vom 12. August 1948 über Anordnung einer Zwangsverwaltung. S. 1642.

Anordnung Nr. 91 des Commandant en Chef vom 14. August 1948 über den Verkehr deutscher Kraftfahrzeuge bei Nacht. S. 1643.

Anordnung Nr. 87, Berichtigung. S. 1643.

Communique. S. 1644.

Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1646.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1646.

Amtliche Bekanntmachungen. S. 437.

Nr. 193/194 vom 20./24. 8. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 28. 8. 1948).

Gesetze, Anordnungen und Pro­klamationen des Kontrollräte in Deutschland

Gesetz Nr. 54 vom 10. Juni 1947 mit Ände­rung des Gesetzes Nr. 27 des Kontroll- ratsBranntweinsteuer, S. 1647. Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne

Verordnung Nr. 169 Vom 18. August 1948 über Verkehrsfreiheit zwischen der fran­zösischen, englischen und amerikanischen Besatzungszone, S. 1648.

Verfügung Nr. 80 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 18. Au­gust 1948 über die zweite Rate des Kopf­betrags zur Durchführung der Verord­nung Nr. 158 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne über die Geld­reform vom 18. Juni 1948, S. 1649.

Anordnung Nr. 93 des Commandant en Chef Frangais en Allemagne vom 16. Au­gust 1948 zur Durchführung der Verord­nung Nr. 96 und über die Anordnung einer Zwangsverwaltung, S. 1652.

Anordnung H 15 Berichtigung (nur französischer Text), S. 1653.

Anordnung H 16 Berichtigung (nur französischer Text), S. 1653.

Unsere Veröffentlichungen, S. 1654.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 445.

Nr. 195/196 vom 27. und 31. August 1948 (Eingang beim Landratsamt am 4. 9.1948) Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Comman dement en Chef Frangais en Allemagne

Verordnung Nr. 170 vom 24. August 1948, betr. Auslieferung, S. 1655.

Verordnung Nr. 171 vom 24. August 1948 zur Regelung des Verfahrens über Er­teilung der Vollstreckbarkeitserklärung für gerichtliche Entscheidungen, die auf dem Gebiete der Beraubung ergangen sind und die im französischen Besetzungs­gebiet vollstreokt werden sollen, S. 1656.

Anordnung Nr. 94 des Commandant vom 24. August 1948 über die Einrichtung einer Auslieferungskommission, S. 1657.

Unsere Veröffentlichungen, S. 1658.

Amtliche Bekanntmachungen, S. 457.

Nr. 197 vom 3. 9. 1948 (Eingang beim Land­ratsamt am 6. 9. 1948).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en-Allemagne

Anordnung Nr. F 4 vom 16. August 1948 über Zuteilung chemischer oder dem Ge­biet der Chemie angeschlossener Erzeug­nisse unter Abänderung der Anordnun­gen F2 und F3 vom 15. Juni und 23. Juli 1948, S. 1659.

Anordnung der alliierten Bankkommission über Umwandlung von Pfennigbeträgen. S. 1661.

Anordnung der alliierten Bankkommission über Altgeldbestiinde der Geldinstitute, S. 1661.

Anordnung der alliierten Bankkommission über Fahrausweise für Reisende, S. 1661.

Anordnung der alliierten Bankkommission über die Bemessung des vorläufigen Ei­genkapitals bei Geldinstituten, die nach

Bekanntmachung

der Allgemeinen Ortskrankenkassen Calw, Nagold und Neuenbürg

Wiederum besteht Veranlassung, auf fol­gendes hinzuweisen: Die Arbeitgeber haben jeden von ihnen Beschäftigten, der zur Mitgliedschaft bei der Kasse verpflichtet ist, bei der Hauptverwaltung der Kasse oder bei ihren örtlichen Meldestellen (Bür­germeisterämter) binnen 3 Tagen nach Be­ginn oder Beendigung ihrer Beschäftigung, spätestens am letzten Werktag der Kalen­derwoche, in die der dritte Tag nach Be­ginn oder Ende der Beschäftigung fällt, in dem vorgeschriebenen Vordruck zu melden. Alle das Versicherungsverhältnis berühren­den Änderungen, insbesondere Lohnände­rungen, sind ebenfalls binnen 3 Tagen der Kasse zu melden.

Die Meldetermine sind auch dann einzu­halten, wenn die Zustimmung des Arbeits­amts zur . Einstellung einer Arbeitskraft oder zur Lösung eines Arbeitsverhältnisses noch nicht vorliegt, denn die arbeitsrecht­lichen Vorschriften berühren die sozialver- sicherungsrechtlichen nicht.

Arbeitgeber, welche die An- oder Abmel­dungen oder Lohnveränderungsanzeigen nicht oder verspätet erstatten, machen sich strafbar. In jedem Falle müssen die Bei­träge bis zum Tage des Eingangs der vor­schriftsmäßigen Abineldung erhoben werden.

Calw, Nagold, Neuenbürg, 27. Sept. 1948.

Die Geschäftsleiter.

dem 31. Dezember 1947 errichtet worden sind, S. 1662.

Mitteilung an unsere Abonnenten, S. 1662. Amtliche Bekanntmachungen, S. 477.

