher Bedeutung. Die Durchschnittsleistungen unserer Tiere seien im Vergleich mit den Leistungen der Tiere im Ausland noch sehr bescheiden. Auch unsere Obst- und Gemüsewirtschaft müsse rationalisiert werden, um konkurrenzfähig sein zu können.

Wenn die deutsche Landwirtschaft kon- kurrenz- und funktionsfähig werden solle

der Fürsorgebebörde, daß sie zur Befrie­digung des Vermieters bereit ist, eingeht. Im Falle rechtzeitiger Zahlung muß der Vermieter bei Gericht beantragen, den Rechtsstreit in der Hauptsache für er­ledigt zu erklären. Geht dieser Antrag ein, so muß der Mieter die gesamten Kosten des Rechtsstreits (also auch die Kosten eines Rechtsanwalts des Vermieters) tra­gen. Der Mieter kann auch mit einer For­derung gegen den Vermieter auf rechnen. Ein vertraglicher Ausschluß des Aufrecß- nungsrechtes ist im Bereich des Mieter­schutzgesetzes unwirksam. Allerdings muß die Aufrechnungsabsicht dem Vermieter vorher eine gewisse Zeit (mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses) angekündigt werden.

Soweit keine Streitigkeiten wegen etwa­iger Gegenforderungen des Mieters ent­stehen ist das Verfahren rasch entschie­den. Erfolgt keine Zahlung innerhalb eines Monats von Klagerhebung an oder er­klärt sich die Fürsorgebehörde innerhalb des gleichen Zeitpunktes nicht zur Befrie­digung des Vermieters bereit, so ergeht Räumungsurteil, das allerdings nur aus­nahmsweise sofort vollstreckbar ist. Bereits bei Erlassung des Urteils wird in der Re­gel dem Mieter eine Räumungsfrist bewil­ligt, die wiederum auf Antrag des Mieters bis auf drei Monate verlängert werden kann. Wird fortgesetzt.

lie Landwirtschaft

und bleiben wolle, so müsse erreicht wer­den, daß der billigen Maschinenkraft im Ausland nicht mehr teure menschliche Kraft in Deutschland gegenübergestellt werde, sondern es müsse eine gleichmäßige Arbeitsmethode gefunden werden. Dies sei nur möglich nach Durchführung einer Flur­bereinigung. Aufgabe der Genossenschaf­ten sei es, den richtigen Weg für den ge­meinschaftlichen Einsatz von Maschinen zu finden. Die Technisierung und Mechanisie­rung des dörflichen Lebens ohne die Ge­nossenschaften sei undenkbar. Die Genos­senschaften hätten zur Bildung weiterer Gemeinschafts-Einrichtungen beizutragen, um der Landfrau Zeit zu ersparen, damit sie sich ihrer Familie mehr widmen kann. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften sollten sich auf dem Gebiete der Erzeu­gung und auf dem Sektor der Be- und Ver­arbeitung betätigen, während die Vertei­lung anderen Kreisen überlassen bleiben soll. Stabile und gerechte Preise seien je­doch die Voraussetzung für eine gesunde Landwirtschaft

Übergebietlicli sei es notwendig, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften in Deutschland mit den Genossenschaften des übrigen Europa Verbindung aufnehmen, um einen übergebietlichen Warenaustausch in die Wege zu leiten. Um eine geregelte Marktabwicklung zu gewährleisten, müsse der Verbraucher über das nötige Einkom­men verfügen, um als Käufer landwirt­schaftlicher Produkte auftreten zu können. Andererseits müsse die Landwirtschaft für ihre Produkte stabile und auskömmliche Preise erzielen, damit sie als Käufer von Industrie-Erzeugnissen in Erscheinung tre­ten könne.

Marktberichte

Calwer Sehlachtviehmarkt am 8. Mai Auftrieb 22 Stück Großvieh, 27 Kälber und 33 Schweine. Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Ochsen aa bis 85,5; Rinder aa 8893; Kühe aa bis 84, a bis 75, b 63, c 4256; Kälber 9098; Schweine 95105.

Calmbacher Schlachtvichmarkt am 8. Mai Es wurden je % kg Lebendgewicht be­zahlt: Bullen 7783; Rinder bis 90; Kühe aa 8384, c bis 50; Schweine 105108.

