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Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Mittwoch, 29. Juni 1949

Nr. 27

Maßnahmen zur Fleischversorgung

Bekanntmachung des Wirtschaftsministe­riums und des Landwirtschaftsministe­riums von Württemberg-Hohenzollern

Die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch ist gesichert; die aufgerufenen Ra­tionen können zu den amtlichen Preisen beliefert werden. Zur Sicherung der Ord­nung auf dem Fleischmarkt wird folgendes bekanntgemacht:

Alle Fleisch- und Wurstwaren dürfen nur zu den amtlich festgesetzten Preisen abgegeben werden.

Die Preise sind auf der in jedem Verkaufsraum gut sichtbar angebrachten Preistafel ersichtlich.

Zuwiderhandlungen gegen die Preis­bestimmungen und Preisauszeichnungs­vorschriften werden nach den geltenden Vorschriften streng bestraft.

Tübingen, den 15. Juni 1949

Der Wirtschaftsminister * gez.: Wildermuth.

Der Landwirtschaftsminister gez.: Dr. Weiß.

Erläuterung : Die vorstehende Be­kanntmachung wird vom Landwirtschafts­ministerium wie folgt erläutert:

In unserem Lande benachbarten Gebieten besteht eine geordnete Versorgung der Be­völkerung mit den Fleischrationen zu den vorgeschriebenen Preisen nicht mehr. Um in Württemberg-Hohenzollern von vorn­herein die Möglichkeit einer solchen Ent­wicklung auszuschließen wurde die vor­stehende Bekanntmachung erlassen und werden die angekündigten Maßnahmen so­fort- und mit aller Strenge durchgeführt.

Bei der gegenwärtigen Fleischversor- guugslage in Württemberg-Hohenzollern besteht keinerlei Grund, Überpreise zu verlangen. Die Belieferung der Bevölke­rung, die zu ihrem weitaus größten Teil mit ihrem schmalen Einkommen äußerst liaushalten muß, ist zu normalen Preisen unter allen Umständen zu sichern. Diese gegenwärtig gültigem und amtlich festge­setzten Preise sind so gestaltet, daß von keiner Seite eine berechtigte Begründung für eine Forderung höherer Preise vor­gebracht werden kann Es wird an alle Bevölkerungskreise appelliert, die bisher in unserem Lande bewiesene Vernunft auch weiterhin zu beweisen. Besonders der Verbraucher sollte gesunden Menschen­verstand walten lassen und Überforderun­gen konsequent zurückweisen. Er hat es damit weitgehend in der Hand, zur Erhal­tung einer vernünftigen Marktlage beizu­tragen und den zu seinem Wolile von den- Behörden ergriffenen Maßnahmen zum Er­folg zu verhelfen.

Bewirtschaftungsmaßnahmen können in dem Maße gelockert* werden, in dem alle Beteiligten durch ihr Verhalten beweisen, daß eine Überleitung der Bewirtschaftung in eine freie Marktordnung möglich ist, ohne die Versorgung zu gefährden.

Schulspeiseplan Juli

Tägl. Nährwertdurchschnitt: 358 Kalorien

6., 13. und 20. Juli: Bohnensuppe mit Fleisch ('A Liter Eintopf),

Zutaten: Je Kind 60 g Bohnen (210 Kal.), 20 g Fleischkonserven (48), 10 g Mehl (35), 3 g Schmalz (27), 10 g Fleischextrakt nach Geschmack; zus. 320 Kalorien.

8., 16., 22. und 25. Juli: Grießbrei mit Rosinen (% Liter Emtopf).

Zoteten: Je Kind 45 g Grieß (-167 Kal.),

20 g Trockenmagermilch (71), 15 g Zucker (60), 10 g Rosinen (27); zus. 315 Kalorien.

I. und 27. Juli: Schokolade mit Brötchen (1 Tafel Schokolade und 1 Brötchen).

Zutaten: Je Kind 50 g Schokolade (259 Kal.), 50 g Mehl (175); zus. 434 Kalorien.

4. und 18. Juli: Schokoladenpudding Liter Eintopf).

Zutaten: Je Kind 45 g Grieß (157 Kal.), 10 g Kakao (32), 15 g Trockenmagermilbh (52), 20 g Zucker (80); zus. 321 Kalorien.

26. Juli: Nudelsuppe mit Fleisch Li­ter Eintopf).

Zutaten: Je Kind 55 g Teigwaren (192 Kal.), 15 g Fleischkonserven (36), 10 g Fleischextrakt, 3 g Schmalz (27); zusammen 255 Kalorien

7. und 21. Juli: Kakao mit Brötchen Liter Kakao und 1 Brötchen).

