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Neuregelung des Hochwasserwarn- und Nachrichtendienstes im Enz- und Nagoldtal

'Ausreiseerlaubnis beantragen, haben dem Antrag ihren Paß beizufügen. Be­sitzt der Antragsteller keinen gültigen Reisepaß, so hat er einen Nachweis über seine Staatsangehörigkeit zu er­bringen.

8. Ist der Antragsteller schon im Besitz eines vorläufigen Reiseausweises und beantragt nur eine Gültigkeitsverlän­gerung oder eine neue Ausreiseerlaub­nis, so sind:

a) Nur 2 Exemplare OTC/101 erforder­lich,

b) Die unter 2 und 3 vorgesehenen Un­terlagen nicht mehr erforderlich.

9. Die Gebühren sind wie folgt festgesetzt:

Ausstellung eines vorläufigen Reiseaus­weises mit einmaliger Ausreiseerlaub­nis 20 DM

Ausstellung eines vorläufigen Reise­ausweises J5 DM

Einmalige Ausreiseerlaubnis (Visum)

5 DM

Verlängerung des vorläufigen Reise­ausweises 10 DM

Mehrmalige Ausreiseerlaubnis 10 DM

Sie sind bei der Einreichung des An­trags an das Landratsamt zu entrichten.

10. Für Auswanderungen gelten beson­dere Bestimmungen, über die das Land­ratsamt Auskunft erteilt.

Die Aushändigung der Reiseausweise erfolgt über die Bürgermeisterämter.

Calw, den 30. Januar 1950.

, Landratsamt.

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Beschaffenheit der Milchtransportgefäße Nach den bestehenden Vorschriften dür­fen insbesondere solche Milchtransport- gefaße nicht in den Verkehr gebracht wer­den, die £

a) ganz oder teilweise aus Kupfer aus­genommen Kessel Messing, Zink oder rostfähigem Eisen hergestellt sind, wenn diese Metalle nicht verzinnt oder mit einem Überzug von Email oder Aluminium versehen sind,

b) verrostet oder in ihrer Verzinnung oder in ihrem Überzug so schadhaft sind, daß das darunterliegende Metall in größerer Ausdehnung sichtbar ist.

Während der Kriegs- oder Nachkriegs­zeit konnten diese Vorschriften nicht im­mer voll eingehalten werden, hauptsäch­lich sind rote lackierte Kannen und Meß­eimer in Benutzung genommen worden, welche diesen Vorschriften nicht ganz ge­recht werden. ,

Da nunmehr wieder vorschriftsmäßige Milchtransportgefäße beschafft werden können, ergeht entsprechend einer Wei­sung des Innenministeriums, Abt. Veteri- närwesen, in Tübingen an die Erzeuger­betriebe, die Genossenschaften und den Milchhandel die Aufforderung, die unvor­schriftsmüßigen Gefäße alsbald, spätestens bis 31. Januar 1950 aus dem Verkehr zu ziehen. Die Einhaltung dieser Aufforde­rung wird polizeilich überwacht werden. Calw, den 21. Januar 1950.

Landratsamt.

Sehweißkurse und Schweißerprüfungen Die Schweißtechnische Lehr- und Ver­suchsanstalt beim Landesgewerbeamt in Stuttgart veranstaltet laufend Tages- und Abendkurse über Autogenschweißen und Elektroschweißen sowie Sonderkurse über Kessel-, Rohr- und Aluminiumschweißen. Bei genügender Beteiligung werden auf Antrag auch Wanderkurse durohgeführt. Außerdem hält die Anstalt in Stuttgart Schweißerprüfungen jeglicher Art ab. Aus­führliche Prospekte über Kurse und Prü­fungen .werden auf Wunsch zugesandt. Anfragen und Anmeldungen sind an das Fachkurssekretariat des Landesgewerbe­amts in Stuttgart-N, Kienestraße 18 (Fern­ruf 922 51) zu richten.

Das Katastrophenhochwasser um die Jahreswende 1947/48 hat das Innenmini­sterium Tübingen veranlaßt, die Bekannt­machung der K. Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, betreffend die Wasserstandsbeobachtung, den Hoch­wassernachrichtendienst und die Vorkeh­rungen bei Hochwasser und Eisgang an den , größeren Flüssen des Landes vom Jahre 1914 zu ergänzen und neu aufzu­stellen Durch die Bekanntmachung der Abteilung VI des Innenministeriums vom 15. 12. 1948, der die Erfahrungen und Be­obachtungen des Hochwassers 1947/48 zu Grunde liegen, . wurde der Hochwasser­nachrichtendienst für das Enz- und Nagold­gebiet neu geregelt. Hierbei wurde neu Festgelegt:

1. Zur Verdichtung des Hochwassernach­richtendienstes werden in Enzklösterle und Erzgrube je ein Hochwasserpegel neu eingerichtet. Die vorhandenen Pe­gel Lautenhof und Nagold werden in den Hochwassernachrichtendienst eingebaut. Die Hochwasserpegel sind bereits er­stellt.

