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Obstabsatz- und Sortenfragen
Der Absatz von Tafelobst zeigte bis jetzt kein befriedigendes Ergebnis, trotz der verhältnismäßig geringen Obsternte in Württemberg. Geldknappheit und reichliche Zufuhren ausländischer Früchte drücken auf den einheimischen Obstmnrkt. Nicht zuletzt aber ist es auch die nicht konkurrenzfähige Sortierung und Aufmachung des einheimischen Obstes. Letztere ist während der letzten 8 Jahre vielfach außer Acht gelassen worden. Wer heute preiswert verkaufen will, muß sich befleißigen, sein Obst nach Größe und Gesundheit der Früchte tadellos zu sortieren und geringe Qualität als Mostobst zu verwerten, zumal letzteres einen guten Absatz findet. Dann sind die mittelfrüh reifenden Apfel- und Birnsorten immer noch zahlenmäßig zu reichlich vertreten. z. B. Olgaapfel, Transparent Die frühen Herbstsorten fanden früher schon nur beschränkten Absatz, weshalb mehr und mehr haltbare Lagersorten empfohlen und vermehrt wurden. Dies muß künftig noch mehr geschehen durch Umpfropfen der •Ierbstsorten. Der heurige Jahrgang hatte durchweg ungünstige Witterungsverhältnisse. Die Obstbaumbestände kamen schon mit zu geringem Wasservorrat ins Blühen. Eine einzige Frostnacht zerstörte weitgehend die Obstaussichten. Dann folgten Wochen mit täglichem Regen und sehr kühler Witterung. Während dieser Zeit vollzog sich der erste Austrieb der Bäume. Das Laub als wichtigstes ' Ernährungsorgan wurde anfällig für Krankheiten und sehr stark vom Schorfpilz zerstört. .Schon im Juli fielen bei vielen Sorten die Blätter fast restlos ab. Infolge der Trockenheit unterblieb ein zweiter Austrieb an den meisten Sorten, sodaß viele Bäume schon lange fast entlaubt dastehen. Wenn auch solch unnormale Witterung sich nicht zu wiederholen braucht, sollte man sich jetzt im Baumfeld umsehen, die Bäume mit gesunder Belaubung und Früchten sich merken, besonders Sorte und Standort, und daraus die nötigen Schlüsse ziehen für die Sortenwahl. Für künftige Neupflanzungen sind bezüglich der Grundstücks- und 1 Sortenwahl solche Beobachtungen von größtem Wert Erinnert sei noch an richtige, reichliche Düngung. Lange haben die Obstbäume durch die zeitbedingten Verhältnisse zu wenig Nährstoffe erhalten Rechtzeitige Volldüngung wird immer Erfolg bringen, besonders aber die Bäume über ungute Witterungsverhältnisse gesünder hinüberbringen, als dies bei hungernden Bäumen der Fall ist
Kreisbaumwart Walz. Nagold.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel
Nr. 299/300 vom 26. und 30. 8. 1949 (Eingang beim Landratsamt am 3. 9. 1949) Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Anweisung Nr; 1 vom 18. 8. 49 zur Durchführung der Verfügung Nr. 131 des Com- mandant en Chef Frangais en Allemagne vom 28. 6. i949 über die Regelung des Besitzes und des Tragens von Jagdwaffen im französischen Besatzungsgebiet durch Personen, die nicht zu den Besatzungsstreitkräften gehören, S. 2115.
Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 2115. Unsere Veröffentlichungen, S. 2116.
Unsere Verkaufsstellen, S. 2117.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 1003.
Nr. 301, 302 vom 2. und 6 9. 1949 (Eingang beim Landratsamt am 8. 9. 1949). Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en.Allemagne , Verordnung Nr. 229 vom 1. September 1949. Industrien, die Beschränkungen unterliegen, S. 2119.
Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung
Die Vorbereitungskurse sind vorgesehen in Calw Beginn' Mitte oder Ende Oktober (voraussichtlich Abendkurs); in Nagold ab November, bei genügendei Beteiligung auch in Altensteig, ferner im Bezirk Neuenbürg je nach Beteiligung entweder in Wildbad oder Neuenbürg oder in beiden Orten.
Die Anmeldungen hierzu sind zu tätigen für Calw und Neuenbürg beim Kreisinnungsverband, für Nagold bei der Gewerbeschule Nagold
Spätester Anmeldetermin: 15. Oktbr. 1949.
Krei s innungs verband Calw.
A.E.IA.-Anweisung Nr. 31- vom 20. 8. 1949, S. 2120.
Mitteilung an unsere Bezieher, S. 2126. Unsere Veröffentlichungen. S. 2126.
N'r. 303 vom 13. 9. 1949 (Eingang beim Landratsamt am 15. 9- 1949).
Verordnung Nr. 231 vom 11. September 1949 betr. Überwachung der wissenschaftlichen Forschung, S. 2128. Ausführungsverordnung Nr. 1 vom 11. September 1949 zur Verordnung Nr. 231 betr Überwachung der wissenschaftlichen Forschung, S 2131.
Verordnung Nr. 232 vom 11. September 1949 über Aufhebung verschiedener Vorschriften, S 2132
Verfügung Nr. 139 vom 31. August 1949 über Aufhebung der Zwangsverwaltung, S 2134
21 bis 34 Durchführungsverordnung der Alliierten Bankkommission zur Verordnung Nr. 160 des Oommandant en Chef Frangaise en Allemagne (nur deutscher Text), S. 2134
2 Durchführungsverordnung zur Verordnung Nr. 175 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne (nur deutscher Text), S. 2145
Mitteilung an unsere Bezieher, S. 2147. Unsere Veröffentlichungen, S. 2148.
