Amtsblatt für den Hrd$ Calw
BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw Freitag 7. Oktober 1949 Nr. 41
Neubildung der Gemeinde Aitensteigdorf
1 Die Gemeinde Altensteigdorf ist nach dem Gesetz vom 6. 7. 1949 (Reg Bl. S. 233) mit Wirkung vom 1. 10. 1949 neu gebildet worden.
2. Die Gemeindewahlen in Altensteigdorf haben am 18. 9. 1949 stattgefunden.
Zum Bürgermeister wurde dei Landwirt Christian Schwab rechtsgültig gewählt.
Zu Mitgliedern des Gemeinderats wurden Karl Kalmbach. Fritz Schaibie, Georg Rentschler, Karl Seeger. Ernst Hartraann, Gottlieb Großmann, Gustav Silberhorn und Georg Wahr rechtsgültig gewählt
Der Gemeinderat und der Bürgermeister wurden heute ins Amt eingesetzt.
3. Im Rahmen seiner auf Grund der §§ 9 und 11 der Gemeindeordnung und des Art 2 des o.a. Gesetzes am 4. 8. 1949 erlassenen Vorschriften hat das Innenministerium über das Ortsrecht, das Bürger und Heimatrecht, die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Altensteig und der neu gebildeten Gemeinde Altensteigdorf sowie die Rechtsnachfolge folgendes bestimmt:
a) Ortsrecht: Das geltende Ortsrecht der Stadt Altensteig bleibt in der Gemeinde Altensteigdorf bis zur Schaffung neuen Ortsrechts in Kraft, soweit es nicht mit der Neubildung der Gemeinde in Widerspruch steht.
b) Bürgerrecht, Heimatrecht: Soweit die Wohnung oder der Aufenthalt in der Gemeinde für Rechte und Pflichten maßgebend ist, wird die Wohnung oder der Aufenthalt in der Stadt Altensteig in ihrem am 30. 9 1949 bestehenden Umfange als Wohnung oder' Aufenthalt in der Stadt Altensteig in ihrem am 1 10. 1949 bestellenden Umfange und in der neugebildeten Gemeinde Altensteigdorf angesehen Insoweit erlischt bei Umzug zwischen der Stadt Altensteig und der neugebiideten Gemeinde Altensteigdorf das Bürgerrecht in der verlassenen Gemeinde im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 der Gemeindeordnung mit dem Umzug.
c) Auseinandersetzung: Die erforderlichen Bestimmungen über die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Alten- steig und der Gemeinde Altensteigdorf werden durch Vereinbarung getroffen.
d) Rechtsnachfolge: Rechtsnachfolger der Stadt Altensteig sind die Stadt Altensteig in ihrem vom 1 10. 1949 an bestehenden Umfang und die neu gebildete Gemeinde Aitensteigdorf nach näherer Regelung der Auseinandersetzung.
Calw, den 1. Oktober 1949
Landratsamt.
Aufhebung des Verbots des Mchlklein- verkanfs in den Mühlen Das Landwirtschaftsministerium hat folgende Anordnung erlassen:
Anordnung
betreffend die Aufhebung des Verbots des Mehlkleinverkaufs in Mühlen vom 1. 9. 1949.
Auf Grund des § 36 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. 8. 39 — RGBl. I S. 1521 — wird angeordnet:
§ 1
Die Bestimmungen der Ziffer 1 der Anordnung des Getreidewirtschaftsverbandes Württemberg vom 14. 12. 1944, durch
welche den Mühlen die unmittelbare Abgabe von selbsthergestelltem Mehl an Verbraucher ohne besondere Genehmigung allgemein untersagt worden war, werden aufgehoben. v
§ 2
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1949 in Kraft
Tübingen, den 1. September 1949
Landwirtschaftsministerium (gez.) Dr W e i s s.
Ausmahlung von Brotgetreide auf Grund der Mahlkarte 1949/50 (Kundenmiillcroi) Mit Schreiben vom 31. 8. 1949 des Landwirtschaftsministeriums Tübingen haben die Handelsmühlen die „Anordnung über die Änderung der Ausmahlungsbestimmun- gen für Getreide vom 25 8 1949“ erhalten. Diese .Bestimmungen gelten sowohl für die Handelsmüllerei als auch für die Kundenmüllerei.
Auf den Mahlkarten für das Getreide- Wirtschaftsjahr 1949/50 sind die von der Mühle an den Selbstversorger zu liefernden Ausbeutesätze nicht mehr aufgedruckt Dem Selbstversorger steht es frei, unter den zugelassenen Mehltypen zu wählen.
