genial» sasgeluilten Frachtbrief bei sich ni führen. Die Frachtbrief-Vordrucke sind bei der Kraftverkehr Württemberg-IIohen- zollern e. G. m. b. H. in Reutlingen und ihren Vertrauensleuten in den Kreisen erhältlich.
Verstöße gegen die unter Ziffer 1 und 2 gegebenen Vorschriften werden gemäß § 5 der Verordnung zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 6. 12. 1939 (Reg.Bl. I, Seite 2410) bzw. gemäß § 41 der Durchführungsverordnung vom 27. 3. 1936 (Reg.Bl. I, Seite 320) zrum Güterfernverkehrsgesetz mit Geldstrafen in unbegrenzter Höhe bestraft
L&ndratBamt C a 1 vr — Verkehrsabteilung —
Hagelversicherung
Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft macht es den Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe mehr denn je zur Pflicht, ihre Felderzeugnisse gegen Hagelschaden zu versichern. Zur Förderung und Erleichterung der Hagelversicherung besteht zwischen dem Lande Württemberg-Hohenzollern und der Norddeutschen Hagelversicherungsgesellschaft ein Vertrag, der auch für das Jahr 1949 fortgesetzt worden ist. Nach diesem Vertrag sind die Landwirte in Südwürttemberg, die sich bei der Nordd. Hagelversicherungsgesellschaft versichern, nach Entrichtung der Nettovorprämie und des Zuschlags für den Hagelversicherungsfonds, der. auf 80 v. H. der Nettövorprämle festgesetzt wurde, von jeder Nachschußpflicht befreit. Es muß daher erwartet werden, daß von dieser günstigen Versicherungsmöglichkeit überall Gebrauch gemacht wird.
Landwirte, die trotzdem ihre Felderzeugnisse egen Hagelschaden nicht versichern und im alle eines Hagelschlages dadurch in Not kommen, haben keinerlei Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu erwarten.
In der vergangenen Woche wurde bereits aus den Kreisen Freudenstadt, Horb, Ravensburg, Saulgau und Wangen Hagelschäden gemeldet. Auch in Nordwürttemberg sind bereits in 20 Gemeinden Hagelschäden entstanden.
Die Bürgermeisterämter werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung an den Ortstafeln anschlagen zu lassen.
Landratsamt
Bekanntmachung
über die Durchführung der Hauptkörungen für Eber und Ziegenböcke im Jahr 1949
Die Hauptkörangen für Eber und Ziegenböcke im Kreis Calw finden wie folgt statt:
Am 2. Juni 1949 um 10.30 Uhr in Altensteig, Marktplatz;
am 2. Juni 1949 um 13.30 Uhr in Calw, Viehmarktplatz;
am 2. Juni 1949 um 16 Uhr in Neuenbürg.
Vorzustellen sind alle über 6 Monate alten zum Decken benutzte Eber und Ziegenböcke. Es bleibt den/Gemeinden bzw. den Eber- und Ziegenbockhaltern überlassen, an welchem Körort sie ihre Tiere vorstellen wollen.
Eber und Ziegenböcke, die nicht zur Körung vorgeführt werden, gelten als abgekört und müssen umgehend kastriert und geschlachtet werden.
Für erkrankte Tiere ist ein tierärztliches Attest anläßlich der Körung vorzulegen.
Die Körbücher und Abstammungsnachweise sind zur Körung mitzubringen.
Die Bürgermeisterämter werden aufgefordert, dies den öffentlichen und privaten Eber- und Ziegenbockhaltern bekanntzugeben und dafür besorgt zu sein, daß sämtliche Tiere vorgestellt werden.
Landratsamt.
Stand der Maul- nml Klauenseuche 'Württemberg-Hohenzollern: Kreis Wangen, Adrazhofen, Gern. Wuchzen- hofen, 3 Gehöfte; Ausnang, Gemeinde Hofs, 1 Gehöft; Lanzenhofen, Gemeinde Ilerlaz- hofen, 1 Gehöft Kreis Biberach, Bonlanden,
Gemeinde Berkheim, 4 Gehexte. Kreis l\a- vensburg, Gemeinde Vogt, i Gehöft
Nord-W ürttemberg : Kreis Ulm, Gemeinde Albeck. Kreis Heilbronn, Gemeinde Willsbach.
