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Warna.

Amtsblatt für den Kreis Calw

Calw

Freitag, 1. Oktober 1948

Nr. 39

Lebensmittelversorgung

Preisauszeichnungs- und Preisnachweis- pflicht

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1948 können bezogen werden:

Br ot:

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Fleisch

TSV. Fleisch und Butter

Abschnitte

03 J.

1000

1

201

301

601

03 J.

500

2

202

302

602

36 J.

je 1000

1 u. 2

201 u. 202

301u. 302

601u. 602

über 6 J.

1500

1

201

301

601

über 6 J.

1000

2

202

302

602

über 6 J.

500

Kleinabschnitte

Zulagenempfänger:

Schwerarbeiter 1. Kategorie

250 g auf Abschnitt 151

Schwerarbeiter 2. Kategorie

500 g auf Abschnitt 251 und

250 g auf Abschnitt 252

Schwerarbeiter 3. Kategorie

1000 g auf Abschnitt 351 und

250 g auf Abschnitt 352

Werdende und stillende Mütter ßA.

500 g auf Abschnitt 903

-

Fl

e i s c h :

Normal-

TSV.

TSV.

TSV. Brot

Alters-

Bewertung

Verbraucher

Butter

Brot

u. Butter

klasse

Gramm:

Abschnitte

0 3 J.

50

11

211

111

511

310 J.

je 50

1112

211212

111112

511512

über 20 J.

je 50

11,12,14

211, 212, 214

111,112,114

511, 512, 514

Zulagenempfänger:

\

Schwerarbeiter 1. Kategorie

50 g auf Abschnitt 155

Schwerarbeiter 2. Kategorie

je

50 g auf Abschnitt 255258

Schwerarbeiter 3. Kategorie

je

50 g auf Abschnitt 355357 und

100 g auf Abschnitt 358

Werdende und stillende Mütter "' r

je

50 g auf Abschnitt 905

Vollmilch:

Vollmilch

ist in der seitherigen Rationshöhe freigegeben.

Calw, 28. September 1948. f

K

reisernährungsamt.

Teigwaren für Monat September Normalverbraucher, Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung und Zulagen­empfänger erhalten für Monat September 1948 Teigwaren und zwar Normalverbraucher aller Altersklassen 500 g auf Abschnitt 28,

Schwerarbeiter 1. Kat. 250 g auf Absclin. 191 Schwerarbeiter 2. Kat. 250 g auf Absclrn. 291 Schwerarbeiter 3. Kat. 500 g auf Abschn. 391 Werd. u. still. Mütter 250 g auf Abschn. 901 der September-Lebensmittel- und -Zuflage- karten. Die Teigwaren können sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinhändler innerhalb Orts aufgerufen werden.

Kindernährmittel für Monat September Kinder der Normalverbraucher und ge­meinschaftsverpflegte Kinder erhaltem im Monat September 1948 Kindernährmittel und zwar

von 03 Jahren 1000 g; auf Abschniltt 27 und 29 je 500 g,

von 36 Jahren 500 g; auf Abschnitt 27 und 29 je 250 g

der September-Lebensmittelkarten. 1 Die auf Grund der neuen Produktions­bestimmungen (Anordnung des Landwirt­schaftsministeriums Württemberg -1 lolien-

zollern über die Herstellungsvorschriften für Kindernährmittel auf Getreidehasis und gleichzustellenden Erzeugnissen vom 16. 8. 1948 siehe Amtsblatt Nr. 36 vom 10.9.48) erzeugten diätischen Kindernährmittel sind bewirtschaftet und dürfen nur auf Kinder- n"mittelmarken abgegeben werden und umfassen die Erzeugnisse der Firmen Mil- sana, Fezer, Tekrum, Weiß, Nestle und Jeni-Beck.

Calw, 27. September 1948.

Kreisernährungsamt.

Kartoffelversorgung

Die diesjährige gute Kartoffelernte hat es mit sich gebracht, daß im Wirtschafts­jahr 1948/49 keine Schwierigkeiten in der Kartoffelversorgung zu erwarten sind. Es werden Kartoffeln in genügender Menge angeboten, doch läßt infolge des kalten und nassen Sommers die Qualität teilweise zu wünschen übrig. Daher müssen die Kartof­feln vor der Einkellerung sorgfältig durch­gelesen werden.

