§ 5

CO Uer Frischezustand ist durch die Ali- zarolprobe nach Bedarf zu bestimmen. Bei ili 1 cli von mehr als 7,59 Säuregraden nach Soxhlet-Henkel sind 3 Dpfg Ja kg und für Milch mit mehr als 9 Säuregraden nach Soxhlat-IIenkel 6 Dpfg. je kg abzuzieheu.

(2) Abzüge dürfen jeweil« nur für 'die­jenigen Anlieferungsmengen vorgenommen Werden, die auf Ihren Friachezustand unter­sucht worden sind.

§ 6

Die Käsereitauglichkeit wird durch 3 Gfir- und 3 Labgärproben im Monat nach den üb­lichen Untersuchungsmethoden festgestellt. Für jede überdurchschnittliche Probe ist ein Zuschlag vor 0.1 Dpfg je kg der Mo- natsanüeferung zu zahlen, für iode unter­durchschnittliche Probe sind 0,1 Dpfg. je kg Monatsanlieferung in Abzug zu bringen

$ 7

(t) Die milchbe- und verarbeitenden Be­triebe sind verpflichtet, über die sich nach den §§ 46 ergebenden Ab- und Zuschläge mit den Milchanlieferern monatlich abzu­rechnen.

(2) Überschüsse 9ind treuhänderisch zu verwalten und am Jahresende anteilmäßig an diejenigen Milchablieferer zur Auszah­lung zu bringen, die das ganze Jahr hin­durch nur abzugfreie Milch geliefert haben.

% 8

Das Landwirtschaftsministerium kann be­stimmte Aufgaben, die sich aus der Quali- tätsbezahlung der Milch ergeben dem Milch­wirtschaftlichen Verein Würtjemberg- Hobenzollern übertragen.

§ 9

Das Landwirtschaftsministeriuin erläßt die erforderlichen AusfUhrungsbestimmun- gen.

§ 10

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1950 ln Kraft

Tübingen, den 12. Dezember 1949

Land Württemberg-Hohenzollern

Landwirtschaftsministerium gez. Dr. Weiß.

M'tteilungen für c

Marktberichte

Jubiläums-Zuchtvichversteigerung in Kiedlingcn

Die am 11. Januar in der Riedlinger Ver­steigerungshalle stattgefundene erste Ab- Satzveranstaltung in diesem Jahr für Zucht- farren und Zuchtkalbinnen waA die 200. ihrer Art, die der Verband Oberschwäbi­scher Fleckviehzuchtvereine e. V. Ulm seit­her abhielt. Die Körung ergab folgende Klasseneinteilung: Farren: 1 Zuchtwert­klasse I, 37 Kl II, 48 Kl. III, 26 Kl. III b, 27 mußten wegen zu wenig Qualität abge­kört werden. Ganz auffallend gut waren qualitativ die K a 1 b i n n e n, von denen allein 9 in Preisklasse I, weitere 37 in Preis­klasse II und 27 in Preisklasse III kamen. Es waren weiter noch auf getrieben 1 Kuh

2. Klasse und 6 Rinder..

Der Verlauf der Versteigerung gestaltete sich vor allem bei den Tieren Klasse I und II äußerst flott, aber auch Im Durchschnitt war ein fließender Ablauf der Veranstal­tung festzustellen Der höchste Erlös für den Farren der Kl. I betrug 6900 DM, ein weiterer der Kl. II erreichte 6200 DM, für zwei an der Spitze der Klasse II stehende wurden 5900 und 4700 DM erzielt.

Rauhfutterpreise

Roggen-Weizenstroh, drahtgepreßt DM 3.35 ab norddeutscher Station, DM 3.65 ab rheinisch-wostfälischer 9tation. DM 4.80 ab bayerischer Station. Haferstroh, draht- göpreßt DM 3.85 ab norddeutscher Station,

1 Wahl der Ausschüsse der Allgemeinen Ortskrankeukasscn Calw, Nagold und Neuenbürg

Laut allgemeiner Weisung des Arbeits­ministeriums vom 9. Januar 1950 Nr. III B 5a wird die Wahl der Ausschüsse der Ortskrankenkassen auf

Sonntag, den 5. März I960 von 917 Uhr

verlegt.

