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Allgemeine Ortskrankenkasse Calw, Nagold, Neuenbürg

Wichtig für Arbeitgeber und Angestellte! Ausschneiden !

gelöst erklärt. Liquidator und Zwangsverwalter gern. Anordnung Nr. 126 des Commandant en Chef Franqais vom 22. April 1949 ist Di­plomkaufmann Erich Dachs, Wirt­schaftsprüfer in Tübingen. Löschung vom 13. September 1949:

A $3: Eberhard! & Co., offene Handels­gesellschaft in Bad Liebenzell (kunstgewerbl. Werkstätten, Kirch- straße 19): Gesellschaft aufgelöst und Firma erloschen.

Amtsgericht Calw Beschluß vom 13. September 1949.

Im Verfahren betr. Antrag auf Eröff­nung des Vergleichsverfahrens zur Abwen­dung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikanten Otto Schicki e, in Neubulach, Kreis Calw, wird, nachdem der Schuldner am 11. September 1949 gestorben ist, auf Antrag seines Bevollmächtigten, des Buchsachverständigen Albert Abenhei- mer, das Verfahren bis zur Aufnahme durch die Rechtsnachfolger des Schuldners ausgesetzt (§§ 239, 246 ZPO., § 115 Vergl.O.).

Ausnahmcbewilligungen nach dem Eiuzclhandelsschiitzgesetz Durch Beschluß des Landratsamtes ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des Ein­zelhandelsschutzgesetzes entsprochen wor­den:

1. Herrn Gottlob S c h a b e 1 in Unter­jettingen, Krs. Böblingen, zur Neuerrich­tung einer Verkaufsstelle für Obst und Gemüse in einem ca. 16 qm großen Ver­kaufsraum in der Marktstraße 33 in Na­gold;

2. Herrn Hans Schnierle, Altensteig, zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Seifen, Fette und öle in den Räu­men der bereits bestehenden Weinhand­lung, Bahnhofstraße 283 in Altensteig;

3. Herrn Friedrich Becker, Niebels­bach, zur Neuerrichtung einer Verkaufs­stelle für Flaschenbier in einem Ver­kaufsraum des Hauses Hauptstraße 114 in Niebelsbach;

4. Herrn Wilhelm Steffens, Büroma- schinen-Mechanikermeister in Unterrei­chenbach. zur Neuerrichtung einer Ver­kaufsstelle für Büromaschinen, Büro­bedarf und Schulutensilien in einem Zimmer seiner Wohnung Hauptstraße 65,

II. Stock, in Unterreichenbach;

5. Herrn Heinrich Popp, Ingenieur in Calmbach, zur Neuerrichtung einer Ver­kaufsstelle für Rundfunk- und Elektro­artikel in einem ca. 20 qm großen Laden­lokal im Hause Hauptstraße 115 in Calmbach.

Gegen diese Entscheidungen ist Be­schwerde an das Wirtschaftsministerium Landesgewerbeamt in Tübingen zuläs­sig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet beim Land­ratsamt einzulegen wäre.

Calw, 15. September 1949

Landratsamt.

Evangelische Gottesdienste in Calw.

15. Sonntag nach d. Dreieinigkeitsfest, 25. Sept. 1949. 8.00 Uhr Abendmahlsgottes­dienst (Höltzel). 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Weymann). 9.30 Uhr Gottesdienst i. Kran­kenhaus (Höltzel). 10.45 Uhr Kindergottes­dienst.

Mittwoch, 28. Sept.: 7.30 Uhr Schülergot­tesdienst. 8.15 Uhr Betstunde.

Donnerstag, 29. Sept.: 20.00 Uhr Bibel­stunde.

Mittwoch, 28.Sept.: 20.00 Uhr Aussprache­abend des Männerkreises im Vereinshaus: Schicksal Gott.

I. Wegfall der Krankenversicherungspflicht für Angestellte

Das soeben verkündete Sozialversiche­rungs-Anpassungsgesetz (SVAG) hat die Jahresarbeitsverdienstgrenze für die Kran­kenversicherungspflicht der Angestellten auf DM. 4500. herabgesetzt (bisher 7200. DM.). Mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 sind darnach Angestellte mit monat­lich mehr als 375. DM. Gehalt (ohne Fa­milienzuschläge) nicht mehr krankenver­sicherungspflichtig. (Unberührt hiervon bleibt wie bisher die Pflicht zur Beitrags­zahlung für die Angestelltenversicherung und die Arbeitslosenversicherung für An­gestellte bis zu einem Monatsgehalt von 600 DM.).

Angestellte, welche die genannte Gehalts­grenze überschreiten, sind daher auf 30. September 1949 von ihrem Arbeitgeber mit dem üblichen Abmeldevordruck von der Ortskrankenkasse abzumelden. Da solche Angestellte aber weiterhin beitragspflich­tig zur Angestellten- und Arbeitslosenver­sicherung sind und da für diese Beiträge nach wie vor die Allg. Ortskrankenkasse Einzugsstelle ist, müssen Angestellte mit mehr als 375. DM. bis zu 600. DM Mo­natsgehalt als sog.krankenversicherungs- freie Angestellte bei der Ortskranken­kasse (nicht bei einer etwaigen Ersatz­kasse) gesondert weitergeführt werden. Hierfür sind Anmeldevordrucke zu verwen­den. Dabei ist der VermerkNur Ange­stellten- und Arbeitslosenversicherung an­zubringen.

