Ingers ein gs, so ge- die Hälfte ängers er-

zeugnlssen rung muß Sätze der von min- für diese rer Tarif, die not- durch er- t werden ttelhandel, nen rech- g aus der 'ann.

rs handelt m Preise, rfen, ohne er Bestra- eatimmun- } Preise ist also weniger verkehrs- insofern

echnungs- Durch- mg hat aufzu- i betör­te Ver­sen fol-

Benut- ahrzeug- naschinen

I, Benut- Nutzlast

Gewicht düng ge-

10 Pfg.

Jahre,

Jahre,

Desch-

Jahre,

Jahre,

Lager

oder Aufent- werden

Som-

Dien-

und

im

Lei-

igeL

aast

Bekanntmachung

Die Abhaltung von Nutzvieh­märkten ist wegen Einschleppungsgefahr der Maul- und Klauenseuche ab sofort u n - t e r s a g t.

Calw, 29. September 1948.

Landratsamt.

Bekanntmachung

Durch Beschluß des Landratsamts vom 23. September 1948 ist nachstehenden An­trägen auf Erteilung einer Ausnahmebewil­ligung i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutz­gesetzes entsprochen worden:

1. Holzbildhauer Franz Holler in Nagold zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Möbel u. Schreinereibedarfsartikel in einem Verkaufsraum im Erdgeschoß der Bahnhof­straße 28 in Nagold,

2. Rundfunkmechanikermeister Paul Denz in Nagold zur Errichtung einer Verkaufs­stelle für Rundfunkgeräte und Zubehör in einem Verkaufsraum im Erdgeschoß der Langestraße 12 in Nagold,

3. Sehuhmachermeister Gustav Schilling in Bad Liebenzell zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Schuh waren in einem Laden im Erdgeschoß der Hugo-Mäulen- straße 5 in Bad Liebenzell.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt in Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tage der Veröffent­lichung an gerechnet beim Landratsamt einzulegen wäre.

Calw. 23. September 1948.

Landratsamt.

Zollfreiheit für Liebesgabenpakete

Auf Anordnung der Militärregierung wer­den, wie das Finanzministerium Tübingen bekannt gibt, Liebesgabenpakete mit sofor­tiger Wirkung durch die Zollstellen zoll­frei abgefertigt.

Buchftthrungspfüehten und Wareneingangs­buch

Das Finanzministerium teilt mit: In der letzten Zeit wurde in zahlreichen Fällen festgestellt, daß gewerbliche Unternehmer auch nach der Währungsreform die der Sicherung der Besteuerungsgrundlagen die­nenden Buchführungs- und Aufzeichnungs­pflichten mangelhaft erfüllen. Zu den hier­her gehörigen Pflichten zählen, neben der allgemein bekannten Einnalimen-Aufzeich- nungspflicht (nach § 15 der Durchführungs­bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz) vor allem auch die ebenfalls bekannte Verpflich­tung zur Führung des Wareneingangs­buchs. Befreit vom Wareneingangsbuch sind lediglich gewerbliche Unternehmer, welche zur Führung von Handelsbüchern (§ 38 Abs. 1 HGB.) verpflichtet sind und solche ordnungsgemäß führen, ferner solche Unternehmer, welche durch eine andere ge­setzliche Vorschrift verpflichtet sind, dem Wareneingangsbuch gleichwertige Bücher zu führen und solche ordnungsgemäß führen.

Wer sein Warenei«gangsbuch nicht in Ordnung hat, wird guttun, es raschestens in Ordnung zu bringen, da die Finanzämter angewiesen sind, in nächster Zeit in ver- tärktem Umfang Außenprüfungen durch- uführen und Zuwiderhandelnde zur Rechen­schaft zu ziehen.

