_. _ t
Amtsblatt für den Kreis Calw
CaJw
Freitag, 8. April 1949
Nr. 14
Erleichterungen in der Stromversorgung
Das Wirtschaftsministerium — Landes- wirtschaftaamt — gibt bekannt:
Nachdem sich die Lage in der Versorgung mit elektr. Energie jahreszeitlich bedingt etwas' gebessert hat, können die folgenden Erleichterungen, die im Einvernehmen mit dem' Chef der P. I. — Anordnung T 14 — festgelegt wurden, gewährt werden:
A. Haushalt
Alle Haushaltabnehmer erhalten für Einkochzwecke ein einmaliges Sonderkontingent an elektr. Energie, das zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Zeitraumes 1. April—31. August 1949 in Anspruch genommen werden kann. Die Höhe dieses Sonderkontingentes ist nach der folgenden Tabelle entsprechend der Anzahl der über denselben Zähler belieferten Personen zu ermitteln.
Personenzahl 1 2—3 4—5 6—7 8—10 11—12
Zusatzkontigent kWh 80 130 18Ö 23Ö 28Ö 320
B. Handel und Handwerk Jeder Abnehmer der Verbrauchergruppe Handel und Handwerk darf ab 1. April 1949 bis auf weiteres ein Gewerbekontingent in Anspruch nehmen, das 120% seines bisherigen Gewerbegrundkontingentes beträgt.
Außerdem können /die Abnehmer dieser Verbrauchergruppe bei Nachweis eines erhöhten Bedarfs an elektrischer Energie Zusatzkontingente erhalten. Die Anforderungen sind von den Handwerkern an die Kreisinnungsverbände, von den Handelsbetrieben an die zuständigen Industrie- und Handelskammern einzureichen.
C. Industrie -c Die Abnehmer der Gruppe Industrie können bei Nachweis eines erhöhten Bedarfs bei ihren Fächverbänden Kontingentserhöhungen fordern.
D. Nachtstromverbrauch Die während der tariflichen Nachtzeit und bei Sonderabnehmern während des Wochenendes bezogene und von dem Tages
verbrauch getrennt gemessene Energie wird bis auf weiteres auf das Kontingent nicht angerechnet. Der Bezug dieser Energiemenge ist nicht eingeschränkt.
E. Schaufenster- und Reklamebeleuchtung
Die Benutzung elektr. Energie für Schaufenster-'und Reklamebeleuchtung wird im Rahmen der den Abnehmern zustehenden Kontingente bis auf weiteres gestattet.
Bekanntmachung
Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anti ägen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des Einzelhandelsschutzgesetzes entsprochen worden:
1. Frau Sofie Rentschler geb. Rittmann in Calmbach zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Lederwaren in räumlichem Zusammenhang mit der von ihr bereits betriebenen Schuhverkaufsstelle in einem 12 qm großen Laden im Hause Calwer- straße 30 in Calmbach.
2. Schneidermeister Edmund Bechthold in Birkenfeld zur Neuerrichtung einer Verkaufsstelle für Textilien in einem Zimmer seiner Wohnung Dietlingerstraße 101 in Birkenfeld.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium—Landesgewerbeamt—in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, den 4. April 1949
Landratsamt
I
Hausschlachtungsanordnung 1948/49
Die Anordnung über die Selbstversorgung in Fleisch und Schlachtfetten (außer Butter) vom 28. Februar 1949 ist in der Woche vom 9. bis 16. April 1949 auf den Bürgermeisterämtern zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt, was der Bevölkerung hiemit zur Kenntnis gebracht wird.
Kreisernährungsamt
Sprechtage des Landratsamts
in Nagold/Altensteig ' und Neuenbiirg/Herrenalb
Der Kreis Calw ist mit 103 Gemeinden, 91 532 Einwohnern und 882 qkm einer der größten Kreise des Landes Württemberg- Hohenzollern. Das Kreisgebiet wird von den Tälern der Nagold, Enz und Alb durchschnitten. Eisenbahnverbindungen gibt es nur im Nagoldtal von Altensteig über Nagold bis Calw und Unterreichenbach (Pforzheim) und im Enztal von Wildbad bis Bir- kenfeld (Pforzheim). Im Albtal führt eine Kleinbahn von Herrenalb nach Karlsruhe. Diese Eisenbahnlinien gehen nur in der allgemeinen Richtung von Süd nach Nofd. Zwischen dem Nagold- und Enztal ist erst seit Erstellung der Brötzinger Brücke wieder eine Zugverbindung über Pforzheim geschaffen. Die Bahnverbindung von Calw nach Herrenalb geht über Pforzheim und Karlsruhe. Innerhalb des Kreisgebiets gibt es zwischen den tief eingeschnittenen Flußtälern keine Bahnquerverbindungen. Es sind deshalb verschiedene Post- und Omnibusverbindungen eingesetzt.
