öffentliche Aufforderung Auf Grund des Art. 22 Abs. 6 der RAO. vom 25. 4.1947 wird ungeordnet: Diejenigen Personen, die einen in den Abschnitten I und II des AnhangsA zur Direktive Nr. 38 des Interalliierten Kontrollrats auf­geführten Titel oder eine dort auf geführte Stellung innegehabt oder eine dort aufge­führte Auszeichnung erhalten haben und dem Kreisuntersuchungsausschuß zur Ein­leitung des Säuberungsverfahrens Frage­bogen bisher nicht eingereicht haben, wer­den hiermit letztmals aufgefordert, un­verzüglich den Fragebogen in zweifacher Fertigung dem zuständigen Kreisuntersu­chungsausschuß vorzulegen. Staatskommissariat f. d. pol. Säuberung Land Württemberg-,Hohenzollern

An die Beamten und Angestellten

des öffentlichen Dienstes im Kreis Calw

Kolleginnen und Kollegen!

In fast allen Kreisen unserer Zone haben sich die Beamten und Angestellten des öf­fentlichen Dienstes zu einer Kreisberufs­gewerkschaft zusammengeschlossen. Es ist deshalb notwendig, daß auch in unserem Kreise mit der Bildung einer Beamten- und Angestelltengewerkschaft begonnen wird.

Die verschiedenartigen Beamtenvereini­gungen, wie sie vor 1933 bestanden, können nicht mehr gebildet werden. Die einzige Möglichkeit, sich zur Wahrung der Berufs­interessen zusammenzuschließen, ist die Bildung einer Gewerkschaft im Rahmen des Württ. Gewerkschaftsbundes.

Die Notwendigkeit eines solchen Zusam­menschlusses zu einer stoßkräftigen Organi­sation lehrt uns heute das tägliche Leben. Es gilt nicht nur die beruflichen und sozia­len Belange der Beamten und Angestellten in einer mächtigen Organisation vertreten zu sehen, sondern auch darüber hinaus am Aufbau eines demokratischen Staates maß­geblich beteiligt zu sein.

Bedenken gegen den Beitritt zu der Be­amten- und Angestellten-Gewerkschaft po­litischer, religiöser oder weltanschaulicher Art sind unbegründet. Die Gewerkschafts­bewegung rechnet es sich zur besonderen Ehre an, politisch und konfessionell nicht gebunden zu sein. Dadurch ist die Bahn frei für die tatkräftige Mitarbeit jedes ein­zelnen Beamten und Angestellten.

Der Angestellte des öffentlichen Dienstes, vor allen Dingen aber der Beamte, muß aus seiner abwartenden Stellung den Pro­blemen der Zeit gegenüber heraustreten. Die Verarmung des Volkes hat vor uns nicht Halt gemacht und jeder ringt heute um seine Existenz. Wir stehen heute vor entscheidenden wirtschaftspolitischon Maß­nahmen auf dem Gebiete des Lastenaus- gleichos. Der Beamte und Angestellte kann diese Auseinandersetzungen nur bestehen, wenn er sich ohne Unterschied des Ranges und Standes zusammenschließt und sich da­mit ein mächtiges Instrument schafft, das seine Belange zu wahren in der Lage ist.

Kolleginnen, Kollegen! Gliedert Euch ein in die Kreisberufsgewerkschaft und er­scheint in der am 9. Oktober 1948, 9 Uhr, im Saalbau Weiß in Calw stattfindenden Gründungsversammlung.

Der Beauftragte: gez. Sternbachor.

Unzustellbare Nachrichten fiir Vermißte und Kriegsgefangene

Der Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene sucht die Angehörigen folgender Vermißter und Kriegsgefangener zur Zustellung wichtiger Heimkehrernach­richten:

