Die Borkenkäfer regen sich
Dm L an dtag hatte Veranlassung, die strenge Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung des Borkenkäfers (Regierungs- bl. 1947, S. 108) allen beteiligten Wald- besitzern in Erinnerung zu bringen und die Bestrafung der Säumigen zu verlangen.
In den nächsten Wochen wird der Tannen- und Fichtenborkenkäfer seinen Reifungsfraß beginnen und kurz darauf zur Eiablage im gesunden Holz'schreiten. Die Bekämpfung muß einsetzen, ehe die Brut zum Ausschlüpfen kommt und immer weitere Bäume zum Absterben bringt.
Brutstätten sind:
1. kränkelnde stehende Bäume,
2. herumliegende unentrindete Sturui- hölzer,
3. unentrindetes Brennholz im Wald oder vor Häusern sitzend.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, diese Brutstätten zu beseitigen und auftretende Käfernester der nächsten Forstdienststelle
zu melden, daß die Abwehr fachmännisch und rasch eingeleitet werden kann. Wenn befallenes Holz entrindet wird, ist das Verbrennen der Rinde sofort erforderlich, daß die Käfer nicht fliehen und gesundes Holz befallen können.
Waldbrandgefahr
Mit dem Beginn des Monats Mai ist mit Trockenheit zu rechnen. Es muß darum mit besonderer Vorsicht im Walde mit Feuer umgegangen werden. Lagerfeuer von Holzarbeitern müssen vor Verlassen vollständig ausgelöscht und ringsum mit einem moosfreien Erdwall umgeben werden. Spaziergängern ist Feuermachen iin Walde untersagt.
Wer einen Waldbrand entdeckt, muß ihn der nächsten Polizei- oder Forst-Dienststelle anzeigen, wenn er nicht fähig ist, den Brand sogleich selbst zu löschen.
Langenbrand, 22. 4. 50.
Der Kreisbeauftragte der Forstdirektion gez. Pfeilsticker, Forstmeister.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Bienenseuchen
Das Innenministerium von Württemberg- Hohenzollern macht im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium die Bienenhalter erneut auf die Vorschriften seiner Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Bienenseuchen vom 10. April 1948 aufmerksam. Die Verordnung wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben.
Um eine seuchengefährliche Anhäufung von Bienenvölkern an Weideplätzen zu verhindern, wird auf Grund des Art. 25 Nr. 4 des Württ. Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 (RegBl. S. 391) und der §§ 14 und 25 des Preußr Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juli 1931 (Gee.-Sammlung S. 77), je in Verbindung mit § 81a des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung vom 28. Juli 1988 (RGBl. I S. 289) verordnet:
§ 1. Imker, die Bienenvölker zum Zwecke des Aufsuehens von Bienen weiden oder au anderen Zwecken an einen anderen Ort verbringen, müssen im Besitze eiliefe von einem amtlich anerkannten Bienensachverständigen ausgestellten Zeugnisses sein, daß die Bienen gesund und seuchenfrei sind.
2. Das Zeugnis gilt zwei Monate Es ist mit den Bienenvölkern mitzuführeu.
§ 2. 1. Imker, die Bienenvölker zu einem fremden Weideplatz verbringen, bedürfen hierfür einer Aufwanderungsgenehmigung des Landesbeauftragten für Bienenwanderung beim Landwirtschaftsministerium. Die Genehmigung wird nach Maßgabe eines Be- wanderungsplanes erteilt, den das Landwirtschaftsministerium im Benehmen mit dem Landesverein für Bienenzucht inWürt- temberg-IIohenzollern aufstellt.
2. In dem Antrag auf Aufwanderungsgenehmigung sind der erstrebte Weideplatz und die Anzahl der Bienenvölker anzugeben, mit denen zu wandern beabsichtigt ist.
3. Die Aufwanderungsgenehmig-ung ist mit den Bienenvölkern während der gesamten Zeit der Trachtwanderung miteuftihren.
§ 3. 1. Erst mit Beginn einer Tracht darf aufgewandert werden. Der Beginn wird durch den Landesbeauftragten für Bienenwanderung beim Landwirtschaftsmmiste- rium bekanntgegeben.
