Erläuterung: vrurde unverändert ab, jeder Bewerber eine Stimme.

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Der Stimmzettel! Erläuterung: Der Wähler hat dem ;egeben. Es erhält Bewerber Lang 2 Stimmen gegeben und außerdem den Bewerber Eauderer vom Wahlvorschlag 1 übernommen. Dafür hat er die Bewerber Kunz, M lier, Fischer, Küh­ler gestrichen (Beispiel für Kumulieren und - . - A- l - toar g| Panaschieren). Hätte der Wühler die Strei-

t- i.iiTii i A ll m- g riiung unterlassen, so wären zuerst die

Link Wilhelm Kaufmann, .Pchrezbacli | 3timn:en für Lang und Bauderer gezählt

worden und die übrigen Bewerber

Wahlvorschlag Nr. 2 Kennwort: SPD

W im mer Egon,

nach Erreichung der Höchststimmenzahl

Erläuterung: Der Wühler hat dem Bewerber Link 3 Stimmen gegeben und da­für die anderen gestrichen (Beispiel fiir Kumulieren). Hätte der Wühler die Sreichung der anderen Bewerber unteras sen, so wären diese, nachdem aus dem Wil­len des Wählers einwandfrei eine Stimmen- häufung auf den Bewerber Link hervorgeht, bei der Stimmenzählung sowieso gestrichen worden.

Wahlvorschlag Nr 3 Kennwort: DVP

()Ottmar Beul. r."'w nt . »VMum - ( ) Mast Heinrich, Prokurist, S.' ivzhac'i

t ) Feey Karl, B ü 'c ycrin e ictcr r r '

( ) Beck Fritz, Kohlenhändler, Rotenbach

( ) Bürkle Anten, Bürgermeister, Aliberg,

( ) .

Erläuterung: Der Wähler hat den Bewerber Bürkle vom Walilvorsclilag Nr. 2 übernommen und dafür die Bewerber Ott­mar und Frey gestrichen (Beispiel für pa- nasohieren). Hätte der Wähler eine Streichung der Bewerber Ottmar und Frey unterlassen, so wären die gedruckten Na­men in der Reihenfolge von hinten Beck und Frey his zur zulässigen Stimmenzahl von 3 gestrichen worden.

Wahlvorschlag 4 Kennwort: KPD

() Kure He r mann , -

( 2) Lang Karl, Arbeiter. Uolei (j ) Cr - ", McDv.ni'K ' jri AUW . ' ~

-) L r. U. - r Jos ef,- Poa t s r haffne r, Schr ea- L-»eh

jL_ ) E l i b l ar Uorinaw »r Suhncidormoiotor , m l Uar g

( ) Bauderer Friedrich, Geschäftsführer,

Allberg

( ) .

von 3 sowieso gestrichen worden.

bb) Mchrheitswnhl (in Bad T.ieben- zell, AUburg, Wildberg, Nagold, Neuen­bürg, Herrenalb).

Ini Wahlbezirk 3 Rommelsbach, be­stehend aus den Gemeinden Rommels­bach, Andersbach, Bierenberg unj Zwe- renbach. ist nur 1 Walilvorsclilag ein- ge^angen. Die Wahl erfolgt deshalb, wie in allen Wahlbezirken mit einem emziuen Wahl Vorschlag, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl Der Wähler ist en den vorliegenden Wolil- vorsciilag nicht gebunden Bei Niclit- benutzung des nichtamtlHi hergestell- ton re'hcn Stimmzettels fiir den einzi­gen Wahlvorss'dilag s ; nd eigene Stimm­zettel aus gelbem oder gelblichem Pa- p ; er zu verwenden. Andere sind ungül­tig. Kumu 1!n ren (Stimmcn^"^^ gibt es bei der Molirbeitswahl nicht.