Diese Eisenbahn- und Omnibusverbindungen ermöglichen es aber nicht jedermann so ohne weiteres die Kreisstadt Calw zu erreichen, um bei den Kreisbehörden die notwendigen Geschäfte zu erledigen, Auskünfte einzuholen oder Beschwerden anzubringen. Der Notstand zeigte sich vor allem in der Zeit der Zwangsbewirtschaftung nahezu aller Artikel für das tägliche Leben, und die Bevölkerung der Kreisabschnitte Nagold und Neuenbürg fühlte sich bei den Zuteilungen gegenüber der der Kreisstadt näher liegenden Bevölkerung des Altkreises Calw benachteiligt. In den Jahren 1945 bis 1947 bestand infolge der Zerstörung der Brötzinger Brücke auch keine Eisenbahnverbindung vom Nagold- ins Enztal und die Post- und Omnibusverbindungen waren teilweise noch nicht eingesetzt bzw. sie fuhren unregelmäßig und fielen oft wegen Fehlens von Ersatzteilen und Mangel an Treibstoff aus.
Als dazu im Jahre 1946/47 die winterlichen Verkehrsschwierigkeiten auftraten, hat das Landratsamt beschlossen, monatliche Sprechtage auf den Rathäusern Nagold und Neuenbürg abzuhalten und diese bei Bedarf im Laufe der Zeit auszubauen. Zu den Sprechtagen wurden außer einem Vertreter des Staatlichen Amtes Vertreter des Kreiswirtschaftsamtes, des Kreisernährungsamtes, des Umsiedlungsamtes und der Kreisbaumeisterstellen zugezogen. Die Besucherzahlen waren:
Monat
Nagold
Neuenbürg
Dezember 1946
50
110 _
Januar 1947
75
210
Februar 1947
190
220
März 1947
110
130
April 1947
42
58
Juni 1947
35
45
Weitaus die
Hälfte der
Besucher kamen
in Sachen des Wirtschaftsamtes, mit Anfragen wegen Textilien, Schuhen, Haushaltsartikeln, Fahrradreifen, Möbeln usw. Die andere Hälfte kam hauptsächlich wegen Passierscheinen, in Bau- und Wohnungssachen und Flüchtlingsangejegenhei- ten. *
In den Sommermonaten wurden, nachdem das Interesse der Bevölkerung nachgelassen hatte und wegen der Erntearbeiten keine Sprechtage abgehalten. Die Sprechtage sollten erst wieder im Winter %u£gapanui) 0 Q wenn die Vqr^ehre-
Lebensmittelversorgung
Verteilung von Kochmehl Für Monat März erhalten Normalverbraucher, gemeinschaftsverpflegte Normalverbraucher, TSV in Butter, TSV in Fleisch, TSV in Fleisch und Butter sowie die Insassen der Kranken- und Tbc-Anstalten und Lehreroberschulen
von 0—1 Jahr 2250 g Kochmehl, über 1 Jahr 1500 g Kochmehl auf die Abschnitte 25, 225, 325 und 625 der März- Lebensmittelkarten.
Der Bezug der Ware kann sofort nach örtlichem Aufruf erfolgen.
Ausgabe von Eiern
Als zweite März-Rate werden an Normalverbraucher in Eiern und Gemeinschaftsverpflegte mit Normalration sowie an Lehreroberschulen weitere
6 Eier
ausgegeben.
Die Ausgabe erfolgt auf den Abschnitt i der Eierkarte.
Ferner erhalten PDR 6 Eier auf den Abschnitt VI der PDR - M ä r z - Lebensmittelkarten. Der Abschnitt VI muß mit einem roten „P“ überdruckt sein.
Der Bezug der Eier kann nach örtlichem ,Aufruf erfolgen, < "
Fl eischzuteil ung
Außer der Fleischration von 500 g für den Monat April kommen noch weitere 250 g Fleisch
an alle versorgungsbereehtigte Normalverbraucher über 1 Jahr und die in Frage kommenden Teilselbstvereorger zur Ausgabe, und zwar
100 g auf Abschnitt 17, 117, 217, 517,
150 g auf Abschnitt 18, 118, 218, 518 der April-Lebensmittelkarte.
Eine besondere Benachrichtigung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der Kartenstelle zu nehmen.
Calw, 5. April 1949.
Kreiaernährungsamt.
Hundefuttermittel-Verteilung Auf den Abschnitt VIII der Futtermittelscheine für Hunde dürfen ab sofort folgende Futtermittelmengen ausgegeben werden:
Futtermittelschein G (große Hunde) 10 kg Futtermittelschein M (mittl. Hunde) 7,5 kg Futtermittelschein Kl (kleine Hunde) 5 kg
** Kr e i a a r n ä h r un gaumt