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Warna.
Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Freitag, 1. Oktober 1948
Nr. 39
Lebensmittelversorgung
Preisauszeichnungs- und Preisnachweis- pflicht
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1948 können bezogen werden:
Br ot:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleisch
TSV. Fleisch und Butter
Abschnitte
0—3 J.
1000
1
201
301 •
601
0—3 J.
500
2
202
302
602
3—6 J.
je 1000
1 u. 2
201 u. 202
301u. 302
601u. 602
über 6 J.
1500
1
201
301
601
über 6 J.
1000
2
202
302
602
über 6 J.
500
Kleinabschnitte
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 1. Kategorie
250 g auf Abschnitt 151
Schwerarbeiter 2. Kategorie
500 g auf Abschnitt 251 und
250 g auf Abschnitt 252
Schwerarbeiter 3. Kategorie
1000 g auf Abschnitt 351 und
250 g auf Abschnitt 352
Werdende und stillende Mütter ßA.
500 g auf Abschnitt 903
-■
Fl
e i s c h :
Normal-
TSV.
TSV.
TSV. Brot
Alters-
Bewertung
Verbraucher
Butter
Brot
u. Butter
klasse
Gramm:
Abschnitte
0— 3 J.
50
11
211
111
511
3—10 J.
je 50
11—12
211—212
111—112
511—512
über 20 J.
je 50
11,12,14
211, 212, 214
111,112,114
511, 512, 514
Zulagenempfänger:
\
Schwerarbeiter 1. Kategorie
50 g auf Abschnitt 155
Schwerarbeiter 2. Kategorie
je
50 g auf Abschnitt 255—258
Schwerarbeiter 3. Kategorie
je
50 g auf Abschnitt 355—357 und
100 g auf Abschnitt 358
Werdende und stillende Mütter "' r
je
50 g auf Abschnitt 905
Vollmilch:
Vollmilch
ist in der seitherigen Rationshöhe freigegeben.
Calw, 28. September 1948. f
K
reisernährungsamt.
Teigwaren für Monat September Normalverbraucher, Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung und Zulagenempfänger erhalten für Monat September 1948 Teigwaren und zwar Normalverbraucher aller Altersklassen 500 g auf Abschnitt 28,
Schwerarbeiter 1. Kat. 250 g auf Absclin. 191 Schwerarbeiter 2. Kat. 250 g auf Absclrn. 291 Schwerarbeiter 3. Kat. 500 g auf Abschn. 391 Werd. u. still. Mütter 250 g auf Abschn. 901 der September-Lebensmittel- und -Zuflage- karten. — Die Teigwaren können sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinhändler innerhalb Orts aufgerufen werden.
Kindernährmittel für Monat September Kinder der Normalverbraucher und gemeinschaftsverpflegte Kinder erhaltem im Monat September 1948 Kindernährmittel und zwar
von 0—3 Jahren 1000 g; auf Abschniltt 27 und 29 je 500 g,
von 3—6 Jahren 500 g; auf Abschnitt 27 und 29 je 250 g
der September-Lebensmittelkarten. 1 Die auf Grund der neuen Produktionsbestimmungen (Anordnung des Landwirtschaftsministeriums Württemberg -1 lolien-
zollern über die Herstellungsvorschriften für Kindernährmittel auf Getreidehasis und gleichzustellenden Erzeugnissen vom 16. 8. 1948 — siehe Amtsblatt Nr. 36 vom 10.9.48) erzeugten diätischen Kindernährmittel sind bewirtschaftet und dürfen nur auf Kinder- n" •■mittelmarken abgegeben werden und umfassen die Erzeugnisse der Firmen Mil- sana, Fezer, Tekrum, Weiß, Nestle und Jeni-Beck.
Calw, 27. September 1948.
Kreisernährungsamt.
