Ausbruch der Maul- und Klauenseuche

und Straßenverhältnisse ungleich schwerer Und.

Im Winter 1947/48 wurden auf Wunsch der Bevölkerung, auf Empfehlungen des Kreisrats und Weisung des Innenministe­riums hin, die Sprechtage auch in Alten­steig und Ilerrenalb abgehalten. So war es künftig jedem Einwohner des Kreises leicht gemacht einen Vertreter des Landratsamts bzw. der Kreisbehörden einmal im Monat sprechen zu können. Das Landratsamt war sich bei der Abhaltung der Sprechtage dar­über klar, daß die Sprechtage größtenteils nur Bescliwerdetage für die berufstätige Bevölkerung sind, der es nicht ohne wei­teres möglich ist, den weiten Weg in die Kreisstadt auffcunehmen. Zu einem Besuch in die Kreisstadt benötigt ein Einwohner aus Simmersfeld oder einer Gemeindeim hinteren Wald mindestens einen ganzen Tag; ein Besucher aus Loffenau oder der 'Herrenalber Gegend muß. wenn er auf die Bahn angewiesen ist, einen ganzen Tag für die Herfahrt und einen weiteren für die Rückfahrt rechnen.

Die Besucherzahlen lm Winter 1948/49

waren

Neuen- Herrenalb bür?

Nagold

Alten-

«te-.g

Dezember 1947

40

6

35

25

Februar 1948

50

20

40

30

April 1948

9

3

10

3

Auch diese Besucher kamen zum größten Teil noch in Angelegenheiten des Kreis­wirtschaftsamtes, der Passierscheinstelle, des Umsiedlungsamtes und in Bau- und Wohnungssuchen. Als die Währungsreform verschiedene Gebrauchsgegenstände, nach denen in den Sprechtagen am meisten ge­fragt wurde, aus der Zwang^pewirtschaf- tung herausgenommen und die Zonfen- und Passierscheingrenzen gefallen waren, war auch die Abhaltung von weiteren Sprech­tagen im Sommer 1948 nicht mehr notwen­dig. Mit Rücksicht auf die Kommunalwah­len im November und Dezember 1948 wur­den die ersten Sprechtage im Winter 1948/49 erst ira Monat Februar 1949 abgehalten. Die Besucherzahlen waren gering.

Das Landratsamt wird nunmehr bei Be­darf künftig

jeden ersten Dienstag im Monat in Na­gold und Altensteig und

jeden 1. Donnerstag in Neuenbürg und Herrenalb

einen Sprechtag abhalten. Damit die Vor­bungen künftig an Ort und Stelle bei den Sprechtagen entschieden werden können, wurde die Bevölkerung aufgefordert, ihre Beschwerden und sonstige Angelegenheiten zum voraus schriftlich beim Landratsamt oder mündlich bei ihrem Bürgermeisteramt zu melden. Die Sprechtage können natür­lich auch wie seither ohne die vorgenannte schriftlicheVorausmeldung besucht wer­den.

Mit der Einrichtung der Sprechtage des Landratsamts und der Gelegenheit, Ver­treter der Kreisbehörden einmal im Monat auf den Rathäusern in Nagord, Altensteig. Neuenbürg und Herrenalb sprechen zu kön­nen, wird der Bevölkerung der Altkreise Nagold und Neuenbürg ein kleiner Ersatz für die Aufhebung der früheren Oberämter gewährt. ^ B. B.

Reifeprüfung 1949

Vom Kultministerium Tübingen wird mit- geteilt:

Der schriftliche Teil der diesjährigen Reifeprüfung findet vom 23. bis 28. Mai statt. Die Prüfung wird im wesentlichen in derselben Form wie im Jahre 1948 ab­gehalten (also zentrale Stellung der Auf­gaben, Bewertung nach Punkten und Kor rektur der Prüfungsarbeiten durch fremde Lehrer). Doch treten folgende Änderungen ein: «Schriftlich und mündlich werden je 5 Fächer geprüft (bisher 4 schriftlich und 7 mündlich). Die Aufsicht bei der schrift­lichen Prüfung wird von einem Lehrer der Anstalt und einem ortsfremden Lehrer aus-

Die Maul- und Klauenseuche ist in einem Gehöft in der Gemeinde Dettensee, Kreis Bedungen, ausgebrochen. Auf* Grund des Viehscuchengesetzes und der Ausführungs- Vorschriften hiezu ergehen folgende

Anordnungen:

1 .

In den 15 km-Umkreis um den Seuchen­ort werden vom Kreis Calw folgende Ge­meinden einbezogen: Nagold, Oberschwan­dorf, Unterschwandorf, Rohrdorf, Haiter- baeh, Beihingen, Walddorf, Egenhausen, Spielberg.

II.

In den genannten Gemeinden ist ver­boten:

1. Die Abhaltung von Viehmnrkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Veranstaltun­gen.

2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händ­lers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel i. S. dieser Vor­schrift gilt auch das Aufsnchen von Be­stellungen durch Händler ohne Mitfuhren von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerun­gen von Klauenvieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tier­schauen mit Klauenvieh.

5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtsehaftl. Betriebe, in denen Klauen- vieh gehalten, wird sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ab­lieferung der &filchrilckstände benutzten

geübt Die erste Korrektur des Aufsatzes obliegt dem Fachlehrer der Anstalt.

