öffentliche Aufforderung Auf Grund des Art. 22 Abs. 6 der RAO. vom 25. 4.1947 wird ungeordnet: Diejenigen Personen, die einen in den Abschnitten I und II des Anhangs „A“ zur Direktive Nr. 38 des Interalliierten Kontrollrats aufgeführten Titel oder eine dort auf geführte Stellung innegehabt oder eine dort aufgeführte Auszeichnung erhalten haben und dem Kreisuntersuchungsausschuß zur Einleitung des Säuberungsverfahrens Fragebogen bisher nicht eingereicht haben, werden hiermit letztmals aufgefordert, unverzüglich den Fragebogen in zweifacher Fertigung dem zuständigen Kreisuntersuchungsausschuß vorzulegen. Staatskommissariat f. d. pol. Säuberung Land Württemberg-,Hohenzollern
An die Beamten und Angestellten
des öffentlichen Dienstes im Kreis Calw
Kolleginnen und Kollegen!
In fast allen Kreisen unserer Zone haben sich die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes zu einer Kreisberufsgewerkschaft zusammengeschlossen. Es ist deshalb notwendig, daß auch in unserem Kreise mit der Bildung einer Beamten- und Angestelltengewerkschaft begonnen wird.
Die verschiedenartigen Beamtenvereinigungen, wie sie vor 1933 bestanden, können nicht mehr gebildet werden. Die einzige Möglichkeit, sich zur Wahrung der Berufsinteressen zusammenzuschließen, ist die Bildung einer Gewerkschaft im Rahmen des Württ. Gewerkschaftsbundes.
Die Notwendigkeit eines solchen Zusammenschlusses zu einer stoßkräftigen Organisation lehrt uns heute das tägliche Leben. Es gilt nicht nur die beruflichen und sozialen Belange der Beamten und Angestellten in einer mächtigen Organisation vertreten zu sehen, sondern auch darüber hinaus am Aufbau eines demokratischen Staates maßgeblich beteiligt zu sein.
Bedenken gegen den Beitritt zu der Beamten- und Angestellten-Gewerkschaft politischer, religiöser oder weltanschaulicher Art sind unbegründet. Die Gewerkschaftsbewegung rechnet es sich zur besonderen Ehre an, politisch und konfessionell nicht gebunden zu sein. Dadurch ist die Bahn frei für die tatkräftige Mitarbeit jedes einzelnen Beamten und Angestellten.
Der Angestellte des öffentlichen Dienstes, vor allen Dingen aber der Beamte, muß aus seiner abwartenden Stellung den Problemen der Zeit gegenüber heraustreten. Die Verarmung des Volkes hat vor uns nicht Halt gemacht und jeder ringt heute um seine Existenz. Wir stehen heute vor entscheidenden wirtschaftspolitischon Maßnahmen auf dem Gebiete des Lastenaus- gleichos. Der Beamte und Angestellte kann diese Auseinandersetzungen nur bestehen, wenn er sich ohne Unterschied des Ranges und Standes zusammenschließt und sich damit ein mächtiges Instrument schafft, das seine Belange zu wahren in der Lage ist.
Kolleginnen, Kollegen! Gliedert Euch ein in die Kreisberufsgewerkschaft und erscheint in der am 9. Oktober 1948, 9 Uhr, im Saalbau Weiß in Calw stattfindenden Gründungsversammlung.
Der Beauftragte: gez. Sternbachor.
Unzustellbare Nachrichten fiir Vermißte und Kriegsgefangene
Der Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene sucht die Angehörigen folgender Vermißter und Kriegsgefangener zur Zustellung wichtiger Heimkehrernachrichten:
1. Hall, Fritz, etwa 30 Jahre, war im Lager Nr. 120 in Petrosawodsk.
2. Ungehofer, Fritz, etwa 45 Jahre, war im Lager Kostino bei Moskau.
3. Adelhelm, Hermann, etwa 44 Jahre, Ogfr. Feldp.-Nr. 20 048 B, von Beruf Metz-
Erhöhung der Nahverkehrspreise
Das Wirtschaftsministorium — Preisaufsichtsstelle — Tübingen hat mit Wirkung vom 1. 8. 1948 eine Erhöhung der Nahverkehrspreise verfügt. Das gültige Ausmaß der Erhöhung beträgt, jeweils ausgehend von den Vergütungssätzen nach dem Stand vom 1. Januar 1944,
bei Teil I (Tages-u. Kilometersätze) 19% bei Teil II (Stundensätze) 7%
bei Teil III (Leistungssätze) für das Rechnungsgewicht
von 11 um 22 % bis 21 um 23 % bis 31 um 24 % bis 41 um 25 % bis 51 um 26 % bis 61 um 27 % bis 71 um 28 % bis 81 um 29 % bis 91 um 30 % bis 10 t um 31,5% bis 111 um 32 % bis 12 t um 32,5% bis 13 t um 33 %
bis 14 t um 33,5% bis 15 t um 34 % bis 16 t um 34,5% bis 171 um 35 % bis 18 t um 35,5% bis 191 um 36 % bis 201 um 36,5 % bis 211 um 37 % bis 22 t um 37,5 % bis 23 t um 38 % bis 24 t um 38,5 % bis 251 um 39 %
Bei den Stundensätzen — Teil II — tritt keine erhebliche Änderung ein, da in Würt- temberg-Hohenzollern schon bisher die höheren Sätze des Jahres 1941 angewandt wurden. Eine wesentliche Verbesserung für die Fuhrunternehmer gegenüber dem bisherigen Zustand bedeutet die neue Bestimmung, daß bei Verwendung vorf Anhängern die Vergütung nach Teil I und II der Preistafel von der zusammengerechneten Nutzlast des Zugfahrzeugs und des oder der Anhänger berechnet werden darf. Die sehr niedrigen Anhängerpreise kommen in Wegfall. Bei Verwendung von Zugmaschinen oder Raupenschleppern mit Anhänger wird nur die Nutzlast des oder der Anhänger sowie, falls die Zugmaschine bzw. der Raupenschlepper selbst zur Nutzlastaufnahme eingerechnet ist, außerdem die Nutzlast der Zugmaschine bzw. des Raupenschleppers der Berechnung der Vergütung zugrunde gelegt. Dieses Verfahren wurde bisher schon bei Teil III der Nahverkehrspreise, sowie im Fernverkehr nach dem Reichs- Kraftwagentarif angewandt und bei dem die Anhänger bedeutend mehr erzielen als
bisher. Ist der Halter des Anhängers ein anderer als der des Zugfahrzeugs, so gebührt ihm nach Teil I und II die Hälfte des durch den Einsatz des Anhängers erzielten Mehrerlöses.
Für die Beförderung von Erzeugnissen der Landwirtschaft und Ernährung muß auf die hochstzulässigen neuen Sätze der Nahverkehrspreise ein Abschlag von mindestens 15% gegeben werden, für diese gilt also ein um 15% niedrigerer Tarif. Der Grund hierfür liegt darin, daß die notwendigsten Lebensmittel nicht durch erhöhte Transportkosten verteuert werden sollen, aber auch dem Lebensmittelhandel, der mit geringen Verdienstspannen rechnen muß, keine weitere Belastung aus der Beförderung zugemutet werden kann.
Bei den Tarifen des Nahverkehrs handelt es sieh um Höchstpreise, also um Preise, die nicht überschritten werden dürfen, ohne daß sich der Verantwortliche einer Bestrafung nach den preisrechtlichen Bestimmungen aussetzt. Dagegen können die Preise jederzeit unterschritten werden. Es ist also jedem Fuhrunternehmer erlaubt, weniger zu verlangen, als er nach den Nahverkehrspreisen fordern dürfte, so daß insofern freier Wettbewerb herrscht.