Steuertermin im Monat Oktober

Bis zum 10. Oktober 1948 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:

Einkommensteuer : Vorauszahlung nach besonderem Vorauzahlungsbescheid. Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen iVorauszahlungsbescheid erhalten haben, be­rechnen ihre Einkommensteuer-Vorauszah­lung für den Vorauszahlungszeitraum 21. 6. bis 30. 9. 1948 auf Grund der von ihnen ab­zugebenden Erklärung zur Einkommen­steuer-Vorauszahlung auf 10. Oktober 1948. An der sich ergebenden Vorauszahlung

- Ausgabe von 5 und

Auf Grund des zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emmissions- gesotz) hat die Bank Deutscher Länder neue auf 5 und 10 Pfennig lautende Geld­scheine in Umlauf gesetzt.

Allgemeine Kennzeichen:

Das Format für beide Geldscheine Ist 4 mal 6 cm. Für beide Werte ist ein Papier gleicher Art und gleicher Qualität gewählt worden. Es handelt sich um ein gutes wei­ßes Druckpapier mit einem gitterartigen, sich auf der ganzen Papierfläche wieder­holenden Wasserzeichen, das aber nur un­deutlich am druckfreien Papierrand zu er­kennen ist.

5 Pfennig-Geldschein

Das Vorderseitendruckbild ist in grünem Farbton gehalten. In der Mitte" des Schei­nes sieht man, übereinander geordnet und einen großen Teil des Druckbildes ausfül­lend, die beiden WorteFünf Pfennig. In diesem Aufdruck, teilweise von ihm ver­deckt, innerhalb einer lichten Kreislinie, die große lichte Wertzahl 5. Rechts neben dem AufdruckFünf Pfennig nochmals die lichte Wertzahl 5, aber kleiner und umrandet von einer grünen Kreislinie. Un­terhalb der Wertbezeichnung ist der Name BANK DEUTSCHER LÄNDER in großen lichten Buchstaben auf dunkelgrünem Band, fast die ganze Breite des Druckbildes ein­nehmend, aufgedruckt. Ein sich wieder­holendes Gittermuster füllt das übrige Druckbild bis zur Außenrandlinie. Das Un­tergrundmuster in violettem Farbton ver­vollständigt das Druckbild der Vorderseite.

Im gleichen violetten Farbton wie das Untergrundmuster der Vorderseite ist auch der Rückseitendruck gehalten. In der Mitte des Druckbildes sieht man die lichte Wert­zahl 5, kreisförmig umschlossen von dem Namen BANK DEUTSCHER LÄNDER in großen lichten Buchstaben auf dunkelvio­lettem Grunde. Im oberen Teil läuft, links am Rande beginnend, ein Zierband, das etwa zwei Zentimeter vom rechten Rand entfernt abbricht. Im unteren Teil des Druckbildes zieht sich das gleiche Zierband etwa zwei Zentimeter vom linken Rand be­ginnend bis zur rechten Randleiste hin.

werden die auf 10. August und auf 10. Sep­tember geleisteten Abschlagszahlungen ge­kürzt und der verbleibende Restbetrag un­ter Abgabe der Erklärung entrichtet.

Umsatzsteuer: Vorauszahlung für Monat September unter Abgabe einer ent­sprechenden Voranmeldung.

Gewerbesteuer: Abschlagszahlung für den Monat Oktober 1948.

Beförderungssteuer: Für den

Monat September.

Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber spätestens am 5. Tage nach Ab­lauf des Lohnzahlungszeitraums in einem Betrag an die Finanzkasse abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung ist spätestens am 5. Oktober für die im Monat September ein­behaltenen Lohnsteuerbeträge einzureichen.

Bei verspäteter Entrichtung 5% Säumnis­zuschlag.

Es wird gebeten, bei sämtlichen Einzah­lungen und Überweisungen die Steuer- n u m m e r und die zu bezahlende Steuer­art auf der Überweisung oder dem Emp­fängerabschnitt anzugeben.

