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Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Mittwoch, 29. Juni 1949
Nr. 27
Maßnahmen zur Fleischversorgung
Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums von Württemberg-Hohenzollern
Die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch ist gesichert; die aufgerufenen Rationen können zu den amtlichen Preisen beliefert werden. Zur Sicherung der Ordnung auf dem Fleischmarkt wird folgendes bekanntgemacht:
Alle Fleisch- und Wurstwaren dürfen nur zu den amtlich festgesetzten Preisen abgegeben werden.
Die Preise sind auf der in jedem Verkaufsraum gut sichtbar angebrachten Preistafel ersichtlich.
Zuwiderhandlungen gegen die Preisbestimmungen und Preisauszeichnungsvorschriften werden nach den geltenden Vorschriften streng bestraft.
Tübingen, den 15. Juni 1949
Der Wirtschaftsminister * gez.: Wildermuth.
Der Landwirtschaftsminister gez.: Dr. Weiß.
Erläuterung : Die vorstehende Bekanntmachung wird vom Landwirtschaftsministerium wie folgt erläutert:
In unserem Lande benachbarten Gebieten besteht eine geordnete Versorgung der Bevölkerung mit den Fleischrationen zu den vorgeschriebenen Preisen nicht mehr. Um in Württemberg-Hohenzollern von vornherein die Möglichkeit einer solchen Entwicklung auszuschließen wurde die vorstehende Bekanntmachung erlassen und werden die angekündigten Maßnahmen sofort- und mit aller Strenge durchgeführt.
Bei der gegenwärtigen Fleischversor- guugslage in Württemberg-Hohenzollern besteht keinerlei Grund, Überpreise zu verlangen. Die Belieferung der Bevölkerung, die zu ihrem weitaus größten Teil mit ihrem schmalen Einkommen äußerst liaushalten muß, ist zu normalen Preisen unter allen Umständen zu sichern. Diese gegenwärtig gültigem und amtlich festgesetzten Preise sind so gestaltet, daß von keiner Seite eine berechtigte Begründung für eine Forderung höherer Preise vorgebracht werden kann Es wird an alle Bevölkerungskreise appelliert, die bisher in unserem Lande bewiesene Vernunft auch weiterhin zu beweisen. Besonders der Verbraucher sollte gesunden Menschenverstand walten lassen und Überforderungen konsequent zurückweisen. Er hat es damit weitgehend in der Hand, zur Erhaltung einer vernünftigen Marktlage beizutragen und den zu seinem Wolile von den- Behörden ergriffenen Maßnahmen zum Erfolg zu verhelfen.
Bewirtschaftungsmaßnahmen können in dem Maße gelockert* werden, in dem alle Beteiligten durch ihr Verhalten beweisen, daß eine Überleitung der Bewirtschaftung in eine freie Marktordnung möglich ist, ohne die Versorgung zu gefährden.
Schulspeiseplan Juli
Tägl. Nährwertdurchschnitt: 358 Kalorien
6., 13. und 20. Juli: Bohnensuppe mit Fleisch ('A Liter Eintopf),
Zutaten: Je Kind 60 g Bohnen (210 Kal.), 20 g Fleischkonserven (48), 10 g Mehl (35), 3 g Schmalz (27), 10 g Fleischextrakt nach Geschmack; zus. 320 Kalorien.
8., 16., 22. und 25. Juli: Grießbrei mit Rosinen (% Liter Emtopf).
Zoteten: Je Kind 45 g Grieß (-167 Kal.),
20 g Trockenmagermilch (71), 15 g Zucker (60), 10 g Rosinen (27); zus. 315 Kalorien.
I. und 27. Juli: Schokolade mit Brötchen (1 Tafel Schokolade und 1 Brötchen).
Zutaten: Je Kind 50 g Schokolade (259 Kal.), 50 g Mehl (175); zus. 434 Kalorien.
4. und 18. Juli: Schokoladenpudding Liter Eintopf).
Zutaten: Je Kind 45 g Grieß (157 Kal.), 10 g Kakao (32), 15 g Trockenmagermilbh (52), 20 g Zucker (80); zus. 321 Kalorien.
26. Juli: Nudelsuppe mit Fleisch Liter Eintopf).
Zutaten: Je Kind 55 g Teigwaren (192 Kal.), 15 g Fleischkonserven (36), 10 g Fleischextrakt, 3 g Schmalz (27); zusammen 255 Kalorien
7. und 21. Juli: Kakao mit Brötchen Liter Kakao und 1 Brötchen).
Zutaten: Je Kind 8 g Kakao (2£ Kal.), 15 g Zucker (60), 20 g Trockenmagermilch (71); 50 g Mehl (175), 15 g Trockenmagermilch (52); zus. 384 Kalorien.
II. , 14. u. 19. Juli: Grießbrei m. Trocken- pilaumeü ('/, Liter Eintopf).
Zutaten: Je Kind 45 g Grieß (157 Kal.), 20 g Trockenmagermilch (71), 20 g Zucker (80), 60 g Trockenpflaumen (165); zusammen 473 Kalorien.
5. und 12. Juli: Erbsensuppe mit Fleisch (y, Liter Eintopf).
1 Zutaten: Je Kind 60 g Erbsen (210 Kal.). 20 g Fleischkonserven (48), 10 g Mehl
(35), 3 g Schmalz (27), 10 g Fleischextrakt
nach Geschmack; zus. 320 Kalorien.
Der Speiseplan ist nach seinen angegebenen Portionssätzen, Zusammensetzung der Gerichte und Speisenfolge bindend.
In Ausnahmefällen können aus örtlichen Gründen die Gerichte innerhalb einer Woche auf einen anderen Tag ferlegt werden.
In Gegenden, wo Heuferien noch im Monat Juli sind, können die Speisetage auf andere Tage im Juli verlegt werden.
Zusätzliche Ausgabe von Fleischkonserven
In Württemberg-Hohenzollern hat die Bevölkerung zur Zeit Gelegenheit, sich zusätzlich zu der Frischfleischration von 750 g mit Rindfleischkonserven erster Qualität in Dosen' von 1 kg Bruttogewicht einzudecken
Es handelt sich um Konserven; die in den Wintermonaten aus. Schlachtrindern bester Qualität hergestellt wurden, um in der Zeit der saisonmäßig bedingten Fleischknappheit eine angemessene Fleischversorgung zu gewährleisten.
Die Konserven können bei den Metzgerei- Betrieben und bei den Einzelhandelsgeschäften bezogen bzw. bestellt werden. Da der Bezug der Konserven befristet ist, wird die sofortige Eindeckung dringend empfohlen.
Nacheichung der Meßgeräte im ehemaligen Kreis Nagold Das Landesgewerbeamt Tübingen teHt mit, daß die regelmäßig wiederkehrende
Lebensmittelversorgung
In der Zeit vom 1 bis 31. Juli 1949 können bezogen werden:
Brot (W = Weißbrot, S = Schwarzbrot):
1 Altersklasse
Karten
kennziffer
Bewertung
N ormal Verbraucher
TSV Butter
TSV Fleisch
TSV Fleisch und Butter
Abschnitte
0—1 J.
16
je 200 g W
Zw c—1
1—6 J.
14, 24, 24 C, 34
je 1000 g S
eins, fünf
je 500 g S
zwei, sechs, neun ,
je 200 g W
Zw c—e
über 6 J.
11, 21, 21 C, 31
je 1000 g S
eins, drei, fünf, sieben, acht und
Brot C
je 500 g S
zwei, sechs, neun und Kleinabschnitte
1000 g W
Kleinabschnitte
Teilschwerarbeiter 61
1000 g S
1
500 g S
2
Mittelschwerarbeiter 64
je 1000 g S
13,5
Schwerarbeiter 62
je 1000 g S
1, 3, 5, 7
500 g S
2
Schwerstarbeiter 63
je 1000 g S
1, 3, 4, 5, 7, 8, 10
500 g S
2
Werd. u. still. Mütter 70
500 g S
R-Brot
250 g W
Kleinabschnitte
je 200 g W
Zw ,
Dauerbackwaren:
0—1 J.
16
je 200 g
Zw a—b
1—6 J.
14, 24, 24 C, 34
je 200 g
Zw a—b
Kochmehl:
0—1 J.
16
1500 g
L 16/807
1—6 J.
14, 24, 24 C, 34
1500 g
„Brot A“
über 6 J.
11, 21, 21 C, 31
1500 g
„Brot A“
Kindernährmittel :
0—1 J.
16
je 250 g
Nährmittelabschnitte und „Kinder-
Stärkemehl“
1—6 J.
14, 24, 24 C, 34
je 250 g
drei a, drei b, drei c und „Kinder-
Stärkemehl“
Werd. u. still. Mütter 70
je 250 g
„Kinderstärkemehl“ und „Nährmittel**
Teigwaren:
Der Aufruf der Teigwarenausgabe erfolgt zu einem^späteren Zeitpunkt.