Wahlbezirk 3 Rommelsbach . (3 Sitze)

Stimmzettel

für die Kreistagswalil am 5. 12. 1948

Kennwort: Gemeindewahl Vorschlag Kessler Gottlieb, Geschäftsführer, Rommels baeh

Meurer Gustav, Bürgermstr., Rommelsbach Groll Fridolin. Bürgermeister, Andersbach Ast Wilhelm. Goldschmied, Bierenberg Müller Ileinr., Bürgermeister, Zwerenbaeh

Erläuterung: Der Wähler hat den vorliegenden, nichtamtlichen Stimmzettel des einzigen Wahlvorschlags unverändert abgegeben. Damit gelten die im Wahlbezirk möglichen 3 Stimmen für die ersten drei Bewerber Kessler, Meurer und Groll.

Gemeindebürger auf das Recht, die Organe seiner Gemeinde und seines Kreises selbst wählen zu können, nicht verzichten.

Außer diesen absichtlich ungültig ge­machten Stimmzetteln gibt es rund 1000 Fälle, in denen ein Wähler mehrere, nicht gleichlautende Stimmzettel in einen lm- schlag gesteckt hat Zur Gültigkeit darf in einen Umschlag nur ein oder mehrere gleichlautende Stimmzettel gesteckt wer­den. Ungültigkeit liegt vor, wenn mehrere ungleiche Stimmzettel abgegeben werden, auch wenn die darauf abgegebenen Stim­men die Sitzzahl nicht übersteigen. Sobald ein Stimmzettel ungültig ist, gibt es darauf keine einzige gültige Stimme. Eine gültige Möglichkeit bei der Abgabe mehrerer un­gleicher Stimmzettel gibt es nur wenn die Nummern und die Kennworte der Wahl­vorschläge auf allen Stimmzetteln gestri­chen sind (Stimmzettel ohne Kennwort) oder dieser Kopf nur auf einem Stimmzet­tel stehen gelassen wurde. Auf diesen meh­reren Stimmzetteln dürfen dann höchstens soviele Stimmen enthalten sein als Sitze zu vergehen sind Da die Fehlerquelle der mehreren ungleichen Stimmzettel in einem Wahlumschlag weitaus die größte ist. wird empfohlen, nur einen Stimmzettel in einen Wahlumschlag zu stecken und zu­treffendenfalls nur auf diesem einen Stimm­zettel die Kunn des Panaschierens und Kumulierens auszuüben.

Ferner gab e® noch rund 50 ungültige Stimmzettel, weil auf ihnen sämtliche Ge­

wählten nicht unzweifelhaft zu erkennen waren

3. Die ungültigen Stimmen entstanden hauptsächlich dadurch, daß bei der Mehr­heitswahl (in Gemeinden mit einem oder keinem Wahlvorschlag) Persoaen auf die Stimmzettel geschrieben wurden, die nicht unzweifelhaft zu erkennen waren. Es war für einen Abstimmungsvorstand unmöglich, z B. für einen Karl Müller eine Stimme zu buchen, wenn es mehrere Karl Müller in der Gemeinde gibt und jede weitere Be­zeichnung auf dem Stimmzettel fehlte. Die Namen von nicht wählbaten Personen sind gültige Stimmen, solche Personen werden zutreffendenfalls bei der Sitzverteilung übergangen. Bei der Verhältniswahl (in Gemeinden mit zwei und mehr Wahlvor- sohlägen) entstand ein Teil ungültiger Stimmen dadurch, daß Personen auf die Stimmzettel gesetzt wurden, die gar nicht auf den anderen Wahlvorschlägen enthalten waren.

Wenn ein Stimmzettel mehr Namen ent­hält als Sitze zu besetzen sind, so gelten die Mehrstimmen nicht als ungültig, son­dern werden hei der Auszählung nicht be­rücksichtigt und gestrichen. Wenn ein Wähler weniger Stimmen ab'Mht als Sitz.e zu besetzen sind, so gibt es ebenfalls keine 1 ungültigen Stimmen, sondern nur Fehl­stimmen

Ein Stimmzettel, auf dem sich ein oder mehrere ungültige Stimmen befinden, ist "ültig, sofern w^ni^stens eine gültige Stimme darauf enthalten ist.

