gesetzes versorgungsrerhte nach Ahsehn. \ iil dea Deutschen Beanuci;,,frselzuS ein­geräumt woulen, soweit sie vor ihrer ehrenamtlichen Bestellung im öffentlichen Dienst versorgungsbereehtigt angestellt waren, dabei sind vorübergehende Unter­brechungen der Verwendung im öffent­lichen Dienst ohne Einfluß. Ruhegehalts­fähig bleiben die bisherigen ruhegehalts­fähigen Dienstbezüge, die Dienstzeit als ehrenamtlicher Bürgermeister wird der versorgungsberechtigten Dienstzeit zuge­rechnet.

Bürgermeister, die nach vorstehenden Ausführungen keine Versorgungsrechte er­halten, sind insoweit versicherungspflichtig in der Angestelltenversielierung und zum Landesstock für Arbeitseinsatz, als die Entschädigung monatlich 150 DM übersteigt (RdErl. d. fr. BuPrMdl. vom 31. 3. 1937, RMBliV. S. 526, und §19 der 2. Lolmabzugs- VO. vom 24. 4. 1942, RGBl. I S. 252). Ver­sicherungspflicht ir. der Kranken- und Inva­lidenversicherung besteht nicht.

Innenministerium.

Plakate und Flugblätter Die Teste von Plakaten und Flugblättern müssen mindestens 2 Werktage vor der Veröffentlichung bei der Militän-egierung vorliegen. Falls innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen gemacht werden, be­deutet dies, daß die Militärregierung mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Diese Erleichterung gilt besonders für Wahlplakate und Wahlflugblätter. Der Druck anderer Toste bedarf weiterhin der vorherigen Genehmigung der Militärregie­rung.

Die Verteilung von gedruckten und nach den vorgenannten Bestimmungen n : eht be­anstandeten Flugblättern auf den Straßen ist gestattet. L a n d r a t s a m t.

Maul- und Klauenseuche Nach dem Verbot der Abhaltung von Nutzviehmärkten ist festgestelit worden, daß auswärtige Viehhändler vermehrt die landwirtschaftlichen Gehöfte aufsuchen. Die Gefahr der Ein- und Verschleppung der Maul- und K'auense.mhe durch solche Händler ist groß. Die Tierbesitzer werden daher erneut und dringend ermahnt, ihre Gehöfte unter keinen Umständen durch solche Viehaufkäufer betreten zu lassen. Calw, den 25. November 1918

Landratsamt.

Waschmittel Versorgung Für die Monate Oktober-November 1948 erhalten alle Personen

2 Stück Schwimmseife und 2 NormalpaketeWaschpulver auf den Abschnitt I und II/Novembcr Kinder bis zu 3 Jahren erhalten zusätzlich: 2 Stück Feinse.f 0 und 2 Normalrakete Waschpulver auf den Abschnitt III und IV/November.

Die Ausgabe in den Einze!hrndr's"r3chäf- ten erfolgt nach Aufruf durch die Bürger­meisterämter.

Kreis wirtschaftsamt.

KnoehensamTn' ,, aktion Seifenprämie Seit einigen Monaten ko^mt die volle RohstoffausbeWe aus den Sainnmlknochen der deutsehen'Wirts' ,,aft zugute. Es bestellt daher nunmehr die M'ig'Phkeit, zur Hebung der Sammeltätigkeit die Seifenprämie zu verbessern.

Ab sofort wird statt für 5 kg schon für 3 kg Sanimelknochen mit Hilfe der entspre­chenden Menge Prämienmarken 1 Stück Kernseife abgegeben. Das Friscligewicht der Kernseife wird von 60 auf 66 g erhöht und der Fettsäuregchalt verbessert Die Seifenprämie in Form von HF-Seife (1 kg Knochen = 1 Stück HF-Seife) bleibt wie bisher bestehen

Calw, den 22. November 1918.

Kreis wirtschaftsamt Calw.

Stenerternrnc im Monat Dezember 1913 Bis zum 10. Dezember 1948 werden fol­gende Steuern zur Zahlung fällig: Einkommensteuer: Abschlagszahlung in

Höhe von einem Drittel der Vorauszah­lung, die sich für den Zeitraum vom Stichtag der Währungsreform bis zum 30. September errechnet.

Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Mo­nat November unter Abgabe der ent­sprechenden Voranmeldung. Gewerbesteuer: Vorauszahlung in der durch besondere Mitteilung bekanntgegebenen Höhe. Ist eine besondere Mitteilung nicht ergangen, so beträgt die Voraus­zahlung ein Zwölftel der zuletzt in Reichsmark festgesetzten Jahressteuer­schuld.

Beförderungssteuer: Für den Monat Novem­ber 1948.

Lohnsteuer: Spätestens am 5. Tag nach Ab­lauf des Lohnzalilungszeitrauins ist die einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeit­geber an die Finanzkasse abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung für den Mo­nat November ist bis zum 5. Dezember beim Finanzamt einzureichen.

Bei verspäteter Entrichtung sind 5 % Säumniszuschlag verwirkt.

Es wird wiederholt gebeten, bei allen Ein­zahlungen und Überweisungen die Steuer­nummer, die Steueravt und den Zeit­abschnitt, für den die Zahlung erfolgt, an­zugeben.

Treibstoffbewirtschaftung Die Anträge auf Treibstoff Zuteilung für das 1. Vierteljahr 1919 sind bis spätestens 10. Dezember 1948 beim Kreiswirt- schaftsamt, Treibstoffaus'gabestelle ; . Calw, Schloßberg 3, einzureichen Später ein­gehende Anträge können nPlit mehr be­rücksichtigt werden, da die Treibstoff­zuteilung nur einmal im Vierteljahr erolgt.

