voe leicht verdaulichem, ballastarmem, koblehydratreichem Futter (Zucker- und Futterrüben, Rübenschnitzel, Kartoffeln).

Mit 1 kg gutem Wiesenheu, 2 kg Hafer­strohhäcksel, 15 kg Futterrüben deckst du den Futterbedarf für 68 kg Milch: mit 10 kg sehr gutem Heu, 20 kg Futterrüben und etwas Spreu oder Haferstrohhäcksel einen solchen von 1012 kg Milch. Bei hö­heren Milchleistungen nehme zur Deckung des Futterbedarfs entsprechend hohe Men­gen von Gärfutter, besonders Kleegärfut­ter, Ackerbohnen-, Wicken-, Erbsengär­futter und, falls vorhanden, noch kleine Gaben von Kraftfutter (Hafer, Gerste, Kleie, Ölkuchen u a.).

Schaffe Weiden! Gestalte den Weidetun­trieb als Mähweide nach den Grundsätzen der Leistungsfütterung (viele Koppeln, ra­scher Umtrieb, starke Düngung).

10. Vermeide jeden schroffen Futter­wechsel! Verwende zum Tränken einwand­freies, nicht zu kaltes, aber auch nicht zu warmes Wasser! Überwache die Gesund­heit deiner Tiere! Lege größten Wert auf gute Beschaffenheit der Ställe: richtige Temperatur, große, helle Fenster, zugfreie Luftzirkulation, bequemes Lager. Pflege deine Tiere! Gut geputzt ist halb gefüttert, beschneide die Klauen regelmäßig (All­gäuer Klauenschneidemethode).

Das Auge des Herrn mästet sein Vieh!

Voreiohtemn fircgelii zur Verhütung von Un­glücksfällen beim Gebrauch von arsenhalti­gen Pflanzenschutzmitteln

Arsenhaltige Spritz- und Stäubemittel sind für Mensch und Tier gefährliche Gifte. Thre Anwendung kann zu ernsten Erkran­kungen (akute und schleichende Arsenver- giftung) führen, nicht nur bei den Arbei­tern, die die Schädlingsbekämpfung durch­führen, sondern auch bei Personen, die ar­senbehandelte Früchte oder daraus her- gestellte Erzeugnisse genießen. Arsenhal­tige Mittel sollten daher nur angewendet werden, wenn sie unumgänglich notwendig sind und wenn bei ihrer Anwendung mit größter Vorsicht vorgegangen wird.

Gesetzlich verboten ist die Anwendung sowohl von arsen- als auch von bleihalti­gen Verbindungen und deren Zubereitun­gen im Weinbau

Bei der Herstellung der arsenhaltigen Spritzbrühen sind die den Packungen oder Behältnissen aufgedruckten oder beigege­benen Anweisungen genau zu befolgen.

Nachstehende Vorsichtsmaßregeln sind gewissenhaft zu beachten:

1. Verwahre arsenhaltige Mittel stetsun­ter sicherem Verschluß (verschließbare Kiste, Sehrank oder dergleichen) in einem nicht bewohnten, verschlossenen Raum (nicht in Futterkammern oder Stallungen)! In einem solchen Raum sind auch die ge­brauchten Geräte aüfzubewahren, dagegen nicht Lebens- und Futtermittel,-, Trink- und Kochgeschirr, Betten und Kleidungs­stücke (außer der erforderlichen Schutz­kleidung) .

2. Übertrage Arbeiten mit arsenhaltigen Mitteln nur zuverlässigen Erwachsenen, die Du über die hier aufgestellten Vor­sichtsmaßregeln unterrichten und zu ihrer Beachtung anhalten mußt!

3. Vermeide, das Pulver mit den Händen zu berühren und aufzuwirbeln! Die das Arsenmittel enthaltenden Papierbeutel dür­fen beim Entleeren nicht aus den festen l'mhül lungen herausgenommen werden.

