Bewässerung unter Verwendung von Jau­che oder Gülle folgen, was dem Verlauf der Blüte und dem Fruchtansatz sehr för­derlich ist. Um richtig düngen zu können, muß man sich über das Wie-was-und-wann im klaren sein. Richtig düngen heißt aber auch sparsam wirtschaften. Der Erfolg wird trotzdem später sichtbar werden.

Kreisbaum wart Scheerer

Gründung von Turn- und Sportvereinen

Für die Gründung von Turn- und Sport­vereinen gelten seit 1. 2. 1950 folgende Richtlinien:

, Turn- und Sportvereine können in allen erlaubten Sportarten gebildet werden. Die Zahl der von einem einzelnen Verein be­triebenen Sportarten ist nicht beschränkt; auch die Wahl des Namens ist frei. Die Bestimmungen über verbotene Sportarten werden z. Z. bei den zuständigen Stellen der Alliierten Hohen Kommissare umgear­beitet; sie bleiben bis zu einer Neuregelung in Kraft. Die bisherige Bestimmung, daß eine Gründungsversammlung vorher ge­nehmigt werden muß, fällt weg.

Vereine reichen ihre Gesuche beim zu­ständigen Bürgermeisteramt ein, welches das Gesuch an das Landratsamt weiterlei­tet. Letzteres legt das Gesuch dem franzö­sischen Kreiskommissariat vor. Erfolgt in­nerhalb von 20 Tagen von dort kein Ein­spruch, ist der Verein genehmigt. Die einem Genehmigungsantrag beizufügenden Unterlagen (Protokoll der Gründungsver­sammlung, Satzungen, Liste der Vorstands­mitglieder, Säuberungsbescheid) sind in einfacher Ausfertigung anzuschließen; die Säuberungsbescheide können auch in Li­stenform aufgeführt werden. Wenn ein Verein wünscht, seinen alten Namen wie­der anzunehmen, so hat hierüber eine Mitgliederversammlung zu beschließen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist über das Bürgermeisteramt und Landrats­amt dem französischen Kreiskommissariat vorzulegen. Erfolgt innerhalb von 20 Ta­gen kein Einspruch, so ist der Antrag ge-' nehmigt.

Vereine oder Verbände, welche ihre- > tigkeit im Landesmaßstab aufnehmen, ha- < ben dieselben Unterlagen in doppelter! Ausfertigung beim Bürgermeisteramt des Vereinssitzes einzureichen. Das zuständige Landratsamt leitet das Gesuch dem Kult­ministerium zu. Von hier aus erfolgt Vor­lage beim französischen Landeskommissa­riat. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt der Verband als genehmigt. Die bisherige Bestimmung, daß eine Zweitausfertigung des Antrages über den Landesbeauftragten für Sport- und Körperkultur einzureichen ist, fällt weg.

Der Landcssportbund und das Finanz­ministerium Abt. Vermögenskontrolle sind über die neuen Richtlinien unterrich­tet. Vereine können auf Grund ihrer Wie­derzulassung die Aufhebung der Kontrolle über ihr ehemaliges, vom Gesetz Nr. 52 betroffenes Vermögen bei den Kreisämtern der Vermögenskontrolle beantragen.

Den Bürgermeisterämtern sind ins ein­zelgehende Richtlinien zugegangen.

Landratsamt.

Amtsgericht Nagold

Handelsregister-Eintragungen Für die Angaben in () ohne Gewähr a) Neueintragungen: am 28. 2. 1950

H.Reg. Abt. A Nr. 137: Johannes Henne (Küferei und Weinhandlung). Sitz in Nagold. Geschäftsinhaber ist Jo­hannes Henne, Küfermeister in Nagold. II.Reg. Abt. A Nr. 138: Leuze& Rüben­acker (Omnibusverkehr). Sitz in Nagold. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 7. 1949. Gesellschafter sind 1. Willy Leuze, Maschinenschlosser in Nagold, Gerberstr. 10,

Gemeinde Ebhausen

Vergebung von Kanalisationsarbeiten

Nach der VOB. werden die Bauarbeiten für die Kanalisation im Gewand Schernen- wiesen vergeben. Es fallen etwa folgende Massen an:

260 cbm Aushub, 7 cbm Beton, 150 lfd. Meter Zementrohre (40 cm) Liefern und Verlegen. 55 lfd. Meter Zementröhren (30 cm) Liefern und Verlogen Die Ver­dingungsunterlagen können auf dem Rat­haus eingesehen werden. Lcistungsver- zeiehnisse werden dort kostenlos abgege­ben. Die Angebote sind verschlossen mit der AufschriftAngebot für Kanalisations- arbeiten versehen bis spätestens 14 März 1950, 18 Uhr, auf dom Rathaus abzugeben.

Bürgermeisteramt.

Gemeinde ürunbach

Die Gemeinde Grunbacli hat die Gipserarbeiten

für eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche zu vergeben. Angebote sind an das Bürger­meisteramt Grunbach zu richten.

