Die Richtigkeit bescheinigt:
Unterschrift des Anbauers Unterschrift des Vertragsabnehmers
Landwirischaftsministerium An die Zuckerfabrik
Dem Antragsteller können gegen Bezahlung lt. Anordnung kg Trocken
oder kg Naßschnitzel gelie
fert werden.
(Datum) (Unterschrift)
Nähmittel-Aufruf
gern. Anordnung d Wirtschaftsministeriums — Landeswirtsi.haftsamt — in Tübingen vom 19 November 1948.
Zur weiteren Versorgung der Bevölkerung mit Nähmitteln können ab sofort 20g Nähmittel auf Sondeiabschnitt 1 der Spinnstoffkarte und auf Sonderabschnitt V der Säuglingskarte bezogen werden. Die auf gerufenen Abschnitte behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit, brauchen also nicht sofort eingelöst zu werden.
Der Einzelhandel hat die eingenommenen Bozugsabschnitte zur Abrechnung mit dem Kreiswirtschaftsamt aufzubewahren.
Calw, 22. November 1948.
Kreiswirtschaftsamt Calw.
Arbeitsschuhe mit Lcdcrsohlcn Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß zum Bezug von Arbeitsschuhen mit Leder- oder Gummisohlen der Bezugschein sowie zusätzlich 2 Schuhpunkte notwendig sind Ohne die angeforderten zwei Schuhpunkte kann der Sclmheinzelluindler die Arbeitsschuhe dein Käufer nicht aushändigen.
Kreiswirtschaftsamt.
Ausweiskarten für Ausländer Nach einer Verordnung des Innenministeriums haben sich alle Ausländer und Staatenlose über 15 Jahre durch ein gültiges Ausweispapier auszuweisen Ausländer haben sich ihre Ausweispapiere bei ihrer zuständigen konsularischen Vertretung zu beschaffen. Ist ihnen dies infolge Fehlens einer konsularischen Vertretung nicht möglich. so erhalten sie. sofern sie nicht im Besitz eines sonstigen gülti"en Answeis- papiers (z. B. DP Ausweis) sind, auf Antrag vom Lendratsamt ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes eine Ausweis- karte für Ausländer. Ebenso erhalten Staatenlose d'pse Aueweiskarte. Fremden pässe und andere bisher von deutschen Behörden in Württemberg-Hohenzollern aus gestellten Ausweise sind ungültig gewor den und den Landratsämtern ziirlickzugebcn Die Ausweiskarten sind stets mitzufiih ren und Polizeibeamten sowie Behörden innerba'b ihres Zuständigkeitsbereichs auf Erfordern vorzuzeigen.
Bei Verlust einer Ausweiskarte ist sofort der ausstellenden Behörde und dem Bürgermeisteramt des Wohnsitzes oder gewöhn liehen Aufenthaltes Anzeige zu erstatten Ausweiskarten Verstorbener werden von den Bürgermeisterämtern bei den Angehö rigen eingezogen.
Wer eine Ausweiskarte nicht besitzt, nicht mit sich führt oder sie mißbraucht, wird bestraft.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Offieiel
Nr. 216/217 vom 9 und 12 November 1948 (Eingang beim Landratsamt am 15. November 1948).
Verordnungen.
Verfügungen und Anordnungen des Comman dement en Chef
Frangais en Allemagne Verordnung Nr. 186 vom 23. Oktober 1948 über Abänderung der Verordnung Nr 120 betreffend die Rückerstattung geraubter Vermögenswerte, abgeändert durch die Verordnung Nr. 158 vom 10. Juni 1948 S. 1771.
ßckauntuiach ung
Durch Beschluß des Landratsamts ist nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnalimebewilligung i S des ji 5 des Kinzelhandelschutzge&etzes entsprochen worden.
1. Berta Walz, Wwe., Bettenhaus in Pforzheim, Inh. Lise Debler Walz, zur Er- richtung einer Filialverkaufsstelle für Leibwäsche und Bettenausstnttungen in einem Ftagenraum des Gebäudes Kirch- weg 2 in Birkenfeld,
2. Elise Müller in Birkenfeld zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Parfümerien und ^eife in einem Vexkaufsraum des Hauses Dietlingeistraße 98 in Birkenfeld,
3. Kaufmann Walter Kern aus Wei ler. Kr. Pforzheim, zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Werkzeuge, Kisen und Metnllwaren in einem Ladenlokal des Hauses Hauptstraße 27 in Birkenfeld.
4. Pflastermeister Josef Stotz in Calw zur Krrichtiing einer Verkaufsstelle für Baustoffe in den Geschäftsräumen seines Pflastergeschäfts Marktplatz 30 in Calw und auf einem Lagerplatz am Walk- müb'enweg (ausgenommen ist der Verkauf an Wiederveräußerer und gewerbliche Verbraucher).
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtsehaftsniinistcrium — Landcs- cewerbeamt — in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet heim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, 15 November 1948.
Landratsamt.
Anordnung Nr. 103 des Commandant en Chef vom 30. Oktober 1948 betreffend die Ernennung des Direktors des Schiffalirts- amtes für den Mittelrhein. S. 1773. Anordnung Nr. 104 des Commandant en Chef vom 30. Oktober 1948 über die Ernennung des Direktors des Schiffahrtsamtes für den Mittelrhein S. 1773. Anordnung A 2 vom 28 Oktober 1948 über die Zuteilung und Verwendung der NE Meta'le und Eisen Legierungen. S. 1774 Verordnung Nr. 177, Berichtigung. S. 1777 Unsere Veröffentlichungen. S. 1777.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1778.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 579.
Nr. 218 vom 16. November 1948 (Eingang beim Landratsamt am 18. November 1948). Verordnungen.
