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BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN

Calw Mittwoch, 28. September 1949 Nr. 40

Die gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen

Der Beginn eines neuen Schuljahres gibt Veranlassung, der Öffentlichkeit einige An­gaben über die Organisation und den Um­fang des gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulwesens im Kreis Calw zu machen. Mit dem Schuljahr 1949/50 wurde auch für die Berufsschulen der Schuljahr­beginn auf den 1. September festgelegt. Man kann über die Zweckmäßigkeit dieses Termins geteilter Meinung sein; zunächst bleibt abzuwarten, was für Erfahrungen damit gemacht werden.

Der Kreis besitzt 4 gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen, von denen jedoch nur drei in Betrieb sind. Die kleine gewerbliche Berufsschule Herrenalb ruht zur Zeit. Die Lehrlinge aus Herrenalb, die zu ihrem Besuch verpflichtet wären, sowie diejenigen Lehrlinge aus Neusatz, Roten­sol und Loffenau, welche die Schule in Herrenalb freiwillig besucht haben, sind den nächstgelegenen badischen Berufsschulen Karlsruhe, Ettlingen und Gernsbach zuge­führt worden. Wie lange dieser Zustand dauern wird, ob und wann es möglich sein wird, die gewerbliche Berufsschule Herren­alb wieder aufleben zu lassen, kann heute noch nicht gesagt werden.

Im Betrieb sind die gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen Calw, Na­gold und Neuenbürg. Jede dieser drei Schu­len ist eine Verbandsschule, d. h. es haben sich zu ihrer Unterhaltung jeweils eine Reihe von Gemeinden zusammengeschlos­sen. Die Gebiete dieser drei Zweckverbände decken sich im großen ganzen mit den Ge­bieten der Altkreise Calw, Nagold und Neuenbürg, im letzteren Fall unter Aus­schluß des Herrenalber Einzugsgebiets. Nach dem wtirttembergischen Berufsschul­gesetz ist für die Berufsschulpflicht ent­scheidend, welchem Berufsschulverband sich die Betriebssitzgemeinde, d h. die Gemeinde, in welcher der Lehrling arbeitet, ange­schlossen hat; wo der Lehrling wohnt, spielt keine Rolle. Es ist leider gesetzlich immer noch möglich, daß einzelne Gemein­den überhaupt keinem Berufsschulverband angehören; solche Fälle gibt es auch im Kreis Calw. Dies hat zur Folge, daß die Lehrlinge, die in diesen Gemeinden arbei­ten, in keine der bestehenden gewerblichen 1 Berufsschulen verpflichtet werden können. Der Betrieb kann sich seine Berufsschule selbst wählen; wenn der Betriebsinhaber kurzsichtig genug ist, so besucht der Lehr­ling überhaupt keine gewerbliche Berufs­schule. Da jedoch nach dem Schulpflicht­gesetz sofort mit dem Ende der Volksschul­zeit die Berufsschulpflicht beginnt, so müs­sen solche Lehrlinge in die ländliche Be­rufsschule eingewiesen werden. Der Nach­teil dieser Lösung für einen gewerblichen oder kaufmännischen Lehrling liegt auf der Hand; glücklicherweise sind derartige Fälle sehr selten. Eine wirksame Abstel­lung dieses Mangels und eine vollständige Erfassung sämtlicher gewerblicher und kaufmännischer Lehrlinge ließe sich da­durch erreichen, daß das Berufsschulwesen in die Zuständigkeit des Kreises überginge, der dann seine sämtlichen Gemeinden je nach ihrer geographischen Lage und ihren wirtschaftlichen Beziehungen einer der be­stehenden Berufsschulen zu weisen würde.

Die Organisation der drei gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen des Kreises Calw ist nicht gleichartig. Wäh­rend die Berufsschule Calw alle ihre Schü­

ler in Calw vereinigt, hat die Berufsschule Nagold neben der Hauptanstalt in Nagold noch eine weitere kleinere Abteilung in Altensteig. Die Berufsschule Neuenbürg unterhält drei räumlich getrennte Abtei­lungen in Neuenbürg, Calmbach und Wild­bad. Die Gemeinden, in denen diese ver­schiedenen Abteilungen stationiert sind, be­saßen früher selbständige kleine Berufs­schulen mit stark gemischten Klassen. Diese kleinen Anstalten wurden zu einer einzigen Schule zusammengezogen; das hat ermöglicht, Klassen zu bilden, in denen nur noch Angehörige desselben oder ver­wandter Berufe unterrichtet werden; es leuchtet ein, daß damit ein weit besserer Unterrichtserfolg erzielt werden kann.

Die nachstehende Zusammenstellung zeigt die Schülerzahl der drei gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen und ihre Verteilung auf die verschiedenen wichtig­sten Berufsgruppen nach dem Stand vom 1. September 1949:

Dienstnachricht

Herr Regierungssekretär Karl E ß w e i n beim Landratsamt Calw ist durch Entschlie­ßung des Innenministeriums des Landes Württemberg-Holienzollern mit Wirkung vom 1. 9. 1949 zum Regierungsobersekretär ernannt worden.

