gesetzes versorgungsrerhte nach Ahsehn. \ iil dea Deutschen Beanuci;,,frselzuS eingeräumt woulen, soweit sie vor ihrer ehrenamtlichen Bestellung im öffentlichen Dienst versorgungsbereehtigt angestellt waren, dabei sind vorübergehende Unterbrechungen der Verwendung im öffentlichen Dienst ohne Einfluß. Ruhegehaltsfähig bleiben die bisherigen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, die Dienstzeit als ehrenamtlicher Bürgermeister wird der versorgungsberechtigten Dienstzeit zugerechnet.
Bürgermeister, die nach vorstehenden Ausführungen keine Versorgungsrechte erhalten, sind insoweit versicherungspflichtig in der Angestelltenversielierung und zum Landesstock für Arbeitseinsatz, als die Entschädigung monatlich 150 DM übersteigt (RdErl. d. fr. BuPrMdl. vom 31. 3. 1937, RMBliV. S. 526, und §19 der 2. Lolmabzugs- VO. vom 24. 4. 1942, RGBl. I S. 252). Versicherungspflicht ir. der Kranken- und Invalidenversicherung besteht nicht.
Innenministerium.
Plakate und Flugblätter Die Teste von Plakaten und Flugblättern müssen mindestens 2 Werktage vor der Veröffentlichung bei der Militän-egierung vorliegen. Falls innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen gemacht werden, bedeutet dies, daß die Militärregierung mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Diese Erleichterung gilt besonders für Wahlplakate und Wahlflugblätter. Der Druck anderer Toste bedarf weiterhin der vorherigen Genehmigung der Militärregierung.
Die Verteilung von gedruckten und nach den vorgenannten Bestimmungen n : eht beanstandeten Flugblättern auf den Straßen ist gestattet. L a n d r a t s a m t.
Maul- und Klauenseuche Nach dem Verbot der Abhaltung von Nutzviehmärkten ist festgestelit worden, daß auswärtige Viehhändler vermehrt die landwirtschaftlichen Gehöfte aufsuchen. Die Gefahr der Ein- und Verschleppung der Maul- und K'auense’.mhe durch solche Händler ist groß. Die Tierbesitzer werden daher erneut und dringend ermahnt, ihre Gehöfte unter keinen Umständen durch solche Viehaufkäufer betreten zu lassen. Calw, den 25. November 1918
Landratsamt.
Waschmittel Versorgung Für die Monate Oktober-November 1948 erhalten alle Personen
2 Stück Schwimmseife und 2 NormalpaketeWaschpulver auf den Abschnitt I und II/Novembcr Kinder bis zu 3 Jahren erhalten zusätzlich: 2 Stück Feinse.f 0 und 2 Normalrakete Waschpulver auf den Abschnitt III und IV/November.
Die Ausgabe in den Einze!hrndr's"r3chäf- ten erfolgt nach Aufruf durch die Bürgermeisterämter.
Kreis wirtschaftsamt.
KnoehensamTn' ,, aktion — Seifenprämie Seit einigen Monaten ko^mt die volle RohstoffausbeWe aus den Sainnmlknochen der deutsehen'Wirts' ,, ’aft zugute. Es bestellt daher nunmehr die M'ig'Phkeit, zur Hebung der Sammeltätigkeit die Seifenprämie zu verbessern.
Ab sofort wird statt für 5 kg schon für 3 kg Sanimelknochen mit Hilfe der entsprechenden Menge Prämienmarken 1 Stück Kernseife abgegeben. Das Friscligewicht der Kernseife wird von 60 auf 66 g erhöht und der Fettsäuregchalt verbessert Die Seifenprämie in Form von HF-Seife (1 kg Knochen = 1 Stück HF-Seife) bleibt wie bisher bestehen
Calw, den 22. November 1918.
Kreis wirtschaftsamt Calw.
Stenerternrnc im Monat Dezember 1913 Bis zum 10. Dezember 1948 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: Einkommensteuer: Abschlagszahlung in
Höhe von einem Drittel der Vorauszahlung, die sich für den Zeitraum vom Stichtag der Währungsreform bis zum 30. September errechnet.
Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat November unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung. Gewerbesteuer: Vorauszahlung in der durch besondere Mitteilung bekanntgegebenen Höhe. Ist eine besondere Mitteilung nicht ergangen, so beträgt die Vorauszahlung ein Zwölftel der zuletzt in Reichsmark festgesetzten Jahressteuerschuld.
Beförderungssteuer: Für den Monat November 1948.
Lohnsteuer: Spätestens am 5. Tag nach Ablauf des Lohnzalilungszeitrauins ist die einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitgeber an die Finanzkasse abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung für den Monat November ist bis zum 5. Dezember beim Finanzamt einzureichen.
Bei verspäteter Entrichtung sind 5 % Säumniszuschlag verwirkt.
Es wird wiederholt gebeten, bei allen Einzahlungen und Überweisungen die Steuernummer, die Steueravt und den Zeitabschnitt, für den die Zahlung erfolgt, anzugeben.
Treibstoffbewirtschaftung Die Anträge auf Treibstoff Zuteilung für das 1. Vierteljahr 1919 sind bis spätestens 10. Dezember 1948 beim Kreiswirt- schaftsamt, Treibstoffaus'gabestelle ; . Calw, Schloßberg 3, einzureichen Später eingehende Anträge können nPlit mehr berücksichtigt werden, da die Treibstoffzuteilung nur einmal im Vierteljahr er’olgt.
Antragsformulare sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich.
