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/ImteMatt für den Rmz Calw
BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw Mittwoch, 28. September 1949 Nr. 40
Die gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen
Der Beginn eines neuen Schuljahres gibt Veranlassung, der Öffentlichkeit einige Angaben über die Organisation und den Umfang des gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulwesens im Kreis Calw zu machen. Mit dem Schuljahr 1949/50 wurde auch für die Berufsschulen der Schuljahrbeginn auf den 1. September festgelegt. Man kann über die Zweckmäßigkeit dieses Termins geteilter Meinung sein; zunächst bleibt abzuwarten, was für Erfahrungen damit gemacht werden.
Der Kreis besitzt 4 gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen, von denen jedoch nur drei in Betrieb sind. Die kleine gewerbliche Berufsschule Herrenalb ruht zur Zeit. Die Lehrlinge aus Herrenalb, die zu ihrem Besuch verpflichtet wären, sowie diejenigen Lehrlinge aus Neusatz, Rotensol und Loffenau, welche die Schule in Herrenalb freiwillig besucht haben, sind den nächstgelegenen badischen Berufsschulen Karlsruhe, Ettlingen und Gernsbach zugeführt worden. Wie lange dieser Zustand dauern wird, ob und wann es möglich sein wird, die gewerbliche Berufsschule Herrenalb wieder aufleben zu lassen, kann heute noch nicht gesagt werden.
Im Betrieb sind die gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen Calw, Nagold und Neuenbürg. Jede dieser drei Schulen ist eine Verbandsschule, d. h. es haben sich zu ihrer Unterhaltung jeweils eine Reihe von Gemeinden zusammengeschlossen. Die Gebiete dieser drei Zweckverbände decken sich im großen ganzen mit den Gebieten der Altkreise Calw, Nagold und Neuenbürg, im letzteren Fall unter Ausschluß des Herrenalber Einzugsgebiets. Nach dem wtirttembergischen Berufsschulgesetz ist für die Berufsschulpflicht entscheidend, welchem Berufsschulverband sich die Betriebssitzgemeinde, d h. die Gemeinde, in welcher der Lehrling arbeitet, angeschlossen hat; wo der Lehrling wohnt, spielt keine Rolle. Es ist leider gesetzlich immer noch möglich, daß einzelne Gemeinden überhaupt keinem Berufsschulverband angehören; solche Fälle gibt es auch im Kreis Calw. Dies hat zur Folge, daß die Lehrlinge, die in diesen Gemeinden arbeiten, in keine der bestehenden gewerblichen 1 Berufsschulen verpflichtet werden können. Der Betrieb kann sich seine Berufsschule selbst wählen; wenn der Betriebsinhaber kurzsichtig genug ist, so besucht der Lehrling überhaupt keine gewerbliche Berufsschule. Da jedoch nach dem Schulpflichtgesetz sofort mit dem Ende der Volksschulzeit die Berufsschulpflicht beginnt, so müssen solche Lehrlinge in die ländliche Berufsschule eingewiesen werden. Der Nachteil dieser Lösung für einen gewerblichen oder kaufmännischen Lehrling liegt auf der Hand; glücklicherweise sind derartige Fälle sehr selten. Eine wirksame Abstellung dieses Mangels und eine vollständige Erfassung sämtlicher gewerblicher und kaufmännischer Lehrlinge ließe sich dadurch erreichen, daß das Berufsschulwesen in die Zuständigkeit des Kreises überginge, der dann seine sämtlichen Gemeinden je nach ihrer geographischen Lage und ihren wirtschaftlichen Beziehungen einer der bestehenden Berufsschulen zu weisen würde.
Die Organisation der drei gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen des Kreises Calw ist nicht gleichartig. Während die Berufsschule Calw alle ihre Schü
ler in Calw vereinigt, hat die Berufsschule Nagold neben der Hauptanstalt in Nagold noch eine weitere kleinere Abteilung in Altensteig. Die Berufsschule Neuenbürg unterhält drei räumlich getrennte Abteilungen in Neuenbürg, Calmbach und Wildbad. Die Gemeinden, in denen diese verschiedenen Abteilungen stationiert sind, besaßen früher selbständige kleine Berufsschulen mit stark gemischten Klassen. Diese kleinen Anstalten wurden zu einer einzigen Schule zusammengezogen; das hat ermöglicht, Klassen zu bilden, in denen nur noch Angehörige desselben oder verwandter Berufe unterrichtet werden; es leuchtet ein, daß damit ein weit besserer Unterrichtserfolg erzielt werden kann.
Die nachstehende Zusammenstellung zeigt die Schülerzahl der drei gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen und ihre Verteilung auf die verschiedenen wichtigsten Berufsgruppen nach dem Stand vom 1. September 1949:
Dienstnachricht
Herr Regierungssekretär Karl E ß w e i n beim Landratsamt Calw ist durch Entschließung des Innenministeriums des Landes Württemberg-Holienzollern mit Wirkung vom 1. 9. 1949 zum Regierungsobersekretär ernannt worden.