1. Hall, Fritz, etwa 30 Jahre, war im Lager Nr. 120 in Petrosawodsk.

2. Ungehofer, Fritz, etwa 45 Jahre, war im Lager Kostino bei Moskau.

3. Adelhelm, Hermann, etwa 44 Jahre, Ogfr. Feldp.-Nr. 20 048 B, von Beruf Metz-

Erhöhung der Nahverkehrspreise

Das Wirtschaftsministorium Preisauf­sichtsstelle Tübingen hat mit Wirkung vom 1. 8. 1948 eine Erhöhung der Nahver­kehrspreise verfügt. Das gültige Ausmaß der Erhöhung beträgt, jeweils ausgehend von den Vergütungssätzen nach dem Stand vom 1. Januar 1944,

bei Teil I (Tages-u. Kilometersätze) 19% bei Teil II (Stundensätze) 7%

bei Teil III (Leistungssätze) für das Rech­nungsgewicht

von 11 um 22 % bis 21 um 23 % bis 31 um 24 % bis 41 um 25 % bis 51 um 26 % bis 61 um 27 % bis 71 um 28 % bis 81 um 29 % bis 91 um 30 % bis 10 t um 31,5% bis 111 um 32 % bis 12 t um 32,5% bis 13 t um 33 %

bis 14 t um 33,5% bis 15 t um 34 % bis 16 t um 34,5% bis 171 um 35 % bis 18 t um 35,5% bis 191 um 36 % bis 201 um 36,5 % bis 211 um 37 % bis 22 t um 37,5 % bis 23 t um 38 % bis 24 t um 38,5 % bis 251 um 39 %

Bei den Stundensätzen Teil II tritt keine erhebliche Änderung ein, da in Würt- temberg-Hohenzollern schon bisher die höheren Sätze des Jahres 1941 angewandt wurden. Eine wesentliche Verbesserung für die Fuhrunternehmer gegenüber dem bis­herigen Zustand bedeutet die neue Bestim­mung, daß bei Verwendung vorf Anhängern die Vergütung nach Teil I und II der Preis­tafel von der zusammengerechneten Nutz­last des Zugfahrzeugs und des oder der An­hänger berechnet werden darf. Die sehr niedrigen Anhängerpreise kommen in Weg­fall. Bei Verwendung von Zugmaschinen oder Raupenschleppern mit Anhänger wird nur die Nutzlast des oder der Anhänger so­wie, falls die Zugmaschine bzw. der Rau­penschlepper selbst zur Nutzlastaufnahme eingerechnet ist, außerdem die Nutzlast der Zugmaschine bzw. des Raupenschleppers der Berechnung der Vergütung zugrunde gelegt. Dieses Verfahren wurde bisher schon bei Teil III der Nahverkehrspreise, sowie im Fernverkehr nach dem Reichs- Kraftwagentarif angewandt und bei dem die Anhänger bedeutend mehr erzielen als

bisher. Ist der Halter des Anhängers ein anderer als der des Zugfahrzeugs, so ge­bührt ihm nach Teil I und II die Hälfte des durch den Einsatz des Anhängers er­zielten Mehrerlöses.

Für die Beförderung von Erzeugnissen der Landwirtschaft und Ernährung muß auf die hochstzulässigen neuen Sätze der Nahverkehrspreise ein Abschlag von min­destens 15% gegeben werden, für diese gilt also ein um 15% niedrigerer Tarif. Der Grund hierfür liegt darin, daß die not­wendigsten Lebensmittel nicht durch er­höhte Transportkosten verteuert werden sollen, aber auch dem Lebensmittelhandel, der mit geringen Verdienstspannen rech­nen muß, keine weitere Belastung aus der Beförderung zugemutet werden kann.

Bei den Tarifen des Nahverkehrs handelt es sieh um Höchstpreise, also um Preise, die nicht überschritten werden dürfen, ohne daß sich der Verantwortliche einer Bestra­fung nach den preisrechtlichen Bestimmun­gen aussetzt. Dagegen können die Preise jederzeit unterschritten werden. Es ist also jedem Fuhrunternehmer erlaubt, weniger zu verlangen, als er nach den Nahverkehrs­preisen fordern dürfte, so daß insofern freier Wettbewerb herrscht.

