Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Freitag, 20. Mai 1949
Nr. 21
Lebensmittelversorgung
Weiterer Fleischaufruf für Monat Mai 1949
Alters
klasse
Karten
kennziffer
Bewertung
Gramm
N ormalverbraucher
TSV Brot
TSV Butter
TSV Brot und Butter
Abschnitte
über 1 Jahr
14,14 B, 24, 24 B
150 g
L 14/607, L 11/607
11,11 B, 21, 21B
L 24/607, L 21/607
Werd. u. still.
Mütter 70
375g
f 3
I
Zweite Fettausgabe im Monat Mai 1949
Als zweite Fettausgabe im Monat Mai kommen Butter,- Schmalz und Margarine folgendermaßen zur Verteilung:
Alters
klasse
Karten
kennziffer
Bewertung
Gramm
Abschnitte
\
0—1 J.
16
25 0 g Butter
Z 16/602
über 1 J.
34,34B, 31,31B
125 g Butter
\ Z 34/602 bzw.
Z 31/602
von 1—6 J.
14,14 B
200 g Schmalz
Z 14/602
über 6 J.
11,11 B
200 g Schmalz
M
Teilschwerarbeiter 61
50 g Margarine
Mittelschwerarbeiter 64
100 g Margarine
Fettabschnitte
Schwerarbeiter 62
150 g Margarine
lt, Aufdruck
Schwerstarbeiter 63
250 g Margarine^
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Abschnitte Z 11/602 und Z 11B/602 nicht beliefert werden dürfen, und der Abschnitt M der Karten 11 und 11B nicht, wie aufgedruckt, mit 125 g, sondern mit 200 g Schmalz zu bewerten ist.
Calw, 16. Mai 1949. Kreisernährungsamt.\
Zucker für Monat April 1949
Für Monat April 1949 erhalten sämtliche Verbrauchergruppen und Altersklassen als Restration Zucker, und zwar:
Normalverbraucher und TSV von ö—6 J. 1000 g, über 6 J. 900 g,
Vollselbstversorger von 0—6 J. 500 g, über 6 J. 400 g auf Abschn. 47, 147, 247, 347, 447, 547. 647, 747,
Schwerarbeiter 1. Kategorie 100 g auf Abschnitt 197,
Schwerarbeiter 2. Kategorie 200 g auf Abschnitt 297, »
Schwerarbeiter 3. Kategorie *450 g auf Abschnitt 397,
werdende und stillende Mütter 250 g auf Abschnitt 945 der April-Lebensmittel- und •Zulagekarten.
Calw, 16. Mai 1949. *
Kreisernährungsamt.
Ausgabe von Getreidefioeken
Im Monat Mai 1949 kommen an Normalverbraucher, Gemeinschaftsverpflegte mit Normalration, TSV in Butter, TSV in Fleisch und TSV in Fleisch und Butter 200 g .Getreideflocken auf den S-Nährmittelabschnitt 2 der Mai-Juni-Lebensmittelkarte für die 126. Zuteilungsperiode zur Ausgabe.
Die Ware kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 16. Mai 1949.
Kreisernährung s«mt
Ausgabe von Eiern
Ala erste Mai-Zuteilung kommen an Normalverbraucher in Eiern, Lehreroberschulen und PDR außerhalb der Lager A
6 Stück Eier
auf den Abschnitt 1 der Eierkarte zur Ausgabe.
Die Eier können nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 16. Mai 1949.
Kreisernährungsamt.
Sonderzuteilung an Schokolade für Kinder von 0—3 Jahren Die Kinder sämtlicher Verbrauchergruppen von 0—3 Jahren erhalten als Sonderzuteilung
1 Tafel Schokolade
auf die Abschnitte 34 bis 734 der April- Lebensmittelkarten.
Der Verkaufspreis beträgt pro Tafel (100 g) DM 1.40. Der Bezug der Ware hat am Ausgabeort der Lebensmittelkarte zu erfolgen, da die Zuweisung auf Grund der Bevölkerungszahlen vorgenommen werden mußte.
Calw, 16 Mai 1949.
Kreisernährungsamt.
Interzonenmarken
Da nach Aufhebung der Berliner Blok- kade mit einem Anwachsen des Interzonenverkehrs nach Berlin und der Ostzone gerechnet wird, wird darauf aufmerksam gemacht, daß Reisende nach Berlin und in die Ostzone daselbst zu ihrer Lebensmittelversorgung immer noch Interzonenmarken benötigen und sich dieselben vor dem Antritt der Reise beim Kreisernährungs&mt besorgen müssen.
Nähere Auskunft erteilen die Bürgermeisterämter.
Calw, 12. Mai 1949.
K r e i s e r n ä h r u a g s« nt
Frachtbriefe und Fahrtenbücher im Fernverkehr
1. Sämtliche Nutzkraftfahrzeuge des gewerblichen Güter- und des Werkverkehrs, die im Fernverkehr (außerhalb der 50 km- Zone um den Standort des Kraftfahrzeuges) getroffen werden, haben ein ordnungsgemäß ausgefülltes Fahrtnachweisheft bei sich zu führen. Als Fahrtnachweisbuch gilt bis auf weiteres das Fahrtnachweisheft nach dem Muster des ehemaligen Fahrtenbuches des Reichskraftwagenbetriebsverbandes. Das Fahrtnachweisheft ist bei der Verkehrsabteilung des Landratsamtes Calw erhältlich. Fahrzeuge des Werkverkehrs erhalten das Heft mit einem entsprechenden Aufdruck.
Sofern ein Fahrzeug Güter für fremde Rechnung befördert und der Unternehmer nicht die Bestätigung vorlegt, daß er über die Kraftverkehr Württemberg-Hohenzol- lern e. G. m. b. H. abrechnet, erhält er das Fahrtnachweisheft ohne den Vermerk über die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft und dem Abfertigungsdienst bei den Laderaumverteilungsstellen, sowie ohne den Vermerk über die Versicherung der Transporte. In diesen Fällen wird das Fahrtnachweisheft jedoch nur gegen Vorlage eines Nachweises über ausreichende Versicherung im Rahmen der Haftpflicht gemäß der Kraftverkehrsordnung ausgehändigt. Die Unternehmer, welche für einen längeren Zeitraum eine Einzelversicherung abgeschlossen haben, erhalten auf Seite 2 des Umschlages von der Verkehrsabteilung den Vermerk: „Einzelversicherung abgeschlossen“.
Der Werkverkehr führt in allen Fällen im Fernverkehr das Fahrtnachweisheft, legt jedoch die Abschnitte über seine ausgeführten Werkfahrten der Genossenschaft nicht vor. Er ist auch nicht verpflichtet, seine Abschnitte über Fahrten für fremde Rechnung der Genossenschaft vorzulegeu, kann dies aber tun, wenn er über sie abrechnet. Eintragungen im Fahrtnachweisheft nimmt der Werkverkehr entsprechend der Natur dieser Fahrten (also ohne die Güterklasse, jedoch mit dem Stempel des verladenden Betriebes) vor. .
2. Soweit Nutzkraftfahrzeuge im Fernverkehr Beförderungen für fremde Rechnung ausführen, haben sie einen ordnungs-
Monatsmeldung der Kohlenhändler zum 2 5. eines jeden Monats
Die eingeschalteten Kohlenhandlungen des Kreises Calw werden auf diesem Wege nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß sie die zum 25. jeden Monats fällige Monatsabrechnung (nach bekanntem Muster) an das Kreiswirtschaftsamt Calw — Referat Kohle — einreichen wollen. Ura pünktliche Einhaltung des Termins wird dringend gebeten.
Kreiswirtschaftsamt — Referat Kohle —
Einschaltung
neu zugclassener Kohlenhandlaugen
Um den in den Jahren 1947—49 neu zu- gelassenen Kohlenhändlern Rückfragen au ersparen, wird bekannt gegeben, daß ihre Einschaltung in die Kohlenverteilung erst dann möglich sein wird, wenn sämtliche alte Kohlenhändler, die auf Grund der viel zu geringen Zufuhren bisher nicht eingeschaltet werden konnten, wieder in den Vertailerprozeß eingereiht sind.
Kreisvirtschaftsamt -■ — Referat Kohle —-
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