Zum Kreisbeauftragten für Naturschutz bestellt
Mit Wirkang vom 1. 10. 1949 wurde Herr Forstmeister Helmut Schmidt in Bad Teinaeh vom Kultministerium zum Kreisbeauftragten für Naturschutz im Kreis Calw bestellt.
Herr Studienassessor Dr. .Bader in Hirsau wurde zum gleichen Termin entsprechend seinem Antrag von den Aufgaben des Kreisbeauftragten für Naturschutz im Kreis Calw entbunden.
Das Landratsamt dankt Herrn Studienassessor Dr. Bader für die geleistete wertvolle Mitarbeit
Holzberufe (Schreiner, Wagner, Küfer usw.).
Calw
100
Nagold
285
Neuen«
barg
83
Bauberufe (Zimmerer, Maurer, Gipser, Maler usw.)
89
118
85
Nahrung (Bäcker, Metzger, Gärtner
76
51
53
Bekleidung (Schneider, Schuhmacher)
127
213
92
Metall
Mechan., Elektr., Schlosser, Flaschner usw.)
146
178
127
Friseure
13
15
17
Kaufleute
90
78
74
Verschiedene
—
11
Insgesamt
641
938
542
Es ist anzunehmen, daß die Schülerzahlen Im ersten Vierteljahr des neuen Schuljahres noch steigen; vor allem gilt dies für Calw, wo sich die Zahl der Neueintretenden aus den Holz- und Bauberufen noch nicht übersehen läßt.
Es lassen sich aus diesen Zahlen wesentliche Aufschlüsse über die Eigenart der handwerklichen und industriellen Entwicklung innerhalb der einzelnen Schulbezirke gewinnen. Wir müssen uns an dieser Stelle darauf beschränken, auf ein einzelnes Moment hinzuweisen: das Baugewerbe, das jahrelang unter einem starken Mangel an Nachwuchs zu leiden hatte, verzeichnet einen erfreulichen Zugang an Lehrlingen. Dies ist im Interesse unseres vordringlichsten Problems, des Wohnungsbaus, zu begrüßen. Zu den Zahlen des Baugewerbes ist dabei auch ein gewisser Anteil der Metallberufe zu rechnen, weil darin die Flaschner, Bauschlosser u. a. enthalten sind.
A. R.
Die Ausgabe der Treibstoff marken für das IV. Quartal erfolgt bei den Bürgermeisterämtern
Um den auswärtigen Kraftfahrzeugbesitzern nicht zuzumuten, die Treibstoffmarken bei der Treibstoffstelle in Calw abzuholen, erfolgt die Ausgabe der Marken für das IV. Quartal, wie das auch durch den Kreisrat beschlossen wurde, am 1. Oktober durch die Bürgermeisterämter. Die Fahrzeughalter erhalten ab 1. 10. 1949 ihre Ti;eibstoffmarken bei ihrem Bürgermeisteramt nur gegen Vorlage der roten Treibstoffkennkarte. Die in Calw wohnhaften Kraftfahrzeugbesitzer erhalten ihre Marken jedoch bei der Treibstoffstelle in Calw (Marktplatz 20).
Die Ausgabe der Marken an die gewerblichen Fuhrunternehmer und Unternehmer de3 Werkverkehrs, welche mit der Abgabe ihres vorgeschriebenen monatlichen Transportleistungsberichtes sich in Verzug befinden, bleibt bis zum Eingang des rückständigen Leistungsberichtes gesperrt, so- daß diese ihr Treibstoffkontingent erst nach Eingang ihrer Leistungsberichte bei der Verkührsabteilung in Calw und nach
Aufhebung der Sperre bei der Treibstoffstelle Calw erhalten können.
Die Treibstoffmarken für den Linienver- kehr werden wie seither erst auf Anweisung der Verkehrsabteilung in Calw ausgegeben. Soweit die Mietwagenbesitzer der wiederholten Aufforderung, ihr Fahrzeug durch den technischen Sachverständigen abnehmen zu lassen, nicht nachgekommen sind, bleibt auch hier die Ausgabe der Marken solange gesperrt, bis das Fahrzeug abgenommen und die hiervon abhängige Konzession erteilt ist.
Die für die Landwirtschaft zum Bezug von verbilligtem Dieselkraftstoff erforderliche Bescheinigung kann durch die Treibstoffstelle in Calw erst nach Einsendung der roten Treibstoffkennkarte und der gelben Karte des Hauptzollamtes bzw. Verlängerungsbescheinigung unter Angabe der Nummern der erhaltenen Treifstoffmarken ausgestellt werden.
Soweit für ein seit dem 10. 6. 1949 neu zugelassenes Fahrzeug der Antrag auf