F1 e i o c h:
Alters
klasse
Karten
kennziffer
Bewertung
N orinaJ verbrauche! TSV Brot TSV Butter TSV Brot und Butter
1—6 J. über 6 J.
14,14 B, 24, 24 B 11,11 B, 21, 21 B
Teilscbwerarbeiter 61 Mittelschwerarbeiter 64 Schwerarbeiter 62
Schwerstarbeiter 63 Werd. u. still. Mütter 70 I
je
125
g
4—9
je
125
g
5—8
je
125
g '
Kleinabschnitte
125
g
Fleisch 1
je
125
g
Fleisch 1 und 2
te
125
g
Fleisch 1—3
je
125
g
Fleisch 1—5
je
250
g
fl, f2, f3
Abschnitte
A und B
Käse
Alters
klasse
Karten
kennziffer
Bewertung
Normalverbraucher
TSV Brot
TSV Fleisch '
TSV Brot und Fleisch
über 1 J.
Teilschwerar Mittelschwer: Schwerarbeit Schwerstarbe Werd. u. still.
14,14 B, 34,34 B 11,11 B, 31, 31 B weiter 61 irbeiter 64 er 62
iter 63
Mütter 70
125 g je 62,5 g
62,5 g
62,5 g je 62,5 g je 62,5 g
125 g '
Abschnitte
KL 1 '
K/Käse, KL 2
K/Käse 1
K/Käse 1
K/Käse 1 und 2
K/Käse 1—3
Käse
Der Rücklieferungssatz für Selbstversorger beträgt im Monat Juli 400 g Käse.
Vollmilch:
Bestellschein für Vollmilch
0—1 J. 1—3 J.‘ 3—6 J. 6—16 J.
16
tägl. J / 4 Ltr.
14,14 B, 34,34 B
- 7* -
14,14 B, 34, 34 B
n V1 i)
11(13)11B(13B) 31 (33) 31B (33 B)
. 74 „
Bestellschein für Vollmilch Bestellschein für Vollmilch Bestellschein für Vollmilch
In Angleichung an das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erhalten'Kinder von 6—16 Jahren der Normalverbraucher, TSV Brot, TSV Fleisch und TSV Fleisch und Brot täglich y t Liter Vollmilch. Die Aufgabe von % Liter Vollmilch an Jugendliche über 16 Jahre entfällt damit ab 1. Juli 1949.
Calw, 24. Juni 1949. Kreisernährungsamt.
Nacheichung der Meßgeräte im früheren Kreis Nagold, die letztmals fm Jahr 1946 stattgefunden hat, im Laufe des Monats •Juli d. J. vorgenommen wird. Das Eichamt Calw wird die einzelnen Gemeinden zur Durchführung der Nacheichung aufsuchen. Der genaue Zeitpunkt der Nach- eiehung wird vom Eichamt Calw jeder Gemeinde rechtzeitig mitgeteilt. Außerdem werden die Besitzer von eichpflichtigen Meßgeräten, soweit sie dem Eichamt bekannt sind, einzeln davon benachrichtigt.
E& wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Beendigung der allgemeinen Nacheichung eine polizeiliche Nachschau der Meßgeräte erfolgen wird. Etwaige Anstände bei dieser Nachschau sind mit erheblichen Mehrkosten für die Meßgerätebesitzer verbunden.
Calw, 17. Juni 1949
Landratsamt.
I
Marktgenehmigung
Der Stadt Wildberg wurde für die Zeit vom 1. Januar 1949 bis 31. Dezember 1953 die Erlaubnis erteilt, in den Jahren mit. gerader Jahreszahl an dem in die Zeit vom 20. bis 26. Juli fallenden Montag einen Krämermarkt und alljährlich an diesem Tage einen Rindvieh- und Schweinemarkt abzuhalten.
Calw, 22. Juni 1949.
Landratsamt
Erfassung von Kriegsfolgesehäden
Das Wirtschaftsministerium von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:
Alle Industrie-Betriebe, die Elektrizi- tüts-, Gas- und Wasserwerke sowie Verkehrsbetriebe (ausgenommen Reichsbahn, Post- und Schiffahrt) erhalten die Vordrucke für die Erfassung von Kriegsfolgeschäden ohne besondere Anforderung vom Wirtschaftsministerium zugesandt. Sie rei
chen die ausgefüllten Meldungen ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Vorprüfung ein. Sämtliche Betriebe, die bei der Handwerkskammer organisiert sind, erhalten — auch wenn sie außerdem einer Industrie- und Handelskammer angehören — die nötigen Vordrucke von dem für ihren Kreis zuständigen Kreisinnungsverband und geben ihre Meldungen dorthin zurück.
Alle Betriebe, welche bis 30. Juni 1949 keine Vordrucke erhalten haben, werden aufgefordert, diese bei ihren Industrie- und Handelskammern bzw. den Kreisinnungsverbänden anzufordern.