Prüfungszentren für die mündliche Prü­fung sind Tübingen. Rottweil, Ravensburg. Sigmaringen und Nagold. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung geschieht unter folgenden Bedingungen: die Mindestpunkt­zahl in einem schriftlichen Prüfungsfach beträgt 4; die Gesamtpunktzahl in der schriftlichen Prüfung muß 50 Punkte be­tragen, also durchschnittlich 10 Punkte für jedes Fach.

Sonderlchrgang für Heimkehrer und Vor­bereitung auf die Reifeprüfung

Das Kultministerium des Landes Würt- teraberg-Hohenzoilern beabsichtigt, ab 1. 9- 1949 einen weiteren Sonderlehrgang für Heimkehrer einzurichten, die sich in einem Jahr auf die ordentliche Reifeprüfung vor­bereiten wollen. Voraussetzung ist, daß sich für diesen Sonderlehrgang genügend Teilnehmer melden. Für diesen Lehrgang kommen in Württemberg-IIohenzollern be­heimatete, nach dem 1. Januar 1948 ent­lassene Kriegsgefangene in Betracht, die beim Eintritt in die Wehrmacht den Reife­vermerk, die Vorsemesterbescheinigung oder die Berechtigung zur Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Kriegsteilneh­mer- erhalten haben. Das Ziel des Lehr­gangs ist, fähige und fleißige Teilnehmer in einem Jahr zur ordentlichen Reifeprü­fung vorzubereiten Meldungen sind bis zum 15 Juni 1949 beim Kultministerium, Tübingen. Nauklersti. 47, Abteilung U 111, einzureichen.

Der Meldung sind beizufügen:

. 1. eine Erklärung, in welcher Schulart (Gymnasium oder Oberschule) die Prüfung abgelegt werden soll;

2. eine Erklärung Uber den bisherigen Schulunterricht; _

Gefäße aus der Molkerei, bevor sie des­infiziert sind

6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochen­märkten, auch wdnn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.

7 Das Betreten von Ställen UDd Stand­orten von Klauenvieh durch Schlächter, Händler, Viehkastrierer und andere Per­sonen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen verkehren (ausgenommen TJier- ärzte) sowie durch Personen, die ein Ge­werbe im Umherziehen ausüben.

Zuwiderhandlungen sind strafbar. Im Interesse der Seuchenabwehr muß erwartet werden daß die gegebenen Anordnungen von allen Beteiligten genau eingehalten werden.

Calw, 4. April 1949. Landratsamt.

Höchstpreise für Fuhrieislungen mit Pferde- und Ochsenfuhrwerken

Das Wirtschaftsministerium hat mit An* Ordnung vom 12. 1. 1949 (Amtliche Bekannt­machungen des Wirtschaftsministeriums Preisaufsichtsstelle Nr. 4 vom 4. 3.1949; die Preise für Fuhrleistungen mit Pferde- und Ochsenfuhrwerken erhöht. Im ganzen Kreis gelten ab sofort folgende Höchstpreise j« Stunde:

Einspänner 3. DM Zweispänner 4.20 DM

Für Fuhrleistungen mit Ochsen- oder ge­mischten Fuhrwerken dürfen höchstens 80% dieser Sätze gefordert und bezahlt werden. Im übrigen wird auf die Anordnung vom 30. 3. 47 (Reg. Bl. Nr. 5 vom 16. 7. ly47) hinge­wiesen.

Der Fuhrunternehmer hat über die Fuhr- leistung eine Rechnung auszustellen. die alle für die Berechnung des Fuhrentgelts erfor­derlichen Angaben enthalten muß.

Calw, den 31. März 1949

Lnndratsamt.

Preisbehörde

3. eine beglaubigte Abschrift des Ab­gangszeugnisses bzw. letzen Schulzeugnis­ses vor Eintritt in die Wehrmacht;

4. eine beglaubigte Abschrift des Ent­lassungsscheines.

Die Bewerber erhalten Bescheid, ob und wo der Lehrgang eingerichtet werden wird.

Die künftige Schulform in Württemberg- IIohenzollern

Vom Kultministerium wird mitgeteilt;

Auf Grund der Abstimmung der Eltern über die Scliulform, der sie ihre Kinder Zu­fuhren wollen, und nach Ablauf der Frist, innerhalb deren die Anmeldung der Kinder zu einer bestimmten Schul form möglich war, ergibt sich folgendes endgültiges Bild Uber die künftig in Wflrttcmberg-IIohen- zollern einzurichtenden Schulen:

Die Zahl der Schulorte oder Schulbezirke, in denen am 12. 12. 1948 abgestimmt wor­den ist, beträgt 987. Diese Orte erhalten 646 katholische Bekenntnisschulen, 312 evan­gelische Bekenntnisschulen und 81 christ­liche Gemeinschaftsschulen. An 941 Orten wird es nur eine Schulform geben, 40 Orte werden zwei und nur sechs Orte drei Schul­formen haben. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es bisher schon an mehreren Orten zwei verschiedene Schulen gab (die Gemeinschaftsschule und die im Jahr 1946 wieder zugelassene katholische Bekenntnis­schule), werden die organisatorischen Ver­änderungen auf Grund der Sehulabstim- mung nicht bedeutend sein. Dementspre­chend Ist auch die finanzielle Belastung, die sich daraus ergibt, sehr gering.

Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest.

bewa hrt sich vor Nachteil und Schaden