Vorprüfung

von Rechnungen über Ucsatzungskosten

*Den Preisbehörden ist die Vorprüfung von Rechnungen übertragen worden, die über Besatzungskosten und Besatzungs­folgekosten bei den Requisitionsämtern oder bei der Militärregierung einzureichen sind. Durchführungsbestimmungen über das Einreichungs- und Prüfungsverfahren sind vor kurzem ergangen. Sie können auf dem Landratsamt, bei den Industrie- und Han­delskammern sowie bei der Handwerks­kammer in Reutlingen eingesehen werden.

Calw, 9. Mai 1949.

Landratsamt Preisbehörde

Wichtiger Hinweis des Finanzministeriums Das Finanzministerium von Württemberg- Hohenzollern teilt mit: Das Regierungsblatt Nr. 21 vom 9. Mai 1949 enthält die Durch­führungsverordnung des Staatsministeiiums vom 8. April 1949 zur Verordnung Nr. 141 vom 18. 12. 1947 des Französischen Ober­kommandierenden in Deutschland über die Zuweisung der Vermögenswerte, die Nazi- Organisationen, militärischen und militär- ähnlichen Verbänden gehört haben. Die Vor­schriften dieser Verordnung gelten auch für Vermögenswerte, die Gegenstand eines Ver­fahrens nach der Verordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 über die Rüdeerstattung geraubter Vermögensobjekte sind oder wer­den können, soweit diese den oben- bezeichneten Organisationen und Verbänden gehört haben. Das Finanz­ministerium entscheidet über die Rüdegabe dieser Vermögenswerte im Verwaltungsweg. Durch den Antrag auf Einleitung des Verfahrens nach dieserVerord- nung wird die mit dem 14. Mai 1949 ablaufende Frist zur Einreichung von Klagen nach der Verordnung Nr. 120 gewahrt

Schweinemastverträge

Das Landwirtschaftsministerium Tübingen teilt mit, daß auch tür die französische Zone Mastverträge über die Viehkautleute bzw. über die württembergische Hauptgenossen­schaft für Viehverwertung abgeschlossen werden können. Für ein Vertragsschwein von mindestens 100 kg Marktverkaufsgewicht werden 350 kg Mais und 30 kg Eiweißfutter­mittel bereitgestellt. Die Vertragsschweine müssen innerhalb von 7 Monaten, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses, abgelie­fert werden, jedoch kann mit der Ablieferung sofort begonnen werden. Die abgeliefer­ten Vertragsschweine werden voll auf das Schlachtviehliefersoll angerechnet. Die Schweine werden zu dem am Ablieferungs­tage auf der betreffenden Abnahmestelle geltenden Preise bezahlt.

Das Eiweißfutter/wird zu dem jeweils gel­tenden Marktpreis berechnet. Im Höchstfall sind für 30 kg DM 15.50 frei Empfangsort zu zahlen. Der Preis für Mais beträgt bis 30. 6. 1949 DM 17. je 100 kg frei Empfangsort. Ab 1. 7. 1949 muß jedoch mit einer wesent­lichen Erhöhung des Preises für Mais gerech­net werden.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel

Nr. 282 vom 23. April 1949 (Eingang beim Landratsamt am 25. April 1949). Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Francais en Allemagne Verordnung Nr. 212 vom 23. April 1949 über Grenzberichtigungen, S. 1967. Anordnung Nr. 121 vom 25. März 1949 über die Bestätigung eines Zwangsverwalters für die Filmherstellungs- und -Vertriebs­gesellschaften in dem französischen Be­setzungsgebiet in seinem Amte, S. 1969. Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1969. Unsere Veröffentlichungen, S. 1970. Amtliche Bekanntmachungen, S. 807.

Kreisstadt Calw

Stromabschaltung

Das städt. Elektrizitätswerk führt z. Z. Instandsetzungs- und* *Umstellarbeiten von Gleich- auf Drehstrom am Leitungsnetz im Stadtteil Kapellenberg durch. Im Zuge dieser Arbeiten sind teilweise Strom­abschaltungen während der Arbeitszeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr notwendig.

Bürgermeisteramt.

Stadtgemeinde Nagold

Vergebung von Bauarbeiten

Für die Ausführung einer Kanalisation von der Calwer-Straße bis zur Hermann Maier-Siedlung werden die Erd-, Beton- und Rohrverlegungsarbeiten (Länge ca. 300 m) vergeben.

Die Baubeschreibungsunterlagen sowie die Zeichnungen liegen beim Stadtbauamt in der Zeit vom 12.17. d. M. zur Ein­sichtnahme auf. Die Angebote sind bis 20. d. M. auf dem Stadtbauamt abzugeben.

Nagold, 10. Mai 1949.

Stadtbauamt Nagold.

Oberschulen Calw, Nagold, Neuenbürg, Wildbad und Altcnsteig

Aufnahmeprüfung in Klasse I

1. Schüler und Schülerinnen der 4. Volks­schulklasse, die in Klasse I der Oberschulen eintreten wollen, können durch die Eltern bis 21. 5. angemeldet werden mit Angabe von Geburtstag, Bekenntnis, Wohnort, seit­herige Schule und Klasse. Dem derzeitigen Klassenlehrer in der Volksschule ist die Anmeldung von den Eltern mitzuteilen.

2 Die schriftliche Aufnahmeprüfung in Diktat, Aufsatz, Rechnen findet für Nagold, Wildbad und Altensteig am 13. 6, für die anderen Oberschulen am 23. 6. um 8 Uhr statt.

3. Schüler der 3. Volksschulklasse können in Ausnahmefällen, solche der 5. Klasse nur, wenn sie nach dem 1. 9. 1937 geboren sind, zugelassen werden.

Die Schulleitungen.

Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschule Neuenbürg

Bei genügender Beteiligung führen wir einen Abend-Lehrgang in Kurzschrift im Schulhaus Neuenbürg durch.

Anmeldungen umgehend erbeten an die Schulleitung.

Aufnahme in die Lehrcroberschulcn

Das Kultministerium für Württemberg- Hohenzollern gibt bekannt:

Auch in diesem Jahr nehmen die Lehrer­oberschulen wieder begabte Schüler und Schülerinnen in beschränkter Anzahl in die erste Klasse auf.

Zur Aufnahmeprüfung sind zugelassen Schüler der 8. Volksschulklasse und der entsprechenden (4.Mnd 5. Klasse) der Ober­schule im Alter von 14 und 15 Jahren.

Die Meldungen haben bis spätestens 10. Juni 1949 bei den zuständigen Bezirks- schuiämtern zu erfolgen.

Der Meldung sind anzufügen:

Personalblatt, die Schulzeugnisse der bei­den letzten Klassen, amtsärztliches Gesund­heitszeugnis, Geburtsurkunde, Taufschein, Gutachten des Schulleiters, selbständig ge­schriebener Lebenslauf und zwei Licht­bilder.

Näheres ist bei den Bezirksschulämtern zu erfahren.

Nr. 263 vom 26. April 1949 (Eingang beim Landratsamt am 29. April 1949). Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Fransais en Allemagne

V.

0IKSTHR4TKR CUtt

Vom Freitag bis Montag zeigen wir den mit dem 1. Preis alsbesten Film des Jahres* gekrönten Film

Die besten Jahre unseres Lebens

Jugendfrei. Dieses Programm hat die doppelte Spieldauer.

Verordnung Nr. 197 vom 21. April 1949 über die Aufhebung von Einschränkun­gen im Kraftfahrzeugverkehr, S. 1971. Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1972. lAsere Veröffentlichungen, S. 1973.

Unsere Verkaufsstellen, S. 1974.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 811.

Amtsgericht Calw

Handelsregistereintragung vom 3. Mai 1949 (Neueintragung)

HR B 22: Calwer Garn-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Kentheim Ge­meinde Stammheim. Gegenstand des Unter­nehmens Ist die Herstellung und der Ver­trieb von) Garnen aller Art, insbesondere die Auswertung eines zum Patent an ge­meldeten Verfahrens betreffend die Her­stellung von Handstrickgarnen. Die Gesell­schaft kann sich zu diesem Zweck an glei­chen oder ähnlichen Unternehmungen be­teiligen oder solche Unternehmen erwer­ben oder Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 45 000. DM. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Gesellschafts­vertrag vom 25. März 1949. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, von denen, sofern bei der Wahl nichts an­deres bestimmt wird, jeder allein zur Ge­schäftsführung qnd Vertretung der Gesell­schaft ermächtigt ist. Geschäftsführer ist: Rolf Schmid, Textilingenieur in Kentheim Gemeinde Stammheim. (Als nicht eingetra­gen wird veröffentlicht: Die Bekannt­machungen der Gesellschaft erfolgen im jeweiligen amtlichen Nachrichtenblatt des Kreises Calw.)

Kulturwerk Calw

Montag, den 16. Mai 1949, 20.15 Uhr, Georr genäum: Arbeitsgemeinschaft:Geschichte des deutschen Dramas und Theaters, Stud.- Rat Kapp. Thema: Besprechung Faust I. Gretchentragödie, die am Samstag, den 21. 5., 20 Uhr in der Stadthalle zur Aufführung kommt.

Dienstag, den 17. Mai, 20.15 Uhr, Geor- genäum: Celloabend, Werner Laukisch, Klavierbegleitung Hildgard Matzka aus Karlsruhe. Kartenvorverkauf: Buchhand­lung Häußler.

Donnerstag, den 19. Mai, 20.15 Uhr, Geor- genäum: Vortrag mit Lichtbildern:Goe­thes Mutter von Max Geisenheyener, Pforz­heim.

t

Evangelische Gottesdienste in Calw Kantate, 15. Mai 1949: 8 Uhr Frühgottes­dienst (Jugendabendmahl) (Weymann). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs). 10.45 Uhr Kindergottesdienst.

Mittwoch, 18. Mai: 7.30 Uhr Schüler- gottesdienst. 8.15 Uhr Betstunde. 20 Uhr Frauen- und Mütterabend.

Donnerstag, 19. Mai: 20 Uhr Bibelstunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg Sonntag Kantate, 15. Mai 1949: 8.30 Uhr Gottesdienst Kreiskrankenhaus (Pfarrer Schlack, Feldrennach). 9.30 Uhr Hauptgot­tesdienst Stadtkirche (Schlack). 10.30 Uhr Jugendgottesdienst. 11.15 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Schlack). 13.30 Uhr Chri­stenlehre (Töchter).

Mittwoch, 18. Mai: 8 Uhr Frühandacht. Donnerstag, 19. Mai: 20 Uhr Bibelstunde Neuenbürg. 21 Uhr Vorbereitung.

Herausgeber: Kreitrerband Calw. Verwaltung: Calw. Badstr&ße 24. »

Druck: Ä. OelechUgereche Bachdruckerei Ceiw.