Laien bei der

Schöffen tuul Geschworene aas dea

Ale Laien-Beisitzer bei Strafgericbtsy^r- handlungen fungieren bekanntlich Schöffen und Geschworene in den Sitzungen der Schöffen- und der Schwurgerichte Daß das Laienelement an der Rechtsprechung beteiligt sein solle, damit die Entscheidungen mehr nach dem Rechtsempfinden des Volkes erfol­gen, war eine Forderung, die in Deutschland im 19. Jahrhundert erhoben worden ist. Neu­erdings geht der Wunsch mancher Kreise dahin, das Laienelement noch in weiter­gehendem Maße an aller Rechtssprechung zu beteiligen, 3a man will sogar, wie es in den Vereinigten Staaten der Fall ist, daß alle Richter aus dem Volke vom Volke ge­wählt werden, und zwar auf bestimmte Zeit, nicht etwa lebenslänglich In Südwürttem­berg haben wir seit über einem Jahr wieder die bewährte Einrichtung der Beteiligung von Laienbeisitzern als Schöffen und Ge­schworene. Beim Amtsgericht Calw besteht für die Amtsgerichtsbezirke Calw und Na­gold ein Schöffengericht.

Für dieses Jahr sind aus Hauptschöffen beim Schöffengericht Calw tätig:

Aus dem Gerichtsbezirk Calw:

1. Wilhelm Müller, Bauunternehmer in Calw, Lange Steige,

2. Friedrich Mohr, Gemeindepileger und Stricker in Altburg,

3. Jakob Stoll, Bürgermeister in Maisen­bach,

4. Otto Weiß, Bürgermeister in Gechingen,

5. Gottlob Bauer, Müller in Ostelsheim,

6. Frite Hanselmann. Schreinermeister in Neuweiler,

7. Friedrich Lang, Bürgermeister in Zwe­renberg,

8. Ernst Stickel, Fässer in Unterreichen- bach,

9. Erwin Strähle, Maurermeister in Alt- hengstett, Friedhofstr.,

10. Hermann Schwarzmaier, Reg.Obersekre­tär in Bad Liebenzell;

ferner aus dem Geriehtsbezirk Nagold:

1. Friedrich Bader, Schreiner und Ge­meinderat in Altensteig,

2. Otto Weinstein, Friseurmeister in Alten- steig,

3. Ernst Rempp, Fabrikant in Wildberg, Hauptstr. 220,

4. Karl Schühle, Schreinermeister in Na- '' gold, Insel,

5. Georg Köbele, Kaufmann in Nagold, Calwer Straße 25,

6. Paul Bühler, Landwirt in Giiltlingen, Calwer Gasse,

7. Gottlieb Renz, Sclireinermeister und Ge­meinderat in Haiterbach,

8. Georg Rath, Bauer in Egenhausen. Wintergasse,

9. Emst Seeger, Gerbermeister in Rohr­dorf bei Nagold,

10. Wilhelm Luginsland. Schreiner- in Na- #dd.

Daneben sind noch 10 Hilfsschöffen ge­wählt, die in Calw oder in nächster Umge­bung wohnhaft sind und die einspringen müssen, wenn ein zu einer Sitzung ausgelo­ster Hauptschöffe wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht erscheinen kann.

Für das Schöffenjugendgericht in Calw and gewählt:

1. Hermann Scholz, Calw, Lange Steige 24,

2. Richard Wolf, Lehrer in Bad Liebenzell,

3. Fritz Kngele, Bürgermeister a. D. in Unterlengenhardt,

4. Ilse Hagele Witwe in Calw, Lederstr. 38,

5. Gottlob Blaicli, Molkereirechner in Stammheim Kreis Calw,

6. Karl Mast, Werkführer in Unterreichen­bach, Kirchstr. 1.

Hilfsschöffen beim Schöffenjugendgericht Calw sind:

1. Karl Nuding, Kaufmann in Calw, Lange Steige,

Rechtspflege

Gerichtsbezirken Calw and NageM

2. Marianne Gepräge, Hausfrau in Calw, Schulgasse 9,

3. Gerhard Vin?on, Kaufmann in Calw, Lederstraße 21,

4. Otto Kopp, Behördenangestellter in Calw, Krönengasse.

Aber auch bei den höheren Gerichten, bei der Strafkammer und beim Schwurgericht beide beim Landgericht in Tübingen, sind Laien als Beisitzer tätig. Bei der Strafkam­mer des Landgerichts Tübingen sind Haupt­schöffen:

a) Aus dem Gerichtsbezirk Calw:

1. Matthäus Rentschler, Stricker in Altburg,

2. Georg Pfrommer, Gemeindepfleger in Beinberg,

3. Karl Mörsch, Gastwirt in Station Teinach.

4. Kurt Sannwald, Fabrikdirektor in Calw,

5. Gottlob Aichele, Landwirt in Decken- pfronn,

6. Richard Weik, Kaufmann in Bad Lie­benzell,

7. Hans Lörcher, Bürgermeister und Land­wirt in Oberkollwangen,

8. Gustav Bäuerle, Schlossermeister wi Schömberg.

b) Aus dem Gerichtsbezirk Nagold:

1. Emil Werner, Kupferschmiedmeister in Nagold,

2. Otto Köbele, Diplom-Ingenieur m Alten­steig,

3. Jakob Gütz, kaufm. Angestellter in Na­gold,

4. Ernst Gauß jr., Fabrikdirektor in Rohr­dorf,

5. Eugen Rauser, Mechaniker in Iselshau- sen b. Nagold,

6. Karl Rathfelder, Kaufmann in Wildberg, Hauptstr. 113,

7. Alfred Dorner, Prokurist in Aliensteig,

8. Jakob Brenner, Bürgermeister in Ober­schwandorf,

9. Karl Klumpp, Metzgermeister in Nagold, 10. Wilhelm Kaupp, Gipser in Haiterbach,

Hauptstraße.

