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BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw
Freitag, 27. Januar 1950
Nr. 4
Die Pflege der Gemeindearchive
Von Adolf Reile
Den Inhalt eines Gemeindearchivs bilden solche Urkunden, Akten, Karten, Pläne usw. örtlicher Herkunft, die zwar für die Gegenwartsaufgaben der Verwaltung nicht mehr gebraucht werden, deren Inhalt aber geschichtlich wertvoll ist. Alle diese Stücke sind gefährdet in dem Moment, in dem sie aus dem aktiven Dienst ausschei- den, indem sie gewissermaßen pensioniert werden. Es ist in diesem Falle — soweit nicht gesetzliche Vorschriften für die Aufbewahrung vorliegen — darüber zu entscheiden, ob es sich lohnt, das betreffende Stück zu erhalten, oder ob es ausgeschieden worden soll. Aktenausscheidungen sind schon aus Raumgründen nie ganz zu umgehen. Vom Standpunkt des Historikers aus sind sie im Grunde genommen immer mehr oder weniger bedauerlich; denn für die wirklich eindringende Fosehung ist jedes noch so unwesentlich scheinende Stück für irgendwelche Frage unter Umständen bedeutsam. Es kann sich also bei Ausscheidung nur darum handeln, den unvermeidlichen Verlust so gering wie möglich zu machen.
Wenn man die furchtbaren Zerstörungen bedenkt, die der Krieg an sachlichen und sittlichen Werten angerichtet hat, dann mag es unangebracht erscheinen, über Schäden zu klagen, die unter dem „Altpapier“ der Archive und Registraturen entstanden sind. Dieser Standpunkt mag verständlich sein bei demjenigen, dem das Archivgut eben Altpapier ist. Wer dagegen in der Pflege der heimatlichen Überlieferung eine Hilfe im Kampf gegen moralische und materielle Verwirrung unserer Zeit sieht, der darf sich mit dieser oberflächlichen Anschauung nicht zufrie- * den geben. Unsere Not ist so groß, daß auch die kleinste und scheinbar nebensächlichste Möglichkeit zu ihrer Bekämpfung nicht gering geachtet werden darf.
Die direkten Schädigungen der Gemeindearchive unseres Kreises durch Kriegszerstörungen sind glücklicherweise relativ unbedeutend. Die friedliche geräuschlose Tätigkeit der Altpapiersammlungen hat dagegen in vielen Gemeinden weit größere Verheerungen angerichtet. Wenn auch der innere Wert des Archivguts nicht allgemein erkannt ist, so war es doch gelegentlich geschätzt wegen seines Heizwertes und als Kompensationsware bei der Beschaffung von Tapeten und Formularen. Ob und wie weit die Archivbestände über die vielfachen Anfechtungen der Kriegsund Nachkriegszeit hinübergerettet wurden, dafür war in erster Linie das mehr oder weniger große Verständnis des Orts Vorstehers entscheidend. Die Erfahrungen hierüber bewegen sich in den einzelnen Gemeinden von Tiefschwarz über alle Graustufen bis Weiß. Zwar fehlte es nicht an den notwendigen gesetzlichen Vorschriften. Es bestand auch schon lange die Einrichtung der ehrenamtlichen Archivpfleger, d. h. von Männern, denen der Auftrag erteilt war, sich der Gemeindearchive fürsorglich anzuhehmen, ihre Bestände zu überwachen, für die sachgemäße Aufbewahrung zu sorgen und die Bürgermeister bei Ausscheidungen zu beraten. Alle diese Tätigkeiten standen aber zu einem großen Teil auf dem Papier; die personellen und sachlichen Schwierigkeiten dieser Arbeit —
ich spreche hier aus meiner Erfahrung im Altkreis Neuenbürg — waren so ungemein groß, daß von einer umfassenden und unausgesetzten Durchführung der Archivpflege m sämtlichen Gemeinden keine Rede sein konnte. Im Großkreis Calw ist heute die Aufgabe für den Archivpfleger nicht leichter geworden. Es wird schon viel erreicht sein, wenn jeder Bürgermeister des Kreises überhaupt weiß, daß die Bewahrung des Archivguts ein Problem ist, daß es eine Stelle gibt, die sich für das Schicksal seines Gemeindearchivs interessiert und an die er sich wenden kann, wenn er über irgendeine einschlägige Frage im Zweifel ist. Wenn die Archivpflege nicht bloß auf dem Papier stehen soll, so muß erreicht werden, daß jedem Gemeindear chiv jährlich einmal ein Besuch gemacht werden kann. Daß dies einem einzelnen Mann im Kreis unmöglich ist, leuchtet ein, zumal ja die ganze Arbeit nebenberuflich geleistet werden muß. Als Bezirkspfleger habe ich mir die Aufgabe gestellt, im ganzen Kreis interessierte Menschen zu finden, die hier bereit sind, mitzuarbeiten. Ich würde die Aufgabe für gelöst halten, wenn es gelänge, wenigstens in einer Anzahl von größeren Orten je einen solchen Mitarbeiter zu finden, der von seinem Wohnsitz aus einmal im Jahr einige der umliegenden Gemeinden besuchen würde. Je größer die Zahl der Mitarbeiter wäre, umso enger könnte ein Netz der Archivpflege über den Kreis gelegt werden, umso kleiner könnte die Zahl der Gemeinden gehal
ten sein, die der einzelne zu betreuen hätte und umso intensiver wäre die Wirkung. Einen nennenswerten Erfolg haben meine Bemühungen bis heute nicht gehabt. Es ist zwar nicht schwer, Titulararchiv- pfleger zu finden; damit ist aber der Sache nicht gedient.
