Kartoffelbewirtschaftung

Für den Kreis Calw wird eine totale Ein­fuhrsperre von Kartoffeln angeordnet. Zu­widerhandlungen gegen diese Einfuhrsperre werden strafrechtlich verfolgt. Kartoffel­händler, die gegen diese Anordnung ver­stoßen, haben mit dem Entzug der Handels­genehmigung zu rechnen.

Transportgenehmigung innerhalb des Kreises Calw ist nicht erforderlich.

Für den Transport von Kartoffeln in andere Besatzungszonen stellt das Land­wirtschaftsministerium in Tübingen eine Transportgenehmigung aus.

Das Kartoffel-Dämpfverbot ist aufgeho­ben. Infolge Ferkelmangel wird es den Er­zeugern anheimgestellt, Futterkartoffeln zu dämpfen und zu silieren.

Kartoffeln unter 4 cm Durchmesser sind als Futterkartoffeln zu bezeichnen und dür­fen nicht als Speisekartoffeln gehandelt werden. Strengste Aussortierung ist erfor­derlich.

Eine Preisregelung ist in nächster Zeit zu erwarten und wird im Amtsblatt be­kanntgegeben.

Lenkungsmaßnahmen für den Verkehr zwischen den Überschußgemeinden und den Bedarfsgemeinden werden durch das Kreis- ernährungsamt Calw durchgeführt.

Kreisernährungsamt.

Lohndreschereien

Zur Ergänzung der Maschinen werden technische Unterlagen benötigt. Die Lohn­dreschereien weiden gebeten, bis zum 5.10. 1948 dem Kreisernährungsamt Calw fol­gende Angaben zu machen:

,

Name des Unter­nehmers

Fabrikat und Type der Dresch maschine

Baujahr

o. Stund. N Leistun

Antriebs­art*) | leist«.**)

*) Abkürzung für Elektromotor = E.Mot. oder Traktor = Traktor oder Dieselmotor = Diesel oder Lokomobile = Lok.

**) Umrechnungsfaktor: 1 Kw. = 1,36 PS. Kreisern äfli rungsamt.

Anerkannte Saatkartoffeln Anerkannte Saatkartoffeln der bestbewähr­ten Sorten haben folgende Vermehrungs­stellen im Dienstbezirk des Landwirtschafts­amtes Calw abzugeben: Holland. Eigenliei- mer-Klasse B: Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister.

Böhms Edelgard-Klasse B: Sommenhardt- Lützenliardt: Lutz, Michael (Talbauer).

Böhms Ackersegen-Klasse A: Agenbach: Wolf, Hans. Altbulach: Holzäpfel, Friedrich. Breitenberg: Keppler, Philipp. Emberg: Rentschler, Jakob. Liebeisberg: Volz, Jo­hannes. Martinsmoos: Dürr, Johann-Georg. Neubulach: Hermann, Friedrich, Bürger­meister. Oberreichenbach: Lutz, Michael. Rötenbach: Unmacht, Jakob. Unterhaug- stett: Jung, Paul. Weltenschwann, Gde. Alt­burg: Pfrommer, Michael, B.S., Ortsobmann.

Böhms Ackersegen-Klasse B: Langen­brand: Großhans, Peter; Rentschler, Fried­rich, Ortsobmann; Walz, Gottlieb. Neuwei­ler: Kübler II, Martin. Oberreichenbach: Lutz, Joli. Georg, Ortsobmann; Lutz, Mich. Schömberg: Burghard, Hermann, z. Löwen.

Raddatz-Voran-Klasse A: Langenbrand: Bohnenberger, Fritz; Seibold, Friedrich. Liebeisberg: Braun, Marie, Btirgermeisters- Witwe; Steimle, Christian. Möttlingen: Kraushaar, Albert; Riexinger, Friedrich; Uebele, Hofgut Georgenau. Martinsmoos: Braun, Ulrich; Hammann, Georg; Rentsch­ler, Michael. Neubulach: Hermann, Fried­rich, Bürgermstr.; Mayer, Georg. Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister. Sommen- hardt: Mast, Jakob, Kreisobmann und Bür­germeister. Weltenschwann, Gde. Altburg: Pfrommer, Mich., Nr. 59.

