Amtsblatt für den Kreis Calw
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Calw
Freitag, 3. Dezember 1948
Nr. 48
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Kreistags- und Bürgermeisterwahlen
Einführung in den Wahlvorgan.
Am Sonntag, den 5. 12. 1948, finden in einem. Wahlgang die Kreistags- und Bürgemeisterwahlen statt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen für jede der Wahlen besondere Stimmzettel (in verschiedener Farbe), besondere Wahlumschläge und gesonderte Wahlurnen benützt werden.
Die Bürgermeisterwahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Der Kreistag wird bei Vorliegen von mehreren Wahlvorschlägen (in den Wahlbezirken 1 Calw, 4 Stammheim, 7 Altensteig, 8 Wildbad, 10 Birkenfeld) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, In den Wahlbezirken mit nur 1 Wahlvorschlag <2 Bad Liebenzell, 3 Altburg, 5 Wildberg, 6 Nagold, 9 Neuenbürg, 11 I-Ierrenalb) findet die Kreistagswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.
Bei den Gemeinderatswahlen am 14. 11. 48 hat sich gezeigt, daß der größte Teil der Wähler sehr gut mit der Wahltechnik vertraut ist. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel hat sich gegenüber der Gemeinderatswahl 1915 um über die Hälfte vermindert. In den nachstehenden Ausführungen wird versucht, für die beiden Wahlen noch letzte Hinweise zu geben.
Wann wird gewählt?
Die Abstimmungszeit für Sonntag, den 5. 12. 1948, ist auf 8—17 Uhr festgesetzt. Verschiedene Gemeinden unter 1000 Einwohner haben von der Abkürzung der Ab- stiinmungszeit Gebrauch gemacht.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jeder Gemeindebürger, der in der Wählerliste der Gcmoinderats- wahl vom 14. 11. 1918 eingetragen ist. Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung für den 5. 12. 1948 müssen am 14. 11. 1948 vor- liegcn.
cc) Der Stimmzettel darf bei der Abgabe höchstens soviel Stimmen enthalten als Mitglieder des Kreistags im zuständigen Wahlbezirk zu wählen sind (in 10 Wahlbezirken 3 Sitze und im Wahlbezirk 6 Nagold 4 Sitze).
b) Wählbar als Bürgermeister ist jeder deutsche Staatsangehörige, der am 1. 1. 1948 das 25. Lebensjahr vollendet hat und dem die Wählbarkeit am 5. 12. 1948 nicht aberkannt ist.
Wie wird gewählt?
Der Wähler läßt sich bei Betreten des Wahlraums unter Vorzeigen seiner Wählerkarte je einen amtlichen Wahlumschlag für die Kreistagswahl und die Bürgermeisterwahl geben. Den ins Haus zugestellten Stimmzettel bringt der Wähler mit. Außerdem liegen amtlich hnrgestellte Stimmzettel der Verhältniswahl für den Kreistag im Wahllokal vor. Stimmzettel der Mehrheitswahl für den Kreistag und Bürgermeister können nur vor dem Wahllokal bereit liegen. Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle, macht seinen Stimmzettel fertig, sofern er dies nicht schon zu Hause gemacht hat. Er steckt den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag, der nicht zugeklobt oder mit Kennzeichen versehen werden darf. Der gelbe Stimmzettel kommt in den Wahlumschlag ..Kreistagswahl“, der weiße Stimmzettel in den Wahlumschlag „Bürgermeisterwahl“ Mit den Umschlägen begibt sich der Wähler an den Tisch des Abstimmungsvorstandes, läßt seine Abstimmung in der Wählerliste vermerken und steckt ( den mit schwarzem Aufdruck versehenen Wahlumschlag für die Kreistagswahl per- ( sönlich in die für die Kreistagswahl vorgesehene Urne. Den mit rotem Aufdruck ( versehenen Wahlumschlag für die Bürger- ( meisterwahl steckt er persönlich in die für (
die Bürgermeisterwahl vorgesehene Wahlurne.
Wahlberechtigte, die des Schreibens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimmzettel eigenhändig auszufüllen oder ,in den Umschlag zu stecken und diesen in die Wahlurne zu werfen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Nach der Wahlhandlung verläßt der Wähler sofort den Wahlraum.
Beispiele der Stimmenabgabe a) K r e i s t a g s w a h 1 e n. aa) Verhältniswahl (in Calw, Stammheim, Altensteig, Wildbad, Birkenfeld).
Im Wahlbezirk 2 Altborg, dem die Gemeinden Altberg, Neuberg, Altdorf, Rotenbach und Schrezbach angehören, sind für die Kreistagswahl 4 Wahlvor- sehläge zugelassen worden. In diesem Wahlbezirk findet, wie in allen Wahlbezirken von 2 und mehreren Wahlvorschlägen die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt Iin Verhältnis der Einwohnerzahl des Wahlbezirks zur Einwohnerzahl des Kreises entfallen auf den Wahlbezirk 3 Sitze. Es sind dio amtlich hergestellten Stimmzettel aus gelbem Papier zu benützen, andere sind ungültig. (Nur einen Stimmzettel verwenden!)