Verfügungen und Anordnungen des Commandern ent en Chef Frangais en Allemagne Verordnung Nr. 195 vom 15. Oktober 1948 über Abänderung der Verordnung Nr. 177 vom 29. September 1948 über die Gerichte der Militärregierung. S. 1779. Anordnung I 4 vom 27 Oktober 1948 betreffend Abänderung der Anordnung I 3 über die Zuteilung von Leder und daraus hergestellten Erzeugnissen. S. 1780. Unsere Veröffentlichungen. S. 1781.
Unsere Verkaufsstellen. S. 1782 Amtliche Bekanntmachungen. S. 587.
Rotes Kreuz Württemberg-Ilohenzoliern Kreiskomitee Calw
Bericht über die Rot-Kreuz-Sammlung. Die Bürgermeisterämter werden dringend gebeten das Ergebnis der Sammlung alsbald an die Kreissteile Calw zu berichten, da das Präsidium in Tübingen um das Krcisresultat bis zum 30 11. jetzt nachgesucht hat.
Spenden-Karten-Verkauf. Erfreulicherweise wurden von einer Anzahl Geschäftsinhaber in Calw und von Bürgermeisterämtern weitere Spendenkarten angefordert. Die Abrechnung kann jeweils sofort odör am Monatsende erfolgen. Schlußabrechnung für alle Karten bis 31. 12. 1918. Die Bevölkerung des Kreises wird herzlich um Abnahme der Rot-Kreuz-Spenden-Karten ge
SaniMeta&tian:
In Wald und Feld liegt noch viel Geld! Sammelt: Brombeer- Banken, Wacholdei- beeren und Sdilehent
Kreiswirtsckaftsamt
beten. Der Erlös verbleibt ganz dem Kreiskomitee Calw!
Achtung! Heimkehrer (T. 1)! Entl.-Geld und -Schein fiir die ehern Zivilarbeiter ist von Tuttlingen eingetroffen und zwar für die Heimkehrer, die in der Zeit vom 29 10. bis 10. 11. 1948 ihren Schein hier bei der Geschäftsstelle abgegeben oder eingesandt haben. Wenn beidfs in den nächsten Tagen nicht abgeholt wird — wie es eine Anzahl selbst will — erfolgt Zusendung über die Bürgermeisterämter
Bitte um Geschirr und Besteck! Die ständig eintreffenden Flüchtlinge aus Dänemark haben meistens keine Teller, Tassen, Bestecks. Aber auch sonst fehlt es an Klei- dungsstü r ’ken, Bett u Leibwäsche, Schuhen usw. Es wird herzlirhst um Mithilfe gebeten!
Landratsamt. Zimmer 15, Tel. 244/345.
Rot-Kreuz-Geschäftsstelle Calw.
Knltnrwerk Kreis Calw
Sonntag, 28. November, 20 Uhr, Großer Saal, Ev Vereinshaus: Adventsabendmusik. Arien und alte Weihnachtslieder für Singstimmen, Meiodieinstrumente und Klavier. Kammermusik, Else Schmidt - Schuherth, Sopran; Trude Sonnwald, Alt: Dr. A.Baver, Violine; Dr. W. Mezger, Oboe; Dr. E. Weber. Cello. Am Flügel: Th. Laitenberger.
Montag, 29. November. 20.15 Uhr, Volkstheater a. Brühl: Le Cid. Tragödie in fünf Akten von Pierre Corneille. Aufführung durch französische Schauspieltrnnpe.
Dienstag 30. November, 20 Uhr, Bach- soal Ev. Vereinshaiis: Vortrag Studienrat Klump: Fermente. Hormone. Vitamine.
Donnerstag, 2 Dezember, 20 Uhr. Volkstheater a. Brühl: Wiederholung Vortrag Dr. med. H Rieekert: Krebs!;rankheiten, ihre heutige Erkenntnis und Behandlung.
Freitag. 3. Dezember. 20 Uhr. Bacbsaal, Evnng. Vereinsbaus: Vortrag Kirchenrat Schildge. Stuttgart: Glockenguß und Glok- kenrückführung.
Evangelische Gottesdienste in Calw
Sonntag, 28 November 1948, 1. Advent:
9 30 (ihr: Hauptgottesdienst. anschl. Feier des Hl. Abendmahls (Höltzel),
10.45 T T br: Kindergottesdienst im Vereinsb- 14.00 Uhr: Abendmahlsfeier fiir Kranke und Alte im Vereinsbaus (Höltzel),
17.00 Uhr: Abendgottesdienst im Vereinshaus (Geprägs).
Mittwoch. 1. Dezember 1948:
8.1X1 Uhr: Schülergottesdienst im Vereinsh.
8 30 Utir: Betstunde,
20.00 Uhr: Hclferinnen-Abend.
Donnerstag, 2. Dezember 1948:
20.00Uhr: Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Nenenbiirg am 1. Advent, 28. November 1948:
9.30 Uhr: Festgottesdienst (Seifert),
10.00 Uhr: Gottesdienst Waldrennach (Jäger)
19.30 Uhr- Abendmahlsfeier mit angeschlossener Beichte,
8.30 Uhr: Christenlehre für die Söhne,
10.30 Uhr: Jugendgottesdienst.
Montag, 29 Nov. bis Donnerstag, 2. Dez., jeweils 20.00 Uhr: Biblische Vorträge von Schriftsteller Franz Speemann.
Mittwoch 1. Dezember 1948: _
8.00 Uhr: Frtihandacht.
Herausgeber: Landratsam* c'alw Verwaltung a. Anzeigenannahme: Landratsamt f’alw. Ah f Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschläger’ache Buchdruckerei in Calw.