Bestellungen für Herbst- und Frühjahrs­

Maul- und Klauenseuche erloschen

Diq Maul- und Klauenseuche ist in den Kreisen Pforzheim, Karlsruhe, Rastatt und Bühl erloschen

Die in den vier Bekanntmachungen vom 14. 6., 29. 6., 16. 7. und 10. 8. 1948 (siehe Amtsblatt Nr. 24, 26, 30 und 32) getroffenen Anordnungen werden hiemit wieder aufge­hoben.

Hinsichtlich der Abwehr der ständigen Seuchengefahr wird auf die Bestimmungen der Anordnung der Landesdirektion des In­nern über Abwehrmaßnahmen gegen Seu­chenverschleppungen durch Klauentiere v. 18. 10. 1946 (Amtsblatt 1947 S. 592) verwie­sen, vor allem darauf, daß alle aus Ländern (Teilzonen fr. Regierungsbezirke usw.) außerhalb Südwürttembergs eingeführten Klauentiere einer lOtägigen polizeilichen Beobachtung unterlagen, solange in den Herkunftsgebieten die Maul- und Klauen­seuche herrscht. Es ist Sache des Tier­besitzers, den Nachweis über die Seuchen­freiheit des Herkunftsgebietes beizubringen. Viehhändler werden ferner auf ihre Pflicht zur Führung von Kontrollbüchern und zur Beibringung von Gesundheitszeugnissen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

Calw, 15. September 1948.

Landratsamt.

lieferungen werden von den Vermehrungs­stellen zu den amtlich festgesetzten Erzeu­gerpreisen jetzt schon entgegengenommen. Kartoffelbauer, nützt diese sehr günstigen Bezugsmöglichkeiten durch Sofort- Be­stellungen. Nur hochwertiges Pflanzgut bringt Kartoffelhöchsterträge; daher: An­erkanntes Pflanzgut auch in dem kleinsten Betrieb!

Landwirtschaftsamt Calw.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw

Wer kennt? Familie Im. Specht, hier liegt Post ohne Ortsangabe, nur Alte burg- straße 59 ? Wo ist diese? OGefr. Murr (Schreinermeister) oder Angehörige, Nähe Nagold? OGefr. Gustav Hailer, Nähe Calmbach und Angehörige? Julius Kirch­ner (Zimmermann), ca. 43 J. alt, etwa 166 Zentimeter groß, verh., Kinder, war in Süd­rußland eingesetzt, früher beim Inf-Regt. 81 Frankfurt, kam am 3 2. 44 in russische Ge­fangenschaft. Heimkehrer Artur Wun­derlich, Landwirt, Bezirk Nagold? einige ältere Fälle noch: die Angehörigen von Ge­freiten Siegfried Hölzer, Obltn. Feucht, Walter Gebauer. Dr. Stuhlmann? Zuschrif­ten erbeten.

Suchfall Karl-Heinz Stanger! Nachdem einige Hinweise und Adressen eingegangen sind, bitte ich nochmals um weitere Meldungen. Karl-Heinz Stanger ist am 7. 9. 48 sieben Jahre alt. Er sollte nach dem seinerzeit in allen Gemeinden des Krei­ses Calw erfolgten Aufruf doch im größeren Umkreis von Pforzheim zu finden sein. Helft den besorgten Eltern zu ihrem Jungen!

Suchdienst Berlin. Wer künftig über diese Stelle Suchkarten anfordern will, muß vorher über Postscheck-Konto Ham­burg 22 244 desSuchdienstes für vermißte Deutsche in der sowjetischen Besatzungs­zone Deutschlands (1) Berlin W 8, Kano­nierstraße 35, zwei DM. einzahlen. Dann erst schreibt er nach Berlin und bittet unter Beilegung des Einzahlungsscheines um die Suchkarte. Adresse wie oben.

