anternehmen, um den Mietrückstand zu begleichen, dann fällt die Klage zusammen. Das Gericht nimmt die Klage nur an, wenn bei der Erhebung der Mindestbetrag zur Klageerhebung noch rückständig ist. Ist dies nicht der Fall, dann muß sich der Vermieter bis zum nächsten Fälligkeitstermin gedulden. Es soll Mieter geben, die sich auf diese Weise immer wieder dem drohenden Räumungsverfahren entziehen. Aber selbst nach der Erhebung der Klage hat der Mieter noch einen Monat Zeit, den Vermieter zu befriedigen und dadurch den Aufhebungsgrund auszuräumen. Bleibt aber dann nur ein Teilbetrag des Mieterückstands ungetilgt, so wird der Aufhebungsgrund nunmehr nicht beseitigt, im Gegensatz zu den Teilzahlungen vor Klageerhebung.
Von jeder wegen Mieterückstand eingereichten Klage verständigt das Gericht die Ortsfürsorgebehörde, damit diese unter Umständen einer etwaigen Fürsorgepflicht dadurch nachkommen kann, indem sie ihre Rentenleistungen an den Vermieter abführt, und dadurch das drohende Unheil der Zwangsräumung von der fürsorgepflichtigen Familie abwendet. Aus diesem Grund ist im Mieterschutzgesetz vorgesehen, daß der Aufhebungsgrund des Mietrückstandes auch dann beseitigt wird, wenn innerhalb der Monatsfrist seit Klagerhebung bei dem Gericht die Erklärung
Mitteilungen für c
Die Laudw. Genossenschaften vor alten und neuen Aufgaben
Im Rahmen der genossenschaftlichen Hochschulwoche an der Universität Erlangen sprach der Präsident des Württem- bergischen Landesverbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften — Raiffeisen — e. V. Eugen G r i m rr. i n g e r über ,,Die Genossenschaften vor alten und neuen Aufgaben“. Er gab dabei einleitend einen Einblick in den heutigen wirtschaftlichen Stand unserer Landwirtschaft. Die Zeit der Schutzzölle sei vorbei, die Liberalisierung werde sich nicht vermeiden lassen. Die Vereinigten Staaten von Amerika würden aber auch nicht daran denken, für ihre Landwirtschaft die Liberalisierung ohne Einschränkung durclizuführen. Dies gelte auch für andere Länder, wie z. B. England, Frankreich, Italien.
Wenn das Ziel der Liberalisierung von allen europäischen Nationen im Auge behalten werden und um der Sache willen alle von ihrer bisherigen Handels- und Wirtschaftspolitik Abstand nehmen -würden, dann sei die deutsche Landwirtschaft ebenfalls bereit, dies zu tun und — mindestens für die Übergangszeit — hierfür Opfer zu bringen. Wir seien uns darüber durchaus im klaren, daß durch eine freie Marktwirtschaft die deutsche Landwirtschaft mit der Landwirtschaft der übrigen europäischen Staaten und darüber hinaus mit der Großraumwirtschaft Amerikas, Kanadas und anderer Staaten in Konkurrenz treten müsse.
Wahrend des Krieges seien in England, den USA und Kanada erhebliche Mittel aufgewandt worden, um riesige Agrarprogramme durchzuführen. Wir müssen also mit unserer Landwirtschaft in einen durchaus ungleichen Konkurrenzkampf eintreten. In Zukunft würden wir gezwungen sein, unsere Landwirtschaft mehr als bisher auf Veredelungswirtschaft umzustellen. Für die deutsche Landwirtschaft sei der Aufbau einer besonders ertragreichen Viehwirtschaft von unendlicher Bedeutung. Die Durchschnittsleistungen unserer Tiere seien im Vergleich mit den Leistungen der Tiere im Ausland noch sehr bescheiden. Auch unsere Obst- und Gemüsewirtschaft müsse rationalisiert werden, um konkurrenzfähig sein zu können.
