b) über deren politische Säuberung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, die aber als Hauptschuldige, Belastete, Min­derbelastete öder nicht unter die Amne- stiebestimmungen fallende Mitläufer gel­ten. Uber das Zutreffen der Vorausset­zung entscheidet der Kreisuntersuchungs­ausschuß. Bei Mehrheitswahl (Vorliegen nur eines Wahlvorsehlages) beschränkt sich die Prüfung der Wählbarkeit aus politischen Gründen auf die Gewählten Leitende Beamte 'der Gemeinde und alle Beamten der Aufsichtsbehörde können nicht Mitglied des Gemeinderats sein. Als lei­tende Beamte der Gemeinde gelten der Ge­meindeamtmann, der Gemeindepfleger in Gemeinden von mehr als 3000 Einwohnern, und die Leiter der gemeindlichen Ämter und Betriebe. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf die beamtenrechtlich angestell- ten Bediensteten und der Gemcindeauf- ichtsbehörde, nicht auf leitende Bedien­stete im Angestelltenverhältnis.

III. Bekanntmachung der Gemeinderatswahl und Auf- forderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Abstimmung für die Wahl des Ge­meinderats am 14. 11. 1948 beginnt vor­mittags 8 Uhr und dauert bis nachmittags 17 Uhr. In Gemeinden unter 1000 Einwoh­ner kann eine kürzere Abstimmungszeit be­schlossen werden.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Frei­tag, den 29. 10. 1948, 19 Uhr beim Vorsit­zenden des Gemeindewahlausschusses (Bür- ermeister) einzureichen. Ist bis zu diesem eitpunkt nur 1 Wahlvorschlag eingegan­gen, so wird dies am 30. 10. 1948 unter Hin­weis auf eine Nachfrist von 3 Tagen zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge in der Gemeinde bekanntgegeben. Es empfiehlt sich dringend, daß in jeder Gemeinde min­destens 1 Wahlvorschlag zustande kommt.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn in der Gemeinde wahlberechtigten Per­sonen unterzeichnet sein, er darf höchstens soviel Wahlbewerber enthaltend als Mit­glieder des Gemeinderats zu wählen sind. Es dürfen auch weniger Wahlbewerber ent­halten sein: es besteht hier die Möglichkeit, im voraus schon eine Stimmenhfiufung (bis zu 3 Stimmen) vorzusehen. Die Stimmen­häufung kann aber nur im Rahmen der Ge­samtstimmenzahl der zu wählenden Ge­meinderatsmitglieder erfolgen.

In den Gemeinden Altbulach, Altburg. Altenstcig, Feldrennach, Hirsau, Igelsloch, Maisenbach. Nagold, Neuweiler darf der Wahlvorschlag höchstens soviele Vertreter eines jeden der verschiedenen Wohnbezirke enthalten, als Vertreter dieser Gemeinde­teile zu wählen sind.

Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort (Partei oder Wählervereinigung) enthalten. Aus dem Kreis der Unterzeichner ist ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, der Erklärungen zu Mängel­beseitigungen abgeben kann. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeich­ner als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter. Mitglieder des Gemeinde­wahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Vertrauensleute oder deren Stellvertreter sein.

Für jeden Wahlbewerber ist eine Zu­stimmungserklärung beizufügen. Die Wahlvorschläge sind 2fach (die Zu­stimmungserklärungen lfach) abzugeben. Vordrucke sind bei den Bürgermeister­ämtern erhältlich. Die Frist zur Zurück­nahme einer Unterzeichnung oder einer Zustimmungserklärung läuft am 29.10. 1948, 19 Uhr, bei Wahl Vorschlägen, die innerhalb der Nachfrist abgegeben wurden, am 1. 11. 1948 ab.

IV. Verbindung von Wahlvorschliigea

Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wählor-

Sitzanz der Kreisversanunliuag

am 28. Oktober

Die Kreisversammlung des Kreises Calw tritt am Donnerstag, den 28. Oktober 1948, um 8 15 Uhr in Calw im Saalbau Weiß (Badstraße) zu einer Sitzung zusammen. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Tagesordnung:

1. Bildung der Wahlbezirke für die Kreis­tagswahl.

2. Endgültige Anstellung des Kreisbaumei­sters in Calw.

3. Änderung des Stellenplans der Angestell­ten und Arbeiter des Kreisverbands Calw.

4 Neuordnung der Anstellungsverhältnisse der leitenden Ärzte der Kreiskranken­häuser

5. Weiterführung der in den Beihilfe- und Unterstützungsgrundsätzen festgelegten Fürsorge für die Dienstkräfte des Kreis­verbands und der Gemeinden

a) Einsohr linken von entsprechend der Re­gelung beim Staat;

b) Zurückverweisung der für die Gemein­den übernommenen Verpflichtungen an diese.

6. Stellungnahme zu Entscheidungen, die der Kreisversammlungsausschuß im letz­ten Jahr anstelle der Krei9versammlung

getroffen hat.

7. Bekanntgaben und Verschiedenes.

8. Aussprache. Anfragen.

9. Schlußansprache des Vorsitzenden.

Calw, 18. Oktober 1948.

Landratsara t.

Vereinigungen gegenüber al9 ein Wahlvor­schlag zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Vertrauensleute übereinstim­mend bis spätestens Montag, den 8. 11. 1948. 19 Uhr, die Verbindungserklärung abgeben. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinsam bis 8 11. 1948, 19 Uhr, abgeän­dert oder zurückgenommen werden. Nach den Stimmzetteln bleiben die verbundenen Wahlvorschläge einzeln bestehen; bei der Feststellung des Wahlergebnisses gelten die verbundenen Wahlvorschläge als eine Liste.