Zutaten: Je Kind 8 g Kakao (2£ Kal.), 15 g Zucker (60), 20 g Trockenmagermilch (71); 50 g Mehl (175), 15 g Trockenmager­milch (52); zus. 384 Kalorien.

II. , 14. u. 19. Juli: Grießbrei m. Trocken- pilaumeü ('/, Liter Eintopf).

Zutaten: Je Kind 45 g Grieß (157 Kal.), 20 g Trockenmagermilch (71), 20 g Zucker (80), 60 g Trockenpflaumen (165); zusam­men 473 Kalorien.

5. und 12. Juli: Erbsensuppe mit Fleisch (y, Liter Eintopf).

1 Zutaten: Je Kind 60 g Erbsen (210 Kal.). 20 g Fleischkonserven (48), 10 g Mehl

(35), 3 g Schmalz (27), 10 g Fleischextrakt

nach Geschmack; zus. 320 Kalorien.

Der Speiseplan ist nach seinen angegebe­nen Portionssätzen, Zusammensetzung der Gerichte und Speisenfolge bindend.

In Ausnahmefällen können aus örtlichen Gründen die Gerichte innerhalb einer Woche auf einen anderen Tag ferlegt wer­den.

In Gegenden, wo Heuferien noch im Mo­nat Juli sind, können die Speisetage auf andere Tage im Juli verlegt werden.

Zusätzliche Ausgabe von Fleischkonserven

In Württemberg-Hohenzollern hat die Bevölkerung zur Zeit Gelegenheit, sich zu­sätzlich zu der Frischfleischration von 750 g mit Rindfleischkonserven erster Qualität in Dosen' von 1 kg Bruttogewicht einzu­decken

Es handelt sich um Konserven; die in den Wintermonaten aus. Schlachtrindern bester Qualität hergestellt wurden, um in der Zeit der saisonmäßig bedingten Fleisch­knappheit eine angemessene Fleischversor­gung zu gewährleisten.

Die Konserven können bei den Metzgerei- Betrieben und bei den Einzelhandels­geschäften bezogen bzw. bestellt werden. Da der Bezug der Konserven befristet ist, wird die sofortige Eindeckung dringend empfohlen.

Nacheichung der Meßgeräte im ehemaligen Kreis Nagold Das Landesgewerbeamt Tübingen teHt mit, daß die regelmäßig wiederkehrende

Lebensmittelversorgung

In der Zeit vom 1 bis 31. Juli 1949 können bezogen werden:

Brot (W = Weißbrot, S = Schwarzbrot):

1 Alters­klasse

Karten­

kennziffer

Bewertung

N ormal Verbraucher

TSV Butter

TSV Fleisch

TSV Fleisch und Butter

Abschnitte

01 J.

16

je 200 g W

Zw c1

16 J.

14, 24, 24 C, 34

je 1000 g S

eins, fünf

je 500 g S

zwei, sechs, neun ,

je 200 g W

Zw ce

über 6 J.

11, 21, 21 C, 31

je 1000 g S

eins, drei, fünf, sieben, acht und

Brot C

je 500 g S

zwei, sechs, neun und Kleinabschnitte

1000 g W

Kleinabschnitte

Teilschwerarbeiter 61

1000 g S

1

500 g S

2

Mittelschwerarbeiter 64

je 1000 g S

13,5

Schwerarbeiter 62

je 1000 g S

1, 3, 5, 7

500 g S

2

Schwerstarbeiter 63

je 1000 g S

1, 3, 4, 5, 7, 8, 10

500 g S

2

Werd. u. still. Mütter 70

500 g S

R-Brot

250 g W

Kleinabschnitte

je 200 g W

Zw ,

Dauerbackwaren:

01 J.

16

je 200 g

Zw ab

16 J.

14, 24, 24 C, 34

je 200 g

Zw ab

Kochmehl:

01 J.

16

1500 g

L 16/807

16 J.

14, 24, 24 C, 34

1500 g

Brot A

über 6 J.

11, 21, 21 C, 31

1500 g

Brot A

Kindernährmittel :

01 J.

16

je 250 g

Nährmittelabschnitte undKinder-

Stärkemehl

16 J.

14, 24, 24 C, 34

je 250 g

drei a, drei b, drei c undKinder-

Stärkemehl

Werd. u. still. Mütter 70

je 250 g

Kinderstärkemehl undNährmittel**

Teigwaren:

Der Aufruf der Teigwarenausgabe erfolgt zu einem^späteren Zeitpunkt.