Bauernkundgebung in Nagold

Am Montag, den 15. Mai 1950, nachmittags 3 Uhr ,findet in derTraube in Nagold eine große

Bauernkundgebung statt. Es spricht der Vizepräsident des Deut­schen und Bayr. Bauernverbandes, Präsident der Bayr. Raiffeisen-Genossenschaften, Land­tagspräsident a. D. Dr. Horlache r-München überDie agrarpolitischen Forderungen zum Wiederaufbau der Deutschen Landwirt­schaft. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Landesverbandes, Präsident Bauknecht. Die Bauern und Landwirte des Kreises wer­den gebeten, sich möglichst zahlreich zu be­teiligen.

Mast

Vorsitzender des Kreisbauernverbands Calw

Stuttgarter Schlachtviehmarkt

Auftrieb: 413 Stück Großvieh, 622 Käl­ber, 888 Schweine. Es notierten Ochsen, jung: aa 8897, a 7586; Bullen, jung: aa 8590, a 8785; alt: 6570; Rinder: aa 95100, a 8393, b bis 8C: Kühe jung: a 6384, b 5262, c 4251, d bis 40; Käl­ber: a 110118, b 100110, c 90100; Shcweine: a, b 1, b 2 und c 108112, d und e 98106, g 1 85100, g 2 7585.

An der Produktenbörse sind Kar­toffeln alter Ernte nach wie vor gefragt. Gelbfleischige Speisekartoffeln notieren 15.4016.20 DM je 100 kg waggonfrei wiirt- tembergiselier Empfangsstation.

Nagolder Wochenmarkt am 6. Mai

Kopfsalat 25 Pfg., Spinat 2025 Pfg., Rhabarber 15 Pfg. pro Pfund, Monatrettich 20 Pfg. pro Bund, Schnittlauch 10 Pfg. pro Bund, Eiszapfen 15 Pfg. pro Bund, Sellerie- Stöckle 3 Pfg., Salatstöckle 2 Pfg., Blumen­kohl-Setzlinge 34 Pfg., Rotkraut-Setzlinge 2 Pfg., Landbutter pr. Pfd. 2.60 DM., frische Landeier 16 Pfg. pro Stück. Rege Nach­frage nach Salatstöckle, Butter und Eier.

Fachkurse

Das Landesgewerbeamt Stuttgart veran­staltet in den kommenden Monaten in Stutt­gart die folgenden Wciterbildungs- und Vorbereitungskurse auf die fachliche Mei­sterprüfung:

1. Kraftfahrzcug-Haiidwcrkcrkurse über Grundlagen der Physik, technisches Rech­nen, Kräfte- und Bewegungslehre, techn. Mechanik, W'erkstoff künde, Festigkeits­lehre, teclin. Zeichnen, Motoren- und Fahr­zeugkunde:

a) Tageskurs, Dauer 120 Unterrichtsstun­den, Unterricht an einem Tag in der Woche von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, Teilnehmergebühr 50. DM.

b) Abendkurs, Dauer 120 Stunden, Unter­richt an zwei Abenden in der Woche von 17.30 bis 20.30 Uhr, Teilnehmerge­bühr 50. DM.

2. Elektro-Installateur-Knrs. Lehrgang über

a) Allgemeine Technik für den elektri­schen Betrieb, die elektrischen Grund­gesetze und ihre Anwendung. Bau und Berechnung von elektrischen Leitungen. Schaltgeräte und ihre Anwendung. Schutzapparate, die Vorschriften und ihre Anwendung. Beleuchtungstechnik und Meßgeräte.

b) Gleichstromtechnik:

Der Gleichstrommotor, der Gleichstrom generator, Anlasser und Regler, Sam­melbatterien und deren Ladung. Die Drehzahlregelung beim Gleichstrommo­tor. Die Anwendung des Gleichstroms in der Elektrolyse.

c) WechselstromtedliniJ;:

Der Wechsel- und Drehstrommotor, der Drehstromgenerator und seine Regelung. Die Drehzahlregelung bei Drehstrom­motoren. Der Drehstromkondensator und seine Berechnung. Wirk- und Blind­strom-Messung. Der Umspanner in sei-