Wahlbezirk 3 Rc mmelabach (3 Sitze)

Stimmzettel

für die Kreistagswahl am 5. 12. 1948 Kennwort: Gemeinde wähl Vorschlag

Kessler Gottlieb, Geschäftsführer, Rommels­bach

M , eur er Gustav, R v*Bg¥rmgiii 1 '"r. Rommels-

L..V

tmi'ii

Groll. Fridolin, Bürgermeister, Andersbach Ar*t Wtthe-Vfla, Go ld s chmied , B+erenberg M-Hlsr B&r gaj sa ci sta r, Z w a r sa b a i is

liarl Bauer, Fubrilcunt, Rommelsbach

Erläuterung: Der Wähler hat auf dem vorliegenden nichtamtlichen Stimm­zettel die Bewerber Meurer, Ast und Müller gestrichen und den im Wahlbezirk wähl­baren Karl Bauer auf den Stimmzettel ge­setzt. Hätte der Wähler von sich aus keine Streichung der Bewerber Meurer, Ast und Miilier vorgenommen, so wären von Amts wegen die gedruckten Namen der Bewerber in der Reihenfolge von hinten gestrichen worden, so d"ß dann die 3 Stimmen Keßler, Meurer und Bauer erhalten hätten.

b) Bürgermeisterwähl.

Bei der Bürgermeisterwahl wird mit nichtamtlich hergestellten weißen Stimm­zetteln abgestimmt. Der Wähler kann auch eigene SPmmzettel aus weißem Papier mit- bringen Bei Stimmenabgabe darf nur 1 Be­werber auf einem Stimmzettel stehen.

Stimmzettel

für die Bürgermeisterwahl Eugen Richtig, Bauer, Hauptstr. 36

Der Wühler hat den neutralen, nichtamt­lich hergestellten Stimmzettel benützt und darauf den wählbaren Eugen Richtig, Bauer, Hauptstr. 36 gesetzt.

Stadt Rottenberg Stimmzettel

für die Bürgermeisterwahl am 5. 12. 1918

Fürhtig Karl , B iip' i ora a o b vt o p ; - o e-' Fle+#+g Ew-i-L Kaufwniio. Miimlinui Wichtig Gottlieb, Behördenangesteiüer, Rottenberg.

Der Wähler bat den von der Gemeinde hergestellten. nichtamtlichen Einheitsstimm- 7-ettel benützt und sich für den Bewerber Wichtig entschieden. Der Wähler ist an die auf dem Einheitsstimmzettel enthaltenen Namen nicht gebunden. Er kann andere wählbare Personen daraufsetzen oder einem Bewerber auf einem eigenen Stimmzettel aus weißem oder weißlichem Papier seine Stimme geben.

Neuwahlen.

a) Kreistagswahl.

Wenn in 1 Wahlbezirk (nicht in einer einze'nen Gemeinde) weniger als 25 v H. der Wahlberechtigten abgestimmt haben, so ist eine Neuwahl vorzunehmen.

b) Bürgermeisterwahl.

Wenn weniger als 25 v. H. der Wahl­berechtigten einer Gemeinde abgestimmt haben, so muß eine Neuwahl vorgenom­men werden.

Bürgermeisternaehwahlen.

Als Bürgermeister gewählt gilt, wer mehr al9 die Hälfte der gültig abgegebenen Stim­men erhalten bat. Hat kein Bewerber diese Stimmenzahl erhalten, so findet am Sonn­tag, den 19. 12. 48. eine zweite Wahl statt, bei der die einfache SDmmenmehrheit ent­scheidet. Ergibt diese Wahl Stimmengleich­heit, so entscheidet das Los.

Landratsamt.

Herausgeber: L.andra , «*m» v'atw Verwaltung ü. Anzeigen- aonähme: Lan-lratsamt <*alw. Ah* Bekanntmachungen. Druck: A. Uelacklägeracke Buchdruckerei in Calw.