Die 60 Namen umfassende Liste der Hauptgeschworenen des Schwurgerichts in Tübingen enthält 3 Geschworene aus dem Gerichtsbezirk Calw:

1. Hermann Schmid, Fabrikant in Calw, Bischofstr. 66,

Tn der Annahme, daß das Gesetz zur Än­derung des Einkommensteuergesetzes in den ersten Wochen des Kalenderjahres 1950 ver­öffentlicht werden würde, haben die Finanz­ämter die auf der Lobnsteuerkarto 1950 eingetragenen Freibeträge in den Fällen bis 31. März 1950 befristet, in «lenen wegen beabsichtigter Aufwendungen für die Wie­derbeschaffung von Hausrat und Kleidung die nach den derzeitigen Bestimmungen vorgesehenen Pauschbeträge gewährt wur­den. Da mit der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes in allernächster Zeit noch nicht gerechnet werden kann, hat sich das Finanzministerium Württemberg/Hohen- zollern damit einverstanden erklärt, daß der Arbeitgeber die bis 31. März 1950 be^ fristeten Freibeträge noch bei den Lohn-

Suchdienst

Derjenige durch das Lager Tuttlingen entlassene ehemalige kriegsgefangene Ost­heimkehrer, welcher zur gleichen Zeit wie der Elsäßer K i r c h o f f Jerome Joseph am

11. 9. 1913 in Lutterbach geboren (soll un­terwegs in ein Krankenhaus eingeliefert worden sein) zurückgekehrt ist, wird gebe­ten, sich beim Service-des Person - n e s Deplacees, HotelPost II e r - renalb /Württemberg zu melden.

2. Michael Pfrommer. Landwirt in Weiten - schwann,

3. Helmut Kurz, Kaufmann in Bad Lieben zell,

und ebensoviel aus dem Gerichtsbezirk Na­gold:

1. Gottlieb Hennefarth. Bürgermeister iu Altensteig,

2. Eugen Breitling. Bürgermeister in Na­gold,

3. Wilhelm Schübel, Schneidermeister in Haiterbach.

Als Hauptschöffen für das große Jugcnd- schöffengericht- Tübingen sind aus dem Ge­richtsbezirk Calw gewählt:

Georg Schürle, Kaufmann in Calw, Bahnhofstraße 52,

Ernst Laich, Calw. Teuchelweg.

Es ist also mit Sorgfalt darauf geachtet worden, daß bei der Auswahl dieser Laien­beisitzer alle Bevölkerungskreise zum Zuge kommen und man kann nicht behaupten, daß die intellektuellen Berufe überwiegen. Die für die Landgemeinden allerdings bestehende Tendenz, den Bürgermeister als Laienrich­ter namhaft zu machen, sollte zu Gunsten der übrigen ländlichen Berufe gelockert wer­den. Die Laienrichter sind von dem soge­nannten Siebenerausscliuß Ende letzten Jah­res gewählt worden. Die Personen dieses Ausschusses selbst sind wiederum vom Kreis­rat gewählt worden. Als Unterlagen für die Wahl der Schöffen und Geschworenen dien­ten die zuvor in den Rathäusern öffentlich ausgelegten Urlisten der Gerichtsbezirks- gemeinden mit des Namen der wählbaren Einwohner.

Leider finden wir nur beim Jugendschöf­fengericht Calw eine Frau als Schöffin. Es wäre wahrhaftig nicht zum Schaden der Rechtssprechung, wenn gerade die Frauen an der Findung eines gerechten Spruches mitbeteiligt würden.

Die Auswahl der Laienrichter findet nicht hinter verschlossenen Bürotüren stall. Die Urlisten sind öffentlich ausgelegt und in öf­fentlicher Sitzung findet die Auslosung der Schöffen und Geschworenen für die einzel­nen Sitzimgstage statt. .Jeglicher Einfluß der Verwaltung auf die Rechtssprechung ist aus geschlossen und die richterliche Unabhän­gigkeit ist gewahrt. Auch sind zur Zeit an den Gerichtstafeln die Listen der Schöffen und Geschworenen öffentlich ausgehängt.

steuerbercelmungen für den Monat April 1950 und, wenn der Arbeitnehmer den Ar­beitslohn im voraus erhält, auch für den Monat Mai 1950 berücksichtigen kann. Einen etwa erforderlichen Ausgleich der Lohnsteuer für April bzw. Mai 1950 muß der Arbeitgeber nach Vorlage der ergänz­ten Lohnsteuerkarte 1950 oder im Zusam­menhang mit einem etwaigen allgemeinen Lohnsteuerausgleich auf Grund des Ände- rnngsgesetzes vornehmen.

Abschlagszahlungen auf die Einkoiniuen- stener und auf die Körpersehaftssteuer 195(1

Auf Grund von § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer 1950 vom 9. 2. 1950 (BGBl. S. 29) hat das Finanzministerium durch Anordnung vom

4. 3. 1950 von der Erhebung von Abschlags­zahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zum 10. 2. und 10. 3. 1950 abgesehen lm Hinblick auf dieses Ent­gegenkommen wird erwartet, daß die Ein­kommensteuer- und Körperschaftsteuervor­auszahlungen auf 20. 4. 1950 pünktlich ent­richtet werden. Die Entscheidung über di.- am 10. 5. und am 10. 6. 1950 zu leistenden Abschlagszahlungen hat sich «las Finanz­ministerium noch Vorbehalten

Die Lohn Steuerfreibeträge 1950