Solange ein ausreichender Ausbau des Archivpflegersystems nicht erfolgt ist, sind wir darauf angewiesen, daß alle Bürgermeister aus eigener Initiative alle Maßnahmen treffen, die für die Erhaltung und sachgemäße Aufbewahrung ihrer Gemeindearchive notwendig sind. In Zweifelsfällen ist jede Anfrage willkommen und wird, wenn irgend möglich, an Ort und Stelle beantwortet werden. Vor allem darf erwartet werden, daß keine Ausscheidungen vorgenommen werden, ohne daß dem Archivpfleger Gelegenheit gegeben wird, sich dazu zu äußern.
Es wird wenige Gemeinden im Kreis Calw geben, die weltbewegende Stücke in ihrem Archiv bewahren. Wer aber damit seine Gleichgültigkeit gegen unsere Arbeit entschuldigen wollte, der verkennt ihren S inn vollkommen. Der Sinn eines Gemeindearchivs erschöpft sich nicht darin, ein wohlgeordnetes Raritätenkabinett möglichst großer Seltenheiten und papierener Mumien, eine Art Aktenfriedhof, zu sein. Die Archivbestände sind nicht Selbstzweck; sie sollen vielmehr Anregung geben zu planmäßiger -Förderung der Heimatgeschichte. Diesem Zweck kann das Archiv nur dienen, wenn es vollständig und wohl geordnet ist Die Archivpflege ist daher eine unter mehreren Voraussetzungen zur Pflege der Heimatgeschichte. Daß die Heimatgeschichte ihrerseits keine akademische
Bekanntmachungen des Landratsamts
Statistische Erfassung der verdrängten Beamten und ehern. Berufssoldaten
(Personenkreis, der unter Art. 131 des Gundgesetzes fällt)
Das Landratsamt weist wiederholt auf die statistische Erfassung des unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreises (verdrängte Beamte, ehemalige Brufssoldaten usw.) hin (vgl. Amtsblatt Nr. 2 vom 13. 1. 1950). Es ist für diesen Personenkreis wichtig, im Rahmen dieser Erhebung durch Ausfüllung einer Zählkarte erfaßt zu werden.
Das Bundesinnenministerium hat den Termin für die Ausfüllung der Zählkarte bis zum 28. Februar 1950 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können die ausgefüllten Zählkarten bei den Bürgermeisterämtern abgegeben werden. Nachzüglermeldungen können nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
Nähere Auskünfte erteilen die Bürgermeisterämter. Landratsamt
Warnung vor Verwendung von feuergefährlichen Wandplatten
Es ist bekannt geworden, daß schwefelhaltige Platten zur Verkleidung von Wänden in Gebäuden verwendet werden. Die Platten kommen meistens als Kunstmarmor in den Handel und werden fälschlicherweise als „Majolika“ bezeichnet Nach Untersuchungen des Chemischen Landesuntersuchungsamtes Stuttgart bestehen die Platten aus Schwefel und Sand mit einem Schwefel gehalt bis zu 80% und sind in hohem Maße feuergefährlich
Der Einbau derartiger schwefelhaltiger Platten in Gebäuden jeglicher Art steht mit Art. 68 BO. in Widerspruch und ist verboten, da die Platten den Anforderungen der Sicherheit nicht entsprechen. Wenn solche Platten schon eingebaut sind, müssen diese auf Grund von Art. 68 BO. wieder entfernt werden.
Als Herstellerfirmen sind bis jetzt bekannt geworden:
1. Berthold Huhn, Stattgart, Wolframstr. 48—50
2. Louis Jennewein, Stuttgart, Sonnenbergstraße 72, Betrieb „Rocca“ in Böblingen (Produktion angeblich eingestellt)
3. Willy Bürkle, Stuttgart, Im Vogelsang 49 (Produktion angeblich eingestellt)
4. Firma Syma, Bad Friedrichshall (Produktion angeblich 9eit. Ende 1948 eingestellt)
5. W. Kämmerer, Baustoffe, Hanau (Main), Philippruh-AIlee 21
6. Hessische Kunstmarmor-Industrie, Wiesbaden-Biebrich. Landratsamt
Viehmärkte in Unterreiehenbach Die Gemeinde Unterreichenbach sucht um Verlängerung ihrer früheren Erlaubnis zur Abhaltung eines Rindvieh- und Schweinemarktes, je am letzten Montag der Monate März, Juli und Oktober, auf weitere 5 Jahre nach.
Einwendungen gegen dieses Gesuch sind binnen 14 Tagen beim Landratsamt in Calw anzubringen.
Calw, den 23. Januar 1950
Landratsamt