Wenn die deutsche Landwirtschaft kon- kurrenz- und funktionsfähig werden solle
der Fürsorgebebörde, daß sie zur Befriedigung des Vermieters bereit ist, eingeht. Im Falle rechtzeitiger Zahlung muß der Vermieter bei Gericht beantragen, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären. Geht dieser Antrag ein, so muß der Mieter die gesamten Kosten des Rechtsstreits (also auch die Kosten eines Rechtsanwalts des Vermieters) tragen. Der Mieter kann auch mit einer Forderung gegen den Vermieter auf rechnen. Ein vertraglicher Ausschluß des Aufrecß- nungsrechtes ist im Bereich des Mieterschutzgesetzes unwirksam. Allerdings muß die Aufrechnungsabsicht dem Vermieter vorher eine gewisse Zeit (mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses) angekündigt werden.
Soweit keine Streitigkeiten wegen etwaiger Gegenforderungen des Mieters entstehen ist das Verfahren rasch entschieden. Erfolgt keine Zahlung innerhalb eines Monats von Klagerhebung an oder erklärt sich die Fürsorgebehörde innerhalb des gleichen Zeitpunktes nicht zur Befriedigung des Vermieters bereit, so ergeht Räumungsurteil, das allerdings nur ausnahmsweise sofort vollstreckbar ist. Bereits bei Erlassung des Urteils wird in der Regel dem Mieter eine Räumungsfrist bewilligt, die wiederum auf Antrag des Mieters bis auf drei Monate verlängert werden kann. Wird fortgesetzt.
lie Landwirtschaft
und bleiben wolle, so müsse erreicht werden, daß der billigen Maschinenkraft im Ausland nicht mehr teure menschliche Kraft in Deutschland gegenübergestellt werde, sondern es müsse eine gleichmäßige Arbeitsmethode gefunden werden. Dies sei nur möglich nach Durchführung einer Flurbereinigung. Aufgabe der Genossenschaften sei es, den richtigen Weg für den gemeinschaftlichen Einsatz von Maschinen zu finden. Die Technisierung und Mechanisierung des dörflichen Lebens ohne die Genossenschaften sei undenkbar. Die Genossenschaften hätten zur Bildung weiterer Gemeinschafts-Einrichtungen beizutragen, um der Landfrau Zeit zu ersparen, damit sie sich ihrer Familie mehr widmen kann. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften sollten sich auf dem Gebiete der Erzeugung und auf dem Sektor der Be- und Verarbeitung betätigen, während die Verteilung anderen Kreisen überlassen bleiben soll. Stabile und gerechte Preise seien jedoch die Voraussetzung für eine gesunde Landwirtschaft
Übergebietlicli sei es notwendig, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften in Deutschland mit den Genossenschaften des übrigen Europa Verbindung aufnehmen, um einen übergebietlichen Warenaustausch in die Wege zu leiten. Um eine geregelte Marktabwicklung zu gewährleisten, müsse der Verbraucher über das nötige Einkommen verfügen, um als Käufer landwirtschaftlicher Produkte auftreten zu können. Andererseits müsse die Landwirtschaft für ihre Produkte stabile und auskömmliche Preise erzielen, damit sie als Käufer von Industrie-Erzeugnissen in Erscheinung treten könne.
Marktberichte
Calwer Sehlachtviehmarkt am 8. Mai Auftrieb 22 Stück Großvieh, 27 Kälber und 33 Schweine. Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Ochsen aa bis 85,5; Rinder aa 88—93; Kühe aa bis 84, a bis 75, b 63, c 42—56; Kälber 90—98; Schweine 95—105.
Calmbacher Schlachtvichmarkt am 8. Mai Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Bullen 77—83; Rinder bis 90; Kühe aa 83—84, c bis 50; Schweine 105—108.