Zum Kreisbeauftragten für Naturschutz bestellt

Mit Wirkang vom 1. 10. 1949 wurde Herr Forstmeister Helmut Schmidt in Bad Teinaeh vom Kultministerium zum Kreis­beauftragten für Naturschutz im Kreis Calw bestellt.

Herr Studienassessor Dr. .Bader in Hirsau wurde zum gleichen Termin ent­sprechend seinem Antrag von den Aufgaben des Kreisbeauftragten für Naturschutz im Kreis Calw entbunden.

Das Landratsamt dankt Herrn Studien­assessor Dr. Bader für die geleistete wert­volle Mitarbeit

Holzberufe (Schreiner, Wagner, Küfer usw.).

Calw

100

Nagold

285

Neuen«

barg

83

Bauberufe (Zimmerer, Maurer, Gipser, Maler usw.)

89

118

85

Nahrung (Bäcker, Metzger, Gärtner

76

51

53

Bekleidung (Schneider, Schuh­macher)

127

213

92

Metall

Mechan., Elektr., Schlosser, Flaschner usw.)

146

178

127

Friseure

13

15

17

Kaufleute

90

78

74

Verschiedene

11

Insgesamt

641

938

542

Es ist anzunehmen, daß die Schülerzah­len Im ersten Vierteljahr des neuen Schul­jahres noch steigen; vor allem gilt dies für Calw, wo sich die Zahl der Neueintretenden aus den Holz- und Bauberufen noch nicht übersehen läßt.

Es lassen sich aus diesen Zahlen wesent­liche Aufschlüsse über die Eigenart der handwerklichen und industriellen Entwick­lung innerhalb der einzelnen Schulbezirke gewinnen. Wir müssen uns an dieser Stelle darauf beschränken, auf ein einzelnes Mo­ment hinzuweisen: das Baugewerbe, das jahrelang unter einem starken Mangel an Nachwuchs zu leiden hatte, verzeichnet einen erfreulichen Zugang an Lehrlingen. Dies ist im Interesse unseres vordringlich­sten Problems, des Wohnungsbaus, zu be­grüßen. Zu den Zahlen des Baugewerbes ist dabei auch ein gewisser Anteil der Me­tallberufe zu rechnen, weil darin die Flaschner, Bauschlosser u. a. enthalten sind.

A. R.

Die Ausgabe der Treibstoff marken für das IV. Quartal erfolgt bei den Bürgermeisterämtern

Um den auswärtigen Kraftfahrzeugbesit­zern nicht zuzumuten, die Treibstoffmar­ken bei der Treibstoffstelle in Calw abzu­holen, erfolgt die Ausgabe der Marken für das IV. Quartal, wie das auch durch den Kreisrat beschlossen wurde, am 1. Oktober durch die Bürgermeisterämter. Die Fahr­zeughalter erhalten ab 1. 10. 1949 ihre Ti;eibstoffmarken bei ihrem Bürgermeister­amt nur gegen Vorlage der roten Treib­stoffkennkarte. Die in Calw wohnhaften Kraftfahrzeugbesitzer erhalten ihre Mar­ken jedoch bei der Treibstoffstelle in Calw (Marktplatz 20).

Die Ausgabe der Marken an die gewerb­lichen Fuhrunternehmer und Unternehmer de3 Werkverkehrs, welche mit der Abgabe ihres vorgeschriebenen monatlichen Trans­portleistungsberichtes sich in Verzug be­finden, bleibt bis zum Eingang des rück­ständigen Leistungsberichtes gesperrt, so- daß diese ihr Treibstoffkontingent erst nach Eingang ihrer Leistungsberichte bei der Verkührsabteilung in Calw und nach

Aufhebung der Sperre bei der Treibstoff­stelle Calw erhalten können.

Die Treibstoffmarken für den Linienver- kehr werden wie seither erst auf Anwei­sung der Verkehrsabteilung in Calw aus­gegeben. Soweit die Mietwagenbesitzer der wiederholten Aufforderung, ihr Fahrzeug durch den technischen Sachverständigen abnehmen zu lassen, nicht nachgekommen sind, bleibt auch hier die Ausgabe der Marken solange gesperrt, bis das Fahrzeug abgenommen und die hiervon abhängige Konzession erteilt ist.

Die für die Landwirtschaft zum Bezug von verbilligtem Dieselkraftstoff erforderliche Bescheinigung kann durch die Treibstoff­stelle in Calw erst nach Einsendung der roten Treibstoffkennkarte und der gelben Karte des Hauptzollamtes bzw. Verlänge­rungsbescheinigung unter Angabe der Nummern der erhaltenen Treifstoffmarken ausgestellt werden.

Soweit für ein seit dem 10. 6. 1949 neu zugelassenes Fahrzeug der Antrag auf