Dabei haben die Mühlen folgende Auslieferungsmindestsätze einzuhalten:
Mehl Kleie
Roggenmehl Type 1150 78% 19%
Roggenmehl Type 1740 90% 7%
Roggenbackschrot 1800 92 % 5%
Gemengemehl 1200 82% 15%
(50% Weizen/50 % Roggen)
Weizenmehl Type 812 75 % 22%
Weizenmehl Type 1050 80% 17%
Weizenbrotmehl Type 1600 90 % 7%
Weizenbqckschrot Type 1700 92% 5%
Die festgesetzten Mahl- und Sehrotlöhne erfahren keine Veränderung.
Calw, den 30. September 1949
Kreisernährungsamt.
Preise für holländische Marmelade Vom Wirtschaftsministerium — Preisaufsichtsstelle — Tübingen wurden mit Erlaß vom 20. 9. 1949 für die aus den Niederlanden eingeführten Güter der Ernährungswirtschaft — zunächst für Marmeladen in Gläsern zu je 450 g — folgende Verbraucherpreise festgesetzt:
Abgabepreis je Gla3 zu 450 g Aprikosenmarmelade - 1.50 DM
Pflaumenmarmelade 1 — DM
Himbeer-, Johannisbeer- und Kirschenmarmelade 1.25 DM
Erdbeer- Apfelsinen- und Heidelbeermarmelade 1.30 DM
Diese Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden.
Calw, den 30. September 1949
Landratsam l — Preisbehörde —
Amtsgericht - Neuenbürg (Wiirtt.) Vereinsregister-Neueintragung vom 27 Sept 1949
Xr. 138. Sportverein Snlmhach Sitz Salmbach, Kreis Calw Die Satzung ist errichtet am 15. Marz 1947.
Ausnahmebewilligungcn nach dem Einzcllnuidelsschutzgesets! < Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstellenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des Einzelhandelsschutzgesetzes entsprochen worden:
1. Frau Doris Heugle, Damenschneiderin in Calw, zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Singer-Nähmaschi- nen-Frsatzteile und Zubehör in einem ca. 26 qm großen Zimmer ihrer Wohnung im I Stock der Badstr. 8 in Calw;
2. Herrn Alfred Essig, Kaufmann in Birkenfeld, zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Lebensmittel in einem ca. 16,5 qm großen Verkaufsraum des Hauses Dietlinger-/Ecke Kreuzstraße in Birkenfeld;
3. Herrn Eduard Bott in Kapfenhardt zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Gemischtwaren in dem Verkaufsraum seiner Bäckerei im Hause Hauptstraße 72 in Kapfenhardt;
4. Herrn Friedrich Burkhardt in Neuweiler zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Obst, Gemüse und Kartoffeln im Hausflur seines Anwesens in Neuweiler, Ortsstraße 35;
Vorsicht mit aufgefundener Munition Am 19. September ds. Js. hat sich im Bezirk des Forstamts Calmbach ein schwerer Unglüeksfall dadurch ereignet, daß an einer ira Wald aufgefundenen Behelfsgranate herumhantiert wurde. Die Granate explodierte nach kurzer Zeit und verletzte den Finder schwer.
Es ergeht deshalb erneut die Warnung, an aufgefundener Munition, Granaten usw. nicht herumzuhantieren, sondern derartige Gegenstände liegen zu lassen und sofort dem nächsten Landespoiizeiposten oder Bürgermeisteramt zu melden, damit von dort das Erforderliche veranlaßt wird und andere Personen nicht gefährdet werden.
Landrats ämt.
5. Herrn Otto G e c- k 1 e, Bäckermeister in Obernhausen, Gde. Gräfenhausen, zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Kolonialwaren und Tabake im Laden der bestehenden Bäckerei in Obernhausen,
/ Gde. Gräfenhausen, Hauptstr. 63, Erdgeschoß:
6 Frau Hedwig Buck. geb. Scholl, in Neuenbürg zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Feinkostwaren des Hauses Burgstraße 15 in Neuenbürg;
7 Herrn Hermann Double, Schreinermeister in Nagold, zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Flaschenbier und Sprudel in einem ca. 12 qm großen Raum im Erdgeschoß des Hauses Schelmengraben 48 in Nagold;
8 Frau Luise IC epp ler, geb Gutjahr, in Engolsbrand zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Wein, Bier Sprudel und Tabak im Hausflur ihrer Wohnung Waldrennacher Straße 129 in Engelsbrand ;
9. Frau Hanna Barth in Calmbach zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Büstenhalter, Leibbinden, Hüfthalter und ähnlichen Artikeln für die Gesund- heits- und Körperpflege der Frau in räumlichem Zusammenhang mit dem bestehenden Drogeriegeschäft des Herrn \ Barth in Calmbach, Hauptstraße 112;
10 Herrn Gustav Stüngle in Dobel zur Errichtung einer Verkaufsstelle für
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