Beispiele: Wahlbezirk 2 Altberg (3 Sitze)
Stimmzettel
für dio Kreistagswahl am 5. 12. 1948
Wahlvorschlag Nr. 1 Kennwort: CDU
) Ungerer Heinrich, Fabrikdirektor, Altberg
) Bauderer Friedrich. Geschäftsführer, Altberg ,
) Rohrer Karl, Arbeiter, Neuberg
)
Wie wird gewählt?
a) Sämtliche 34 Mitglieder des Kreistags werden auf 3 Jahre gewählt. Gewählt wird in 11 Wah’bezirken (10 Bezirke mit 3 Sitzen und 1 Bezirk (Nagold) mit 4 Sitzen).
b) In sämtlichen Gemeinden des Kreises und des Landes werden die Bürgermeister auf 6 Jahre gewählt.
Wer kann gewühlt werden? a) Wählbar in den Kreistag ist, wer im
Wahlbezirk die Wählbarkeit für den Ge-
nm'nderat besitzt.
aa) In der Verhältniswahl können nur die Wahlbewerber gewählt werden, die auf den amtlich hergestellten Stimmzetteln enthalten sind. Man kann, wenn man sich nicht für eine Liste oder einen unabgc-"ndcrtcn Stimmzettel entscheiden will, kumulieren (1 Bewerber bis zu 3 Stimmen geben) und panasehieren (Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen). Es sind dabei die amtlich hcrgestellten Stimmzettel aus gelbem Papier zu benützen, andere sind ungültig.
bb) Bei der Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl können die nichtamtlich hergestellten Stimmzettel für den einzigen Wahlvorschlag oder eigene Stimmzettel aus gelbem oder gelblichem Papier verwendet werden. Der Wähler ist an den vorliegenden Wahlvorschlag nicht gebunden und kann andere wählbare Personen der Gemeinde auf seinen Stimmzettel setzen.
Ungültige Stimmzettel
Von Reg.Insp. B o f i n g c
1. Trotz eingehender Aufklärung und Einführung in den Wahlvorgang, trotz Cürgerversammlungen in einigen Gemeinden, in denen die Bürgermeister auf die gesetzlichen Möglichkeiten der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen haben, gab es bei den Gemeinderatswahlen am 14. 11. 1948 wieder eine Anzahl ungültiger Stimmzettel und ungültiger Stimmen. Allerdings ist gegenüber den Wahlen von 1946 ein gewaltiger Rückgang zu verzeichnen. Den Wählern ist in der Zwischenzeit die Wahltechnik geläufiger geworden. Da die Kreistagswahl am 5 12. 1948 nach ähnlichen Grundsätzen wie die Gemeinderatswahlon durchgeführt wird, soll hier versucht werden, etwas Aufklärung zu schaffen, damit die ungültigen Wahlstimmen noch mehr abnehmen.
Im Kreis Calw gab es bei 103 Gemeinden — die in Klammer beigesetzten Zahlen sind die Zahlen von 1915 — 39 925 (15 253) Abstimmende, 1602 (3506) ungültige Stimmzettel und 778' f 17 782) ungültige Stimmen. Der sehr ins Auge fallende Rückgang der ungültigen Stimmen ist vor allem darauf zurückzuführen, daß viele Abstimmungsvorstände im Jahr 1946 aus den ungültigen Stimmzetteln jeweils ungültige Stimmen konstruierten; wo dieser Fehler 1948 wiederholt wurde, ist eine Berichtigung von amtswegen erfolgt.
2. Auf welche Weise kam es nun zu den
und ungültige Stimmen
r beim Landratsamt Calw
ungültigen Stimmzetteln? Die Statistik zeigt rund:
100 Fälle von beleidigenden Bemerkungen auf Wahlumschlägen oder Stimmzetteln, 100 leere Stimmzettel,
250 Stimmzettel, deren Inhalt ganz durchstrichen war,
100 leere Wahlumschläge.
Diese absichtlich herbeigeführten Ungültigkeiten sind nur so zu verstehen, daß Wähler ihrem Herzen durch Beleidigungen, Bibelsprüche oder sonstige unsachliche Bemerkungen Luft machten Mancher verschaffte sich Genugtuung, indem er durch einen ihm nicht genehmen Wahlvorschlag einen dicken Strich zog oder leere Stimmzettel oder leere Wahlumsehlägo abgab. Diesen Wählern kann gesagt werden, daß es mit dieser nichts geltenden Abstimmung auf keinen Fall besser wird. Wer an der Wahl so destruktiv teilnimmt, soll lieber zu Hause bleiben. Der Alpdruck des Schlagwortes ..Wahlrecht ist Wahlpflicht“ sollte keinen Wähler mehr an die Wahlurne zwingen; cs gibt keinen wohlorganisierten Abschleppdienst mehr zur Aufbringung auch des letzten Wählers. Damit soll nicht gesagt sein, daß ein Wahlberechtigter sich eines seiner wichtigsten Grundrechte ohne weiteres begibt. Seit der Rückgabe des Selbstverwaltungsrcchtcs an die Kommunen, veranlaßt durch den Reichsfreiherrn von Stein vor über 100 Jahren, sollte jeder