Nr. 198/199/200 vom 7., 10., 14. Sept. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 17. Sep­tember 1948).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne Anordnung Nr. 244 des Commandant en Chef vom 13. 9. 1948 über die Ernennung eines Zwangsverwalters für die Gewerk­schaft Baden, Mines de Potasse de Bug­gingen. S. 1663.

Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1664. Unsere Veröffentlichungen. S. 1664. Amtliche Bekanntmachungen. S. 485.

Landratsamt.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw

Achtung! Eliem. Kgf. in USA. Wer bei der Gefangennahme Geld und Wertsachen gegen Bescheinigung seinerzeit abgegeben hat, meldet sich sofort sofern dies noch nicht geschehen bei der Rot-Kreuz-Ge- schäftsstelle Calw. Bescheinigungen sind beizulegen.

Fehlende USA.-Pakete! Den wartenden 20 Absendern aus dem Kreis Calw zur Kenntnis, daß dem R.Kr.Präsidenten in Tü­bingen aus München noch eine Anzahl Pakete zugehen werden. Dies sind meist Pakete ohne Empfängeranschrift, die nun geöffnet werden, um Absender oder Emp­fänger festzustellen.

Die Auskunftsstelle über ehern, deutsche Kgf. in England, die jetzt dort als Zivil­arbeiter tätig sind, kann hier erfragt wer­den.

Vermißte Zivilpersonen müssen ebenso wie bis jetzt noch vermißte ehern. Wehr­machtangehörige auf dem zuständigen Rathaus für die Suchkartei gemeldet wer­den. Zum Beispiel sind seit 1946 hier über den Hilfsdienst Stuttgart mehr als 100 Zi­vilpersonen gemeldet worden, die gewiß noch nicht alle gefunden wurden. Diese müssen soweit noch nicht geschehen wie oben gemeldet werden.

Nicht zustellbare Post von Kgf. liegt in großer Anzahl beim Postamt Berlin Sam­melstelle für unzustellbare Kgf.-Post

Berlin NW 40, Invalidenstr. 79, Änfragen- gebühr 1. DM. Die käme vor allem für Flüchtlinge und Evakuierte in Betracht.

Heimatkarteien der deutschen Caritasver­bände e. V. Die Adressen von 17 Kartei­stellen für 30 verschiedene Suchbezirke im Ostgebiet und Südosten liegen hier auf. Flüchtlinge aus diesen Gebieten sollten ihre jetzige Adresse auch dorthin melden, falls sie von Angehörigen gesucht werden.

Wer suchte über Hauptermittlungsstelle Frankfurt a. M. und Suchdienst München 22 ehern. Angehörige der Wehrmacht? Falls Antwort kam, wird um Bescheid ge­beten wegen weiterer Behandlung.

Wer kennt einen Oberleutnant im Kreis Calw, der am 6. 1. 1945 mit weiteren Ver­wundeten aus dem Westen ins Res.-Laz. Ober-Berschkowitz südl Prag kam? Uffz. Frey, Feldp.-Nr. 16 897 oder Angehörigen im Kreis. Frl. Emma Seidt, früher Frei­burg/Br. Frau Gertrud Naudszus? Zu­schriften erbeten.

Erledigte Suchaktionen. Die An­gehörigen des Kgf. Eugen Saier und des Förstersohnes sind gefunden worden. Wei­tere Zuschriften sind daher zwecklos.

Heimkehrer, welche im Kreis Calw Fa­milien von Lagerkameraden besuchen wol­len und die Adresse nicht mehr wissen, fragen auf der Rot-Kreuz-Geschäftsstelle an.

Geschäftsstelle Calw, Landratsamt, Zim­mer 15, 1. Stock, Telefon 244 und über 345.

Nachmittags geschlossen.

Umbenennung der Wirtschaftspolizei

Das Wirtschaftsministerium teilt mit: Die notwendig gewordene Einschränkung des BegriffesPolizei macht eine Ände­rung der Dienstbezeichnung der Wirt­schaftspolizei notwendig.

Im Einvernehmen mit dem Innenministe­rium hat das Wirtschaftsministerium be­stimmt, daß die bisher mitWirtschafts­polizei bezeichneten Dienststellen die Be­zeichnungWirtschaftsfahndungsdienst führen.

Spendet'

für das

Soziale Stiles welk!

Evang. Gottesdienste in Calw

19. Sonntag nach Trinitatis, Erntedankfest, 3. Oktober 1948

8.00Uhr: Frühgottesdienst (Weymann), 8.00 Uhr: Christenlehre (Töchter),

9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Höltzel),

15.30 Uhr: Kirchenmusik (Kantaten von J.

S. Bach).

Mittwoch, 6. Oktober

7.30 Uhr: Schülergottesdienst,

8.30Uhr: Betstunde,

20.00 Uhr: Helferinnenabend.

x Donnerstag, 7. Oktober

20.00 Uhr: Bibelstunde.

Evang. Gottesdienste in Neuenbürg

19. Sonntag n. d. Dr., 3. Oktober 1948

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Seifert)

10.30 Uhr Jugendgottesdienst

11.00 Uhr Gottesdienst in Waldrennach

(Seifert)

13.30 Uhr Christenlehre f. d. Töchter

Mittwoch, 6. Oktober 8.00 Uhr Frühandacht

Donnerstag, 7. Oktober 20.00 Uhr Bibelstunde '

21.00 Uhr Vorbereitung

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen annahme: Landratsaint Calw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. üelschläger'ache Buchdruckerei in Calw.