Gleichzeitig wird auf die Rechnungslegungspflicht hingewiesen. Die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung hat der Fuhrunternehmer 3 Jahre lang aufzubewahren. In der Rechnung ist das beförderte Gut und die zugrunde gelegte Vergütungsart anzugeben. Weiter müssen folgende Angaben hervorgehen:
a) bei Vergütung nach Teil I, Benutzungszeit, gefahrene Kilometer, Fahrzeuggattung und Nutzlast (bei Zugmaschinen PS.-Zahl),
b) bei Vergütung nach Teil II, Benutzungszeit, Fahrzeuggattung und Nutzlast (bei Zugmaschinen PS.-Zahl),
c) bei Vergütung nach Teil III, Gewicht der Ladung, sowie die mit der Ladung gefahrenen Kilometer.
Die Rechnungen können auf volle 10 Pfg. nach oben aufgerundet werden.
Calw, 22. September 1948.
Landratsamt — Preisbehörde
ger, war bis Mai 1945 in einem Lager in Deutsch-Eylau (Ostpr.).
4. Grombach, Fritz, Owachtm., Feldp.- Nr. 20 048 B, zuletzt im Einsatz bei Gladau (Westpreußen).
5. Härtner, Leo, etwa 35 Jahre, Uffz., war bei einer Metzgerei-Komp., Eltern haben Landwirtschaft, war im Lager 252/10 bei Brjansk.
6. Maier, Karl, etwa 44 Jahre, Ogfr., war 1946 in einem Lager in Reval.
7. Huber, Ludwig, etwa 25 Jahre, war im Lager 7388/6 in Stalinogorsk.
8. G u ß m a n n, Alfred, Ogfr., etwa 23 J., war im Lager 7117/11 in Gorki.
9. Grete, Paul, etwa 36 Jahre, war im Lager 7137/2 in Wolsk.
10. Mülle r, Vorname unbekannt, Leutnant, etwa 35—40 Jahre, war zuletzt bei Olmütz eingesetzt.
11. H o f f m a n n, Alfred, etwa 30 Jahre, Ogfr., Artillerie, Beruf Landwirt, war im Lager 84/5 in Asbest (Ural).
12. M i n d e m a n n, Josef, etwa 45 Jahre, Schlosser und Fahrschullehrer, war im Lager 7525/4.
13. B ö g 1 e, Hans, etwa 30—32 Jahre, war im Lager 7126 in Nikolajew.
14. Kur z, Gottlieb, etwa 30—35 Jahre, Ogfr., Feldpost.-Nr. 15 263 C, war in einem Lager bei Kalinin.
15. Egerle, Vorname unbekannt, etwa 35 Jahre, Gefr., Feldp.-Nr. 32119 E (?), zuletzt am Kuban eingesetzt.
16. Wagner (?), Anton, etwa 45 Jahre, war im Lager Nr. 15 in Gorki.
17. Schäfer, Wilhelm, etwa 34 Jahre, Ogfr., war im Lager 82/5 in Woronesch.
18. G r ö n 1 i n g, Heinz, etwa 28 Jahre, war im Lager Nr. 423 (jetzt 223) in Desch- kesan.
19. Schmid, Ludwig, etwa 42 Jahre, Gegend von Nagold (?).
20. R e i ß, August, etwa 35—40 Jahre, Dienststellung Zugführer, war im Lager Nr. 7200/10 in Alapajewsk.
Die Angehörigen der Genannten oder Personen, die über deren jetzigen Aufenthaltsort Auskunft geben können, werden gebeten, sich unmittelbar an den Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene, Tübingen, Gartenstr. 39, zu wenden.
Deutscher Meteorologischer Dienst im französischen Besatzungsgebiet In letzter Zeit wiederholt aufgetretene Unklarheiten veranlassen uns, nachfolgendes bekanntzugeben: Die Wetterwarte Som- merberg/Wildbad, Tel. 311, ist eine Dienststelle des Deutschen Meteorologischen Dienstes im französischen Besatzungsgebiet und befindet sich mit ihren Diensträumen im Gebäude der oberen Bergbahnstation. Leiter der Wetterwarte ist Dipl.-Met. GugeL Die von Dr. P. Roßnagel geleitete Keplerwarte, Tel. 219, hat mit dem Wetterdienst und dem Deutschen Meteorologischen Dienst nichts zu tun.
Deutscher Meteorologischer Dienst im französischen Besatzungsgebiet — Zentralamt ~