Antragsformulare sind bei den Bürger­meisterämtern erhältlich.

Aufruf von Tabak waren Zur Tabakw"renbe]ieferung durch die Vcrknnfsgesehäfte werden hiermit freige- goben:

a) von der M-^aucherkarte für Novem- Nr. 31 und 32

b) von der F-Raucherkarte für Novem­ber XI.

Die Mengen, die auf die einzelnen Ab­schnitte abgegeben worden dürfen, sind die­selben wie bei den früheren Aufrufen und zwar 20 Zigaretten oder auf 2 Abschnitte 1 Pkt. mit 40 g Fein- oder Krüschnitt- tabek. Zigarren, Zigarillos und Kautabak sind ohne A'-sMinitte abzureben.

Gieicbzeit'" wird bemerkt, daß der Ab­schnitt Nr. 33 der M-Rau n herkarte voraus­sichtlich für den Au 'ruf von Rnsierseife ben' tigt wird und daher gut aufzubewah- ren ist.

Die Tabakwarenverk r 'u'sges'häfte wer­den ausdrücklich darauf hingewieson, daß Zigaretten und Tabak m.W. vom 8. 11. 1918 an nur gegen Rauch erkarten- Abschnitte abgegeben werden dürfen.

Die Freigabe für den Monat Dezember wird gemäß Weisung des Landeswirt­schaf tcamts nur auf Grund der von den Ein- zolhnndelsges''häften über den Großhändler bis 30. November einzureichenden Marken­abrechnungen zugeteilt, sodaß der Einzel­händler nur gemäß seuier rechtzeitigen und vorschriftsmäßigen Abrechnung wieder Ware erhält.

Kreiswirtschaftsamt.

Priori tütstabakwaren auch für den Monat Oktober 1948 Da die Preisermäßigung für die allge­meinen Tabakwaren erst am 8. November 1948 in Kraft getreten ist, werden die Prio­ritätstabakwaren auch noch für den Monat Oktober zugeteilt. Die Prioritätsfirmen werden daher ersucht, unter genauer Be­achtung der Vorschriften, die Meldungen

Sammeiakü&n:

In Wald und Feld liegt noch viel Geld!

Sammelt: Brombeer - Ranken (solange noch die Bl&tler grün sind), Wacholderbeeren, Schlehen! Kreiswirtschaftsamt

für den Monat Oktober sofort, spätestens bis 8. Dezember 1948 über das Arbeitsamt beim Kreiswirtschaftsamt einzureichen.

Kreiswirtschaftsamt.

Arbeitsschuhe für Industriebetriebe

Die Industriebetriebe des Kreises Calw werden aufgefordert, den dringendsten Be­darf an Arbeitsschuhen für Männer- und Frauen sofort der Nebenstelle Calw der Industrie- und Handelskammer Rottweil aufzugeben.

Kreis wirtschaftsamt.

Ivulturwerk Calw

Montag, 6. Dez., 20 Uhr,. Kaffeehaus, Ar­beitsgemeinschaft:Geschichte de3 deut­schen Dramas und Theaters Leiter Stu­dienrat Kapp, Oberschule Calw. Thema: Das deutsche Drama des Mittelalters (Fastnachtsspiele, Schuldrama) Ein­führung zu Lessings LustspielMinna von Barnhehn, das voraussichtlich im Januar durch das Städtetheater Tübingen- Reutlingen zur Aufführung gelangt Dienstag, 7. Dez., 20 Uhr. Bachsaal Evang VereinshausAlbrecht Goes liest aus eigenen Werken

Dienstag, 7. Dez., 20 Uhr Oberschale, Be­ginn des französischen Sprachkurses fun­entgeltlich), für Fortgeschrittene, Lekto­rin Hugette Morin, Paris Teilnahme auch weiterer bisher nicht angcmeldeter Inter­essenten möglich und erwünscht. Anmel­dungen zu einem Anfänger- und Konver­sationskurs 'unentgeltlich) an das Kultur­werk oder au die Buchhandlungen Häuß- ler und Kirchherr erbeten.

Freitag, 10. Dez., 20 Uhr, Lichtbildervortrag Ernst RheinwaldEin Spaziergang durch das alte Calw.

Laienspielbühne Calw.

Sonntag, 5 u. Montag, 6. Dez., jeweils 16.30 Uhr, Str'Xhalle Calw: Märchenspiel: Bärbels Traumreise.

Mittwoch, 8. Dez., Kaffeehaus, öffentliche Gründungsversammiung.

Evangelische Gottesdienste in Calw Sonntag, 5. Dezember 1948, 2. Advent:

8.30 L T hr: Christenlehre (Töchter)

9.00 Uhr tind 10.00 Uhr: Hauptgottesdienst im Vereinshaus (Geprägs)

10.00 Uhr: Krankenhausgottesdienst (Wey- inann)

11.00 Uhr: Kindergottesdienst 20.00 Uhr: Das Gleichnis von den 10 Jung­frauen (bibl. Spiel) Vereinshaus. Mittwoch, 8. Dezember:

809Uhr: Schülergottesdienst 8.30Uhr: Betstunde.

Donnerstag. 9. Dezember:

20.00 Uhr: Bibelstunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg am 2. Advent, 5. Dezember 1918

8.30 Uhr Kreiskrankenh&us (Jäger)

9.30 Uhr Ilauptgottesdienst (Seifert)

10.00 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Jäger)

10.30 Uhr Jugendgottesdienst

13.30 Uhr Christenlehre für die Töchter

Mittwoch, 8. Dezember 1948 8.00 Uhr Frühandacht

Donnerstag, 9. Dezember 1948 20.00 Uhr Bibelstunde 21.00 Uhr Vorbereitung