4. Die leeren Papierumhüllungen sind im Freien zu verbrennen, leere Blechumhül- lungeh so sicherzustellen daß koine Schä­den entstehen, und Reste der Brühen so zu beseitigen, daß Brunnen, Viehtränken (auch Bienentränken) oder Gewässer nicht vergiftet werden. Stellen, an denen Gift­brühen verschüttet wurden, sind mit Erde zu verdeok«i.

5. Gib jedem Arbeiter eine Schutzklei­dung, zum mindesten einen Schutzmantel! Bei der Anwendung von Stänbemitteln müs­sen die Arbeiter außerdem zuverlässige Schutzbrillen und Atemsobützer erhalten. Beim Arbeiten mit Stäubemitteln ist der Kopf bedeckt zu halten, und die Rockärmel sind am Handgelenk festzubinden.

6. Jedem Arbeiter müssen hinreichende Mengen Wasser zur gründlichen Reinigung zur Verfügung gestellt werden

7. Spritze und stäube nicht gegen den Wind und hüte Dich auch sonst davor, daß Du von dem Mittel getroffen wirst! Achte darauf, daß andere Personen, (Vorüber gehende usw.), weidendes Vieh und andere Tiere nicht getroffen werden!

8. und rauche nicht bei der Arbeit; nach der Arbeit nicht mit ungewasche­nen Händen fMundspülen vor dem Essen)! Beachte die gleiche Vorsicht auch bei allen Arbeiten mit arsenbehandelten Pflanzen (Laubarbeiten, Ernten usw )!

9. Schärfe den Arbeitern immer aufs neue ein daß sie verstopfte Spritzdüsen, Lenkrohre und dergleichen nicht mit dem Munde ausblasen dürfen!

10. Spritze und stäube mit Arseamitteln

Cal wer Sehlacbtviehmarkt am 13. März

Auftrieb: 14 Stück Großvieh, Kälber. 23 Schweine Es wurden je % kg Lebend­gewicht bezahlt: Ochsen aa 8485; a 80; b 55; c 50. Rinder aa 80; Kühe e 3050; d 27. Bullen a 73; b 70. Kälber 8086. Schweine 110122.

Von der gemeinnützigen Siedlung»- und Wohnungsbau-Gesellschaft Süd-Württem- berg/Hohenzollern m.b.H. (Bauträgerunter­nehmen des Verbands der Kriegsbeschädig­ten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrent­ner VdK) werden für den Neubau eines Aoht-Familien-Wohnhauses (mit ca. 2319 cbm umb. Raum) auf dem Wimberg in Calw auf Grund der VOB (DIN 1961 ff.) die Erd-, Beton-, Maurer-, Dach­decker-, Zimmerer - und Gipser­arbeiten vergeben.

Die Ausschreibungsunterlagen können am 18. und 20. bis 22. 3. 50 (je von 912 Uhr) auf der Geschäftsstelle des VdK in Calw, Inselgasse 17 (Haus Soulier, Tel. 667) ein­gesehen oder gegen 50 Dpf abgeholt wer­den. Dort liegen auch die Pläne und Ver­tragsbedingungen awf.

a) nicht auf Mühende Kulturpflanzen,

b) nicht auf Kern- und Steinobst bei vor­geschrittener Entwicklung der Früchte,

c) nicht auf Beerenobst vor der Aberntuag der Früchte,

d) nicht auf Gemüsepflanzen mit Ausnahme von Samenpflanzen sowie von Saat- und Anzuchtbeeten!

Das Laub bespritzter Pflanzen darf nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder verfüttert werden.

11. Verwende keine Arsenmittel, wenn zwischen oder unter den zu behandelnden Pflanzen Gemüse, auch Tomaten oder solche Pflanzen angebaut sind, deren Früchte in einem kürzeren Zeitraum als 6 Wochen nach der Behandlung geerntet werden sollen (z. B. Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren)!