Bauernkundgebung in Nagold
Am Montag, den 15. Mai 1950, nachmittags 3 Uhr ,findet in der „Traube“ in Nagold eine große
Bauernkundgebung statt. Es spricht der Vizepräsident des Deutschen und Bayr. Bauernverbandes, Präsident der Bayr. Raiffeisen-Genossenschaften, Landtagspräsident a. D. Dr. Horlache r-München über „Die agrarpolitischen Forderungen zum Wiederaufbau der Deutschen Landwirtschaft“. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Landesverbandes, Präsident Bauknecht. Die Bauern und Landwirte des Kreises werden gebeten, sich möglichst zahlreich zu beteiligen.
Mast
Vorsitzender des Kreisbauernverbands Calw
Stuttgarter Schlachtviehmarkt
Auftrieb: 413 Stück Großvieh, 622 Kälber, 888 Schweine. Es notierten Ochsen, jung: aa 88—97, a 75—86; Bullen, jung: aa 85—90, a 87—85; alt: 65—70; Rinder: aa 95—100, a 83—93, b bis 8C: Kühe jung: a 63—84, b 52—62, c 42—51, d bis 40; Kälber: a 110—118, b 100—110, c 90—100; Shcweine: a, b 1, b 2 und c 108—112, d und e 98—106, g 1 85—100, g 2 75—85.
An der Produktenbörse sind Kartoffeln alter Ernte nach wie vor gefragt. Gelbfleischige Speisekartoffeln notieren 15.40—16.20 DM je 100 kg waggonfrei wiirt- tembergiselier Empfangsstation.
Nagolder Wochenmarkt am 6. Mai
Kopfsalat 25 Pfg., Spinat 20—25 Pfg., Rhabarber 15 Pfg. pro Pfund, Monatrettich 20 Pfg. pro Bund, Schnittlauch 10 Pfg. pro Bund, Eiszapfen 15 Pfg. pro Bund, Sellerie- Stöckle 3 Pfg., Salatstöckle 2 Pfg., Blumenkohl-Setzlinge 3—4 Pfg., Rotkraut-Setzlinge 2 Pfg., Landbutter pr. Pfd. 2.60 DM., frische Landeier 16 Pfg. pro Stück. — Rege Nachfrage nach Salatstöckle, Butter und Eier.
Fachkurse
Das Landesgewerbeamt Stuttgart veranstaltet in den kommenden Monaten in Stuttgart die folgenden Wciterbildungs- und Vorbereitungskurse auf die fachliche Meisterprüfung:
1. Kraftfahrzcug-Haiidwcrkcrkurse über Grundlagen der Physik, technisches Rechnen, Kräfte- und Bewegungslehre, techn. Mechanik, W'erkstoff künde, Festigkeitslehre, teclin. Zeichnen, Motoren- und Fahrzeugkunde:
a) Tageskurs, Dauer 120 Unterrichtsstunden, Unterricht an einem Tag in der Woche von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, Teilnehmergebühr 50.— DM.
b) Abendkurs, Dauer 120 Stunden, Unterricht an zwei Abenden in der Woche von 17.30 bis 20.30 Uhr, Teilnehmergebühr 50.— DM.
2. Elektro-Installateur-Knrs. Lehrgang über
a) Allgemeine Technik für den elektrischen Betrieb, die elektrischen Grundgesetze und ihre Anwendung. Bau und Berechnung von elektrischen Leitungen. Schaltgeräte und ihre Anwendung. Schutzapparate, die Vorschriften und ihre Anwendung. Beleuchtungstechnik und Meßgeräte.
b) Gleichstromtechnik:
Der Gleichstrommotor, der Gleichstrom generator, Anlasser und Regler, Sammelbatterien und deren Ladung. Die Drehzahlregelung beim Gleichstrommotor. Die Anwendung des Gleichstroms in der Elektrolyse.
c) WechselstromtedliniJ;:
Der Wechsel- und Drehstrommotor, der Drehstromgenerator und seine Regelung. Die Drehzahlregelung bei Drehstrommotoren. Der Drehstromkondensator und seine Berechnung. Wirk- und Blindstrom-Messung. Der Umspanner in sei-