' nicht, was besagt*, daß es den Erzeugern verboten ist, Getreide zu verkaufen oder zu , vertauschen, selbst wenn das Ablieferungssoll des betreffenden Betriebs erfüllt ist. Wenn das Kreisernährungsamt bis jetzt ( noch keine besonderen Maßnahmen ergrif- , fen hat, um die Getreideablieferung in Fluß su bringen, so nicht etwa deshalb, weil es mit der Ablieferung nicht mehr so streng wäre, sondern weil das Getreide eine ausreichende Trocknung nötig hat und weil die neuen Getreidepreise immer noch ausste- ihen. Mehr denn je ist die Getreideablieferung von Wichtigkeit, denn bereits jetzt schon macht sich in der Mehlversorgung ein erheblicher Mangel fühlbar.
Kartoffeln :
Nur die diesjährige reiche Kartoffelernte ,ließ es zu, von der Rationierung der Kartoffeln abzusehen und dem Verbraucher zu gestatten, sich in unbeschränkter Menge Imit Kartoffeln einzudecken. Die Bewirt- 'schaftung ist jedoch nicht aufgehoben. Die Erzeuger können demnach über ihre Kartoffeln nicht vollkommen frei verfügen. Jede Gemeinde ist zu einem Mindestabliefe- rungssoll veranlagt und der Erzeuger müßte im Besitz eines Veranlagungsbescheids sein. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Kreis ist verboten. Soweit Angebot und Nachfrage sich bis jetzt feststellen lassen, ist in unserem Kreis ein Überschuß an Kartoffeln laicht vorhanden. Es ist weder dem Kreis noch den Gemeinden aus finanziellen Gründen möglich, Kartoffeln zur Versorgung der Normalverbraucher im Frühjahr einzulagern. Dies trifft auch für den Handel zu. Den Verbrauchern wird deshalb dringend empfohlen, sich noch vor Eintritt der Frostperiode mit dem ganzen Kartoffelbedarf bis 31. 7. 1949 einzudecken. Es wird im Frühjahr sehr schwer halten, Kartoffeln zu besehaffen. Das Kreisernährungsamt weist auf diese Tatsache immer wieder hin und es wird heute sohon in aller Öffentlichkeit kund getan, daß das Kreisernährungsamt im Frühjahr kBine nennenswerten Kartoffelzuweisungen tätigen kann.
Gemüse :
Die Landwirtschaft klagt darüber, daß sie für ihre auf Grund der vom Landwirt- schaftsamt auferlegten Anbauauflage erzeugten Gelberüben und Roterüben keinen Absatz findet und diese Erzeugnisse verfüttern müsse. Da die Auflagen zur Sicherstellung des Verbraucherbedarfs erfolgt sind, ergeht an die Verbraucher Appell, sich neben Kartoffeln auch mit Gemüse aller Art zu bevorraten.
Mahnung an die Erzeuger:
Während die Arbeiter größtenteils noch für die alten Löhne arbeiten müssen, sind die landwirtschaftlichen Erzeugnisse teilweise ganz erheblich im Preise gestiegen und nach Ansicht de3 Herrn Ministers Dr. Weiß im Hinblick auf die Verarmung de9 Volkes und im Hinblick auf die Ausiands- marktkonkurrenz als ausreichend befunden worden, so daß es von Verbraucherseite aus absolut nicht verstanden werden kann, wenn da und dort noch Höchstpreisüberschreitungen stattfinden und Erzeugnisse zurück gehalten werden. Die Erzeuger müssen bedenken, daß die Verbraucher auch leben wollen und müssen. Die Moral der bäuerlichen Bevölkerung ist ein zu wertvolles Vol k sgut, als daß sie durch Disziplinlosigkeit auf dem Gebiet der Ernährungs- Wirtschaft noch in weitoreu Mißkredit kommen darf.
Die Bewirtschaftung der Grundnahrungs- mittel muß nach Lage der Dinge heute immer noch beinhalten werden. Die zunehmenden Zuwiderhandlungen gegen die noch bestehenden Wirtachaftsbestlmmungen bedrohen die Vorsorgungslage. Es ist geboten, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, den umfangreichen Schwarzverkäufen und
^ Getreideerfassung and Getreidepreise
Die Erhöhung der Getreidepreise ist genehmigt. Die neuen Preise werden gesondert veröffentlicht.
Mit den Preiserhöhungen ist den berechtigten Forderungen der Landwirtschaft entsprochen worden. Es wird erwartet, daß die bisher zögernde Ablieferung nunmehr rasche Fortschritte macht.
Die Ablieferungstermine mußten wie folgt neu festgesetzt werden: bis 31. Oktober 19^8 25% der Ümlage,
bis 30. November 1948 50% der Umlage, bis 31. Dezember 1948 70% der Umlage.
Die Versorgungslage ist äußerst angespannt. Die in Aussicht gestellten Einfuhren treffen nur zögernd ein. Die Brotversorgung der Bevölkerung und die Ausgabe des seit August rückständigen Koch- mehles ist in Frage gestellt, wenn die obengenannten Termine und Quoten nicht eingehalten werden.
Die Bürgermeistar und Ortsobmänner haben sofort die landwirtschaftlichen Betriebe von diesen Ablieferungsterminen zu verständigen und auf die Dringlichkeit einer raschen Ablieferung hinzuweisen.
Getreidepreise
Das Landwirtsehaftsministerium Tübingen hat mit Schreiben vom 20. 10. 1948 die Getreidepreise ab 1. Oktober 1948 bekannt-
gegeben.
Roggen
XVIII XIX
Ji|li/Sept.
236— 233—
Oktober
238.50 240.50
November
241— 243—
Dezember
243.50 245.50
Januar (Februar
246— 248—
März/Mai
248.50 250.50
Juni
251— 253—
Weizen
W 16
W 17 W 18 W 19
Juli/Sept.
