F1 e i o c h:

Alters­

klasse

Karten­

kennziffer

Bewertung

N orinaJ verbrauche! TSV Brot TSV Butter TSV Brot und Butter

16 J. über 6 J.

14,14 B, 24, 24 B 11,11 B, 21, 21 B

Teilscbwerarbeiter 61 Mittelschwerarbeiter 64 Schwerarbeiter 62

Schwerstarbeiter 63 Werd. u. still. Mütter 70 I

je

125

g

49

je

125

g

58

je

125

g '

Kleinabschnitte

125

g

Fleisch 1

je

125

g

Fleisch 1 und 2

te

125

g

Fleisch 13

je

125

g

Fleisch 15

je

250

g

fl, f2, f3

Abschnitte

A und B

Käse

Alters­

klasse

Karten­

kennziffer

Bewertung

Normalverbraucher

TSV Brot

TSV Fleisch '

TSV Brot und Fleisch

über 1 J.

Teilschwerar Mittelschwer: Schwerarbeit Schwerstarbe Werd. u. still.

14,14 B, 34,34 B 11,11 B, 31, 31 B weiter 61 irbeiter 64 er 62

iter 63

Mütter 70

125 g je 62,5 g

62,5 g

62,5 g je 62,5 g je 62,5 g

125 g '

Abschnitte

KL 1 '

K/Käse, KL 2

K/Käse 1

K/Käse 1

K/Käse 1 und 2

K/Käse 13

Käse

Der Rücklieferungssatz für Selbstversorger beträgt im Monat Juli 400 g Käse.

Vollmilch:

Bestellschein für Vollmilch

01 J. 13 J. 36 J. 616 J.

16

tägl. J / 4 Ltr.

14,14 B, 34,34 B

- 7* -

14,14 B, 34, 34 B

n V1 i)

11(13)11B(13B) 31 (33) 31B (33 B)

. 74

Bestellschein für Vollmilch Bestellschein für Vollmilch Bestellschein für Vollmilch

In Angleichung an das Vereinigte Wirtschaftsgebiet erhalten'Kinder von 616 Jah­ren der Normalverbraucher, TSV Brot, TSV Fleisch und TSV Fleisch und Brot täglich y t Liter Vollmilch. Die Aufgabe von % Liter Vollmilch an Jugendliche über 16 Jahre entfällt damit ab 1. Juli 1949.

Calw, 24. Juni 1949. Kreisernährungsamt.

Nacheichung der Meßgeräte im früheren Kreis Nagold, die letztmals fm Jahr 1946 stattgefunden hat, im Laufe des Monats Juli d. J. vorgenommen wird. Das Eich­amt Calw wird die einzelnen Gemeinden zur Durchführung der Nacheichung auf­suchen. Der genaue Zeitpunkt der Nach- eiehung wird vom Eichamt Calw jeder Ge­meinde rechtzeitig mitgeteilt. Außerdem werden die Besitzer von eichpflichtigen Meßgeräten, soweit sie dem Eichamt be­kannt sind, einzeln davon benachrichtigt.

E& wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Beendigung der allgemeinen Nacheichung eine polizeiliche Nachschau der Meßgeräte erfolgen wird. Etwaige An­stände bei dieser Nachschau sind mit erheb­lichen Mehrkosten für die Meßgerätebesit­zer verbunden.

Calw, 17. Juni 1949

Landratsamt.

I

Marktgenehmigung

Der Stadt Wildberg wurde für die Zeit vom 1. Januar 1949 bis 31. Dezember 1953 die Erlaubnis erteilt, in den Jahren mit. gerader Jahreszahl an dem in die Zeit vom 20. bis 26. Juli fallenden Montag einen Krämermarkt und alljährlich an diesem Tage einen Rindvieh- und Schweinemarkt abzuhalten.

Calw, 22. Juni 1949.

Landratsamt

Erfassung von Kriegsfolgesehäden

Das Wirtschaftsministerium von Würt- temberg-Hohenzollern teilt mit:

Alle Industrie-Betriebe, die Elektrizi- tüts-, Gas- und Wasserwerke sowie Ver­kehrsbetriebe (ausgenommen Reichsbahn, Post- und Schiffahrt) erhalten die Vor­drucke für die Erfassung von Kriegsfolge­schäden ohne besondere Anforderung vom Wirtschaftsministerium zugesandt. Sie rei­

chen die ausgefüllten Meldungen ihrer zu­ständigen Industrie- und Handelskammer zur Vorprüfung ein. Sämtliche Betriebe, die bei der Handwerkskammer organisiert sind, erhalten auch wenn sie außerdem einer Industrie- und Handelskammer ange­hören die nötigen Vordrucke von dem für ihren Kreis zuständigen Kreisinnungs­verband und geben ihre Meldungen dorthin zurück.

Alle Betriebe, welche bis 30. Juni 1949 keine Vordrucke erhalten haben, werden aufgefordert, diese bei ihren Industrie- und Handelskammern bzw. den Kreisinnungs­verbänden anzufordern.