Die Kriegsfolgeschäden der Gruppen Handel, Banken, Versicherungen, Fremdenverkehr und Landwirtschaft können in dieser ersten Teilerhebung noch nicht berücksichtigt werden.
Das geltende Recht im Ausverkaufswesen (Nachtrag)
Die in der diesbezüglichen Bekanntgabe des Landratsamts Calw in Nr. 26 des Amtsblatts angeführten §§ 7—10 sind dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 (RGBl. S. 499) in der Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. 3. 1932 (RGBl. I S. 121) und des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. 2. 1935 (RGBl. I S. 311) entnommen.
Ausgabe der Tankausweiskarten
Ab 1. Juli 1949 erfolgt die Ausgabe der Treibstoffmarken nicht mehr bei der Kreissparkasse Calw, sondern nur durch die Treibstoffausgabestelle beim Kreiswirtschaftsamt (früheres WBK.).
Die Ausgabe der Marken wird gegen
Vorlage der Treibstoff-Kennkarte (rot) an folgenden Tagen vorgenommen:
Buchstabe A bis H am Freitag, den 1. 7. 1949, vormittags; Buchstabe I bis P am Samstag, den 2. 7. 1949, vormittags; Buchstabe Q bis Z am Montag, den 4. 7. 1949. vormittags.
Nachzügler, welche an den bestimmten Tagen ihre Marken nicht abgeholt haben, können nur noch am Dienstag, den 5. 7. 1949, vormittags, abgefertigt werden.
Eine Zusendung der Marken ist ausgeschlossen.
Die Fahrzeughalter werden besonders gebeten, nur an dem für sie bestimmten Vormittag vorzusprechen bzw. die Marken gegen Vorlage der Treibstoffkennkarte abholen zu lassen, da außer der Reihe niemand abgefertigt werden kann.
Diejenigen Besitzer von neu zugelassenen Fahrzeugen, welche auf Grund ihres rechtzeitig eingereichten Antrages Treibstoff erhalten, können ihre Treibstoff-Kennkarte an den oben bezeichneten Tagen gleichzeitig in Empfang nehmen.
Kraftfahrzeugbesitzer, welche ihre Anträge auf Treibstoff für neuzugelassene Fahrzeuge nach dem 20. Juni 1949 eingereicht haben, können erst ab 10. Juli 1949 wegen Treibstoff vorsprechen, da sie in die Zuteilungsliste nicht mehr aufgenommen werden konnten.
Den nicht abkömmlichen berufstätigen und verhinderten Kraftfahrzeugbesitzern wird anheimgestellt, die Treibstoffmarken durch Ihre Bürgermeisterämter abholen zu lassen, welche hiermit angewiesen werden, die in Frage kommenden Fahrzeughalter listenmäßig zu erfassen und die Liste m i t den Treibstoff-Kennkarten durch einen Beauftragten ab 1. 7. 1949 nachmittags hier in Vorlage zu bringen.
Den Besitzern von landw. Motormähern und Aufbaumotoren werden die Treibstoff - marken über die zuständigen Bürgermeisterämter zugeleitet. Letztere werden hiermit ersucht, die Marken auf Grund der in ihrem Besitz befindlichen roten Treibstoff- Kennkarte nach dem 5. 7. 1949 abholen zu lassen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß in Zukunft Zusatzkontingente durch das Wirtschaftsministerium nicht mehr zugewiesen werden und infolgedessen auch nachträgliche Treibstoffzuwendungen durch die Treibstoffstelle Calw nicht mehr gemacht werden können. Jede Rückfrage ist daher zwecklos.
Calw, 24. Juni 1949.
Kreiswirtschaftsamt Treibstoff-Ausgabestelle.
Postverkehr mit Groß-Berlin
Die Oberpostdirektion Tübingen gibt bekannt:
Seit 15. Juni 1949 werden die gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen (ausgenommen die gewöhnlichen Päckchen) und die Zeitungen nach den Westsektoren von Berlin nicht mehr auf dem Schienenweg, sondern ohne Luftpostzuschlag über die Luftbrücke befördert.
Für Luftpostsendungen nach dem Ostsektor von Berlin und der sowjetischen Besatzungszone ist der Luftpostzuschlag von 5 Pfg für je 20 g zu entrichten.
Die Absender von Briefsendungen nach Groß-Berlin werden gebeten, in der Anschrift neben depi Bestimmungsort noch den Besatzungs-Sektor anzugeben.
Steuerterniine im Monat Juli
Bis zum 5. Juli wird fällig:
Lohnsteuer: Die einbehaltene Lohnsteuer ist spätestens am 5. Juli 1949 unter Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer- Anmeldung an die Finanzkasse abzuführen.
Bis zum 10. Juli werden fällig:
Einkommen- u. Körperschaftsteuer: Vierteljährliche Vorauszahlung nach besonderem Vorauszahlungsbescheid. Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen