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Amtsblatt für den Kreis Calw

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Freitag, 8. April 1949

Nr. 14

Erleichterungen in der Stromversorgung

Das Wirtschaftsministerium Landes- wirtschaftaamt gibt bekannt:

Nachdem sich die Lage in der Versor­gung mit elektr. Energie jahreszeitlich be­dingt etwas' gebessert hat, können die fol­genden Erleichterungen, die im Einverneh­men mit dem' Chef der P. I. Anordnung T 14 festgelegt wurden, gewährt werden:

A. Haushalt

Alle Haushaltabnehmer erhalten für Ein­kochzwecke ein einmaliges Sonderkontin­gent an elektr. Energie, das zu einem be­liebigen Zeitpunkt innerhalb des Zeit­raumes 1. April31. August 1949 in An­spruch genommen werden kann. Die Höhe dieses Sonderkontingentes ist nach der fol­genden Tabelle entsprechend der Anzahl der über denselben Zähler belieferten Per­sonen zu ermitteln.

Personenzahl 1 23 45 67 810 1112

Zusatzkontigent kWh 80 130 18Ö 23Ö 28Ö 320

B. Handel und Handwerk Jeder Abnehmer der Verbrauchergruppe Handel und Handwerk darf ab 1. April 1949 bis auf weiteres ein Gewerbekontingent in Anspruch nehmen, das 120% seines bis­herigen Gewerbegrundkontingentes beträgt.

Außerdem können /die Abnehmer dieser Verbrauchergruppe bei Nachweis eines er­höhten Bedarfs an elektrischer Energie Zu­satzkontingente erhalten. Die Anforderun­gen sind von den Handwerkern an die Kreisinnungsverbände, von den Handels­betrieben an die zuständigen Industrie- und Handelskammern einzureichen.

C. Industrie -c Die Abnehmer der Gruppe Industrie können bei Nachweis eines erhöhten Be­darfs bei ihren Fächverbänden Kontin­gentserhöhungen fordern.

D. Nachtstromverbrauch Die während der tariflichen Nachtzeit und bei Sonderabnehmern während des Wochenendes bezogene und von dem Tages­

verbrauch getrennt gemessene Energie wird bis auf weiteres auf das Kontingent nicht angerechnet. Der Bezug dieser Energie­menge ist nicht eingeschränkt.

E. Schaufenster- und Reklame­beleuchtung

Die Benutzung elektr. Energie für Schau­fenster-'und Reklamebeleuchtung wird im Rahmen der den Abnehmern zustehenden Kontingente bis auf weiteres gestattet.

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts ist nach­stehenden Anti ägen auf Erteilung einer Aus­nahmebewilligung i. S. des Einzelhandels­schutzgesetzes entsprochen worden:

1. Frau Sofie Rentschler geb. Rittmann in Calmbach zur Errichtung einer Verkaufs­stelle für Lederwaren in räumlichem Zu­sammenhang mit der von ihr bereits be­triebenen Schuhverkaufsstelle in einem 12 qm großen Laden im Hause Calwer- straße 30 in Calmbach.

2. Schneidermeister Edmund Bechthold in Birkenfeld zur Neuerrichtung einer Ver­kaufsstelle für Textilien in einem Zim­mer seiner Wohnung Dietlingerstraße 101 in Birkenfeld.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das WirtschaftsministeriumLandesge­werbeamtin Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.

Calw, den 4. April 1949

Landratsamt

I

Hausschlachtungsanordnung 1948/49

Die Anordnung über die Selbstversorgung in Fleisch und Schlachtfetten (außer Butter) vom 28. Februar 1949 ist in der Woche vom 9. bis 16. April 1949 auf den Bürgermeister­ämtern zu jedermanns Einsicht öffentlich auf­gelegt, was der Bevölkerung hiemit zur Kenntnis gebracht wird.

Kreisernährungsamt

Sprechtage des Landratsamts

in Nagold/Altensteig ' und Neuenbiirg/Herrenalb

Der Kreis Calw ist mit 103 Gemeinden, 91 532 Einwohnern und 882 qkm einer der größten Kreise des Landes Württemberg- Hohenzollern. Das Kreisgebiet wird von den Tälern der Nagold, Enz und Alb durch­schnitten. Eisenbahnverbindungen gibt es nur im Nagoldtal von Altensteig über Na­gold bis Calw und Unterreichenbach (Pforz­heim) und im Enztal von Wildbad bis Bir- kenfeld (Pforzheim). Im Albtal führt eine Kleinbahn von Herrenalb nach Karlsruhe. Diese Eisenbahnlinien gehen nur in der all­gemeinen Richtung von Süd nach Nofd. Zwischen dem Nagold- und Enztal ist erst seit Erstellung der Brötzinger Brücke wie­der eine Zugverbindung über Pforzheim geschaffen. Die Bahnverbindung von Calw nach Herrenalb geht über Pforzheim und Karlsruhe. Innerhalb des Kreisgebiets gibt es zwischen den tief eingeschnittenen Fluß­tälern keine Bahnquerverbindungen. Es sind deshalb verschiedene Post- und Om­nibusverbindungen eingesetzt.

Diese Eisenbahn- und Omnibusverbindun­gen ermöglichen es aber nicht jedermann so ohne weiteres die Kreisstadt Calw zu erreichen, um bei den Kreisbehörden die notwendigen Geschäfte zu erledigen, Aus­künfte einzuholen oder Beschwerden an­zubringen. Der Notstand zeigte sich vor allem in der Zeit der Zwangsbewirtschaf­tung nahezu aller Artikel für das tägliche Leben, und die Bevölkerung der Kreis­abschnitte Nagold und Neuenbürg fühlte sich bei den Zuteilungen gegenüber der der Kreisstadt näher liegenden Bevölkerung des Altkreises Calw benachteiligt. In den Jah­ren 1945 bis 1947 bestand infolge der Zer­störung der Brötzinger Brücke auch keine Eisenbahnverbindung vom Nagold- ins Enz­tal und die Post- und Omnibusverbindungen waren teilweise noch nicht eingesetzt bzw. sie fuhren unregelmäßig und fielen oft we­gen Fehlens von Ersatzteilen und Mangel an Treibstoff aus.

Als dazu im Jahre 1946/47 die winter­lichen Verkehrsschwierigkeiten auftraten, hat das Landratsamt beschlossen, monat­liche Sprechtage auf den Rathäusern Na­gold und Neuenbürg abzuhalten und diese bei Bedarf im Laufe der Zeit auszubauen. Zu den Sprechtagen wurden außer einem Vertreter des Staatlichen Amtes Vertreter des Kreiswirtschaftsamtes, des Kreisernäh­rungsamtes, des Umsiedlungsamtes und der Kreisbaumeisterstellen zugezogen. Die Be­sucherzahlen waren:

Monat

Nagold

Neuenbürg

Dezember 1946

50

110 _

Januar 1947

75

210

Februar 1947

190

220

März 1947

110

130

April 1947

42

58

Juni 1947

35

45

Weitaus die

Hälfte der

Besucher kamen

in Sachen des Wirtschaftsamtes, mit An­fragen wegen Textilien, Schuhen, Haus­haltsartikeln, Fahrradreifen, Möbeln usw. Die andere Hälfte kam hauptsächlich we­gen Passierscheinen, in Bau- und Woh­nungssachen und Flüchtlingsangejegenhei- ten. *

In den Sommermonaten wurden, nach­dem das Interesse der Bevölkerung nach­gelassen hatte und wegen der Ernte­arbeiten keine Sprechtage abgehalten. Die Sprechtage sollten erst wieder im Winter %u£gapanui) 0 Q wenn die Vqr^ehre-

Lebensmittelversorgung

Verteilung von Kochmehl Für Monat März erhalten Normalver­braucher, gemeinschaftsverpflegte Normal­verbraucher, TSV in Butter, TSV in Fleisch, TSV in Fleisch und Butter sowie die In­sassen der Kranken- und Tbc-Anstalten und Lehreroberschulen

von 01 Jahr 2250 g Kochmehl, über 1 Jahr 1500 g Kochmehl auf die Abschnitte 25, 225, 325 und 625 der März- Lebensmittelkarten.

Der Bezug der Ware kann sofort nach örtlichem Aufruf erfolgen.

Ausgabe von Eiern

Als zweite März-Rate werden an Normal­verbraucher in Eiern und Gemeinschafts­verpflegte mit Normalration sowie an Leh­reroberschulen weitere

6 Eier

ausgegeben.

Die Ausgabe erfolgt auf den Abschnitt i der Eierkarte.

Ferner erhalten PDR 6 Eier auf den Ab­schnitt VI der PDR - M ä r z - Lebensmittel­karten. Der Abschnitt VI muß mit einem rotenP überdruckt sein.

Der Bezug der Eier kann nach örtlichem ,Aufruf erfolgen, < "

Fl eischzuteil ung

Außer der Fleischration von 500 g für den Monat April kommen noch weitere 250 g Fleisch

an alle versorgungsbereehtigte Normalver­braucher über 1 Jahr und die in Frage kommenden Teilselbstvereorger zur Aus­gabe, und zwar

100 g auf Abschnitt 17, 117, 217, 517,

150 g auf Abschnitt 18, 118, 218, 518 der April-Lebensmittelkarte.

Eine besondere Benachrichtigung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Be­kanntmachung ist zu den Akten der Karten­stelle zu nehmen.

Calw, 5. April 1949.

Kreiaernährungsamt.

Hundefuttermittel-Verteilung Auf den Abschnitt VIII der Futtermittel­scheine für Hunde dürfen ab sofort fol­gende Futtermittelmengen ausgegeben wer­den:

Futtermittelschein G (große Hunde) 10 kg Futtermittelschein M (mittl. Hunde) 7,5 kg Futtermittelschein Kl (kleine Hunde) 5 kg

** Kr e i a a r n ä h r un gaumt