b) über deren politische Säuberung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, die aber als Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete öder nicht unter die Amne- stiebestimmungen fallende Mitläufer gelten. Uber das Zutreffen der Voraussetzung entscheidet der Kreisuntersuchungsausschuß. Bei Mehrheitswahl (Vorliegen nur eines Wahlvorsehlages) beschränkt sich die Prüfung der Wählbarkeit aus politischen Gründen auf die Gewählten Leitende Beamte 'der Gemeinde und alle Beamten der Aufsichtsbehörde können nicht Mitglied des Gemeinderats sein. Als leitende Beamte der Gemeinde gelten der Gemeindeamtmann, der Gemeindepfleger in Gemeinden von mehr als 3000 Einwohnern, und die Leiter der gemeindlichen Ämter und Betriebe. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf die beamtenrechtlich angestell- ten Bediensteten und der Gemcindeauf- •ichtsbehörde, nicht auf leitende Bedienstete im Angestelltenverhältnis.
III. Bekanntmachung der Gemeinderatswahl und Auf- forderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Abstimmung für die Wahl des Gemeinderats am 14. 11. 1948 beginnt vormittags 8 Uhr und dauert bis nachmittags 17 Uhr. In Gemeinden unter 1000 Einwohner kann eine kürzere Abstimmungszeit beschlossen werden.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, den 29. 10. 1948, 19 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (Bür- ermeister) einzureichen. Ist bis zu diesem eitpunkt nur 1 Wahlvorschlag eingegangen, so wird dies am 30. 10. 1948 unter Hinweis auf eine Nachfrist von 3 Tagen zur Einreichung weiterer W’ahlvorschläge in der Gemeinde bekanntgegeben. Es empfiehlt sich dringend, daß in jeder Gemeinde mindestens 1 Wahlvorschlag zustande kommt.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn in der Gemeinde wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein, er darf höchstens soviel Wahlbewerber enthaltend als Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind. Es dürfen auch weniger Wahlbewerber enthalten sein: es besteht hier die Möglichkeit, im voraus schon eine Stimmenhfiufung (bis zu 3 Stimmen) vorzusehen. Die Stimmenhäufung kann aber nur im Rahmen der Gesamtstimmenzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder erfolgen.
In den Gemeinden Altbulach, Altburg. Altenstcig, Feldrennach, Hirsau, Igelsloch, Maisenbach. Nagold, Neuweiler darf der Wahlvorschlag höchstens soviele Vertreter eines jeden der verschiedenen Wohnbezirke enthalten, als Vertreter dieser Gemeindeteile zu wählen sind.
Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort (Partei oder Wählervereinigung) enthalten. Aus dem Kreis der Unterzeichner ist ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, der Erklärungen zu Mängelbeseitigungen abgeben kann. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter. Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Vertrauensleute oder deren Stellvertreter sein.
Für jeden Wahlbewerber ist eine Zustimmungserklärung beizufügen. Die Wahlvorschläge sind 2fach (die Zustimmungserklärungen lfach) abzugeben. Vordrucke sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Die Frist zur Zurücknahme einer Unterzeichnung oder einer Zustimmungserklärung läuft am 29.10. 1948, 19 Uhr, bei Wahl Vorschlägen, die innerhalb der Nachfrist abgegeben wurden, am 1. 11. 1948 ab.
IV. Verbindung von Wahlvorschliigea
Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wählor-
Sitzanz der Kreisversanunliuag
am 28. Oktober
Die Kreisversammlung des Kreises Calw tritt am Donnerstag, den 28. Oktober 1948, um 8 15 Uhr in Calw im Saalbau Weiß (Badstraße) zu einer Sitzung zusammen. Die Verhandlungen sind öffentlich.
Tagesordnung:
1. Bildung der Wahlbezirke für die Kreistagswahl.
2. Endgültige Anstellung des Kreisbaumeisters in Calw.
3. Änderung des Stellenplans der Angestellten und Arbeiter des Kreisverbands Calw.
4 Neuordnung der Anstellungsverhältnisse der leitenden Ärzte der Kreiskrankenhäuser
5. Weiterführung der in den Beihilfe- und Unterstützungsgrundsätzen festgelegten Fürsorge für die Dienstkräfte des Kreisverbands und der Gemeinden
a) Einsohr linken von entsprechend der Regelung beim Staat;
b) Zurückverweisung der für die Gemeinden übernommenen Verpflichtungen an diese.
6. Stellungnahme zu Entscheidungen, die der Kreisversammlungsausschuß im letzten Jahr anstelle der Krei9versammlung
• getroffen hat.
7. Bekanntgaben und Verschiedenes.
8. Aussprache. Anfragen.
9. Schlußansprache des Vorsitzenden.
Calw, 18. Oktober 1948.
Landratsara t.
Vereinigungen gegenüber al9 ein Wahlvorschlag zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Vertrauensleute übereinstimmend bis spätestens Montag, den 8. 11. 1948. 19 Uhr, die Verbindungserklärung abgeben. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinsam bis 8 11. 1948, 19 Uhr, abgeändert oder zurückgenommen werden. Nach den Stimmzetteln bleiben die verbundenen Wahlvorschläge einzeln bestehen; bei der Feststellung des Wahlergebnisses gelten die verbundenen Wahlvorschläge als eine Liste.