Unsere Verkaufsstellen, S. 2149.
Nr. 304 vom 16. September 1949 (Eingang beim Landratsamt am 19. 9. 49). Verordnung Nr. 230 vom 1. September 1949 über Änderung dei Verordnung Nr. 2 und 80 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne S. 2151 Bekanntmachung an unsere Bezieher S. 2152
Unsere Veröffentlichungen S 2153.
Unsere Verkaufsstellen S 2154.
Bel euch tungs Vorschriften für Kraftfahrzeuge
Das LandesstraßenverkehrsamtTübingen teilt mit:
Es besteht Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die kriegsbedingten und infolge Be- sclmffungs-SchwierJgkeiten bisher stillschweigend geduldeten Erleichterungen über die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit Liehtzeiehen nicht mehr gelten. Es müssen wieder die Bestimmungen der Straßenver- kehrs-Zulassungs-Ordnung über Fahrbahn- beleuchtung, seitliche Begrenzungslampen. Schlußzeichen und Bremslicht sowie Fahrtrichtungsanzeiger beachtet werden. Als Schlußzeichen sind außer einem roten Rückstrahler von Kraftwagen und Anhängern 2 Schlußlichter, von Krafträdern 1 Schlußlicht zu führen.
Ausstehendc Meldungen der Betriebe über die Betriebsrätewahl Das Gesetz über die Betriebsrätewahl vom 21 5. 1949 schreibt vor, daß der Wahlvorstand dem zuständigen Arbeitsamt und dem Kreiskartell der Gewerkschaften innerhalb von 2 Wochen über die Wahl und das Wahlergebnis berichtet Dem Bericht ist die Abschrift des Wahlausschreibens sowie je eine Abschrift der Stimmzettel für die Arbeiter und die Angestellten beizu- fügen.
Ein Muster für einen solchen Bericht ging allen Betrieben zu, bei denen nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen eine Betriebsratspflicht angenommen werden konnte. Es wurde gleichzeitig darauf hingewiesen, daß von diesen Betrieben dem Arbeitsamt auch dann Mitteilung zu geben ist, wenn die Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats nicht vorliegen oder eine Wahl aus einem andern Grunde unterblieb. •
Die Durchführung der Betriebsrätewahlen ist im wesentlichen abgeschlossen. Trotzdem fehlen noch immer die Berichte von einer Reihe von Betrieben. Um eine genaue Übersicht über die Wahlen gewinnen zu können ist es erforderlich, daß die fehlenden Berichte nunmehr unverzüglich an das jeweils zuständige Arbeitsamt nachgereicht werden.
Kulturwerk Calw
Dienstag, 11. Okt., Georgenäum. Vortrag „Amerika hast du es besser?“ Eindrücke eiper Ame*ikareise von Dr. Eberhard Müller, Bad Boll.
Samstag, 15. Okt., Stadtholle Heimatabend, veranstaltet durch Kulturwerk und Liederkranz Calw „Vergangenes und unvergängliches Deutschland“. Farblichtbildvortrag von Walter F r e n t z, umrahmt von Chören und Volksliedern des Gemischten Chores des Liederkranz-Concordia. Kartenvorverkauf bei der Buchhandlung Häußler zu DM 2.—, DM 1.50. DM 1 — (übliche Ermäßigungen).
Fortsetzung der bisherigen und Beginn neuer Kurse am 20. Okt.. sofern genügende Teilnahme:
Französisch für Fortgeschrittene , E'n g 1 i s c h für Fortgeschrittene Deutsch, Orthographie, Zeichensetzung, Satzlehre, Stilkunde, Korrespondenz Die flotte schöne Handschrift Kunst- und P1 a k a t s c h r i f t Maschinenschreiben! Stenographie für Anfänge* Fortgeschrittene und Eilschriftreife Buchführung nach Kontenrahmen für Einzel- und Großhandel Durchschreibebuchführung nach dem Kontenrahmen f Fertigungsbetriebe Kursgebühr durchschnittlich für je 10 Wochen (jeweils 1 Doppelstunde) DM 10.—. Bei größerer Teilnehmerzahl entsprechende Verbilligung. Einschreibegebühr DM 1.—.
Anmeldung mündlich oder schriftlich im Geschäftszimmer im Georgenäum. Meldeschluß 1-5. Oktober.
Evang. Gottesdienste in Calw 17. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 9. Okt 1949 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter). 8.00 Uhr Frühgottesdienst (Weymann). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Ge- prägs). 9.30 Uhr Gottesdienst im Krankenhaus (Weymann). 10.45 Uhr Kindergottfea- dienst.
Mittwoch, 12. Okt.: 8.15 Uhr Betstunde.
, Donnerstag, 13. Okt.: 20.00 Uhr Bibelstunde.
Evang. Gottesdienste in Neuenbürg Am Samstag, 8. Okt. 1949, keine liturg. Wochenschlußandacht.
17. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 9. Okt.: 8.30 Uhr Christenlehre (Söhne).
9.30 Uhr Festgottesdienst zum 50jähr. Jubiläum der hiesigen Krankenpflegestation, Stadtkirche (Pfarrer Mayer, Stuttgart).
10.30 Uhr Jugendgottesdienst. 11.00 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Mayer) 19.30 Uhr Fürbittegottesdienst für Kriegsgefangene (Seifert).
Donnerstag. 13. Oktbr.: 20.00 Uhr Bibelstunde Neuenbürg. 21.00 Uhr Vorbereitung.
Heraasgeber: Kreisverband Calw, Verwaltung: Calw Badstraße 24 .
Druck: A. Oelscblftger’scbe Buchdrucker«! Colnr.