Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
und Straßenverhältnisse ungleich schwerer Und.
Im Winter 1947/48 wurden auf Wunsch der Bevölkerung, auf Empfehlungen des Kreisrats und Weisung des Innenministeriums hin, die Sprechtage auch in Altensteig und Ilerrenalb abgehalten. So war es künftig jedem Einwohner des Kreises leicht gemacht einen Vertreter des Landratsamts bzw. der Kreisbehörden einmal im Monat sprechen zu können. Das Landratsamt war sich bei der Abhaltung der Sprechtage darüber klar, daß die Sprechtage größtenteils nur Bescliwerdetage für die berufstätige Bevölkerung sind, der es nicht ohne weiteres möglich ist, den weiten Weg in die Kreisstadt auffcunehmen. Zu einem Besuch in die Kreisstadt benötigt ein Einwohner aus Simmersfeld oder einer Gemeinde „im hinteren Wald“ mindestens einen ganzen Tag; ein Besucher aus Loffenau oder der 'Herrenalber Gegend muß. wenn er auf die Bahn angewiesen ist, einen ganzen Tag für die Herfahrt und einen weiteren für die Rückfahrt rechnen.
Die Besucherzahlen lm Winter 1948/49
waren
Neuen- Herrenalb bür?
Nagold
Alten-
«te-.g
Dezember 1947
40
6
35
25
Februar 1948
50
20
40
30
April 1948
9
3
10
3
Auch diese Besucher kamen zum größten Teil noch in Angelegenheiten des Kreiswirtschaftsamtes, der Passierscheinstelle, des Umsiedlungsamtes und in Bau- und Wohnungssuchen. Als die Währungsreform verschiedene Gebrauchsgegenstände, nach denen in den Sprechtagen am meisten gefragt wurde, aus der Zwang^pewirtschaf- tung herausgenommen und die Zonfen- und Passierscheingrenzen gefallen waren, war auch die Abhaltung von weiteren Sprechtagen im Sommer 1948 nicht mehr notwendig. Mit Rücksicht auf die Kommunalwahlen im November und Dezember 1948 wurden die ersten Sprechtage im Winter 1948/49 erst ira Monat Februar 1949 abgehalten. Die Besucherzahlen waren gering.
Das Landratsamt wird nunmehr bei Bedarf künftig
jeden ersten Dienstag im Monat in Nagold und Altensteig und
jeden 1. Donnerstag in Neuenbürg und Herrenalb
einen Sprechtag abhalten. Damit die Vorbungen künftig an Ort und Stelle bei den Sprechtagen entschieden werden können, wurde die Bevölkerung aufgefordert, ihre Beschwerden und sonstige Angelegenheiten zum voraus schriftlich beim Landratsamt oder mündlich bei ihrem Bürgermeisteramt zu melden. Die Sprechtage können natürlich auch wie seither ohne die vorgenannte schriftliche „Vorausmeldung“ besucht werden.
Mit der Einrichtung der Sprechtage des Landratsamts und der Gelegenheit, Vertreter der Kreisbehörden einmal im Monat auf den Rathäusern in Nagord, Altensteig. Neuenbürg und Herrenalb sprechen zu können, wird der Bevölkerung der Altkreise Nagold und Neuenbürg ein kleiner Ersatz für die Aufhebung der früheren Oberämter gewährt. ^ B. B.
Reifeprüfung 1949
Vom Kultministerium Tübingen wird mit- geteilt:
Der schriftliche Teil der diesjährigen Reifeprüfung findet vom 23. bis 28. Mai statt. Die Prüfung wird im wesentlichen in derselben Form wie im Jahre 1948 abgehalten (also zentrale Stellung der Aufgaben, Bewertung nach Punkten und Kor rektur der Prüfungsarbeiten durch fremde Lehrer). Doch treten folgende Änderungen ein: «Schriftlich und mündlich werden je 5 Fächer geprüft (bisher 4 schriftlich und 7 mündlich). Die Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung wird von einem Lehrer der Anstalt und einem ortsfremden Lehrer aus-
Die Maul- und Klauenseuche ist in einem Gehöft in der Gemeinde Dettensee, Kreis Bedungen, ausgebrochen. Auf* Grund des Viehscuchengesetzes und der Ausführungs- Vorschriften hiezu ergehen folgende
Anordnungen:
1 .
In den 15 km-Umkreis um den Seuchenort werden vom Kreis Calw folgende Gemeinden einbezogen: Nagold, Oberschwandorf, Unterschwandorf, Rohrdorf, Haiter- baeh, Beihingen, Walddorf, Egenhausen, Spielberg.
II.
In den genannten Gemeinden ist verboten:
1. Die Abhaltung von Viehmnrkten sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen.
2. Der Handel mit Klauenvieh sowie mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel i. S. dieser Vorschrift gilt auch das Aufsnchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitfuhren von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.
3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.
4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.
5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtsehaftl. Betriebe, in denen Klauen- vieh gehalten, wird sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der &filchrilckstände benutzten
geübt Die erste Korrektur des Aufsatzes obliegt dem Fachlehrer der Anstalt.