12. Zur Vermeidung von Bienenschäden spritze und stäube nur in der Nähe von Bienenständen nur außerhalb der Flugzeit und nur nach vorheriger Verständigung mit dem Imker! Beachte, daß auch blühende Un­kräuter nicht von Arsenmitteln getroffen werden!

13. Suche sofort den Arzt auf. wenn sich auch nur leichte Erkrankungen bei oder nach dem Arbeiten mit arsenhaltigen Sprite- oder Stäubemitteln einsteUen!

über einem Jahr von 350 bis 550 DM ha Reutlingen feil.

Milchschweine wurden in den letzten Ta­gen in Herrenberg zn 120160 DM das Paar, in Reutlingen zu 130 bis 160 DM. in Münsingen zu 100 bis 140 DM das Paar ge­handelt. Läuferschweine kosteten in Reut­lingen 100110 DM.

Angebote sind bis Dienstag, den 28. 3. 56, mittags 12 Uhr, verschlossen mit der Auf­schriftAngebot VdK-Bau Calw bei der Geschäftsstelle des VdK in Calw, Insel- gasse 17 abzngeben.

Die Öffnung der Angebote, der die Bie­ter anwohnen können, erfolgt am 30. 3. 30 um 14 Uhr in Sigmaringen (im Landes­haus).

Die Wahl unter den Bietern Weifet Vor­behalten.

Den 16. 3. 50.

Gemeinnützige Siediungs- und W ohnungsbau-Gesellschaft Süd - Württemberg / Hohenzol- lern m.b.H., Sigmaringen, Lan­deshaus.

G'alntbacher Schlachtviehmarkt au 18. März

Auftrieb: 16 Stück Großvieh und acht­zehn Schweine Es wurden je % kg Le­bendgewicht bezahlt: Ochsen aa 78,581; Kühe aa 80,5; a 70; c 4553; Farren aa 81. Schweine 123126.

Markt-Berichte

Pferde wurden iq Reutlingen am Dienstag zu 10001500 DM gehandelt, in Ulm wur­den für schwere Belgier 1700 bis 2000 DM, für fünfjährige Oberbayerisehe und Rhein­länder 1500 bis 1800 DM, für vier- bis fünf­jährige 1400 bis 1600 DM, für zweijährige 1300 bis 1450 DM und für ältere Arbeits­pferde 600 bis 1000 DM bezahlt. Schlacht­pferde galten 150450 DM.

Kalbinnen erzielten in Reutlingen einen Durchschnittspreis von 900 DM, in Münsin­gen 7501050 DM. Kühe kosteten in Reut­lingen 8001000 DM, in Münsingen 960 DM Für Ochsen wurden in Reutlingen durch­schnittlich 1150 DM geboten. Rinder unter einem Jahr waren für 220350 DM, und

Stuttgarter Schlachtviehmarkt am 14. März

Auftrieb: 601 Stück Großvieh, 800 Käl­ber, 1428 Schweine und 60 Schafe. Es no­tierten: Ochsen, jung: aa 8088, a 6580. Bullen, jung: aa 7784, a 7078; alt: a bis 68. Rinder: aa 8895, a 7786, b bis 70. Kühe: aa 6880, a 5566. b 4853, c 37 bis 45, d bis 32. Kälber: a 105116, b 98 bis 108, c bis 95 Schweine: a und bl 108113, b 2 und c 110115, d und e bis 105, g 1 100, g 2 bis 85.

Stuttgarter Produktenbörse

Am Raufuttermarkt ist die Nach­frage in Heu und Stroh nach wie vor äußerst schlecht. Das Angebot in Stroh ist reichlich, während das Angebot in Heu nachgelassen liat. Es notierten (je 100 kg Waggon frei württembergischer Empfangs­station): Roggen- und Weizenstroh, draht- und bindfadengepreßt, 55 40 DM; Gersten- und Haferstroh, draht- und bindfaden- gepreßt, 55.50 DM; Wiesenheu 10.6010 DM; Rotkleeheu 10.60 bis 11 DM.

Vergebung von Sauarbeiten

Marktberichte für den Landwirt