Der Kartoffelüberschuß, d. h. die Kartof­feln, die im Herbst durch die Bevölkerung nicht eingekellert werden, wird durch die Industrie verarbeitet. Als Auswirkung der Währungsreform ist nicht damit zu rech-

Im Amtsblatt Nr. 29 vom 20. 7. 1948 wur­den die Geschäftsleute darauf hingewiesen, daß nach wie vor die Pflicht zur Preisaus­zeichnung und zum Preisnachweis besteht. Es muß immer wieder festgestellt werden, daß die Geschäftsleute dieser Pflicht nicht oder nicht genügend nachkommen.

Die Preisauszeichnung dient dem Preis­schutz und der Preiswahrheit. Der Sinn urfd Zweck der Preisauszeichnung besteht von jeher darin, nicht nur den staatlichen Organen der Preisüberwachung, sondern jedem einzelnen Käufer eine Kontrolle der Preise zu ermöglichen. Der Käufer, der die Ware sieht und aus der Preisauszeichnung den für sie geforderten Preis erkennt, hat eher Gewähr dafür, daß der Preis zulässig und dem Wert der Ware angemessen ist.

Wenn künftig trotz wiederholter Hin­weise weitere Verstöße auf diesem Gebiet festgestellt werden, müssen die Geschäfts­leute mit schärfsten Maßnahmen rechnen.

Calw, 22. September 1948.

Landratsamt Preisbehörde

nen, daß der Handel größere Mengen Kar­toffeln einlagern wird, um den auftreten­den Bedarf im Frühjahr 1949 zu decken. Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, Kartoffeln in genügender Menge bis zum Anschluß an die Ernte 1949 selbst einzu­kellern.

Infolge der Währungsreform sind vielo Haushalte nicht in der Lage, eine genü­gende Menge Einkellerungskartoffeln in bar einzukaufen. Da nicht anzunehmen ist, wie bereits erwähnt, daß der Handel durch Einlagerung und spätere Ausgabe diese finanziellen Schwierigkeiten des Verbrau­chers überbrücken kann, sind die Verbrau­cher darauf angewiesen, selbst Abhilfe zu schaffen. Viele Erzeuger haben seit Jahren ihre festen Abnehmer und werden in der heutigen Notlage sich mit Teilzahlungen zufrieden geben. Aber auch diejenigen Er­zeuger, die sich ihre Abnehmer erst neu suchen müssen, werden sich den jetzigen Verhältnissen anpassen und mit festen Ra­tenzahlungen einverstanden sein.

Auch besteht die Möglichkeit, daß die Verbraucher mit den Erzeugern feste Ein­kellerungsverträge absehließen, um im Frühjahr die Kartoffeln abzunehmen und zu bezahlen.

Es ist eine alte Erfahrung, daß Lebens­mittel, die im Herbst im Überfluß angebo­ten werden, im Frühjahr fehlen. Die Ver­braucher dürfen sich durch die derzeitige Kartoffelschwemme kein falsches Bild machen. In einigen Wochen wird die Indu­strie das Überangebot an Kartoffeln auf­kaufen und verarbeiten. Es soll sich daher jeder Haushalt bis Ende Oktober mit Ein­kellerungskartoffeln eindecken, um spätere Beschaffungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Kreisernährungsamt.

Hafer-Auflage

Das Landwirtschaftsministerium Tübingen hat mit Schreiben vom 26. 9. 1948 bekannt­gegeben, daß die Ablieferung von Hülsen­früchten auf das Hafer-Ablieferungssoll genau wie im letzt« Jahr im Verhält­nis 50:100 (50 kg Hülsenfrüchte = 100 kg Hafer) angerechnet wird. Die Bekannt­machung im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 24. 9. 1948 Nr. 38Getreide-Erfassung Absatz 3 muß entsprechend berichtigt wer­den. Kreisernährungsamt.