Hiedurch ergeben sich Verschiebungen bei den im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 23. Dezember 19-19 Nr. 52 bekannt ge­gebenen Terminen und zwar:

1. die Einreichung von Vorschlagslisten hat bis spätestens 11 Februar 1950 zu erfolgen,

2. die Verbindungserklürung durch die Listenvertreter muß spätestens bis 18. Februar 1950 abgegeben werden,

3. die zugelnssenen Vorschlagslisten wer­den vom 18. Februar 1950 bis zum Wahl­tag in den Geschäftsräumen der zustän­digen Allgemeinen Ortskrankenknsso öffentlich angeschlagen und aufgelegt,

4. Einsprüche gegen die Wahl und Stimm­berechtigung eines Versicherten oder Ar­beitgebers sind bis spätestens 11. Februar 1950 zu erheben,

5. die Benachrichtigung wegen der Wahl­berechtigung erfolgt spätestens bis 25. Februar 1950.

Den '*12. Januar 1950.

Die Vorstände der Allg. Ortskrankenkassen Calw, Nagold und Neuenbürg.

Gewerbliche und Kaufmännische Berufs­schule Neuenbürg

Bei genügender Beteiligung veranstalten wir in Neuenbürg 2 Lehrgänge in Kurz­schrift (für Anfänger u. Fortgeschrittene). Kurszcit 20 Abende zu je 2 Stunden Umgehende Anmeldungen an die Schul­leitung.

Kulturwcrk Calw

Dienstag, 24. Januar, 20 Uhr, George- näum,Irrwege der deutschen und franzö­sischen Politik. Mr. Latou, Lektor an der Akademie für Erziehung und Unterricht.

se Landwirtschaft

DM 4.35 ab rheirf.-westf. Station, bindfaden- gepreßt DM 5.25 ab bayerischer Station. Gerstenstroh, drahtgepreßt DM 3.90 ab nord­deutsch. Station. Wiesenheu, lose DM 13.60 bis 14.30 per 100 kg ab Bayern.

Gctrcidcprcise für Monat Januar 1950 Weizen 26.65, Roggen 24.75, Futter- und Industriegerste 2180, Braugerste 32., Futterhafer 22. DM.

i

Vichseucben-TJmlage 1950 (Zentralkasse der Viehbe9itzer)

Da9 Innenministerium. Abt XI, von Würt- temberg-IIohenzollern teilt mit:

Die Vichseuchenumlage, die von der Zen­tralkasse der Viehbesitzer verwaltete wird, ist für das Jahr 1950 wie folgt festgesetzt worden:

Von den Tierbesitzern sind als Beiträge zu entrichten:

a) für jedes 1 Jahr alte und ältere Pferd (ausgenommen Pferde kleiner Rassen) und für jedes Maultier 5,00 DM;

b) für jedes unter 1 Jahr alt# Pferd (Foh­len) 2,00 DM;

c) für jedes einer kleinen Rasse angchö- rige Pferd (unter 140 cm Stockmaß), für joden Esel und Maulesel 2,00 DM;

d) für jedes 3 Monate alte und ältere Rind 1,00 DM;

e) für jedes unter 3 Monate alte Kalb 0.20 DM;

f) für jedes Bienenvolk 0,20 DM.

Für Ziegen wird kein Beitrag erhoben.

Frist bis zum 31. Januar 1950 verlänge>*t

Das Justizministerium von Württemberg- Hohenzollern gibt folgenden Hinweis.