254—
255— 256— 258—
Oktober
256.50
257.50 258.50 260.50
November
259—
260— 261— 263—
Dezember
261.50
262.50 263.50 265.50
Jan./Febr.
264—
265— 266— 268—
März./Mai
266.50
267.50 268.50 270.50
Juni
269—
270— 271— 273—
Gerste
Futtergerste Industrie- u.
G VH
Braugerste
g vm g vii ö vni
195—
198— 215— 218—
Hafer
' Futterhafer Industriehafer
195—
200— 215— 220—
Zuschläge:
Für Braugerste DM 4.— je 100 kg zum Industriegerstenpreis.
Anmerkung des Kreisernährungsamtes:
Die Preise verstehen sich pro Tonne.
Für den Kreis Calw sind folgende Preisgebiete zuständig:
Roggen XIX, Weizen W 17, Gerste G Vm. Anordnung
über die Änderung der Ausmahlungsbestimmungen für Getreide vom 20. Oktober 1948 Auf Grund des $ 22 Abs, 2 und 36 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeug
nissen vom 27. 8. 1939 — RGBl. I S. 1521 — wird angeordnet:
1. Mit Wirkung vom 20. Oktober 1948 dürfen aus Roggen und Weizen nur solche Mahlerzeugnisse (Mehl, Grieß, Backsclirot) hergestellt und abgesetzt werden, die den nachstehenden Vorschriften entsprechen:
Type
w «
« g S
als
V V W
3 S °
> <
«*
M — XI
— (/) 4 >
M C M al <j
N 3
1740 (Roggenmehl)
1800 (Roggenbackschrot) 0550 (Weizengrieß) .
1600 (Weizenbrotmehl) 1050 (Weizenmehl)
1700 (Weizenbackschrot) 1750 (Roggengemengmehl)
1.740 1.600 2.000 1.800 1.650 2.000 0.550 0.490 0.580 1.600 1.400 1.900 1.050 1.000 1.200 1.700 1.440 1.900 1.750 1.600 2.000
2. Roggen ist mit mindestens 93% auszumahlen.
3. Bei der Vermahlung von Weizen darf bis auf weiteres eine Gesamtausbeutfe an Mehl und Grieß von 88% des vermahlenen Getreides nicht unterschritten werden. Der Anteil an Weizenbrotmehl der Type 1600 muß mindestens 48% der vermahlenen Weizenmenge betragen. Es können bis zu 10% Grieß gezogen werden. Weizenmehl der Type 1050 darf bis zu 30% — soweit Grieß nicht vorweggezogen wird, bis zu 40% — anfallen. Der Anteil an Weizenkleie muß mindestens 8% betragen.
4. Die Herstellung von Weizengrieß richtet sich nac]i den Weisungen der obersten Landesbehörden. Weizengrieß d"rf nur als Nährmittel, dagegen nicht zur Herste’lung von Brot und anderen Backwaren verwendet werden.
Kartoffel Versorgung 1948'49 Auf ausdrückliche Weisung des Land- wirtscbaftsministerium’s in Tübingen vom 14. 10. 1948 sind bei der nächsten Lebens- mittelkartenaus rr abe für November 1948 bei den Ausgabestellen Vorbestell-Listen aufzulegen, in die der Bedarf an Speisekartoffeln bis zum 31. 7. 1949 durch die. einzelnen Haushalte anzumelden ist. Gleichzeitig ist dio Personenzahl zu vermerken.
Die Bürgermeisterämter haben diese Listen abzuscbließen und bis spätestens 2. 1 1. 1948 hier eingehend den vorhandenen Bedarf unter Angabe der Personenzahl und der benötigten Menge in dz zu meiden. Fehlanzeige ist erforderlich.
Großverbraucher (Gaststätten, Krankenhäuser, Volksküchen usw.) haben ebenfalls bis zum 2. 11. 1948 den jetzt no"h vorhandenen Bedarf an Speisekartoffeln direkt beim Kreisernährungsamt Calw an- zumelden.
Kreisernährungsamt.
Spendet für das Soziale Hilfswerk!
Schwarzsehlachtuagcn von Vieh sowie der markenfreien Abgabe von Mahlzeiten in Gaststätten und von Lebensmitteln in den Geschäften entgegenzutreten. Vorkommnisse in den letzten Tagen haben es gezeigt, daß diese Situation ganze Familien ausnützen, indem sie markcnlos in den Gaststätten zu esson versuchen und so in den Genuß einer beinahe doppelten Lebensmittelzuweisung gelangen. Im ganzen gebt es darum: die Auffassung in der Bevölkerung, daß die Bewirtschaftung nicht mehr streng gehand- habt werde und infolgedessen Verstöße unbestraft bleiben, ist unrichtig. Um zu verhindern. daß im nächsten Frühjahr infolge der bekannten Erscheinungen auf dem Schwarzen Markt eine allgemeine Ernäh
rungskrise entsteht, ist es daher nötig, daß sich sämtliche Stellen, denen die Bewirtschaftung obliegt, wieder für ihre straffere Durchführung einsetzen. Das Landwirtschaftsministerium sowie die Kreisernäh- rungsämter werden gemeinsam mit der Polizei energische Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen die Bewirtschaftungsvorschriften aufzudecken und die Schuldigen zu fassen, welche nicht nur strenge Bestrafung, sondern auch andere Nachteile, wie Schließung des Betriebes. Entzug de9 Handelsscbeins und dgl. zu gewärtigen haben. Es geht um dio Sicherstellung der Ernährung unseres Volkes und deshalb haben 1 1le eigennützigen Interessen zurückzustö- hen.