2. Nach Schluß der Tracht muß abgewandert werden. Dieser Zeitpunkt wird vom Landesbeauftragten für Bienenwanderung auf Grund der durchschnittlichen Waagstockergebnisse des Weideplatzes festgestellt.
§ 4. Jede Beute ist für die gesamte Zeit ihrer Trachtwanderung mit Namen und Anschrift des Imkere deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen.
§ 5. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafen bis zu 150 DM oder mit Haft bestraft.
§ 6. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Die bereits bestehenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Bienenseuchen bleiben unberührt.
die Klasse II und vier in die Klasse III eingestuft wurden, fanden ihre Liebhaber zu einem Durchschnittspreis von 1155 DM.
Nagolder Wochewaarkf am 2 2. April
Kopfsalat 25—35 Pfg., Spinat pro Pfd. 25 Pfg., Schnittlauch pro Stock 25 Pfg. Momilrettich pro Bd. 25 Pfg., Rotkraut* S:. .inge f. 1 Stück pick. 2 Pfg., Blumenkohl-Setzlinge f. 1 St. piek. 3 Pfg., Salat- Setzlingo f. 1 St. pick. 2 y 2 Pfg. Wirsing- Setzlinge f. 1 St. pick. 2 Pfg. Kopfkohlraben- Setzlinge f. 1 St. 2 Pfg., Rhabarber pro Pfd. 20 Pfg., Rhabarber-Stock 35 Pfg., Eier pro Stück 16 Pfg,, Landbutter pro Pfd. 2.50 DM.
Obst: öliringer pro Pfd. 36 Pfg., Boiken pro Pfund 30 Pfg. Rege Nachfrage nach Eiern und frischer Landbutter sowie nach Steckzwiebeln.
Mitteilungen für die Landwirtschaft
Ungezieferbekämpfung im Hühnerstall Besonders im Frühjahr und in den warmen Sommermonaten werden unsere Hühner von Blutmilben, Hühnerläusen, Federungen und ähnlichem Ungeziefer geplagt Um das Wohlbefinden und damit die Legeleistung der Tiere zu erhalten, ist eine energische Bekämpfung notwendig. Dazu gehört besonders in den Sommermonaten öftere, gründliche Reinigung der Sitzstangen, Kotbretter, Wände und Legenester mit einer scharfen Sodalösung oder Seifenbrühe (z. B. nach dem Waschtag). Vollständiges Ansstreichen des Stalles und der Einrichtungsgegenstände mit Carbolinenm tötet das Ungeziefer vollständig ab. Während des Sommers ist diese Behandlung vierwöchentlich zu wiederholen. Das Streichen sollte morgens erfolgen, damit die Car^olineum- dämpfe tagsüber wieder abziehen.
Die Tiere selbst weiden mit einem Stäubemittel Jaeutin, Wendelinuspulver, oder auch Gesarol eingerieben, wobei darauf zu achten ist, daß kein Stäubemittel in die Augen der Hühner kommt.
Zur ständigen Benutzung muß in einer großen Kiste ein Staubbad aus Sand mit Zusatz von Staubkalk, Holzasche oder Tabakstaub zur .Verfügung stehen.
Die mit Kalkbeinmilben befallenen borkigen Beine werden in warmem Schmierseifenwasser aufgeweicht, gebürstet, mit einem Brei von Carbolineuin und Seifenpulver eingerieben, einen Tag einwirken lassen, evtl, wiederholen. Zur Wundheilung mit Vaseline einreiben und zubinden.