2. Karl Rübenacker, Automechaniker in Nagold, Haiterbaeher Str. 12.

Zur Vertretung der Gesellschaft sind die beiden Gesellschafter je allein be­rechtigt.

am 3. 3. 1950

H.Reg. Abt. A Nr. 139: Erwin Pahlke & C(j. (Möbelgroßhandlung). Sitz in Altensteig. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1948. Persönlich haf­tende Gesellschafter sind

1. Erwin Pahlke, Kaufmann in Alten­steig, Gartenstr. 83,

2, Rudolf Bauer. Kaufmann in Egen­hausen Kr. Calw.

b) Veränderungen: am 28. 2. 1950

H.Reg.ANr.62: Firma Friedrich Scliaible. Möbelfabrik in Altensteig:

Offene Handelsgesellschaft seit 1. Ja­nuar 1949. Als weitere persönlich haf­tende Gesellschafter sind eingetreten:

1. Friedrich Scliaible jun., Schreiner­meister in Altensteig,

2. Erich Schaible, Kaufmann in Al­tensteig.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter berechtigt.

f -Sy

PEXIN

Sie wird sieb nimmer länger mühn: in Zokaafit wäscht sie mit PEXIN.

Pexin das ganz von selber schafft, erspart viel Arbeit, Zeit und Kraft. Hersteller: Chr. Scblatterer, Seifenfabrik, Calw

V___

am 3. 3. 1950

H.Reg. A Nr. 67: Firma Wilhelm Frey, Kommanditgesellschaft in Nagold: 2 Kommanditisten sind ausgeschieden; die Handlungsvollmacht des Edmund Hess ist erloschen.

Handwerker-Altersversorgung Wir geben bekannt, daß dio Frist zur Regelung der Handwerker-Altersversor­gung, welche am 31. Dezember 1949 ablief, auf erneuten Antrag hin nunmehr bis 30. Juni 1950 verlängert wurde. Diejenigen Handwerker also, welche nach der Wäh­rungsreform ihre Lebensversicherung nicht mehr auf den alten Stand brachten oder noch bringen wollen, haben Gelegenheit, ihre Angelegenheit bis 30. Juni 1950 zu regeln und auch solche, welche bis jetzt ihre Handwerker-Altersversorgung über­haupt noch nicht in Ordnung gebracht ha­ben. Auskünfte können jederzeit bei uns eingeholt werden.

Kreisinnungsverband Calw.

Kulturwerk Calw

Sonntag, 12. März, 20 Uhr, Stadthalle, einmaliges Gastspiel von Luise Ullrich, Harald Mann 1, Stig von Nauckhoff u. a. mit einer Vorhoeven-Inszenierung, dem LustspielEin Mann wird gesucht.

Samstag, den 18. März, 20.15 Uhr, Geor- genäum Liederabend, Trude Sann- w a 1 d; am Flügel Prof. Hubert Giesen.

Evangelische Gottesdienste in Calw Okuli, 12. März 1950

9 Uhr Christenlehre (Söhne), 9 Uhr erster Gottesdienst im Vereinshaus (Geprägs), 10 Uhr 2 Gottesdienst im Vereinshaus (Geprägs). 10 Uhr Gottesdienst im Kran­kenhaus (Weymann), 11 Uhr Kindergottes­dienst im Vereinshaus, 17 Uhr Abendgot­tesdienst im Vereinshaus (Weymann).

Mittwoch, 15. März

7.30 Uhr Schülergottesdienst, 8.15 Uhr Betstunde, 20 Uhr Frauen- und Miitter- abond, 20 Uhr Männerabend.

Donnerstag, 16. März 20 Uhr Bibelstunde.

Evang. Gottesdienste in Nagold Samstag, 11. März, 20 Uhr, im Vereins­haus:Sinn und Aufgabe der Ehe in christ­licher Schau (Prof. D. Röberle-Tübingen).

Sonntag, 12. März, 10 Uhr, Hauptgottes­dienst (Prof. D Köberle). 11 Uhr Kinder­kirche. 11.15 Uhr Christenlehre (Söhne), 20 UhrDie Welt des Übersinnlichen in biblischer Sicht (Kirche, Prof. D. Kö­berle).

Montag, 13. März

20 Uhr Männerabend, 20 Uhr Mütter­abend.

Dienstag, 14 März 20 Uhr Konfirmandenmütterabend.

Mittwoch, 15. März Schülergottesdienste.

T selshauson:

8.45 Uhr Gottesdienst (Prof. D. Kö­berle), 9.45 Uhr Kindergottesdienst,

Evang. Gottesdienste in Neuenbürg Samstag, 11. März, 20 Uhr, Liturg. Wo­chenschlußandacht Stadtkirche (Seifert).

Sonntag Okuli, 12 März

8.30 Uhr Christenlehre (Söhne), 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Schäu- fele), 10.30 Uhr Jugendgottesdienst, 15 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Schäufele).

Mittwoch, 15. März

8 Uhr Frühandacht Stadtkirche, 20 Uhr Bibelstunde Waldrennach

Donnerstag, 16 März 20 Uhr Liclitbildervortrag aus der Ar­beit des Evang. Hllfswerks (Herr Bisclioff, Höfen), 21 Ulir Vorbereitung.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw, Badstraße 24.

Druck: A. Oelscblägersche Buchdrucker«! CeUr