vom 12. August 1948 über Anordnung einer Zwangsverwaltung. S. 1642.
Anordnung Nr. 91 des Commandant en Chef vom 14. August 1948 über den Verkehr deutscher Kraftfahrzeuge bei Nacht. S. 1643.
Anordnung Nr. 87, Berichtigung. S. 1643.
Communique. S. 1644.
Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1646.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1646.
Amtliche Bekanntmachungen. S. 437.
Nr. 193/194 vom 20./24. 8. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 28. 8. 1948).
Gesetze, Anordnungen und Proklamationen des Kontrollräte in Deutschland
Gesetz Nr. 54 vom 10. Juni 1947 mit Änderung des Gesetzes Nr. 27 des Kontroll- rats „Branntweinsteuer“, S. 1647. Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne
Verordnung Nr. 169 Vom 18. August 1948 über Verkehrsfreiheit zwischen der französischen, englischen und amerikanischen Besatzungszone, S. 1648.
Verfügung Nr. 80 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. August 1948 über die zweite Rate des Kopfbetrags zur Durchführung der Verordnung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne über die Geldreform vom 18. Juni 1948, S. 1649.
Anordnung Nr. 93 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 16. August 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 96 und über die Anordnung einer Zwangsverwaltung, S. 1652.
Anordnung H 15 — Berichtigung (nur französischer Text), S. 1653.
Anordnung H 16 — Berichtigung (nur französischer Text), S. 1653.
Unsere Veröffentlichungen, S. 1654.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 445.
Nr. 195/196 vom 27. und 31. August 1948 (Eingang beim Landratsamt am 4. 9.1948) Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Comman dement en Chef Frangais en Allemagne
Verordnung Nr. 170 vom 24. August 1948, betr. Auslieferung, S. 1655.
Verordnung Nr. 171 vom 24. August 1948 zur Regelung des Verfahrens über Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung für gerichtliche Entscheidungen, die auf dem Gebiete der Beraubung ergangen sind und die im französischen Besetzungsgebiet vollstreokt werden sollen, S. 1656.
Anordnung Nr. 94 des Commandant vom 24. August 1948 über die Einrichtung einer Auslieferungskommission, S. 1657.
Unsere Veröffentlichungen, S. 1658.
Amtliche Bekanntmachungen, S. 457.
Nr. 197 vom 3. 9. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 6. 9. 1948).
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en-Allemagne
Anordnung Nr. F 4 vom 16. August 1948 über Zuteilung chemischer oder dem Gebiet der Chemie angeschlossener Erzeugnisse unter Abänderung der Anordnungen F2 und F3 vom 15. Juni und 23. Juli 1948, S. 1659.
Anordnung der alliierten Bankkommission über Umwandlung von Pfennigbeträgen. S. 1661.
Anordnung der alliierten Bankkommission über Altgeldbestiinde der Geldinstitute, S. 1661.
Anordnung der alliierten Bankkommission über Fahrausweise für Reisende, S. 1661.
Anordnung der alliierten Bankkommission über die Bemessung des vorläufigen Eigenkapitals bei Geldinstituten, die nach
Bekanntmachung
der Allgemeinen Ortskrankenkassen Calw, Nagold und Neuenbürg
Wiederum besteht Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen: Die Arbeitgeber haben jeden von ihnen Beschäftigten, der zur Mitgliedschaft bei der Kasse verpflichtet ist, bei der Hauptverwaltung der Kasse oder bei ihren örtlichen Meldestellen (Bürgermeisterämter) binnen 3 Tagen nach Beginn oder Beendigung ihrer Beschäftigung, spätestens am letzten Werktag der Kalenderwoche, in die der dritte Tag nach Beginn oder Ende der Beschäftigung fällt, in dem vorgeschriebenen Vordruck zu melden. Alle das Versicherungsverhältnis berührenden Änderungen, insbesondere Lohnänderungen, sind ebenfalls binnen 3 Tagen der Kasse zu melden.
Die Meldetermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Zustimmung des Arbeitsamts zur . Einstellung einer Arbeitskraft oder zur Lösung eines Arbeitsverhältnisses noch nicht vorliegt, denn die arbeitsrechtlichen Vorschriften berühren die sozialver- sicherungsrechtlichen nicht.
Arbeitgeber, welche die An- oder Abmeldungen oder Lohnveränderungsanzeigen nicht oder verspätet erstatten, machen sich strafbar. In jedem Falle müssen die Beiträge bis zum Tage des Eingangs der vorschriftsmäßigen Abineldung erhoben werden.
Calw, Nagold, Neuenbürg, 27. Sept. 1948.
Die Geschäftsleiter.
dem 31. Dezember 1947 errichtet worden sind, S. 1662.
Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1662. Amtliche Bekanntmachungen, S. 477.
Nr. 198/199/200 vom 7., 10., 14. Sept. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 17. September 1948).
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne Anordnung Nr. 244 des Commandant en Chef vom 13. 9. 1948 über die Ernennung eines Zwangsverwalters für die Gewerkschaft Baden, Mines de Potasse de Buggingen. S. 1663.
Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1664. Unsere Veröffentlichungen. S. 1664. Amtliche Bekanntmachungen. S. 485.
Landratsamt.
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw
Achtung! Eliem. Kgf. in USA. Wer bei der Gefangennahme Geld und Wertsachen gegen Bescheinigung seinerzeit abgegeben hat, meldet sich sofort — sofern dies noch nicht geschehen — bei der Rot-Kreuz-Ge- schäftsstelle Calw. Bescheinigungen sind beizulegen.
Fehlende USA.-Pakete! Den wartenden 20 Absendern aus dem Kreis Calw zur Kenntnis, daß dem R.Kr.Präsidenten in Tübingen aus München noch eine Anzahl Pakete zugehen werden. Dies sind meist Pakete ohne Empfängeranschrift, die nun geöffnet werden, um Absender oder Empfänger festzustellen.
Die Auskunftsstelle über ehern, deutsche Kgf. in England, die jetzt dort als Zivilarbeiter tätig sind, kann hier erfragt werden.
Vermißte Zivilpersonen müssen — ebenso wie bis jetzt noch vermißte ehern. Wehrmachtangehörige — auf dem zuständigen Rathaus für die Suchkartei gemeldet werden. Zum Beispiel sind seit 1946 hier über den Hilfsdienst Stuttgart mehr als 100 Zivilpersonen gemeldet worden, die gewiß noch nicht alle gefunden wurden. Diese müssen — soweit noch nicht geschehen — wie oben gemeldet werden.
Nicht zustellbare Post von Kgf. liegt in großer Anzahl beim Postamt Berlin — Sammelstelle für unzustellbare Kgf.-Post —
Berlin NW 40, Invalidenstr. 79, Änfragen- gebühr 1.— DM. Die käme vor allem für Flüchtlinge und Evakuierte in Betracht.
Heimatkarteien der deutschen Caritasverbände e. V. Die Adressen von 17 Karteistellen für 30 verschiedene Suchbezirke im Ostgebiet und Südosten liegen hier auf. Flüchtlinge aus diesen Gebieten sollten ihre jetzige Adresse auch dorthin melden, falls sie von Angehörigen gesucht werden.
Wer suchte über Hauptermittlungsstelle Frankfurt a. M. und Suchdienst München 22 ehern. Angehörige der Wehrmacht? Falls Antwort kam, wird um Bescheid gebeten wegen weiterer Behandlung.
Wer kennt einen Oberleutnant im Kreis Calw, der am 6. 1. 1945 mit weiteren Verwundeten aus dem Westen ins Res.-Laz. Ober-Berschkowitz südl Prag kam? — Uffz. Frey, Feldp.-Nr. 16 897 oder Angehörigen im Kreis. — Frl. Emma Seidt, früher Freiburg/Br. — Frau Gertrud Naudszus? Zuschriften erbeten.
Erledigte Suchaktionen. Die Angehörigen des Kgf. Eugen Saier und des Förstersohnes sind gefunden worden. Weitere Zuschriften sind daher zwecklos.
Heimkehrer, welche im Kreis Calw Familien von Lagerkameraden besuchen wollen und die Adresse nicht mehr wissen, fragen auf der Rot-Kreuz-Geschäftsstelle an.
Geschäftsstelle Calw, Landratsamt, Zimmer 15, 1. Stock, Telefon 244 und über 345.
Nachmittags geschlossen.
Umbenennung der Wirtschaftspolizei
Das Wirtschaftsministerium teilt mit: Die notwendig gewordene Einschränkung des Begriffes „Polizei“ macht eine Änderung der Dienstbezeichnung der Wirtschaftspolizei notwendig.
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium hat das Wirtschaftsministerium bestimmt, daß die bisher mit „Wirtschaftspolizei“ bezeichneten Dienststellen die Bezeichnung „Wirtschaftsfahndungsdienst“ führen.
Spendet'
für das
Soziale Stiles welk!
Evang. Gottesdienste in Calw
19. Sonntag nach Trinitatis, Erntedankfest, 3. Oktober 1948
8.00Uhr: Frühgottesdienst (Weymann), 8.00 Uhr: Christenlehre (Töchter),
9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Höltzel),
15.30 Uhr: Kirchenmusik (Kantaten von J.
S. Bach).
Mittwoch, 6. Oktober
7.30 Uhr: Schülergottesdienst,
8.30Uhr: Betstunde,
20.00 Uhr: Helferinnenabend.
x Donnerstag, 7. Oktober
20.00 Uhr: Bibelstunde.
Evang. Gottesdienste in Neuenbürg
19. Sonntag n. d. Dr., 3. Oktober 1948
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert)
10.30 Uhr Jugendgottesdienst
11.00 Uhr Gottesdienst in Waldrennach
(Seifert)
13.30 Uhr Christenlehre f. d. Töchter
Mittwoch, 6. Oktober 8.00 Uhr Frühandacht
Donnerstag, 7. Oktober 20.00 Uhr Bibelstunde '
21.00 Uhr Vorbereitung
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen annahme: Landratsaint Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. üelschläger'ache Buchdruckerei in Calw.