Zur Zeit sind Beauftragte der Firma Meinrad Glötzinger, Augsburg, im Kreis Calw tätig. Sofern Schädlinge der vorgenannten Art festgestellt werden, kann Perparasit mit Erfolg Anwendung finden. Es bleibt jedoch den Hühnerhaltern freigestellt, ob sie die Bekämpfung dieser Schädlinge mit Carbolineum oder Perparasit durchführen wollen. Seitens des Landwirtschaftsamtes Calw bestehen in dieser Hinsicht keinerlei Vereinbarungen mit obiger Firma. Landwirtschaftsamt Calw Abt. Hauswirtschaft
. Marktberichte
Culwer Sehlachtviehmarkt vom 24. April Auftrieb: 23 Stück Großvieh, 20 Kälber, 31 Schweine. Es wurden je y kg Lebendgewicht bezahlt: Ochsen aa 84—85, a bis 83,5; Bullen aa bis 81; Rinder aa bis 82, b bis 76; Kühe aa 83—87,5, Kühe a bis 80, Kühe b bis 67, Kühe c 40—63; Kälber 88 bis 100; Schweine 110—113.
Calmbacher Schlachtviehmarkt am 24. April Es wurden je y kg Lebendgewicht bezahlt: Ochsen aa 88, a 72, Kühe aa 80—88,
b bis 70, c 40—50, Rinder 86—92, Bullen aa 80—86; Schweine 105—112.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt
Auftrieb: 615 Stück Großvieh, 603 Kälber und 1483 Schweine. Es notierten: Ochsen jung: aa 85—91; a 75—84. Bullen jung: aa 80—86; a 75—82; b 68-75; alt: a 63—70. Rinder: aa 90—97, a 75—85; b bis 72. Kühe: a 60—72, b 52—58, c 40—50, d bis 36. Kälber: a 112—120; b 105—114; c 98-105. Schweine: a, b 1, b 2 und c 100—103, d und e 95—100; gl und g2 80—90.
An der Stuttgarter Produktenbörse hat sich das Speisekartoffelgeschäft wieder belebt. Der größeren Nachfrage steht geringes Angebot bei steigenden Preisen gegenüber. Es notierten gelbfleischige Speisekartoffeln 15—15,50 DM je 100 kg.
ZuchtvichabsatzveiaastaHung in Riedlingcn
Bei der 205. Zuchtviehabsatzveranstaltung des Verbandes oberschwäbischer Fleckviehzuchtvereine in Riedlingen wurden von 154 vorgestellten Farren nur 119 gekört, und zwar 4 in Zuchtwertklasse I, 47 in Zuchtwertklasse II, 42 in Zuchtwertklasse
II a und 26 in Zuchtwertklasse III b. Von diesen gekörten Farren batten zwei Drittel die Leistungsklasse I oder II. Bei der Versteigerung erreichten die 47 Farren der Zuchtwertklasse II den sehr hohen Durchschnitt von DM 2187.—. Erfreulich war besonders, daß auch die mittleren Erlöse in den Klassen III a und III b mit DM 1122.— bzw. DM 864.— wesentlich höher lagen gegenüber den entsprechenden Zahlen der Vormonate. Etwas langsamer verlief die Versteigerung der Kalbinnen, jedoch wurden auch hier sehr zufriedenstellende Preise erzielt. Im einzelnen lag der Durchschnitt in der Preisklasse I bei DM 1809.—, in der Klasse II bei DM 1398.— und in der läasse III bei DM 1110.—.
Zucbtviehmarkt in Plochingen I Die letzte Sonderkörung und Zuchtvieh- I absatzveranstaltung des Fleckviehzucht- | verbandes des württ. Unterlandes und des I Verbandes oberschwäbischer Fleckviehzuchtvereine in der Tierzuchthalle in Plochingen wies eine zahlenmäßig geringe Beschickung auf. Am Vortage wurden 14 Farren in die Zuchtwertklasse II und 29 in die Zuchtwertklasse III gekört.
Die Preise für die Farren der Zuchtwertklasse II bewegten sich zwischen 1340 und 2140 DM bei einem Durchschnittspreis von 1688 DM. Die Farren der Zuchtwertklasse
III wechselten ihre Besitzer um 790 bis 1400 DM bei einem Durchschnittspreis von 1009 DM. Die Ä Kalbinnen, wovon vier in