Notopfer Berlin
Bas Finanzministerium von Württem- berg-Hohenzollern teilt mit:
Nach dem Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. 12. 1949 (BGBl. S. 3 5) wird die Abgabe „Notopfer Berlin“ mit Wirkung vom 1. 1. 1950 ab zunächst bis 31. 12. 1950 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, somit auch im Land Württemberg-Hohenzollern erhoben. Die Wohnungsbauabgabe ist vom 1. 1. 1950 ab weggefallen. Die Abgabe „Notopfer Berlin“ wird als Abgabe der Arbeitnehmer, als Abgabe der Veranlagten, als Abgabe der Körperschaften und als Abgabe auf Postsendungen erhoben.
Zur Abgabe der Arbeitnehmer wird den Arbeitgebern im Lauf dieses Monats durch die Finanzämter ein besonderes Merkblatt zugesandt werden. Die Abgabe der Veranlagten wird von jeder natürlichen Person, die zur Einkommensteuer veranlagt wird, erhoben. Der Abgabepflichtige hat am 10. 3., 16. 6., 10. 9. und 10 12 1950 Vorauszahlungen auf die Abgabe zu entrichten. Vorauszahlungsbescheide werden den Abgabepflichtigen rechtzeitig vor dem ersten Vorauszahlungszeitpunkt (10. 3. 1950) von den Finanzämtern zugesandt werden.
Die Abgabe der Körperschaften wird von demselben Kreis von Körperschaften erhoben, wie die bisherige Wohnungsbauabgabe. Für die Vorauszahlungen gilt dasselbe wie für die Abgabe der Veranlagten
Die Höhe der Abgabe der Arbeitnehmer, der Abgabe der Veranlagten und der Abgabe der Körperschaften ist grundsätzlich dieselbe wie diejenige der bisherigen Woh- nungsbauabgabe.
Zur Abgabe auf Postsendungen hat die Oberpostdirektion eine besondere Bekanntmachung erlassen.
Amtsgericht Calw Löschung im Handelsregister vom 24. Januar 1950
A 101: Holz- u. Spielwaren Frank & Co. (Herstellung von Holz- und Spielwaren), Bad Liebenzell (Wilhelmstr. 16):
Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma erloschen.
D-Markbilanzgesetz in Württemberg-Hohenzollern
Das Finanzministerium von Württem- berg-Hohenzollerp teilt mit:
Das D-Markbilanzgesetz (Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung) ist durch die Erstreckungsverordnung der Bundesregierung vom 13. Dezember 1949 nunmehr auch für die Länder Württemberg- Hohenzollern, Baden und den Kreis Lindau in Kraft gesetzt worden, und zwar mit Wirkung vom 31. August 1949, dem gleichen Tag, an dem das Gesetz auch in der Bizone in Kraft getreten ist. Das Gesetz gilt in diesen Ländern in genau der gleichen Fassung wie in der Bizone; insbesondere sitd für die Bewertung der Vorräte und des beweglichen Anlagevermögens die gleichen Preise wie in der Bizone maßgebend, nämlich die am 31. August 1948 bzw. am 31 August 1949 in der amerikanischen und britischen Zone geltenden gewöhnlichen , Wiederbeschaf- fungs- oder Herstellungskosten Nur die Fristen für die Feststellung der DM-Eröff- nungsbilanzen sind entsprechend der späteren Verkündung des Gesetzes in Wiirt- temberg-Hohenzollern verlängert, und zwar gegenüber den in § 3 des Gesetzes genannten Terminen um sieben Monate; gegenüber den in der Bizone geltenden Terminen bedeutet dies ein Hinausschieber um fünf Monate. Der allgemeine Termin für die Feststellung der Eröffnungsbilanzen ist danach der 30. April 1950; für Kapitalgesellschaften und für Genossenschaften gelten besondere Termine.
Amtsgericht Neuenbürg (Wtirtt.)
Handelsregister-Neueintragung vom 14. Januar 1950
A 441. Textilhaus Schöllhammer & Co. in Wildbad (Wilhelmstr. 13). Offene Handelsgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Martha Schöllhammer, geb. örtel, Witwe des Wilhelm Schöllhammer, Kaufmann, in Wildbad; Erwin Kuhnle, Kaufmann, Berta Kuhnle, led., Kaufmann und Reinhold Braun, Techniker, alle in Wildbad. Die Gesellschaft hat am 1 Oktober 1949 begonnen. Die Gesellschafterin Martha Schöllhammer ist aus der Gesell
schaft ausgeschieden. Die Gesellschaft wird durch die übrigen Gesellschafter unter Übernahme von Aktiven und Passiven fortgeführt mit Weiterführung der Firma. In die Gesellschaft ist weiterhin Eugen Kuhnle, Kaufmann, in Wildbad, als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die Angaben in () ohne Gewähr.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung vom 12. Januar 1950
A 409. Karl Kuli (Gemisebtwarenge- schäft), in Birkenfeld/Württ. Offene Handelsgesellschaft seit 21. 6. 1948. Else Kuli, Kaufmann und Marianne Großkopf, geb. Kuli, Verkäuferin, beide in Birkenfeld (Württ.), wurden in das Geschäft als persönlich haftende Gesellschafter aufgenommen. Die Firma "ist geändert in Karl Kuli & Co. Karl Kuli und Else Kuli sind einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Angaben in () ohne Gewähr.