Die Kriegsfolgeschäden der Gruppen Handel, Banken, Versicherungen, Fremden­verkehr und Landwirtschaft können in die­ser ersten Teilerhebung noch nicht berück­sichtigt werden.

Das geltende Recht im Ausverkaufswesen (Nachtrag)

Die in der diesbezüglichen Bekanntgabe des Landratsamts Calw in Nr. 26 des Amts­blatts angeführten §§ 710 sind dem Ge­setz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 (RGBl. S. 499) in der Fas­sung der Verordnung des Reichspräsiden­ten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. 3. 1932 (RGBl. I S. 121) und des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlaute­ren Wettbewerb vom 26. 2. 1935 (RGBl. I S. 311) entnommen.

Ausgabe der Tankausweiskarten

Ab 1. Juli 1949 erfolgt die Ausgabe der Treibstoffmarken nicht mehr bei der Kreis­sparkasse Calw, sondern nur durch die Treibstoffausgabestelle beim Kreiswirt­schaftsamt (früheres WBK.).

Die Ausgabe der Marken wird gegen

Vorlage der Treibstoff-Kennkarte (rot) an folgenden Tagen vorgenommen:

Buchstabe A bis H am Freitag, den 1. 7. 1949, vormittags; Buchstabe I bis P am Samstag, den 2. 7. 1949, vormittags; Buch­stabe Q bis Z am Montag, den 4. 7. 1949. vormittags.

Nachzügler, welche an den bestimmten Tagen ihre Marken nicht abgeholt haben, können nur noch am Dienstag, den 5. 7. 1949, vormittags, abgefertigt werden.

Eine Zusendung der Marken ist ausge­schlossen.

Die Fahrzeughalter werden besonders gebeten, nur an dem für sie bestimmten Vormittag vorzusprechen bzw. die Marken gegen Vorlage der Treibstoffkennkarte ab­holen zu lassen, da außer der Reihe nie­mand abgefertigt werden kann.

Diejenigen Besitzer von neu zugelasse­nen Fahrzeugen, welche auf Grund ihres rechtzeitig eingereichten Antrages Treib­stoff erhalten, können ihre Treibstoff-Kenn­karte an den oben bezeichneten Tagen gleichzeitig in Empfang nehmen.

Kraftfahrzeugbesitzer, welche ihre An­träge auf Treibstoff für neuzugelassene Fahrzeuge nach dem 20. Juni 1949 ein­gereicht haben, können erst ab 10. Juli 1949 wegen Treibstoff vorsprechen, da sie in die Zuteilungsliste nicht mehr aufgenommen werden konnten.

Den nicht abkömmlichen berufstätigen und verhinderten Kraftfahrzeugbesitzern wird anheimgestellt, die Treibstoffmarken durch Ihre Bürgermeisterämter abholen zu lassen, welche hiermit angewiesen werden, die in Frage kommenden Fahrzeughalter listenmäßig zu erfassen und die Liste m i t den Treibstoff-Kennkarten durch einen Beauftragten ab 1. 7. 1949 nach­mittags hier in Vorlage zu bringen.

Den Besitzern von landw. Motormähern und Aufbaumotoren werden die Treibstoff - marken über die zuständigen Bürgermei­sterämter zugeleitet. Letztere werden hier­mit ersucht, die Marken auf Grund der in ihrem Besitz befindlichen roten Treibstoff- Kennkarte nach dem 5. 7. 1949 abholen zu lassen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß in Zukunft Zusatzkontingente durch das Wirtschaftsministerium nicht mehr zu­gewiesen werden und infolgedessen auch nachträgliche Treibstoffzuwendungen durch die Treibstoffstelle Calw nicht mehr ge­macht werden können. Jede Rückfrage ist daher zwecklos.

Calw, 24. Juni 1949.

Kreiswirtschaftsamt Treibstoff-Ausgabestelle.

Postverkehr mit Groß-Berlin

Die Oberpostdirektion Tübingen gibt be­kannt:

Seit 15. Juni 1949 werden die gewöhn­lichen und eingeschriebenen Briefsendun­gen (ausgenommen die gewöhnlichen Päck­chen) und die Zeitungen nach den West­sektoren von Berlin nicht mehr auf dem Schienenweg, sondern ohne Luftpost­zuschlag über die Luftbrücke befördert.

Für Luftpostsendungen nach dem Ost­sektor von Berlin und der sowjetischen Besatzungszone ist der Luftpostzuschlag von 5 Pfg für je 20 g zu entrichten.

Die Absender von Briefsendungen nach Groß-Berlin werden gebeten, in der An­schrift neben depi Bestimmungsort noch den Besatzungs-Sektor anzugeben.

Steuerterniine im Monat Juli

Bis zum 5. Juli wird fällig:

Lohnsteuer: Die einbehaltene Lohn­steuer ist spätestens am 5. Juli 1949 unter Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer- Anmeldung an die Finanzkasse abzuführen.

Bis zum 10. Juli werden fällig:

Einkommen- u. Körperschaft­steuer: Vierteljährliche Vorauszahlung nach besonderem Vorauszahlungsbescheid. Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen