genial» sasgeluilten Frachtbrief bei sich ni führen. Die Frachtbrief-Vordrucke sind bei der Kraftverkehr Württemberg-IIohen- zollern e. G. m. b. H. in Reutlingen und ihren Vertrauensleuten in den Kreisen er­hältlich.

Verstöße gegen die unter Ziffer 1 und 2 gegebenen Vorschriften werden gemäß § 5 der Verordnung zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 6. 12. 1939 (Reg.Bl. I, Seite 2410) bzw. ge­mäß § 41 der Durchführungsverordnung vom 27. 3. 1936 (Reg.Bl. I, Seite 320) zrum Güterfernverkehrsgesetz mit Geldstrafen in unbegrenzter Höhe bestraft

L&ndratBamt C a 1 vr Verkehrsabteilung

Hagelversicherung

Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft macht es den Inhabern landwirt­schaftlicher Betriebe mehr denn je zur Pflicht, ihre Felderzeugnisse gegen Hagelschaden zu versichern. Zur Förderung und Erleichterung der Hagelversicherung besteht zwischen dem Lande Württemberg-Hohenzollern und der Norddeut­schen Hagelversicherungsgesellschaft ein Ver­trag, der auch für das Jahr 1949 fortgesetzt wor­den ist. Nach diesem Vertrag sind die Landwirte in Südwürttemberg, die sich bei der Nordd. Hagelversicherungsgesellschaft versichern, nach Entrichtung der Nettovorprämie und des Zu­schlags für den Hagelversicherungsfonds, der. auf 80 v. H. der Nettövorprämle festgesetzt wurde, von jeder Nachschußpflicht befreit. Es muß daher erwartet werden, daß von dieser günstigen Versicherungsmöglichkeit überall Ge­brauch gemacht wird.

Landwirte, die trotzdem ihre Felderzeugnisse egen Hagelschaden nicht versichern und im alle eines Hagelschlages dadurch in Not kom­men, haben keinerlei Unterstützung aus öffent­lichen Mitteln zu erwarten.

In der vergangenen Woche wurde bereits aus den Kreisen Freudenstadt, Horb, Ravensburg, Saulgau und Wangen Hagelschäden gemeldet. Auch in Nordwürttemberg sind bereits in 20 Ge­meinden Hagelschäden entstanden.

Die Bürgermeisterämter werden ersucht, vor­stehende Bekanntmachung an den Ortstafeln anschlagen zu lassen.

Landratsamt

Bekanntmachung

über die Durchführung der Hauptkörungen für Eber und Ziegenböcke im Jahr 1949

Die Hauptkörangen für Eber und Ziegen­böcke im Kreis Calw finden wie folgt statt:

Am 2. Juni 1949 um 10.30 Uhr in Alten­steig, Marktplatz;

am 2. Juni 1949 um 13.30 Uhr in Calw, Viehmarktplatz;

am 2. Juni 1949 um 16 Uhr in Neuenbürg.

Vorzustellen sind alle über 6 Monate alten zum Decken benutzte Eber und Zie­genböcke. Es bleibt den/Gemeinden bzw. den Eber- und Ziegenbockhaltern überlas­sen, an welchem Körort sie ihre Tiere vor­stellen wollen.

Eber und Ziegenböcke, die nicht zur Kö­rung vorgeführt werden, gelten als ab­gekört und müssen umgehend kastriert und geschlachtet werden.

Für erkrankte Tiere ist ein tierärztliches Attest anläßlich der Körung vorzulegen.

Die Körbücher und Abstammungsnach­weise sind zur Körung mitzubringen.

Die Bürgermeisterämter werden aufge­fordert, dies den öffentlichen und privaten Eber- und Ziegenbockhaltern bekanntzu­geben und dafür besorgt zu sein, daß sämt­liche Tiere vorgestellt werden.

Landratsamt.

Stand der Maul- nml Klauenseuche 'Württemberg-Hohenzollern: Kreis Wangen, Adrazhofen, Gern. Wuchzen- hofen, 3 Gehöfte; Ausnang, Gemeinde Hofs, 1 Gehöft; Lanzenhofen, Gemeinde Ilerlaz- hofen, 1 Gehöft Kreis Biberach, Bonlanden,

Gemeinde Berkheim, 4 Gehexte. Kreis l\a- vensburg, Gemeinde Vogt, i Gehöft

Nord-W ürttemberg : Kreis Ulm, Gemeinde Albeck. Kreis Heilbronn, Ge­meinde Willsbach.

Nordbaden: Kreis Sinsheim, 2 Ge­meinden.

Südbaden: Frei.

Bayern: Reg.-Bez. Oberbayern, 9 Kreise; Reg.-Bez. Niederbayern/Oberpfalz, 6 Kreise; Reg.-Bez. Oberfranken, 5 Kreise; Reg.-Bez. Mittelfranken, 6 Kreise; Reg.-Bez. Unter- franken, 7 Kreise; Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augsburg, Dillingen, Günzburg, Wertingen, Neuburg/Donau, Memmingen, Donauwörth, Kempten Stadt und Land, Markt-Oberdorf, Friedberg, Mindelheim, Neu-Ulm und lllertiseen.

Hessen: Reg.-Bez. Darmstadt, 2Kreise; Reg.-Bez. Kassel. 3 Kreise; Reg.-Bez. Wies­baden, 4 Kreise.

Rheinland-Pfalz: Reg.-Bez. Kob­lenz, 1 Kreis; Reg.-Bez. Montabaur, 1 Kreis; Ob.-Reg.-Bez. Pfalz, 1 Kreis.

Nordrhein-W estfalen : Reg.-Bez. Detmold, 2 Kreise; Reg.-Bez. Düsseldorf, 3 Kreise; Reg.-Bez. Köln, 4 Kreise; Reg.- Bez. Münster, 6 Kreise; Reg.-Bez. Arns­berg, 3 Kreise.

Niedersachsen: Reg.-Bez. Hildes­heim, 7 Kreise; Reg.-Bez. Osnabrück, 1 Kreis; Verw.-Bez. Braunschweig, 3 Kreise.

Schleswig-Holstein: Stadtkreis Flensburg. ,

Calw, 10. Mai 1949.

Landratsamt

Das Goethejahr 1949 und die Schulen Das Kultministerium von Württemberg- Hohenzollern veröffentl. in seinem -Amts­blatt Richtlinien für Schulfeiern im Goethe­jahr. Die Bedeutung des Goetheschen Le­benswerkes soll in diesem Jahr den Schü­lern in besonderer Weise vor Augen ge- t

ie überaus reiche Obstblüte in allen Obstgebieten läßt eine reiche Ernte erwar­ten. Aus dieser Ernte gilt es möglichst viel gesundes Obst, alsp Qualitfitsfrüchte, die ohne Schaden eingelagert werden können, zu erzielen. Schorfiges oder wurmiges Obst wird nur zu unbefriedigenden Preisen ab­zusetzen sein Die Bäume werden natur­gemäß durch die Fruchterträge geschwächt Deshalb muß Sorge getragen werden, daß die Ernährungsorgane der Bäume, das Blattwerk, gesund bleibt. Die Blätter schaf­fen nicht nur die Stoffe für den Frucht­ertrag, sondern sollen dem Baum auch die nötigen Reservestoffe für das kommende Jahr, vor allem für Knospenbildung (Blüte und Austrieb) beschaffen Kranke oder an­gefressene Blätter können diesen Prozeß nicht od^r nur unvollständig bewältigen. Die Witterung der letzten Tage hat dem Schorfpilz, der Blätter, Früchte und Zweige befällt, Vorschub dadurch geleistet, daß die erste Blattentwicklung in eine naßkalte Zeit fiel, die die bis jetzt erschienenen Blätter empfindlich und anfällig für Krank­heiten machte. Die Ansteckung durch den Schorfpilz ist zunächst nicht ohne weiteres sichtbar, erst später zeigen sich die Befall­stellen dem unkundigen Auge. Dann ist aber eine Bekämpfung erfolglos, unter Um­ständen sogar schädlich Wichtig ist für denjenigen, der Wert auf gesundes Obst legt, sofort nach dem Ab­blühen der Bäume gu spritzen, um schon die ersten Ansteckungen zu verhindern. Bei den Spritzungen ist vor allem zu be­achten, daß die Spritzbrühe in feinster Ver­neblung auf die Pflanzenteile kommt. Also ist eine feine Düse zu verwenden und diese stete 1 m entfernt vom Laubwerk zu hal­ten. Die Pflanzenteile dürfen nur leicht übersprüht werden.

siqlit.. wei-ueu.. Di® 0 soUjSOWuhi xui Runin-ii einzelner LmterrichtsftCcher als auch in einer besonderen Feier geschehen. Sie kann mit den Schluß feiern der Schulen zusam­mengelegt werden. Für Schüler und Schü­lerinnen der Oberklassen der höheren Schu­len und die Angehörigen der Lehrerober­schule Reutlingen wird ein Wettbewerb zum Goethejahr gehalten. Die Teilnehmer haben ein frei zu wählendes oder von der Schule zu bestimmendes Thema über Goe­thes Leben und Werk in einem größeren Aufsatz zu behandeln. Als Preise sind Pla­ketten, Bücher und Geldspenden vorgese­hen. Die Preisverteilung wird in Tübingen stattfinden. Den Schülern von Württem­berg-Hohenzollern ist außerdem eine Schrift zum Goethejahr zur Anschaffung empfoh­len worden, die das Wichtigste über Goe­thes Leben und Dichtung enthält und in einer großen Anzahl von Bildern die Um­welt seines Lebensganges darstellt. Die Schrift ist mit einem Vorwort des Herrn Kultministers Dr. Sauer versehen, der auch durch eine Spende den geringen Preis der Schrift ermöglicht hat.

Sonderkontingent von Gas für Binkochzwecke

Das Wirtschaftsministerium Landeswirt­schaftsamt gibt bekannt: Nach der Vertagung der Production Industrielle Nr. 8863/PI/SP 1374 vom 27. 4. 1949 können auch in diesem Jahr an die Gasabnehmer, denen ein Kontingent für l^xchzwecke zusteht, zum Konservieren von Lebensrnitteln Sonderkontingente an Oas zur Verfügung gestellt werden.

Dieses Sonderkontingent kann zu einem be­liebigen Zeitpunkt vom 1. Mai bis 30. Septem­ber 1949 in Anspruch genommen werden. Die Höhe dieses Sonderkontingents ist nach der fol­genden Tabelle entsprechend der Anzahl der über denselben Zähler belieferten Personen zu ermitteln:

Personenzahl 1 23 45 67 810 11 12

Znsatzkontineent

an Gas in cbm 15 25 35 45 56 66

Iix unsrer Gegend hat sich folgende Mi­schung bis jetzt immer bewährt: zu 100 1 Brühe: 1 kg Schwefelkalkbrühe oder 100 g flüssiger Schwefel und 150 g Kupferkalk. Diese Zusammensetzung richtig verwendet, trägt unseren, im allgemeinen luftfeitehten, Obstlagen wie auch der Empfindlichkeit der verschiedenen Obstsorten weitgehend Rech­nung.

Wo empfindliche Unterkulturen (Gemüse, Erdbeeren) vorhanden sind, ist zu empfeh­len, die vollständig neutralen Mittel Poma- sol oder Fuklasin J4%ig to verwenden, wodurch keine Schäden verursacht werden. Alle genannten'Mittel sind in angegebenen Konzentrationen harmlos. Zeigen sich Blatt­läuse, Schildlfiuse oder Raupen, so ist der genannten Spritzbrühe noch ein insekten­tötendes Mittel (Nexen, E 605) zuzusetzen, die Vorschrift auf diesen Packungen ist jedoch genau zu beachten. Letzteres kann auch gegen die Obstmade verwendet wer­den. Blühende Pflanzen dürfen nicht ge­spritzt werden, da Schäden bei Bienen­völkern entstehen können.

Wer Stachelbeeren sicher vor Mehltau schützen will, spritze baldigst mit Solbar oder auch Soda, 10 g zu 1 I Wasser, jedoch nur bei trüher Witterung oder am Abend.

Wo die Pflaumensägewespe stark auf- tritt (Abfallen der meisten kleinen Frücht­chen bald nach dem Abblühen), spritzt man baldigst mit E 605 in vörgeschriebener Kon­zentration, aber ohne Zusatz von Kupfer­mitteln, Scbwefelkalkbrühe kann l%ig zu­gesetzt werden. Diese Mischung, rechtzeitig verspritzt, schützt Pflaumen, Zwetschgen vor Befall jeglicher Insekten. Bäume mit Gemüse- oder Beerenkulturen als Unter­pflanzung sind besser nicht zu spritzen.

Kr eisbaum w art Wala, Nagold.

Gesunderhaltung der Obstbäume und Früchte