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BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN

Calw

Freitag 21. Oktober 1949

Nr. 43

Was sieht der Haushaltsplan des Kreisverbands Calw für das Rechnungsjahr 1949 vor?

Nach der Währungsreform stellt das Haus­haltsjahr 1949 das erste Planjahr dar, wel­ches den gesamten Rechnungszeitraum (1. 4. 1949 bis 31. 3. 1950) umfaßt. Wie bereits all­gemein bekannt, haben die Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Kreis­verbände und Zweckverbände) ihr gesamtes Geldvermögen einschließlich Rücklagen voll­ständig verloren. Dadurch ist eine ordent­liche Finanzgebarung und Wirtschaftsfüh­rung bei den Körperschaften außerordent­lich erschwert. Dies wirkt sich am stärksten bei den Rücklagen aus, die den Zweck ha­ben, in einer Reihe von Jahren Mittel für größere Aufgaben anzusammeln. Solche Be- schaffungs- und Erneuerungsrücklagen sind notwendig, um das laufende Rechnungsjahr nicht zu sehr zu belasten und doch nach einer gewissen Zeit die Mittel für größere notwendige Aufgaben zur Verfügung zu ha­ben, um dadurch dem Kreis und seinen Ein­wohnern dienen zu können.

Was ist nun im Haushaltsjahr 1949 neben dem allgemeinen laufenden Verwaltungsauf­wand vorgesehen?

Für die Förderung des Woh­nungsbaus sind heuer weitere DM 8000. eingestellt. Zusammen mit den im Haushalts­plan 1948 eingestellten DM 5000. stehen nunmehr DM 13 000. zur Verfügung, welche für Zwecke der Kreisbaugenossen­schaft vorgesehen sind. Die Gründung einer Kreisbaugenossenschaft wird in Kürze so­weit durchorganisiert sein, daß im zeitigen Frühjahr mit der Ausführung von Bauten begonnen werden kann. Die Kreisverbands­verwaltung sieht diesen Aufgabenkreis, wel­cher keinen Aufschub duldet, mit Rücksicht auf die große Wohnungsnot und die ord­nungsmäßige Unterbringung der Flüchtlinge als eine der vordringlichsten an. Die zustän­digen Landesstellen haben bereits ihre volle Unterstützung zugesagt. Über Ziel und Zweck der Kreisbaugenossenschaft im einzelnen wird in Rundschreiben und im Kreisamts­blatt demnächst die Bevölkerung unterrichtet werden.

Im Jahre 1948 hat der Kreisverband selbst durch Um- und Ausbau eigener Gebäude durch Schaffung von 10 Wohneinheiten zur Behebung der Wohnungsnot beigetragen. Auch für 1949 werden weitere DM 21 000. für diesen Zweck aufgewendet.

Eine Entlastung des Wohnungsmarktes muß auch auf dem Weg über die Schaffung eines Kreis - Altersheims erreicht wer­den. Zu diesem Zweck sind im Haushalts­plan DM 25 000. als erste Rate für die not­wendigen Mittel vorgesehen. Diese Einrich­tung verfolgt gleichzeitig auch die Entlastung des Fürsorgeaufwands.

Auf dem Gebiet des Fürsorgewesens und der Jugendhilfe, zu denen die Für­sorge für Sozialrentner, Kleinrentner, Min­derjährige, Wochenfürsorge und gehobene Fürsorge gehört, kam die Kriegsfolgenhilfe mit Fürsorge für Kriegsbeschädigte und -hin- terbliebene, die Fürsorge für Angehörige von Kriegsgefangenen und Vermißten, für Eva­kuierte, illegale Grenzgänger und Ausgewie­sene. Allein der Aufwand hiefür belastet den Kreisverband mit insgesamt DM 534 000, demnach rund DM 6. pro Einwohner. In diesem Aufwand sind auch die Verteiler­kosten für die Schülerspeisung ent­halten.

Weiter mußte neuerdings das K r e i s a m t für Soforthilfe eingerichtet werden,

welches bezüglich der Lastentragung eine staatliche Auftragsangelegenheit ist

Und nun zum Kapitel Gesundheits­wesen.

Der Kreisverband unterhält 3 Krankenhäu ser in Calw, Nagold und Neuenbürg. Dem Krankenhaus Calw ist auf Grund eines Pflegevertrags mit der Diakonissenanstalt Schwäbisch Hall das Hilfskrankenhaus ..Li­banon angegliedert, in welchem Hals-, Na­sen-, Ohren- und Augenkranke Aufnahme finden und von Privatärzten fachärztlich behandelt werden Außerdem betreibt der Kreisverband auf Grund eines Pflegever­trags mit dem Verein für Volksheilstätten Stuttgart in Schömberg ein Asyl für Tuber­kulosekranke. Die Krankenhäuser einschließ­lich des Asyls für Tuberkulose-Kranke in Schömberg weisen z. Z. eine starke Belegung auf. Die ärztliche Versorgung ist sehr gut; die ärztlichen Einrichtungen sind modern. Für die Verbesserung in baulicher Hinsicht, insbesondere der sanitärer. Einrichtung u. ä., werden Mittel angesammelt, um raschmög­lichst weitere durchgreifende Verbesserungen ausführen zu können.