Nachforschung nach vermißten aus­ländischen Staatsangehörigen

DPD 2713 Tüb. 3814 R o z y c k i, Stephan, geh. 1924 in Jaksice, Distrikt Pinczow, Po­len, poln. Staatsangehöriger. Letzte bekannte Anschrift: Hagenbauer in Faenbach, Post Homberg, Schwarzwaldbahn, bei Herrn Jo­hann Hildebrand. Hat bei Herrn Hildebrand von 1941 bis 1945 gearbeitet. Am 4. 9. 1945 hat er seinen Arbeitsplatz bei diesem Land­wirt verlassen, um in das Repatriierurtgs-

10 Pfennigscheinen

Das Zierband im oberen Teil des Druck- bildes wird links, das Zierband im unteren Teil des Druckbildes wird rechts durch je ein aufrecht stehendes Oval mit der lichten Wertzahl 5 unterbrochen. Unter bzw. über dem Oval in dunklen Buchstaben die Ab­kürzung Pf für Pfennig. Ein sich wieder­holendes Gittermuster füllt den übrigen Raum des Rückseitenbildes.

10 Pfennig-Geldschein

Das Druckbild der Vorderseite ist in blauem Farbton gehalten. In der Mitte des Scheines sieht man, übereinander geordnet und-ninen großen Teil des Druckbildes aus­füllend, die beiden WorteZehn Pfennig.

In diesem Aufdruck, teilweise von ihm verdeckt, in einem hellfarbigen Kreis, der von einem netzartigen blauen Linienkranz umgeben ist, die große lichte Wertzahl 10. Oben rechts, in einem Viereck, von einer blauen Linie umrahmt, nochmals die Wert­zahl 10, aber in kleineren lichten Ziffern. Unterhalb der Wertbezeichnungen ist der Name BANK DEUTSCHER LÄNDER in großen lichten Buchstaben auf dunkel­blauem Band, fast über die ganze Breite des Druckbildes reichend, aufgedruckt. Ein sich wiederholendes Gittermuster füllt das übrige Druckbild bis zur Außenrandlinie. Das Untergrundmuster ist in olivbraunem Farbton aufgedruckt.

Im gleichen olivbraunen Farbton wie das Untorgrundmuster der Vorderseite ist auch der Rückseitendruck gehalten. In der Mitte des Druckbildes sieht man die große lichte Wertzahl 10, kreisförmig umschlossen von dem Namen BANK DEUTSCHER LÄNDER in großen lichten Buchstaben auf oliv­braunem Grunde. Rechts oben und links unten in je einem quadratischen Feld auf weißem Grunde nochmals die Wertzahl 10, aber in kleineren lichten Ziffern. Darüber bzw. darunter die Buchstaben Pfg als Ab­kürzung für das Wort Pfennig. Ein von rechts nach links laufendes zweimal ge­winkeltes Zierband wird von den beschrie­benen Aufdrucken teilweise überdeckt. Von oben nach unten verlaufende Zier- und Fttll-Linien vervollständigen das Rück­seitenbild.

Bank deutscher Länder.

lager Offenburg zwecks Rückführung zu. gehen Über seinen Durchgang in diesem Lager fehlt jede Spur. Antragsteller: Bureau Zo lier Frangais des Recherches.

DPD 8018 Tüb. 3815 W a t r i n, Lucien, geb. 25. 9. 1906 in Verneuil, franz. Staats­angehöriger. Letzte bekannte Anschrift: Lager Sandbostel. Letzte Nachricht vom 1. 5. 1945. Am 1. 5. 1945 vom Lager Sand­bostel entlassen, soll er als Kranker nach der franz. Besatzungszone transportiert worden sein. Soll am 10. Juli 1945 gestor­ben sein. Es soll festgestellt werden, wo er begraben liegt. In den Akten der Lazarette und Krankenhäuser nachsehen! Anti\g- steller: BZFR.

Sachdienliche Meldungen sind an das Landratsamt Calw zu richten.

Landratsamt.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel

Nr. 192 vom 18. August 1948 (Eingang beim Landratsamt am 20. 8. 1948).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Franijais en Allemagne Anordnung Nr. 88 des Commandant en Chef vom 12. August 1948 zur Durchführung der Verordnung Nr. 96 und Anordnung der Zwangsverwaltung. S. 1639. Anordnung Nr. 89 des Commandant en Chef vom 12. August 1948 über Anordnung einer Zwangsverwaltung. S. 1641. Anordnung Nr. 90 des Commandant en Chef