Gleichzeitig wird auf die Rechnungs­legungspflicht hingewiesen. Die Durch­schrift oder Abschrift der Rechnung hat der Fuhrunternehmer 3 Jahre lang aufzu­bewahren. In der Rechnung ist das beför­derte Gut und die zugrunde gelegte Ver­gütungsart anzugeben. Weiter müssen fol­gende Angaben hervorgehen:

a) bei Vergütung nach Teil I, Benut­zungszeit, gefahrene Kilometer, Fahrzeug­gattung und Nutzlast (bei Zugmaschinen PS.-Zahl),

b) bei Vergütung nach Teil II, Benut­zungszeit, Fahrzeuggattung und Nutzlast (bei Zugmaschinen PS.-Zahl),

c) bei Vergütung nach Teil III, Gewicht der Ladung, sowie die mit der Ladung ge­fahrenen Kilometer.

Die Rechnungen können auf volle 10 Pfg. nach oben aufgerundet werden.

Calw, 22. September 1948.

Landratsamt Preisbehörde

ger, war bis Mai 1945 in einem Lager in Deutsch-Eylau (Ostpr.).

4. Grombach, Fritz, Owachtm., Feldp.- Nr. 20 048 B, zuletzt im Einsatz bei Gladau (Westpreußen).

5. Härtner, Leo, etwa 35 Jahre, Uffz., war bei einer Metzgerei-Komp., Eltern ha­ben Landwirtschaft, war im Lager 252/10 bei Brjansk.

6. Maier, Karl, etwa 44 Jahre, Ogfr., war 1946 in einem Lager in Reval.

7. Huber, Ludwig, etwa 25 Jahre, war im Lager 7388/6 in Stalinogorsk.

8. G u ß m a n n, Alfred, Ogfr., etwa 23 J., war im Lager 7117/11 in Gorki.

9. Grete, Paul, etwa 36 Jahre, war im Lager 7137/2 in Wolsk.

10. Mülle r, Vorname unbekannt, Leut­nant, etwa 3540 Jahre, war zuletzt bei Olmütz eingesetzt.

11. H o f f m a n n, Alfred, etwa 30 Jahre, Ogfr., Artillerie, Beruf Landwirt, war im Lager 84/5 in Asbest (Ural).

12. M i n d e m a n n, Josef, etwa 45 Jahre, Schlosser und Fahrschullehrer, war im La­ger 7525/4.

13. B ö g 1 e, Hans, etwa 3032 Jahre, war im Lager 7126 in Nikolajew.

14. Kur z, Gottlieb, etwa 3035 Jahre, Ogfr., Feldpost.-Nr. 15 263 C, war in einem Lager bei Kalinin.

15. Egerle, Vorname unbekannt, etwa 35 Jahre, Gefr., Feldp.-Nr. 32119 E (?), zu­letzt am Kuban eingesetzt.

16. Wagner (?), Anton, etwa 45 Jahre, war im Lager Nr. 15 in Gorki.

17. Schäfer, Wilhelm, etwa 34 Jahre, Ogfr., war im Lager 82/5 in Woronesch.

18. G r ö n 1 i n g, Heinz, etwa 28 Jahre, war im Lager Nr. 423 (jetzt 223) in Desch- kesan.

19. Schmid, Ludwig, etwa 42 Jahre, Gegend von Nagold (?).

20. R e i ß, August, etwa 3540 Jahre, Dienststellung Zugführer, war im Lager Nr. 7200/10 in Alapajewsk.

Die Angehörigen der Genannten oder Personen, die über deren jetzigen Aufent­haltsort Auskunft geben können, werden gebeten, sich unmittelbar an den Landes­suchdienst für Vermißte und Kriegsgefan­gene, Tübingen, Gartenstr. 39, zu wenden.

Deutscher Meteorologischer Dienst im französischen Besatzungsgebiet In letzter Zeit wiederholt aufgetretene Unklarheiten veranlassen uns, nachfolgen­des bekanntzugeben: Die Wetterwarte Som- merberg/Wildbad, Tel. 311, ist eine Dienst­stelle des Deutschen Meteorologischen Dien­stes im französischen Besatzungsgebiet und befindet sich mit ihren Diensträumen im Gebäude der oberen Bergbahnstation. Lei­ter der Wetterwarte ist Dipl.-Met. GugeL Die von Dr. P. Roßnagel geleitete Kepler­warte, Tel. 219, hat mit dem Wetterdienst und dem Deutschen Meteorologischen Dienst nichts zu tun.

Deutscher Meteorologischer Dienst im französischen Besatzungsgebiet Zentralamt ~