Aufruf von Tabak waren Zur Tabakw"renbe]ieferung durch die Vcrknnfsgesehäfte werden hiermit freige- goben:
a) von der M-^aucherkarte für Novem- Nr. 31 und 32
b) von der F-Raucherkarte für November XI.
Die Mengen, die auf die einzelnen Abschnitte abgegeben worden dürfen, sind dieselben wie bei den früheren Aufrufen und zwar 20 Zigaretten oder auf 2 Abschnitte 1 Pkt. mit 40 g Fein- oder Krü”schnitt- tabek. Zigarren, Zigarillos und Kautabak sind ohne A'-sMinitte abzureben.
Gieicbzeit'" wird bemerkt, daß der Abschnitt Nr. 33 der M-Rau n herkarte voraussichtlich für den Au 'ruf von Rnsierseife ben' tigt wird und daher gut aufzubewah- ren ist.
Die Tabakwarenverk r 'u'sges'’häfte werden ausdrücklich darauf hingewieson, daß Zigaretten und Tabak m.W. vom 8. 11. 1918 an nur gegen Rauch erkarten- Abschnitte abgegeben werden dürfen.
Die Freigabe für den Monat Dezember wird gemäß Weisung des Landeswirtschaf tcamts nur auf Grund der von den Ein- zolhnndelsges''häften über den Großhändler bis 30. November einzureichenden Markenabrechnungen zugeteilt, sodaß der Einzelhändler nur gemäß seuier rechtzeitigen und vorschriftsmäßigen Abrechnung wieder Ware erhält.
Kreiswirtschaftsamt.
Priori tütstabakwaren auch für den Monat Oktober 1948 Da die Preisermäßigung für die allgemeinen Tabakwaren erst am 8. November 1948 in Kraft getreten ist, werden die Prioritätstabakwaren auch noch für den Monat Oktober zugeteilt. Die Prioritätsfirmen werden daher ersucht, unter genauer Beachtung der Vorschriften, die Meldungen
Sammeiakü&n:
In Wald und Feld liegt noch viel Geld!
Sammelt: Brombeer - Ranken (solange noch die Bl&tler grün sind), Wacholderbeeren, Schlehen! Kreiswirtschaftsamt
für den Monat Oktober sofort, spätestens bis 8. Dezember 1948 über das Arbeitsamt beim Kreiswirtschaftsamt einzureichen.
Kreiswirtschaftsamt.
Arbeitsschuhe für Industriebetriebe
Die Industriebetriebe des Kreises Calw werden aufgefordert, den dringendsten Bedarf an Arbeitsschuhen für Männer- und Frauen sofort der Nebenstelle Calw der Industrie- und Handelskammer Rottweil aufzugeben.
Kreis wirtschaftsamt.
Ivulturwerk Calw
Montag, 6. Dez., 20 Uhr,. Kaffeehaus, Arbeitsgemeinschaft: „Geschichte de3 deutschen Dramas und Theaters“ Leiter Studienrat Kapp, Oberschule Calw. Thema: Das deutsche Drama des Mittelalters (Fastnachtsspiele, Schuldrama) — Einführung zu Lessings Lustspiel „Minna von Barnhehn“, das voraussichtlich im Januar durch das Städtetheater Tübingen- Reutlingen zur Aufführung gelangt Dienstag, 7. Dez., 20 Uhr. Bachsaal Evang Vereinshaus „Albrecht Goes liest aus eigenen Werken“
Dienstag, 7. Dez., 20 Uhr Oberschale, Beginn des französischen Sprachkurses funentgeltlich), für Fortgeschrittene, Lektorin Hugette Morin, Paris Teilnahme auch weiterer bisher nicht angcmeldeter Interessenten möglich und erwünscht. Anmeldungen zu einem Anfänger- und Konversationskurs 'unentgeltlich) an das Kulturwerk oder au die Buchhandlungen Häuß- ler und Kirchherr erbeten.
Freitag, 10. Dez., 20 Uhr, Lichtbildervortrag Ernst Rheinwald „Ein Spaziergang durch das alte Calw.“
Laienspielbühne Calw.
Sonntag, 5 u. Montag, 6. Dez., jeweils 16.30 Uhr, Str'Xhalle Calw: Märchenspiel: „Bärbels Traumreise“.
Mittwoch, 8. Dez., Kaffeehaus, öffentliche Gründungsversammiung.
Evangelische Gottesdienste in Calw Sonntag, 5. Dezember 1948, 2. Advent:
8.30 L T hr: Christenlehre (Töchter)
9.00 Uhr tind 10.00 Uhr: Hauptgottesdienst im Vereinshaus (Geprägs)
10.00 Uhr: Krankenhausgottesdienst (Wey- inann)
11.00 Uhr: Kindergottesdienst 20.00 Uhr: Das Gleichnis von den 10 Jungfrauen (bibl. Spiel) Vereinshaus. Mittwoch, 8. Dezember:
809Uhr: Schülergottesdienst 8.30Uhr: Betstunde.
Donnerstag. 9. Dezember:
20.00 Uhr: Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg am 2. Advent, 5. Dezember 1918
8.30 Uhr Kreiskrankenh&us (Jäger)
9.30 Uhr Ilauptgottesdienst (Seifert)
10.00 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Jäger)
10.30 Uhr Jugendgottesdienst
13.30 Uhr Christenlehre für die Töchter
Mittwoch, 8. Dezember 1948 8.00 Uhr Frühandacht
Donnerstag, 9. Dezember 1948 20.00 Uhr Bibelstunde 21.00 Uhr Vorbereitung