Amtsgericht Neuenbürg (Wtirtt.)
Handelsregister-Veränderung vom 16. Januar 1950
B 188. S c h w i n n, Holzhandels-G.m.b.H. in Neuenbürg. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 30 Dezbr. 1949 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 — Aufstellung der Bilanz —.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung vom 16. Januar 1950
B 183. Apparatebau-G.m.b.H. in Biflcen- feld/Württ. Erich Müller ist nicht mehr Geschäftsführer. An seiner Stelle wurde Oscar L o e f f e 1, Ingenieur in Birkenfeld — neben Adolf Roesch — zum Geschäftsführer bestellt. Jeder der beiden Geschäftsführer ist allein zeichnungs- und vertretungsberechtigt.
Kulturwerk Calw
Montag, 30. Januar, 20 Uhr, Georgenäum „Schillers klassische Dramen“. Arbeitsgemeinschaft Geschichte des deutschen Dramas und Theaters. Leitung: Studienrat Kapp, Calw.
Donnerstag, 2. Febr., 20 Uhr, Georgenäum „Deutscher Humor“. Von Jean Paul bis Wilhelm Busch. Rezitationsabend mit Erich Ponto. Karten im Vorverkauf bei der Buchhandlung Häußler.
Evangelische Gottesdienste in Calw
4. Sonntag nach dem Erscheinungsfest, 29. Januar 1950. 9.00 Uhr Christenlehre Söhne). 9.00 Uhr 1. Gottesdienst im Vereinshaus (Weymann). 10.00 Uhr 2 Gottesdienst im Vereinshaus (Weymann). 10.00 Uhr Gottesdienst i. Krankenhaus (Höltzel). 11.00 Uhr Kindergottesdienst. 17.00 Uhr Abendgottesdienst i. 1 Vereinshaus (Höltzel).
Mittwoch, 1. Februar: 8.00 Uhr Schülergottesdienst. 8.45 Uhr Betstunde. 20.00 Uhr Männerabend.
Donnerstag, 2. Februar: 20.00 Uhr Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg
Samstag, 28. Jan., 20 Uhr, Liturg. Wochenschluß-Andacht Stadtkirche (Seifert).
Sonntag, 29. Japuar: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Schaufele). 10.30 Uhr Jugendgottesdienst 11.15 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Schaufele).
Mittwoch, 1. Febr.: 8.00 Uhr Frühandacht. 20.00 Uhr Waldrennach Bibelstunde.
Donnerstag, 2. Febr.: 20.00 Uhr Bibelstunde Neuenbürg. 21.00 Uhr Vorbereitung.
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für das Soziale Hilfswerk!
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Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.
Druck: A. OelschlSger’scbe Bncbdruckerei Calw.
Bekanntmachungen der Kreisstadt
Änderung der städtisch. Besoldungssatzung Mit Genehmigung des Innenministeriums Tübingen vom 6. 12. 1949 wurde die städt. Beeoldungssatzung bei der Besoldungsgruppe 4 b 1 durch Einfügung der Stelle des 9tadtbaumeisters für Hochbau u. Stadtplanung und bei der Besoldungsgruppe 4 c 1 durch Streichung der Stelle des Stadtbaumeisters mit Wirkung vom 1. 11. 1949 ge-’ ändert.
Ortsbauplan für das Gebiet Eiselstätt Das Landratsamt Calw hat mit Weisung vom 13. Januar den vom Gemeinderat am 24. November 1949 festgestellten Ortsbauplan für das Gebiet Eiselstätt genehmigt.
Ortsbauplan für das Gebiet Wimberg Der vom Gemeinderat am 13 Januar aufgestellte Ortsbauplan für das Gebiet Wimberg liegt in der Zeit vom 28. Januar bis einschließlich 3. Februar 1950 auf dem Rathaus, Zimmer 8, während der Dienststunden öffentlich auf. Die Beteiligten werden aufgefordert, innerhalb dieser Frist eventuelle Einwendungen gegen diesen Plan schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt zu erheben.
Hecken beschneiden 1
Die Grundstückseigentümer mit Heckenabschrankung an öffentlichen Wegen werden aufgefordert, die Hecken ordnungsmäßig zurückzuschneiden. Die Zweige dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ilberrAvcn.
Feldbereinigung IV Abt. B Althengstett (Nachtrag)
Das Landwirtschaftsministerium Tübingen teilt mit, daß der Eigentumsübergang für die Grundstücke der Feldbereinigung IV Abt. B Althengstett, die sich infolge nachträglicher Änderung der Wegeführung von F.W.98 und F.W. 108 Gemarkung Calw geändert haben, auf 1. Februar 1950 festgesetzt wird (Art. 47 Abs. 2 des Feldbereinigungsgesetzes) .
Bürgermeisteramt
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LEONBERG BEI STUTTGART ^
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