Prüfungszentren für die mündliche Prüfung sind Tübingen. Rottweil, Ravensburg. Sigmaringen und Nagold. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung geschieht unter folgenden Bedingungen: die Mindestpunktzahl in einem schriftlichen Prüfungsfach beträgt 4; die Gesamtpunktzahl in der schriftlichen Prüfung muß 50 Punkte betragen, also durchschnittlich 10 Punkte für jedes Fach.
Sonderlchrgang für Heimkehrer und Vorbereitung auf die Reifeprüfung
Das Kultministerium des Landes Würt- teraberg-Hohenzoilern beabsichtigt, ab 1. 9- 1949 einen weiteren Sonderlehrgang für Heimkehrer einzurichten, die sich in einem Jahr auf die ordentliche Reifeprüfung vorbereiten wollen. Voraussetzung ist, daß sich für diesen Sonderlehrgang genügend Teilnehmer melden. Für diesen Lehrgang kommen in Württemberg-IIohenzollern beheimatete, nach dem 1. Januar 1948 entlassene Kriegsgefangene in Betracht, die beim Eintritt in die Wehrmacht den Reifevermerk, die Vorsemesterbescheinigung oder die Berechtigung zur Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Kriegsteilnehmer- erhalten haben. Das Ziel des Lehrgangs ist, fähige und fleißige Teilnehmer in einem Jahr zur ordentlichen Reifeprüfung vorzubereiten Meldungen sind bis zum 15 Juni 1949 beim Kultministerium, Tübingen. Nauklersti. 47, Abteilung U 111, einzureichen.
Der Meldung sind beizufügen:
. 1. eine Erklärung, in welcher Schulart (Gymnasium oder Oberschule) die Prüfung abgelegt werden soll;
2. eine Erklärung Uber den bisherigen Schulunterricht; _
Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind
6. Die Abhaltung von Jahr- und Wochenmärkten, auch wdnn auf ihnen Vieh nicht gehandelt wird.
7 Das Betreten von Ställen UDd Standorten von Klauenvieh durch Schlächter, Händler, Viehkastrierer und andere Personen, die gewerbs- oder berufsmäßig in Ställen verkehren (ausgenommen TJier- ärzte) sowie durch Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben.
Zuwiderhandlungen sind strafbar. Im Interesse der Seuchenabwehr muß erwartet werden daß die gegebenen Anordnungen von allen Beteiligten genau eingehalten werden.
Calw, 4. April 1949. Landratsamt.
Höchstpreise für Fuhrieislungen mit Pferde- und Ochsenfuhrwerken
Das Wirtschaftsministerium hat mit An* Ordnung vom 12. 1. 1949 (Amtliche Bekanntmachungen des Wirtschaftsministeriums — Preisaufsichtsstelle — Nr. 4 vom 4. 3.1949; die Preise für Fuhrleistungen mit Pferde- und Ochsenfuhrwerken erhöht. Im ganzen Kreis gelten ab sofort folgende Höchstpreise j« Stunde:
Einspänner 3.— DM Zweispänner 4.20 DM
Für Fuhrleistungen mit Ochsen- oder gemischten Fuhrwerken dürfen höchstens 80% dieser Sätze gefordert und bezahlt werden. Im übrigen wird auf die Anordnung vom 30. 3. 47 (Reg. Bl. Nr. 5 vom 16. 7. ly47) hingewiesen.
Der Fuhrunternehmer hat über die Fuhr- leistung eine Rechnung auszustellen. die alle für die Berechnung des Fuhrentgelts erforderlichen Angaben enthalten muß.
Calw, den 31. März 1949
Lnndratsamt.
— Preisbehörde —
3. eine beglaubigte Abschrift des Abgangszeugnisses bzw. letzen Schulzeugnisses vor Eintritt in die Wehrmacht;
4. eine beglaubigte Abschrift des Entlassungsscheines.
Die Bewerber erhalten Bescheid, ob und wo der Lehrgang eingerichtet werden wird.
Die künftige Schulform in Württemberg- IIohenzollern
Vom Kultministerium wird mitgeteilt;
Auf Grund der Abstimmung der Eltern über die Scliulform, der sie ihre Kinder Zufuhren wollen, und nach Ablauf der Frist, innerhalb deren die Anmeldung der Kinder zu einer bestimmten Schul form möglich war, ergibt sich folgendes endgültiges Bild Uber die künftig in Wflrttcmberg-IIohen- zollern einzurichtenden Schulen:
Die Zahl der Schulorte oder Schulbezirke, in denen am 12. 12. 1948 abgestimmt worden ist, beträgt 987. Diese Orte erhalten 646 katholische Bekenntnisschulen, 312 evangelische Bekenntnisschulen und 81 christliche Gemeinschaftsschulen. An 941 Orten wird es nur eine Schulform geben, 40 Orte werden zwei und nur sechs Orte drei Schulformen haben. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es bisher schon an mehreren Orten zwei verschiedene Schulen gab (die Gemeinschaftsschule und die im Jahr 1946 wieder zugelassene katholische Bekenntnisschule), werden die organisatorischen Veränderungen auf Grund der Sehulabstim- mung nicht bedeutend sein. Dementsprechend Ist auch die finanzielle Belastung, die sich daraus ergibt, sehr gering.
Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest.
‘ bewa hrt sich vor Nachteil und Schaden