Unternehmen, die zur Führung von Han­delsbüchern verpflichtet sind (Einzelkauf­leute, offene Handelsgesellschaften und sonstige Personengesellschaften des Han­delsrechts, juristische Personen des Handels­rechts) haben die Möglichkeit, das am 2L Juni 1948 laufende DM-Rumpfgeschäftsiahr falls dieses spätestens am 31. Dezember 1948 abgelaufen ist mit dem folgenden Geschäftsjahr zu verbinden.

Unternehmen, die am 21. 6. 1948 in ein öffentliches Register (Handelsregister usw.) eingetragen waren, oder für die eine Eintragungspflicht bestand, müssen diese Geschäftsjahrverbindung an das für sie zu­ständige Registergericht anzeigen Für diese Anzeige war ursprünglich eine Frist bis 30. September 1949 bestimmt Diese Frist ist nunmehr bis 31. Januar 1950 verlängert. Eine nochmalige Verlängerung dieser Frist ist nicht zu erwarten.

Amtsgericht Calw Handelsregister-Neueintragung vom 17 Januar 1950

A115: Oskar B lessing (Großhandel mit optischen Erzeugnissen und ver­wandte Sparten) in Calw (Heng­stetter Steige 42), Geschäftsinhaber Oskar Blessing, Kaufmann ln Calw,

w-. Amtsgericht Nagold

^ Den 10. Januar 1950 \

Aufgebot

Der am 16. 7. 1905 in Selz, Kr. Odessa, Ukraine, Sowjetrußland, geborene, in Isels- hausen-Nagold, Wirtschaft z Lamm, wohn­hafte verheiratete Landarbeiter Johannes Beeilt hat beantragt, Seine Ehefrau, die ver­schollene

(Franziska Becht geh. Dillmann, geb. am 15. 9. 1900 in Kandel Kr Odessa, Uk­raine, Sowjet-Rußland, letzter Friedens­wohnsitz Selz Kr. Odessa, Ukraine, sow­jetrussische Staatsangehörige verschollen seit 18. Mai 1939, zuletzt wohnhaft in Selz Kr. Odessa« Ukraine

für t o t zu erklären.

Die bezeichnete Verschollene wird auf­gefordert, sich spätestens bis 1. Juni 1950 vor dem Unterzeichneten Gericht zu mel­den, widrigenfalls die Todeserklärung er­folgen wird.

An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermö­gen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Evangelische Gottesdienste in Calw

3. Sonntag nach dom Erscheinungsfest, 22. Januar 1950 : 9.00 Uhr Christenlehre (Töchter). 9.00 Uhr 1. Gottesdienst im Ver­einshaus (Ilöltzel). 10.00 Uhr 2 Gottesdienst im Vereinshaus (Ilöltzel). 10.00 Uhr Got­tesdienst in Krankenhaus (Fischer). 11.00 Uhr Kindergottesdienst. 17.00 Uhr Abend­gottesdienst im Vereinshaus (Fischer).

Mittwoch, 25. Januar: 8.00 Uhr Schüler­gottesdienst. 8.45 Uhr Betstunde 20.00 Uhr Männerabend.

Donnerstag, 26. Januar: 20.00 Uhr Bibel­stunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Samstag, 21. Jan. 1950: 20.00 Uhr Liturg. Wochenschlußandacht Stadtkirche (Seifert).

Sonntag, 22. Jan 1950: 8.30 Uhr Christen­lehre (Söhne). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst Stadtkirche (Seifert). 10.30 Uhr Jugend- gottesdienst. 11.00 Uhr Gottesdienst Wald- rennach (Seifert).

Mittwoch, 25. Jan.: 8.00 Uhr Frühandacht Stadtkirche. 20 00 Uhr Eväng. Frauenahend.

Donnerstag, 26. Jan.: 20.00 Uhr Bibel- stunde Neuenbürg. 21.00 Uhr Vorbereitung.

Herausgeber: Kroiaverhand Calw. » Verwaltung: Calw. Badatraße24.

Druck: A, OelscbUger'ache Buchdrucker«! Calw