VTas müS man vom amtlichen Suchdienst wissen?

Pie französische Zone ist die einzige, in welcher der Suchdienst verstaatlicht ist. Die hier geschaffene, in Rastatt zcntruli sierte Organisation unterscheidet sich da durch grundlegend von den drei anderen Suchdienst-Zentralen Hamburg, München u Berlin, bei denen das tiberwiegen des Flüchtlingsprobleins von vornherein zu anderen Arbeitsmethoden füliren mußte Die Anlehnung an den staatlichen Ver­waltungsapparat gestattete einen einfachen und klaren Aufbau.

Der Suchdienst beginnt bei der Gemeinde und führt über die Landrotsämter (Abt Suchdienst), Innenministerium (Abt. Lan dessuchdienst) zur Zonen Zentrale in Ra statt. Beim Bürgermeisteramt beginnt das Suchen nach einem Vermißten Hier müssen seine Personalien und alle bekannten An­haltspunkte gemeldet werden.

Von dort nimmt die doppelte Suchkarte ihren Weg über das Landratsamt zum Lnn dessuchdienst, wo eine Karte zurückb.eibt. Nur die 2. Karte wird weitergeleitet zur Zonen-Zentrale und dort in die große Kar tei der 117 000 vermißten Soldaten ein­gereiht. Pie einzige Voraussetzung ist. daß der Suchende seinen Wohnsitz in der fran zösischen Zone hat. Die wichtigste Angabe ist die letzte Feldpost-Nummer über 70 000 Feldpost-Nummern, die es in der ehema­ligen deutschen Wehrmacht gegeben hot. wird in der Zonen-Zentrale Buch geführt Jeder Heimkehrer wird in die bereits 35 000 Namen umfassende Feldpost-Num­mernkartei der Heimkehrer aufgenommen Hierdurch war es in vielen Fallen möglich Heimkehreranschriften zu vermitteln und ungewisse Schicksale zu klären. So wurden z B im August 1918 von der Zonen-Zen trale Rastatt über 5000 Suchende mit über 11 000 Adressen versehen. Ein einziger Heimkehrer brachte die Nachricht von 136 Toten, deren Namen ihm bekannt waren und 9 Familien erfuhren auf diese Weise vom Tode ihres Angehörigen.

Die Anmeldung aller noch in Kriegs­gefangenschaft befindlichen ehemal. Solda­ten zur Kriegsgefangenen Kartei sollte im Kreis erfolgt sein. Dies ist heute um so mehr notwendig als je zuvor Darum: jeden Kriegsgefangenen auf dem Bürgermeister­amt anmelden

Die dritte der großen Karteien im Ra­statter Schloß gilt dn Soldaten-Ornbern in der französischen Zone. Mehr a's 40 000 Gräber sind hier registriert Etwa 70% der Angehörigen wissen, wo das Grab ihres Gefallenen liegt. Oft wissen aber die Fried­hofsverwaltungen nicht, wo die Angehöri­gen wohnen und die Zonen-Zentra'e hat es sich zur Aufgabe gemacht, den W%. die dies nicht wissen, diese Kenntnis zu ver­schaffen.

Auch nach Flüchtlingen wird gesucht

Flüchtlinge, die sich aus den Augen ver­loren haben, werden ebenfalls beim gegen seitic-en Suchen unterstützt. Das kann beim l.andratsamt (Suhdienst) getan werden dort liegen die Anschriften aPer bestehen­den Heimatkarteien auf. die für jede grö ßere Stadt, für manche Kreise, vor allem aber für die ehemaligen Provinzen des Ostens jede erreichbare Anschrift verzeich­nen

rnunterbrochen lfiu f t die Post durch die Räume der Rastntter Zonen Zentrale. Jeder Tag bringt neue Suchkarten und neue Fra gen und an jedem Tag nehmen zahlreiche Hpimkeiireranschriften. Hinweise und Mit teilungen ihren Weg hinaus. Die« alles ge sehieht unaufgefordert olinp Drängen und Nachfragen Nur muß heim Bürgermeister amt der Stein ins Rollen gebracht werden

Zahlreiche Schreiben beweisen den Wert der geleisteteten Arbeit und bringen die Anerkennung zum Ausdruck, die der Ar beit gezollt wird.

Auf eines ist aber im Interesse der Ar beit unbedingt hinzuweisen, nämlich, daß die Angehörigen der Vermißten dringend gebeten werden, sieh in allen Suchdienst angelegenheiten ausschließlich über das Bürgermeisteramt an das I.andratsamt (Abt Suchdienst) zu wenden und keine An­fragen an den I.andess uehdienst oder an die Suchdienstzentrale direkt zu richten.

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Welche Frau aus Pforzheim und Um­gebung oder auch aus dem Kreis Calw war am 18. 2 1919 vorm auf der Ortskranken hasse Pforzheim und erzählte dort einem Mann aus Salmbach, daß ihr Bruder aus Rußand gekommen sei und die Nachricht brachte ein Frev aus Sa'mba'di sei ge­fallen? In Anbetracht der Wichtigkeit der Aussage wird die Frau oder der betr Heim­kehrer dringend um M : tteilung an die Rot- Xreuz-Geschäftsstelle Calw gebeten.