V.
Uber die Zulassung der Wahlvorschläge und der Listenverbindungen beschließt der Gemeindewahlausschuß am Dienstag, den 9. 11. 1948.
Landratsamt.
Bekanntmachung
Durch Beschluß des Landratsamts vom 14. 10. 1948 wurde nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung
i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes entsprochen:
1 Emil G e n t n e r. Wwe., in Schwann zur Errichtung eines Samenfachhandels in Schwann.
2. Rundfunkmechaniker Alfred Haug in Calw zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Rundfunk- und Elektrogeräte, Musikinstrumente, Noten und Zubehörteile in einem Laden im Erdgeschoß der Marktstraße 8 in Calw,
3. Küfermeister Ludwig Rath in Wildbad i. Schw. zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Wein und Obstsäfte in Verbindung mit dem bereits bestehenden Küfereihandwerksbetrieb in Wildbad i. Schw., Wil- helmstraße 39,
4. Sofie Schwarz, geb. Klein, in Calw zur Errichtung eines Tausch- u. Gebrauchtwarenhandels in einem Laden im Erdgeschoß der Lederstraße 22 in Calw,
5. Karl Weckmann in Calw zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Rauchwaren, alkoholfreie Getränke, Kleinbackwaren, Süßwaren, Speiseeis und Reisebedarf in einem noch zu erstellenden Verkaufsstand in der Bahnhofstraße gegenüber dem Bahnhof in Calw.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landes- gewerbeamt — Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.
Calw, 14. Oktober 1948.
Landratsamt.
Sprechtage des Finanzamts Neuenbürg
In Unterreichenbach am 23. Oktober, vormittags 8.00—11.00 Uhr,
in Oberlengenhardt am 22. Oktober, nachmittags 12.30—16 30 Uhr,
in Herrenalb am 26. Oktober, vormittags 8.00—12.00 Uhr, nachm. 14.00—16.00 Uhr jeweils beim Bürgermeisteramt.
Anmeldungen zum Vorbercitungakurs für die Meisterprüfung
Die nächsten Kurse (Tageskurse) sind tvie folgt vorgesehen: für den Bezirk Altensteig und Nagold ab 1. 12. 1948; für den Bezirk Neuenbürg Anfang November; für den Bezirk Calw voraussichtlich Ende November. Die Anmeldungen sind jeweils an die Gew. Berufsschulen Altensteig, Nagold und Neuenbürg und für den Bezirk Calw an den Kreisinnungsvsrband zu richten.
Kulturwerk Kreis Calw Volksbildungsabcnde
Dienstag, den 26. Oktober und Freitag, den 29. Oktober 1948, 20 Uhr im Waldhornsaal spricht Dr. Hessenbruch, Bad Liebenzell über „D er Mensch, sein Wesen und seine Aufgabe iu der Gegenwar t“.
Anmeldetcrmiu
zu den neubeginnenden Sprachkursen für Anfänger und Fortgeschrittene in Französisch, Leitung L. Pählig, Hirsau, in Englisch, Leitung Frau Marg. Wehner, Calw, in Russisch, Leitung E. Schmiedberger, Bad Liebenzell, bis 31. Oktober 1948 einschließlich bei den Buchhandlungen Häußler und Kirchherr, Calw.
Weitere Anmeldungen werden von den beiden-Buchhandlungen auch für Stenographie, Maschinenschreiben, Buchführung I (Einzel- und Großhandel), Buchführung II (Fabrikbuchhaltung) entgegengenommen.
Vorankündigung: Samstag, den 30. Okt.. 1948, Kammermusikabend des Wendlingquartetts.
Evangelische Gottesdienste in Calw 22. Sonntag nach Trin., 24. Oktober 1948:
8.00 Uhr Christenlehre f. d. Söhne.
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höltzel).
10.45 Uhr Kindergottesdienst.
17.00 Uhr Abendgottesdienst im Vereinshaus (Geprägs).
Mittwoch, 27. Oktober 1948:
7.30 Uhr Scbülergottesdienst.
8.30 Uhr Betstunde.
Donnerstag, 28. Oktober 1948:
20.00 Uhr Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg 22. Sonntag n. d. Dr., 24. Oktober 1948:
8.30 Uhr Kreiskrankenhaus (Seifert).
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert).
11.00 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Sei-
■ fert).
8.30 Uhr Christenlehre (Söhne).
10 30 Uhr Jugendgottesdienst.
Die vorgesehene Kirchenmusik muß auf 14. November 1948 verschoben werden. Montag, 25. Oktober 1948:
9.00 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung des Kirchenbezirkstages (Pf. Heuer, Dobel).
Mittwoch, 27. Oktober 1948:
8.00 Uhr Frühandacht.
Donnerstag, 28. Oktober 1948:
20.00 Uhr Bibelstunde (Jäger).
21.00 Uhr Vorbereitung.
Heramgebt r: Landratsamt Calw Verwaltung a. Anzeigen annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschläger’scbe Buchdruckerei ln Calw.