V.

Uber die Zulassung der Wahlvor­schläge und der Listenverbindungen be­schließt der Gemeindewahlausschuß am Dienstag, den 9. 11. 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts vom 14. 10. 1948 wurde nachstehenden Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgeset­zes entsprochen:

1 Emil G e n t n e r. Wwe., in Schwann zur Errichtung eines Samenfachhandels in Schwann.

2. Rundfunkmechaniker Alfred Haug in Calw zur Errichtung einer Verkaufs­stelle für Rundfunk- und Elektrogeräte, Musikinstrumente, Noten und Zubehörteile in einem Laden im Erdgeschoß der Markt­straße 8 in Calw,

3. Küfermeister Ludwig Rath in Wild­bad i. Schw. zur Errichtung einer Verkaufs­stelle für Wein und Obstsäfte in Verbin­dung mit dem bereits bestehenden Küferei­handwerksbetrieb in Wildbad i. Schw., Wil- helmstraße 39,

4. Sofie Schwarz, geb. Klein, in Calw zur Errichtung eines Tausch- u. Gebraucht­warenhandels in einem Laden im Erd­geschoß der Lederstraße 22 in Calw,

5. Karl Weckmann in Calw zur Er­richtung einer Verkaufsstelle für Rauch­waren, alkoholfreie Getränke, Kleinback­waren, Süßwaren, Speiseeis und Reise­bedarf in einem noch zu erstellenden Ver­kaufsstand in der Bahnhofstraße gegenüber dem Bahnhof in Calw.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes- gewerbeamt Tübingen zulässig, die bin­nen 2 Wochen vom Tag der Veröffent­lichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.

Calw, 14. Oktober 1948.

Landratsamt.

Sprechtage des Finanzamts Neuenbürg

In Unterreichenbach am 23. Oktober, vor­mittags 8.0011.00 Uhr,

in Oberlengenhardt am 22. Oktober, nach­mittags 12.3016 30 Uhr,

in Herrenalb am 26. Oktober, vormittags 8.0012.00 Uhr, nachm. 14.0016.00 Uhr je­weils beim Bürgermeisteramt.

Anmeldungen zum Vorbercitungakurs für die Meisterprüfung

Die nächsten Kurse (Tageskurse) sind tvie folgt vorgesehen: für den Bezirk Al­tensteig und Nagold ab 1. 12. 1948; für den Bezirk Neuenbürg Anfang No­vember; für den Bezirk Calw voraussicht­lich Ende November. Die Anmeldungen sind jeweils an die Gew. Berufsschulen Alten­steig, Nagold und Neuenbürg und für den Bezirk Calw an den Kreisinnungsvsrband zu richten.

Kulturwerk Kreis Calw Volksbildungsabcnde

Dienstag, den 26. Oktober und Freitag, den 29. Oktober 1948, 20 Uhr im Waldhorn­saal spricht Dr. Hessenbruch, Bad Lie­benzell überD er Mensch, sein We­sen und seine Aufgabe iu der Gegenwar t.

Anmeldetcrmiu

zu den neubeginnenden Sprachkursen für Anfänger und Fortgeschrittene in Französisch, Leitung L. Pählig, Hirsau, in Englisch, Leitung Frau Marg. Wehner, Calw, in Russisch, Leitung E. Schmiedber­ger, Bad Liebenzell, bis 31. Oktober 1948 einschließlich bei den Buch­handlungen Häußler und Kirchherr, Calw.

Weitere Anmeldungen werden von den beiden-Buchhandlungen auch für Steno­graphie, Maschinenschreiben, Buchführung I (Einzel- und Großhandel), Buchführung II (Fabrikbuchhaltung) entgegengenommen.

Vorankündigung: Samstag, den 30. Okt.. 1948, Kammermusikabend des Wendlingquartetts.

Evangelische Gottesdienste in Calw 22. Sonntag nach Trin., 24. Oktober 1948:

8.00 Uhr Christenlehre f. d. Söhne.

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höltzel).

10.45 Uhr Kindergottesdienst.

17.00 Uhr Abendgottesdienst im Vereins­haus (Geprägs).

Mittwoch, 27. Oktober 1948:

7.30 Uhr Scbülergottesdienst.

8.30 Uhr Betstunde.

Donnerstag, 28. Oktober 1948:

20.00 Uhr Bibelstunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg 22. Sonntag n. d. Dr., 24. Oktober 1948:

8.30 Uhr Kreiskrankenhaus (Seifert).

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert).

11.00 Uhr Gottesdienst Waldrennach (Sei-

fert).

8.30 Uhr Christenlehre (Söhne).

10 30 Uhr Jugendgottesdienst.

Die vorgesehene Kirchenmusik muß auf 14. November 1948 verschoben werden. Montag, 25. Oktober 1948:

9.00 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung des Kirchenbezirkstages (Pf. Heuer, Dobel).

Mittwoch, 27. Oktober 1948:

8.00 Uhr Frühandacht.

Donnerstag, 28. Oktober 1948:

20.00 Uhr Bibelstunde (Jäger).

21.00 Uhr Vorbereitung.

Heramgebt r: Landratsamt Calw Verwaltung a. Anzeigen annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschlägerscbe Buchdruckerei ln Calw.