2. Der Deutsche Meteorologische Dienst im französischen Besatzungsgebiet ln SJeelbach b. Lahr/Baden (in folgendem alsDMD Seelbach bezeichnet) wird mit Wettermeldungen, die das Eintreten außergewöhnlicher Hochwasser befürch­ten lassen, in den Hochwasserdienst eingeschaltet

3. Die Landespolizei beteiligt sich mit ih­rem Oberkommissariat in Calw am Hochwassernachrichtendienst.

4. Für den Fall des Versagens der nor­malen Nachrichtenverbindungen wird ein Kurierdienst eingerichtet, der den rechtzeitigen Hochwasserwarn- u. Nach­richtendienst übernimmt.

Um der Bevölkerung der vom Hochwas­ser bedrohten Gebiete im Kreis Calw einen Einblick in den Hochwassernach­richtendienst zu geben und um zu zeigen, daß Überraschungen, wie sie das Hochwas­ser 1947/48 mangels einer einwandfrei funktionierenden Organisation mit sich brachte, nicht mehr möglich sind, soll in der Folge die Organisation und der Gang des Hochwassernachrichtendienstes dar­gestellt werden. Durch die klardurchdachte Neuregelung wird es bei einem künftigen Hochwasser möglich sein, die besonders bedrohten Gebäude rechtzeitig zu räumen sowie die von Hochwasser bedrohten Ge­genstände in Sicherheit zu bringen.

Die Durchführung des . Hochwasser­warn- und -Nachrichtendienstes auf Grund der Neuregelung gestaltet sich wie folgt:

I. Zur Beobachtung des Wasserstandes befinden sich im Enz-Nagoldgebiet 8 Pegel, die in den Hochwassernach­richtendienst eingebaut sind, tmij zwar

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für die Enz in Enzklösterle (Hoch­wasserpegel), Lautenhof und Höfen, für die Nagold in Erzgrube (Hoch­wasserpegel), Altensteig, Nagold und Wildberg und

für die Waldach in Iselshausen.

II. Außergewöhnliche Wittemngsverhält- nisse im oberen Enz- und Nagold- ebiet, die ein rasches Anschwellen er Flüsse zur Folge haben und Hoch­wassergefahr hervorrufen können, werden vom DMD Seelbach an die^ Bürgermeister Enzklösterle, Erzgrube und Nagold telegraphisch oder tele­fonisch mitgeteilt. Diese Bürgermei­sterämter geben die Nachrichten des DMD Seelbach unverzüglich an ihre Pegelstellen weiter.

III. Der Hochwasserwarn- und Nachrich- tendienststelle- bei der

toglut bei säl- a. wWhuUll»- gmttn Wasser btl dem Wasser M

Enzklösterle

100

cm

120

cm

Lautenhof

80

cm

100

cm

Höfen

130

cm

150

cm

Erzgrube

80

cm

100

cm

Altensteig

100

cm

120

cm

Nagold

200

cm

230

cm

Iselshausen

120

cm

150

cm

Wildberg

170

cm

200

cm

IV. Sobald das steigende Wasser den Pe­gelstand erreicht hat, bei welchem der Hochwassernachrichtendienst beginnt (s. Ziff. III), wird von den einzelnen Pegelbeobachtern folgendes unter­nommen:

1. Die Hochwasserpegelstelle Enz­klösterle gibt Telegramme auf an: das Innenministerium, das Land­ratsamt Calw, das Straßen- und Wasserbauamt Calw, das Landes- polilzei-Oberkommissariat Calw, u. den Landespolizei-Posten Wildbad. Letzterer verständigt die Bürger­meisterämter Wildbad, Calmbach, Höfen, Neuenbürg und Birkenfeld von der drohenden Hochwasser­gefahr.

Für den Fall, daß der Telegra­phen- und Telefonverkehr unterbro­chen ist, übernimmt ein vom .Bür­germeisteramt Enzklösterle zur Ver­fügung gestellter motorisierter Ku­rier die Beförderung der Hochwas­sermeldungen zusammen mit den Meldungen vom Pegel Lautenhof an die oben angeführten Stellen mit Ausnahme des Innenministe­riums. Dieses wird vom Straßen- und Wasserbauamt Calw verstän­digt.

2. Die Pegelstelle Lautenhof ver­ständigt fernmündlich oder persön­lich den Landespolizei-Posten Wild­bad über die drohende Hochwasser­gefahr, dieser wiederum die in Ziff' 1 Abs. 1 aufgezählten Bürgermeister­ämter, das Landratsamt, das Stra­ßen- und Wasserbauamt sowie das Landespolizei-Oberkommissariat in Calw.

Im Falle der Telefon- und Tele­graphenverkehrunterbrechung ist vom Landespolizei-Posten Wildbad nur das Bürgermeisteramt Wildbad zu verständigen. Alle anderen Mel­dungen übernimmt der Kurier der Gemeinde Enzklösterle.

3. Die Pegelstelle Höfen gibt Tele­gramme auf an das Innenministe­rium, das Technische Landesamt Ludwigsburg, das Wasserwirt­schaftsamt Karlsruhe, das Straßen- und Wasserbauamt Calw, den Ötra- ßenbaumeister in Pforzheim, das städt Tiefbauamt Pforzheim und die Bürgermeister Niefern und Eu-

tingen. Ferner werden vom Pegel beobachtet täglich zwischen 7 und