Nordbaden: Kreis Sinsheim, 2 Gemeinden.
Südbaden: Frei.
Bayern: Reg.-Bez. Oberbayern, 9 Kreise; Reg.-Bez. Niederbayern/Oberpfalz, 6 Kreise; Reg.-Bez. Oberfranken, 5 Kreise; Reg.-Bez. Mittelfranken, 6 Kreise; Reg.-Bez. Unter- franken, 7 Kreise; Reg.-Bez. Schwaben die Kreise Augsburg, Dillingen, Günzburg, Wertingen, Neuburg/Donau, Memmingen, Donauwörth, Kempten Stadt und Land, Markt-Oberdorf, Friedberg, Mindelheim, Neu-Ulm und lllertiseen.
Hessen: Reg.-Bez. Darmstadt, 2Kreise; Reg.-Bez. Kassel. 3 Kreise; Reg.-Bez. Wiesbaden, 4 Kreise.
Rheinland-Pfalz: Reg.-Bez. Koblenz, 1 Kreis; Reg.-Bez. Montabaur, 1 Kreis; Ob.-Reg.-Bez. Pfalz, 1 Kreis.
Nordrhein-W estfalen : Reg.-Bez. Detmold, 2 Kreise; Reg.-Bez. Düsseldorf, 3 Kreise; Reg.-Bez. Köln, 4 Kreise; Reg.- Bez. Münster, 6 Kreise; Reg.-Bez. Arnsberg, 3 Kreise.
Niedersachsen: Reg.-Bez. Hildesheim, 7 Kreise; Reg.-Bez. Osnabrück, 1 Kreis; Verw.-Bez. Braunschweig, 3 Kreise.
Schleswig-Holstein: Stadtkreis Flensburg. ,
Calw, 10. Mai 1949.
Landratsamt
Das Goethejahr 1949 und die Schulen Das Kultministerium von Württemberg- Hohenzollern veröffentl. in seinem -Amtsblatt Richtlinien für Schulfeiern im Goethejahr. Die Bedeutung des Goethe’schen Lebenswerkes soll in diesem Jahr den Schülern in besonderer Weise vor Augen ge- t
ie überaus reiche Obstblüte in allen Obstgebieten läßt eine reiche Ernte erwarten. Aus dieser Ernte gilt es möglichst viel gesundes Obst, alsp Qualitfitsfrüchte, die ohne Schaden eingelagert werden können, zu erzielen. Schorfiges oder wurmiges Obst wird nur zu unbefriedigenden Preisen abzusetzen sein Die Bäume werden naturgemäß durch die Fruchterträge geschwächt Deshalb muß Sorge getragen werden, daß die Ernährungsorgane der Bäume, das Blattwerk, gesund bleibt. Die Blätter schaffen nicht nur die Stoffe für den Fruchtertrag, sondern sollen dem Baum auch die nötigen Reservestoffe für das kommende Jahr, vor allem für Knospenbildung (Blüte und Austrieb) beschaffen Kranke oder angefressene Blätter können diesen Prozeß nicht od^r nur unvollständig bewältigen. Die Witterung der letzten Tage hat dem Schorfpilz, der Blätter, Früchte und Zweige befällt, Vorschub dadurch geleistet, daß die erste Blattentwicklung in eine naßkalte Zeit fiel, die die bis jetzt erschienenen Blätter empfindlich und anfällig für Krankheiten machte. Die Ansteckung durch den Schorfpilz ist zunächst nicht ohne weiteres sichtbar, erst später zeigen sich die Befallstellen dem unkundigen Auge. Dann ist aber eine Bekämpfung erfolglos, unter Umständen sogar schädlich Wichtig ist für denjenigen, der Wert auf gesundes Obst legt, sofort nach dem Abblühen der Bäume gu spritzen, um schon die ersten Ansteckungen zu verhindern. Bei den Spritzungen ist vor allem zu beachten, daß die Spritzbrühe in feinster Verneblung auf die Pflanzenteile kommt. Also ist eine feine Düse zu verwenden und diese stete 1 m entfernt vom Laubwerk zu halten. Die Pflanzenteile dürfen nur leicht übersprüht werden.