Wer kennt: Ebemal. Kgf. i. franz Hand Pan 1 Leitz oderSVtz. Gef. Nr.t- 1 8 -ISO.Depot des P.G. No. 151. Sorgues (Vaucluse) ? Ob.-

Aufru; von Kleingeldze'cbcn

Auf Grund von § 4 Abs. 2 des zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emis3ions' , 'esetz) werden folgende Mün­zen und Behelfsgeldscheine zum 31. März 1 9 4'9 aufgerufen:

1. Die Münzen im ursprünglichen Nenn­wert von

50 Reichspfennig, die 5 Deutsche Pfennige gelten.

10 Reichs-bzw. Rentenpfennig, die 1 Deut­schen Pfennig gelten.

2. Behelfsgeldscheine der Länder der fran­zösischen Besatzungszone, die nur in der französischen Zone gesetzliche Zahlungs­kraft besitzen, im ursprünglichen Nenn­wert von

50 Pfennig, die 5 Deutsche Pfennige gel­ten.

10 Pfennig, die 1 Deutschen Pfennig gel­ten.

Die aufgerufenen Geldzeichen verlieren mit Ablauf des 31. März 1949 ihre Eigen­schaft als gesetzliche Zahungsmittel. Sie werden im Aufträge der Bank deutscher Länder von den Lnncleszentralbanken der amerikanischen, britischen und französi­schen Besatzungzone bis zum 30 Anril 1919 auf Verlangen ce^en gesetzliche Zah lungsmittel umgetausclit.

Mit Ablauf des 30 April 1919 erlischt je­der Anspruch au.« den aufgerufenen Mün­zen und Belielfsceldscheinen

Bank deutscher Länder.

Inhalt der letzten Nummern de» Journal Ofiicicl

Nr. 212'243 vom 11 u 15 2 1919 fEingang beim Landratsamt am 17 2 1919)

Verordnungen.

Verfügungen und Anordnungen des C o m in a n d e m e n t e n Chef Franjais en Allemagne

Mitteilung der gemeinsamen Ein- und Aus­fuhrstelle JFIA, Liste der im Jahre 1919 im Ausland stjttfirideudeii Messen und Ausstellungen. S 1883.

ü.-richtiTung zur Mitteilung der gemeinsa­men Ein und Ausfulirstelle J El A. be treffend Devisen Banken und Körnen für die Bezahlung von Ausfuhren, die au« dem franz Besetzungsgebiet stammen. 8 1888

Mitteilung dp« belgischen Konsulat«. S. 1388

l'nsere Veröffentlichungen. 8 1889.

I'n«ere Verkaufsstellen» 189u

Amtliche Bekanntmachungen, 3. 719.

Uefr. oder ITflz. Utto Klein. Zimmermeister, verli., l Tochter ? Fritz Gütliermaun loder alml. kling. Name) Schreiner, ca. 35 Jahre? Die 2 Genannten waieh in russ. Gefscli. und sol­len aus dem Kreis Calw sein. Zuschriften er­beten.

Unterstützt den Verkauf der Rot- Kreuz-Lose! ln den Gruppen des Roten Kreuzes und diesem wohlgesinnten Geschäf­ten sind die Lose zum Preise von 1.- DM wei­terhin im Kreis Calw erhältlich. Anme.dan­gen zur Ver.taufsiiberuahme an dieGeschälts- stelle d. R. Kr. Calw. Wer Rot - Kreuz - Lose verkamt und kauft, hilft mit die gioße Not zu lindern!

Um S a ch sp en d e n an Kleidungs- und Wäschestücken. Scliubweik undGeschiri itir dringend bedürftige Flüchtlinge wird herz­lich gebeten! \ on einigen Vertrauens,eu- ten steht immer noch die vor Monaten ange- foideite Empiangshesclielnigg. der im Nov./ Dez. 18 Bedachten aus. die at.cli vom Bürger­meisteramt bestätigt sein müssen. Um alsbal­dige Erledigung wird endlich ersucht.

Herzlichen Dank für die Geld- und Sachspenden im Monat Februar!

Rot-Kreuz-Geschäftsstele Calw

Landratsamt, Zimmer 15, Tel. 244/345.

Nr. 214/245 vom 18. und 22. Februar 19-19 (Eingang beim Landratsamt am 24. 2 49).

Verordnungen.

Verfügungen und Anordnungen de« C o m m a t. d e m e ii t e n ihef Frangaisen Allemagne

Verordnung Nr. 198 vom 19. Januar 1949 betreffend Abänderung der Verordnung Nr. 187 über die Errichtung desSüd­westfunks". 3. 1891.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1895.

Unsere Verkaufsstellen, 8. 1896.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 727.

Journal Ofiicicl

vom 25. Febr./l. März 1949, Nr. 246/217 Verordnungen.

Veifügungen und Anordnungen de« i' o m in a n d e m e n t e n ihef Francais en Allemagne Anordnung T 13 vom 21 Februar 1919 über nie Regelung der Rationierung des Strom­verbrauchs. S. 18C9.

Amtliche Bekanntmachung vom 28. Januar 1949 Berichtigung, S. 1900 Mitteilung des po'nischen Konsulats, S. 1900. Un=ere VeröffentlPhungen. S. 1902.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 731.

Landratsamt.

Gcnehm ; gnngen ztttn gewerblichen Betrieb von Droschkcnvorkolir und Mietwagcnvcr- kchr mit Personenkraftwagen! Sämtliche Genehmigungen zum gewerb­lichen Betrieb von Droschkenverkehr und Mietwagenverkehr mit Personenkraftwa­gen, die seit dem 1. 5. 1944 erteilt wurden, laufen am 30 4 1919 ab. Ausgenommen

hiervon sind die Genehmigungen, denen ein Antrag und ein Verfahren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungs­gesetzes und seiner Durchführungsverord­nung vorausgegangen sind und deren Ge- nelimigungsfrist erst nach dem 30. 4. 1949 endet.

Soweit ein Genehmigungsverfahren die­sen gesetzlichen Bestimmungen nicht ent­sprochen hat. sind die Anträge auf Ertei­lung der neuen Genehmigung bis späte­sten.« 20 3. 1949 beim Landratsamt ein- zureicben.

Landratsamt Calw Verkebrsabteilung

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