Die überhöhten Lebensmittelpreise, insbe­sondere auch die außergewöhnlich hohen Kosten für Arznei und Heilmittel, wirken sich besonders stark aus und können im Rahmen der seither festgesetzten Verpfle- gungs- und Gebührensätze nicht voll unter­gebracht werden, weshalb eine mäßige Er­höhung dieser Sätze zwangsläufig erfolgen muß. Die Krankenhäuser erfordern heuer denselben Zuschußbedarf wie im Vorjahr mit DM 267 000

Die Gesundheitspfl o.g e verursacht noch weitere Aufwendungen für die Poeken- sehutzimpfung, das Desinfektionswesen und einen Beitrag für die Kinderklinik des städt. Kinderkrankenhauses Karlsruhe, welches von Einwohnern des Kreisabschnittes Neuenbürg aufgesucht wird, im Gesamtbetrag von DM 11000.

Die Beiträge an die höheren Schulen und Fachschulen des Kreises sind mit *h des Aufwands vom Vorjahr im Betrag von DM 34 000. veranschlagt. Inwieweit die vom Staat beabsichtigte Neuregelung der Schullastenverteilung bei den höheren Schu­len und möglicherweise auch bei den Fach­schulen einen Mehraufwand verursacht, läßt sich noch nicht voraussehen. Nach Vorliegen der gesetzlichen Regelung, die wohl auch Klarheit über die zu erwartenden Deckungs­mittel bringen wird, wird die Aufstellung

Sicherung der Kartoffelversorgung bis zur Ernte 1950

Die Bevölkerung unseies Kreises kann in diesem Jahr aus der eigenen Erzeugung nicht bis zur neuen Ernte mit Speisekartof­feln versorgt werden. Da in Norddeutsch­land die Kartoffelernte gut war, wird die Fehlmenge von dort her eingeführt.

Die Einfuhr ist mit erheblichen Unkosten verbunden, sodaß der Verbraucherpreis er­heblich höher liegt als in den vergangenen Jahren. Dieses dürfte der Hauptgrund sein, daß viele Verbraucher z. Zt nicht in der Lage sind, den vollen Winter und Früh­jahrsbedarf einzulagern.

Es ist daher beabsichtigt nach Feststel- hing des Winter- und Frühjahrsbedarfes j die Fehlmenge so weit als irgend möglich einzulagern, um denjenigen Verbrauchern, die jetzt aus finanziellen Gründen nicht die volle Menge kaufen können, zu helfen.

Der Bedarf muß hierfür natürlich be­kannt sein. Die Kartoffeln sind in diesem Jahr nicht rationiert, sondern es wird nur eine gewisse Lenkung durch die Ernäh­rungsämter durchgeführt. Die Bedarfs anmeldung muß daher beim Händler erfol­gen. also nicht über das Bürgermeisteramt an das Kreisernährungsamt.

Der Handel soll bis zum 25 10. 1949 fest­stellen, wieviel Speisekartoffeln

1. für die Winterversorgung und

2. für die Frühjahrsversorgung jetzt noch benötigt werden

Die Bevölkerung wird hiermit zum letz­ten Mal aufgefordert, den jetzt noch be­nötigten Winter- und Frühjahrsbedarf an Speisekartoffeln bis zum 25. 10. 1949 hei

einem zu gelassenen Kartoffelhändler zu he- _ o

stellen. Wer diese Bestellung nicht recht- waren und Süßwaren aufgehoben

zwar im Verhältnis 1:1. d. h. für 750 g Teigwaren können 750 g Koehmehl Type 812 bezogen werden.

Fleischrationen auf die Zulagekarten Da die Fleischabschnitte der Zulagekarte für werdende und stillende Mütter, der Kran­ken- und der Gefährdetenzulagekarten nicht mit einem Mengeneindruck versehen sind, wird nachstehend die Bewertung der einzel­nen Abschnitte mitgeteilt:

Karte Nr. Fleischabschnitte Bewertung

70 13 je 250 g

71 la3d je 250 g

75 la3d je 250 g

78 13 je 250 g

Zulagen für Hochzeiten Für Familienfeiern aus Anlaß von Hoch­zeiten werden je Person bis zu einer Höchst­zahl von 20 Personen folgende Zuteilungen bewilligt:

250 g Weißbrot 100 g Teigwaren 200 g Fleisch 50 g Butter 100 g Zucker.

Anträge sind beim zuständigen Bürger­meisteramt zu stellen.

Aufhebung der Bewirtschaftung von Zuckerwaren und Süß waren Laut Weisung des Landwirtschaftsministe­riums wird die Bewirtschaftung der Zucker­

zeitig aufgibt, kann nicht damit rechnen, daß genügend Speisekartoffeln zur Verfü­gung stehen.

Kreisernährungsamt.

Wahlweiscr Bezug Tcigwaren/Koehmehl Anstelle von Teigwaren können die Ver­braucher wahlweise Kochmehl beziehen, und

Zuckerwaren und Süßwaren sowie Schoko­lade. Kunsthonig und Marmelade können künftig vom Verbtaucher ohne Marken­abgabe bezogen werden.

Zucker hingegen bleibt nach wie vor be­wirtschaftet.

Calw, den 15. 10. 1949

-Kreise rniih rungsamt.