siqlit.. wei-ueu.. Di® 0 soUjSOWuhi xui Runin-ii einzelner LmterrichtsftCcher als auch in einer besonderen Feier geschehen. Sie kann mit den Schluß feiern der Schulen zusammengelegt werden. Für Schüler und Schülerinnen der Oberklassen der höheren Schulen und die Angehörigen der Lehreroberschule Reutlingen wird ein Wettbewerb zum Goethejahr gehalten. Die Teilnehmer haben ein frei zu wählendes oder von der Schule zu bestimmendes Thema über Goethes Leben und Werk in einem größeren Aufsatz zu behandeln. Als Preise sind Plaketten, Bücher und Geldspenden vorgesehen. Die Preisverteilung wird in Tübingen stattfinden. — Den Schülern von Württemberg-Hohenzollern ist außerdem eine Schrift zum Goethejahr zur Anschaffung empfohlen worden, die das Wichtigste über Goethes Leben und Dichtung enthält und in einer großen Anzahl von Bildern die Umwelt seines Lebensganges darstellt. Die Schrift ist mit einem Vorwort des Herrn Kultministers Dr. Sauer versehen, der auch durch eine Spende den geringen Preis der Schrift ermöglicht hat.
Sonderkontingent von Gas für Binkochzwecke
Das Wirtschaftsministerium — Landeswirtschaftsamt — gibt bekannt: Nach der Vertagung der Production Industrielle Nr. 8863/PI/SP 1374 vom 27. 4. 1949 können auch in diesem Jahr an die Gasabnehmer, denen ein Kontingent für l^xchzwecke zusteht, zum Konservieren von Lebensrnitteln Sonderkontingente an Oas zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Sonderkontingent kann zu einem beliebigen Zeitpunkt vom 1. Mai bis 30. September 1949 in Anspruch genommen werden. Die Höhe dieses Sonderkontingents ist nach der folgenden Tabelle entsprechend der Anzahl der über denselben Zähler belieferten Personen zu ermitteln:
Personenzahl 1 2—3 4 —5 6—7 8—10 11 12
Znsatzkontineent
an Gas in cbm 15 25 35 45 56 66
Iix unsrer Gegend hat sich folgende Mischung bis jetzt immer bewährt: zu 100 1 Brühe: 1 kg Schwefelkalkbrühe oder 100 g flüssiger Schwefel und 150 g Kupferkalk. Diese Zusammensetzung richtig verwendet, trägt unseren, im allgemeinen luftfeitehten, Obstlagen wie auch der Empfindlichkeit der verschiedenen Obstsorten weitgehend Rechnung.
Wo empfindliche Unterkulturen (Gemüse, Erdbeeren) vorhanden sind, ist zu empfehlen, die vollständig neutralen Mittel Poma- sol oder Fuklasin J4%ig to verwenden, wodurch keine Schäden verursacht werden. Alle genannten'Mittel sind in angegebenen Konzentrationen harmlos. Zeigen sich Blattläuse, Schildlfiuse oder Raupen, so ist der genannten Spritzbrühe noch ein insektentötendes Mittel (Nexen, E 605) zuzusetzen, die Vorschrift auf diesen Packungen ist jedoch genau zu beachten. Letzteres kann auch gegen die Obstmade verwendet werden. Blühende Pflanzen dürfen nicht gespritzt werden, da Schäden bei Bienenvölkern entstehen können.
Wer Stachelbeeren sicher vor Mehltau schützen will, spritze baldigst mit Solbar oder auch Soda, 10 g zu 1 I Wasser, jedoch nur bei trüher Witterung oder am Abend.
Wo die Pflaumensägewespe stark auf- tritt (Abfallen der meisten kleinen Früchtchen bald nach dem Abblühen), spritzt man baldigst mit E 605 in vörgeschriebener Konzentration, aber ohne Zusatz von Kupfermitteln, Scbwefelkalkbrühe kann l%ig zugesetzt werden. Diese Mischung, rechtzeitig verspritzt, schützt Pflaumen, Zwetschgen vor Befall jeglicher Insekten. Bäume mit Gemüse- oder Beerenkulturen als Unterpflanzung sind besser nicht zu spritzen.
Kr eisbaum w art Wala, Nagold.
Gesunderhaltung der Obstbäume und Früchte