Kartoffelversorgung
Die diesjährige gute Kartoffelernte hat es mit sich gebracht, daß im Wirtschaftsjahr 1948/49 keine Schwierigkeiten in der Kartoffelversorgung zu erwarten sind. Es werden Kartoffeln in genügender Menge angeboten, doch läßt infolge des kalten und nassen Sommers die Qualität teilweise zu wünschen übrig. Daher müssen die Kartoffeln vor der Einkellerung sorgfältig durchgelesen werden.
Der Kartoffelüberschuß, d. h. die Kartoffeln, die im Herbst durch die Bevölkerung nicht eingekellert werden, wird durch die Industrie verarbeitet. Als Auswirkung der Währungsreform ist nicht damit zu rech-
Im Amtsblatt Nr. 29 vom 20. 7. 1948 wurden die Geschäftsleute darauf hingewiesen, daß nach wie vor die Pflicht zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis besteht. Es muß immer wieder festgestellt werden, daß die Geschäftsleute dieser Pflicht nicht oder nicht genügend nachkommen.
Die Preisauszeichnung dient dem Preisschutz und der Preiswahrheit. Der Sinn urfd Zweck der Preisauszeichnung besteht von jeher darin, nicht nur den staatlichen Organen der Preisüberwachung, sondern jedem einzelnen Käufer eine Kontrolle der Preise zu ermöglichen. Der Käufer, der die Ware sieht und aus der Preisauszeichnung den für sie geforderten Preis erkennt, hat eher Gewähr dafür, daß der Preis zulässig und dem Wert der Ware angemessen ist.
Wenn künftig trotz wiederholter Hinweise weitere Verstöße auf diesem Gebiet festgestellt werden, müssen die Geschäftsleute mit schärfsten Maßnahmen rechnen.
Calw, 22. September 1948.
Landratsamt — Preisbehörde
nen, daß der Handel größere Mengen Kartoffeln einlagern wird, um den auftretenden Bedarf im Frühjahr 1949 zu decken. Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, Kartoffeln in genügender Menge bis zum Anschluß an die Ernte 1949 selbst einzukellern.
Infolge der Währungsreform sind vielo Haushalte nicht in der Lage, eine genügende Menge Einkellerungskartoffeln in bar einzukaufen. Da nicht anzunehmen ist, wie bereits erwähnt, daß der Handel durch Einlagerung und spätere Ausgabe diese finanziellen Schwierigkeiten des Verbrauchers überbrücken kann, sind die Verbraucher darauf angewiesen, selbst Abhilfe zu schaffen. Viele Erzeuger haben seit Jahren ihre festen Abnehmer und werden in der heutigen Notlage sich mit Teilzahlungen zufrieden geben. Aber auch diejenigen Erzeuger, die sich ihre Abnehmer erst neu suchen müssen, werden sich den jetzigen Verhältnissen anpassen und mit festen Ratenzahlungen einverstanden sein.
Auch besteht die Möglichkeit, daß die Verbraucher mit den Erzeugern feste Einkellerungsverträge absehließen, um im Frühjahr die Kartoffeln abzunehmen und zu bezahlen.
Es ist eine alte Erfahrung, daß Lebensmittel, die im Herbst im Überfluß angeboten werden, im Frühjahr fehlen. Die Verbraucher dürfen sich durch die derzeitige Kartoffelschwemme kein falsches Bild machen. In einigen Wochen wird die Industrie das Überangebot an Kartoffeln aufkaufen und verarbeiten. Es soll sich daher jeder Haushalt bis Ende Oktober mit Einkellerungskartoffeln eindecken, um spätere Beschaffungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Kreisernährungsamt.
Hafer-Auflage
Das Landwirtschaftsministerium Tübingen hat mit Schreiben vom 26. 9. 1948 bekanntgegeben, daß die Ablieferung von Hülsenfrüchten auf das Hafer-Ablieferungssoll — genau wie im letzt« Jahr — im Verhältnis 50:100 (50 kg Hülsenfrüchte = 100 kg Hafer) angerechnet wird. Die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Calw vom 24. 9. 1948 Nr. 38 „Getreide-Erfassung“ Absatz 3 muß entsprechend berichtigt werden. Kreisernährungsamt.