Bewässerung unter Verwendung von Jauche oder Gülle folgen, was dem Verlauf der Blüte und dem Fruchtansatz sehr förderlich ist. Um richtig düngen zu können, muß man sich über das Wie-was-und-wann im klaren sein. Richtig düngen heißt aber auch sparsam wirtschaften. Der Erfolg wird trotzdem später sichtbar werden.
Kreisbaum wart Scheerer
Gründung von Turn- und Sportvereinen
Für die Gründung von Turn- und Sportvereinen gelten seit 1. 2. 1950 folgende Richtlinien:
, Turn- und Sportvereine können in allen erlaubten Sportarten gebildet werden. Die Zahl der von einem einzelnen Verein betriebenen Sportarten ist nicht beschränkt; auch die Wahl des Namens ist frei. Die Bestimmungen über verbotene Sportarten werden z. Z. bei den zuständigen Stellen der Alliierten Hohen Kommissare umgearbeitet; sie bleiben bis zu einer Neuregelung in Kraft. Die bisherige Bestimmung, daß eine Gründungsversammlung vorher genehmigt werden muß, fällt weg.
Vereine reichen ihre Gesuche beim zuständigen Bürgermeisteramt ein, welches das Gesuch an das Landratsamt weiterleitet. Letzteres legt das Gesuch dem französischen Kreiskommissariat vor. Erfolgt innerhalb von 20 Tagen von dort kein Einspruch, ist der Verein genehmigt. Die einem Genehmigungsantrag beizufügenden Unterlagen (Protokoll der Gründungsversammlung, Satzungen, Liste der Vorstandsmitglieder, Säuberungsbescheid) sind in einfacher Ausfertigung anzuschließen; die Säuberungsbescheide können auch in Listenform aufgeführt werden. Wenn ein Verein wünscht, seinen alten Namen wieder anzunehmen, so hat hierüber eine Mitgliederversammlung zu beschließen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist über das Bürgermeisteramt und Landratsamt dem französischen Kreiskommissariat vorzulegen. Erfolgt innerhalb von 20 Tagen kein Einspruch, so ist der Antrag ge-' nehmigt.
Vereine oder Verbände, welche ihre Tä- > tigkeit im Landesmaßstab aufnehmen, ha- < ben dieselben Unterlagen in doppelter! Ausfertigung beim Bürgermeisteramt des Vereinssitzes einzureichen. Das zuständige Landratsamt leitet das Gesuch dem Kultministerium zu. Von hier aus erfolgt Vorlage beim französischen Landeskommissariat. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt der Verband als genehmigt. Die bisherige Bestimmung, daß eine Zweitausfertigung des Antrages über den Landesbeauftragten für Sport- und Körperkultur einzureichen ist, fällt weg.
Der Landcssportbund und das Finanzministerium — Abt. Vermögenskontrolle — sind über die neuen Richtlinien unterrichtet. Vereine können auf Grund ihrer Wiederzulassung die Aufhebung der Kontrolle über ihr ehemaliges, vom Gesetz Nr. 52 betroffenes Vermögen bei den Kreisämtern der Vermögenskontrolle beantragen.
Den Bürgermeisterämtern sind ins einzelgehende Richtlinien zugegangen.
Landratsamt.
Amtsgericht Nagold
Handelsregister-Eintragungen Für die Angaben in () ohne Gewähr a) Neueintragungen: am 28. 2. 1950
H.Reg. Abt. A Nr. 137: Johannes Henne (Küferei und Weinhandlung). Sitz in Nagold. Geschäftsinhaber ist Johannes Henne, Küfermeister in Nagold. II.Reg. Abt. A Nr. 138: Leuze& Rübenacker (Omnibusverkehr). Sitz in Nagold. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 7. 1949. Gesellschafter sind 1. Willy Leuze, Maschinenschlosser in Nagold, Gerberstr. 10,
Gemeinde Ebhausen
Vergebung von Kanalisationsarbeiten
Nach der VOB. werden die Bauarbeiten für die Kanalisation im Gewand Schernen- wiesen vergeben. Es fallen etwa folgende Massen an:
260 cbm Aushub, 7 cbm Beton, 150 lfd. Meter Zementrohre (40 cm) Liefern und Verlegen. 55 lfd. Meter Zementröhren (30 cm) Liefern und Verlogen Die Verdingungsunterlagen können auf dem Rathaus eingesehen werden. Lcistungsver- zeiehnisse werden dort kostenlos abgegeben. Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Angebot für Kanalisations- arbeiten“ versehen bis spätestens 14 März 1950, 18 Uhr, auf dom Rathaus abzugeben.
Bürgermeisteramt.
Gemeinde ürunbach
Die Gemeinde Grunbacli hat die Gipserarbeiten
für eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche zu vergeben. Angebote sind an das Bürgermeisteramt Grunbach zu richten.
