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Anlage 4

Vorführsätze

Durchschnittliche

Laubholz

Nadelholz

Vorlührentlernung

DM je

rm

bis 200 m

1.50

1.30

bis 400 m

1.70

1.45

bis 600 m 1

1.90

1.55

bis 800 m

2.

1.70

bis 1000 m

2.15

1.85

jede weiteren 500 m

0.15

0.15

Die Vorführsätze gelten für die Beför­derung von Schichtholz von der Holz­bestandsgrenze bis zur Aufladestelle (Vor­führentfernung) nur für den Fall, daß die weitere Abfuhr mit Kraftfahrzeug nicht mit Pferde- oder Ochsenfuhrwerk erfolgt.

Für das Vorführen in besonders steilem oder sumpfigem Gelände oder auf stark verschneiten Wegen darf ein Aufschlag bis zu 20% gewährt werden.

Das Vertragsmuster (Anlage 5) kann auf dem Landratsamt Preisbehörde eingesehen werden.

Calw, 8. Juli 1949.

Landratsamt Preisbehörde

Warenabgabe ohne Marken zu überhöhten Preisen Die Vergrößerung des Angebots auf dem Markt nach der Währungsreform, die sich auch bei solchen Waren bemerkbar macht, die bewirtschaftet und daher nur mit Be- zugstHürken abgegeben werden dürfen, hat zur Folge, daß in zahlreichen Fällen nun­mehr Lebens- und Genußmittel ohne Mar­ken abgegeben werden. Dabei ist fast stän­dig fesfzustellen, daß die Abgabe mit einem Preisaufschlag verbunden ist. Diese unzu­lässige Forderung die einen Verstoß ge­gen die Preisstrafrechtsverordnung, unter Umständen gegen die Preistreibereiverord­nung darstellt, muß von den Preisbehörden unnachsichtlich verfolgt und geahndet wer­den Es werden daher alle Einzelhändler. Bäcker, Metzger, Gastwirte usw dringend ermahnt, die vorgeschriebenen Preise ein- zuhalten und nicht die Abgabe ohne Mar­ken mit Preisüberforderungen zu verbin­den.

Calw, 5. Juli 1949.

Landratsamt Preisbehörde

Preise für Zucker

Vom Wirtschaftsministerium Preis­aufsichtsstelle Tübingen wurden mit Erlaß vom 23 6. 1949 folgende Verbrau- eherhöchstpreise für Zucker festgesetzt:

DM je kg

Sandzucker.1.17

Kristall- und Perlraffinade . . . 1.18

Gemahlene Raffinade . . . . 1.19

Puderraffinade ..... 1.20

Calw, 5. Juli 1949.

Landratsamt Preisbehörde

Preise für Speisefrühkartoffeln Unter Hinweis auf die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 vom 9. 7. 1949 werden die ab 18 7.1949 gültigen Preise für Speise­frühkartoffeln bekanntgegeben:

Erzeuzerfestpreis je

Verbraucherhöchst-

50 kg netto ausschl.

preise

bei Abgabe

Veroackuog frächt-

von

frei Empfangsstation

50 kg

500 g

DM

DM

Dpfz

vom 18. bis 24.7. 1949 8.

10.90

12

vom 25. bis 31.7. 1949 7.

9.90

11

Zuwiderhandlungen werden nach der Preisstrafrechtsverordnung bestraft.

Calw, 9. Juli 1949

Landratsamt Preisbehörde

Sei vorsichtig mit Flamme und Glut, ein Funke vernichtet dir Hab und Gut.

Lebensmittelversorgung

Anstelle der für Monat Juli vorgesehe­nen Teigwarenration kommen an Normal­verbraucher, TSV Butter, TSV Fleisch und TSV Fleisch und Butter über 1 Jahr

400 g Haferflocken als Teilration zur Verteilung.

Für die Ausgabe sind folgende Abschnitte vorgesehen:

Altersklasse Kartenkennziffer Bewertung Abschnitte 1 6 Jahre 14. 34. 24. 24 0, je 200 K fünf a. fünf b Jlber 6 Jahre II, 31, 21, 21C 400 g eins

Die Restration von 350 g Teigwaren so­wie die Zulagerationen gelangen 'voraus­sichtlich Ende des Monats Juli, Anfang August zur Ausgabe.

Calw, 7. 7. 1949.

Kreisernährungsamt.

Trockenfrüchtc für Monat Juli

Normalverbraucher und TSV sowie sämt­liche Gemeinschaftsverpflegten über 1 Jahr erhalten für Monat Juli 1949

125 g Trockenfrüchte auf den Abschnitt L 808.

Die Abschnitte L'/16 808, L/41 808 und L/44 808 der Karten der Vollselbstversor­ger und Kinder von 01 Jahr dürfen nicht beliefert werden.

Ausgabe von Eiern

Normalverbraucher in Eiern sowie Ge­meinschaftsverpflegte mit Normalration aller Altersklassen erhalten für Monat Juli 1949

4 Eier auf Abschnittn der Eierkarte.

Calw, 8. Juli 1949.

Kreisernährungsamt.

Straßensperrung

Infolge Umbauarbeiten wird die Land­straße I. Ordnung Nr. 362, Altensteig Erzgrube, zwischen Altensteig und Kreis­grenze (Abzweigung nach Hochdorf), für den gesamten Fährverkehr bis auf weiteres gesperrt.

Umleitung über Simmersfeld Urnagold nach Besenfeld.