II. Recht der Weiterversichcrung

Angestellte, die wegen Überschreiten der Verdienstgrenze aus der Krankenversiche­rungspflicht ausscheiden, haben das Recht, sich bei der bisherigen Ortskrankenkasse als freiwilliges Mitglied weiterzuversichern. Wer von diesem Recht Gebrauch machen will, muß dies innerhalb einer gesetzlichen Ausschlußfrist von 3 Wochen der Kasse anzeigen. Angestellte, die also am 30. Sep­tember 1949 als Pflichtmitglieder unserer Kassen ausscheiden, können das Recht der Weiter Versicherung nur bis spätestens 21. Oktober ds. Js. ausüben; ärztliches Ge­sundheitszeugnis, Altersgrenze oder der­

gleichen darf die Kasse in solchen Fällen nicht zur Bedingung machen. Der monat­liche Beitrag betrügt bei einer Versiche­rung unter Verzicht auf Krankengeld 11.70 DM. und bei Vollversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld nach WegfaU des Gehaltsanspruches gegen den Arbeit­geber) 13.20 DM.; besondere Familienzu­schläge werden nicht erhoben. Austritt als freiwilliges Mitglied ist jederzeit ohne Ein­haltung einer Kündigungsfrist möglich.

III. Beitragshöbe für pflichtversicherte Angestellte

Der Beitragssatz für Angestellte beträgt bei unseren Kassen 4,4% des Entgelts. An­gestellte, die ihrer gesetzlichen Kranken­versicherungspflicht statt bei der Orts­krankenkasse bei einer zugelassenen Er­satzkasse genügen, haben für Beitragszah­lung gegenüber der Ersatzkasse selbst Sorge zu tragen. Solche Ersatzkassenmit­glieder haben aber gegen ihren Arbeit­geber einen gesetzlichen Anspruch auf Er­stattung des Arbeitgeberanteils. Die Höhe des Arbeitgeberanteils berechnet sich jedoch nicht nach dem Ersatzkassenbeitrag, son­dern nach der Höhe des Beitrags, den der Arbeitgeber an die Allg. Ortskrankenkasse zu zahlen hätte, bei der der Beschäftigte ohne die Mitgliedschaft bei der Ersatzkasse versichert sein würde. Ab 1. Oktober 1949 beträgt nach dem SVAG in sämtlichen Ver­sicherungszweigen der Arbeitgeberanteil die Hälfte des Gesamtbeitrags, demnach für die bei der Allg. Ortskrankenkasse Calw, Nagold, Neuenbürg versicherten Angestell­ten 2,2.%. Da die Ersatzkassen im allgemei­nen zur Zeit 5,4% erheben, verbleiben zu Lasten der Ersatzkassenmitglieder 3,2% des Gehalts als Eigenanteil am Kranken­versicherungsbeitrag gegenüber 2,2% für die bei der Ortskrankenkasse Calw, Nagold, Neuenbürg versicherten Angestellten. Wir machen die Angestellten und Arbeitgeber besonders darauf aufmerksam.

Die Mehrbelastung der Angestellten usw., die zu Ersatzkassen übertreten, haben also bei den Ersatzkassen in den Lohnstufen 10 bis 12 ca. 34 DM monatlich mehr zu be­zahlen (s. Tabelle).

IV. Beitragstabelle der AOK. Calw, Nagold, Neuenbürg ab 1. Oktober 1940 ©

für versicherung8pfiichtige Angestellte

Lohn

stufe

Monatlicher

Verdienst

DM

Monatlicher Grundlohn aus dem der Beitrag zu berechnen ist

DM

Monatlicher Beitrag zur Kranken­versiche­rung*) 4.4 %

DM

Davon zn Lasten des Versicher­ten

DM

GegenOberstellung der Beiträge für Ersatzkassenmft- glieder bei 5*4%

Zn Lasten des Arbeitgeber«

. Versichertes anteil

DM DM

1

bis

ZU

45.

30.

1.32

.66

.96

.66

2

II

n

75.

60.

2.64

1.32

1.92

1.32

3

>»

105.

90.

3.%

1.98

2.88

1.98

4

»»

t1

135.39

120.

5.28

2.64

3.84

2.64

5

I»

164.54

150.

6.60

3.30

4.80

3.30

6

»»

»

193.69

180.

7.92

3.96

5.76

3.96

7

»»

j»

227.04

210.

9.24

4.62

6.72

4.62

8

f»

fl

256.19

240.

10.56

5.28

7.68

5.28

9

»»

ii

285.39

270.

11.88

5.94

8.64

5.94

10

n

n

314.54

300.

13.20

6.60

9.60

6.60

11

a

»»

343.69

330.

14.52

7.26

10.56

7.26

12

mehr als 343.69 bis zu 375.

375.

K.50

8.25

12.00

8.25

*) Ohne Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitrag.

Die neuen B e i t r a g s t a b el 1 en sind bei den Kassen und ihren Meldestellen erhältlieh.

15. September 1949.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstmße 24.

Druck: A. Oelschlägersclie Bnöhdruckerei Ctlw.

Allg. Ortskrankenkasse Cabv, Nagold, Neuenbürg.