2. Karl Rübenacker, Automechaniker in Nagold, Haiterbaeher Str. 12.
Zur Vertretung der Gesellschaft sind die beiden Gesellschafter je allein berechtigt.
am 3. 3. 1950
H.Reg. Abt. A Nr. 139: Erwin Pahlke & C(j. (Möbelgroßhandlung). Sitz in Altensteig. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1948. Persönlich haftende Gesellschafter sind
1. Erwin Pahlke, Kaufmann in Altensteig, Gartenstr. 83,
2, Rudolf Bauer. Kaufmann in Egenhausen Kr. Calw.
b) Veränderungen: am 28. 2. 1950
H.Reg.ANr.62: Firma Friedrich Scliaible. Möbelfabrik in Altensteig:
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1949. Als weitere persönlich haftende Gesellschafter sind eingetreten:
1. Friedrich Scliaible jun., Schreinermeister in Altensteig,
2. Erich Schaible, Kaufmann in Altensteig.
Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter berechtigt.
f -Sy
PEXIN
Sie wird sieb nimmer länger mühn: in Zokaafit wäscht sie mit PEXIN.
Pexin das ganz von selber schafft, erspart viel Arbeit, Zeit und Kraft. Hersteller: Chr. Scblatterer, Seifenfabrik, Calw
V___
am 3. 3. 1950
H.Reg. A Nr. 67: Firma Wilhelm Frey, Kommanditgesellschaft in Nagold: 2 Kommanditisten sind ausgeschieden; die Handlungsvollmacht des Edmund Hess ist erloschen.
Handwerker-Altersversorgung Wir geben bekannt, daß dio Frist zur Regelung der Handwerker-Altersversorgung, welche am 31. Dezember 1949 ablief, auf erneuten Antrag hin nunmehr bis 30. Juni 1950 verlängert wurde. Diejenigen Handwerker also, welche nach der Währungsreform ihre Lebensversicherung nicht mehr auf den alten Stand brachten oder noch bringen wollen, haben Gelegenheit, ihre Angelegenheit bis 30. Juni 1950 zu regeln und auch solche, welche bis jetzt ihre Handwerker-Altersversorgung überhaupt noch nicht in Ordnung gebracht haben. Auskünfte können jederzeit bei uns eingeholt werden.
Kreisinnungsverband Calw.
Kulturwerk Calw
Sonntag, 12. März, 20 Uhr, Stadthalle, einmaliges Gastspiel von Luise Ullrich, Harald Mann 1, Stig von Nauckhoff u. a. mit einer Vorhoeven-Inszenierung, dem Lustspiel „Ein Mann wird gesucht“.
Samstag, den 18. März, 20.15 Uhr, Geor- genäum Liederabend, Trude Sann- w a 1 d; am Flügel Prof. Hubert Giesen.
Evangelische Gottesdienste in Calw Okuli, 12. März 1950
9 Uhr Christenlehre (Söhne), 9 Uhr erster Gottesdienst im Vereinshaus (Geprägs), 10 Uhr 2 Gottesdienst im Vereinshaus (Geprägs). 10 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Weymann), 11 Uhr Kindergottesdienst im Vereinshaus, 17 Uhr Abendgottesdienst im Vereinshaus (Weymann).
Mittwoch, 15. März
7.30 Uhr Schülergottesdienst, 8.15 Uhr Betstunde, 20 Uhr Frauen- und Miitter- abond, 20 Uhr Männerabend.
Donnerstag, 16. März 20 Uhr Bibelstunde.
Evang. Gottesdienste in Nagold Samstag, 11. März, 20 Uhr, im Vereinshaus: „Sinn und Aufgabe der Ehe in christlicher Schau“ (Prof. D. Röberle-Tübingen).
Sonntag, 12. März, 10 Uhr, Hauptgottesdienst (Prof. D Köberle). 11 Uhr Kinderkirche. 11.15 Uhr Christenlehre (Söhne), 20 Uhr „Die Welt des Übersinnlichen in biblischer Sicht“ (Kirche, Prof. D. Köberle).
Montag, 13. März
20 Uhr Männerabend, 20 Uhr Mütterabend.
Dienstag, 14 März 20 Uhr Konfirmandenmütterabend.
Mittwoch, 15. März Schülergottesdienste.
T selshauson:
8.45 Uhr Gottesdienst (Prof. D. Köberle), 9.45 Uhr Kindergottesdienst,
Evang. Gottesdienste in Neuenbürg Samstag, 11. März, 20 Uhr, Liturg. Wochenschlußandacht Stadtkirche (Seifert).
Sonntag Okuli, 12 März
8.30 Uhr Christenlehre (Söhne), 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Schäu- fele), 10.30 Uhr Jugendgottesdienst, 15 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Schäufele).
Mittwoch, 15. März
8 Uhr Frühandacht Stadtkirche, 20 Uhr Bibelstunde Waldrennach
Donnerstag, 16 März 20 Uhr Liclitbildervortrag aus der Arbeit des Evang. Hllfswerks (Herr Bisclioff, Höfen), 21 Ulir Vorbereitung.
Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Badstraße 24.
Druck: A. Oelscbläger’sche Buchdrucker«! CeUr