Calw, 9. Juli 1949.

Landratsamt

Feldbereinigung IA in Berneck

Nachdem das Zuteilungswerk über die Feldbereinigung I A Berneck fertiggestellt ist, wird hiemit die Schlußtagfahrt auf Freitag, den 29 Juli 194 9, vor­mittags 8.30 Uhr im Rathaus in B e r n e c k

anberaumt.

Hiezu werden die beteiligten Grund­eigentümer bzw. deren mit einer schrift­lichen Vollmacht versehenen Vertreter ge laden, ferner diejenigen Personen, welche an den in dieser Feldbereinigung liegen­den Grundstücken ein dingliches Recht (Hypothek, Dienstbarkeit usw.) haben Der Zuteilungsplan ist 14 Tage lang auf dem Rathaus in Berneck zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt.

Grundeigentümer, welche bei dem Unter­nehmen zwar nicht im Sinne von Artikel 4 und 5 des Feldbereinigungsgesetzes betei­ligt sind, deren Verhältnisse aber durch dasselbe in irgendeinei Weise geändert werden sollen, sind gleichfalls berechtigt, in der Schlußtagfahrt Einwendungen ge­gen den Zuteilungsplan geltend zu machen

Es wird ausdrücklich darauf hingewie­sen, daß Einwendungen gegen den Zutei­lungsplan sowie gegen die auf Grund des­selben erfolgte Ausführung der Feldberei­nigung nach der Schlußtagfahrt aus­geschlossen sind.

Calw, 5. Juli 1949.

Bekanntmachung des Kreissozialamts Calw Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der außerordentlich starke Geschäfts- änfall beim Kreissozialamt Calw nur be­wältigt werden kann, wenn das Publikum die angegebenen Sprechstunden einhält. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß die Ämter nachmittags und samstags geschlossen sind.

Es wird dringend um Einhaltung ge­beten.

Das Kreissozialamt bittet weiterhin, die Schreiben in dienstlichen Angelegenheiten nicht an die persönliche Adresse eines Be­amten zu richten sondern an das Amt selbst. Dies ist auch im Interesse des An­tragstellers gelegen, da sonst unnötige Ver­zögerungen eintreten.

Kreissozialamt

Nachkörung für Schafböcke 1949 Die Nachkörung für Schafböcke gemäß Erster Verordnung zur Förderung der Tier­zucht vom 26. 5. 1936 (RGBl. I. S. 470) in der Fassung vom 20. 11. 1939 (RGBl. S. 2306) findet am

Freitag, 29. 7. 1949, vorm. 11 Uhr in Na­gold b. Schafhalter Aug Schill,

Freitag, 29. 7. 1949, nachm. 14 30 Uhr in Calw, Platz beim städt. Schlachthaus am Brühl statt.

Vorzustellen sind unter Vorlage der pör- bücher sämtliche zeugungsfähigen Schaf­böcke und Bocklämmer, soweit sie minde­stens 9 Monate alt und in diesem Jahre noch nicht zu einer Haupt- oder Sonder­körung vorgeführt worden sind und sich zum Zeitpunkt der Nachkörung innerhalb ^les Kreises befinden.

Die Bürgermeisterämter werden ver­anlaßt, die Nacffkörung in geeigneter Weise in der Gemeinde bekanntzugeben. Hierbei wird ersucht, darauf hinzuweisen, daß Böcke, die an einer ansteckenden Krank­heit leiden oder einer solche# verdächtig sind, den Nachkörungen nicht zugeführt werden dürfen. Für Böcke, die wegen Krankheit nicht vorgeführt werden, ist ein amtstierärzt'iches Zeugnis sowie das Kör­buch bei dieser Körung vorzulegen.

Die Schafhalter können ihre Böcke zum nächstgelegenen Körort bringen.

Calw, 4. Juli 1949.

Landratsamt. ' Wohnungsbauabgabe

Die Oberpostdirektion Tübingen teilt mit: Nach den seit Einführung der Wohnungs­bauabgabe bei den Postanstalten gemachten Wahrnehmungen herrscht in weiten Krei­sen der Bevölkerung noch Unklarheit über diese Abgabe auf Postsendungen. Im Ge­gensatz zum Berliner Notopfer verbleibt diese Abgabe zur Förderung des Woh­nungsbaus im Lande. Das Notopfer Berlin wird im Land Württemberg-Hohenzollern seit 1. Juni 1949 nicht mehr erhoben; an seine Stelle ist in gleichem Umfang und unter denselben Bedingungen die Woh­nungsbauabgabe mit Wirkung vom 1. Juli 1949 an getreten. Wie beim Notopfer Ber­lin handelt es sich auch bei der Wohnungs­bauabgabe nicht um eine postalische, son­dern um eine steuerliche Maßnahme.

Die Entrichtung dieser Abgabe auf den Postsendungen erfolgt bis zum Erscheinen der neuen Steuermarken durch Aufkleben der bisherigen Notopfermarke Berlin mit dem roten ÜberdruckWohnungsbau­abgabe. Mit Notopfermarken ohne diesen Überdruck kann die Abgabe für den Woh­nungsbau nicht entrichtet werden Es wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß abgabepflichtige Postsendungen, die keine Steuermarke oder eine Steuermarke ohne den ÜberdruckWohnungsbauabgabe tra­gen. nicht befördert werden dürfen, son­dern den Absendern zur Anbringung der ordnungsmäßigen Steuermarke zurtickgege­ben werden müssen.

Landratsamt.