Kriegsgefangene vom Kreis Calw wünschen Zuschriften v. Fräulein im Alter von 1718 Jahren. Zuschriften werden von hier aus weitergeleitet.

Zurückgelassen wurde auf unserer Geschäftsstelle Zimmer 15 eine Mütze. Bitte abholen!

Herzlichen Dank für alle kleinen und größeren DM-Spenden seit 21. 6. 1948!

Geschäftsstelle Calw, Landratsamt, Z. 15. telef. erreichbar über 244 und 345; nach- , mittags geschlossen.

Bekanntmachung betreffend Wcchselsteucrmarken Die auf Grund des Steuerreformgesetzes. seit dem 21. 6. 1948 wieder zu erhebende Wechselsteuer wird infolge Fehlens der hierzu erforderlichen Wechselsteuermarken zur Zeit in einem behelfsmäßigen Abrech­nungsverfahren von den Banken erhoben. In nächster Zeit werden jedoch die erfor­derlichen Wech6elsteuermarken zur Ver­fügung stehen Der Zeitpunkt, von dem ab die Versteuerung mit Wechselsteuermarken erfolgt, wird noch bekanhtgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisherige Verfahren. Die Verwendung von Wechsel­steuermarken vor diesem Zeitpunkt ist un­zulässig. Wechsel, die vor diesem Zeitpunkt mit Wechselsteuermarken versehen werden, gelten als nicht ordnungsgemäß versteuert.

Finanzministerium.

Sperrstunde für Stromentnahme Das Wirtschaftsministerium gibt bekannt: Durch erhöhten Verbrauch der Industrie, einen saisonbedingten höheren Verbrauch in der Landwirtschaft durch das Dreschen, sowie einen tageszeitbedingten höheren Verbrauch der Haushalte für das Ein­kochen, ist in den späten Vormittagsstunden in der Entnahme elektrischer Energie eine Belastungsspitze aufgetreten, die von den Energieversorgungsunternehmen nicht mehr bewältigt werden kann.

Zur Senkung dieser Spitze wird bis Ende Oktober an Werktagen für die Zeit von 11 bis 12.15 Uhr das Dreschen mit Elektro­motoren und das Sterilisieren von Lebens­mitteln auf Elektroherden verboten.

Abnehmer, die sich nicht an diese Anwei­sung halten, haben mit Abschaltung ihrer elektrischen Anlage zu rechnen.

Bekanntmachung Dem Antrag des

Willy Klenk ip Loffenau auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Flaschen- und offene Weine in einem zirka 15 qm großen Laden im Erdgeschoß der Hauptstraße 49 in Loffenau wurde durch Beschluß des Landratsamts vom 13. Sep­tember 1948 entsprochen.

Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium Landes­gewerbeamt Tübingen zulässig, die bin­nen 2 Wochen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Landrutsamt einzulegen wäre.

Calw, 13. September 1948.

Landratsamt.

Evang. Gottesdienste in Calw 18. Sonntag nach Trin., 26. September 1948 8.00Uhr: Christenlehre (Söhne),

8.00: Frühgottesdienst (Höltzel),

9.30Uhr: Hauptgottesdienst und Heiliges Abendmahl (Weymann).

Mittwoch, 29. September 7.30Uhr: Schülergottesdienst,

8.30 Uhr: Betstunde.

Donnerstag, 30. September 20.00 Uhr: Bibelstunde.

Evang. Gottesdienste in Neuenbürg 18. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest 26. September 1948

8.30 Uhr: Christenlehre (Söhne),

8.30 Uhr: Kreiskrankenhaus (Müller),

9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Schnöd),

10.30 Uhr: Jugendgottesdienst,

11.15 Uhr: Gottesdienst in Waldrennach (Sclimid).

Mittwoch, 29. September 8.00 Uhr: Frühgottesdienst.

Donnerstag, 30. September 20.00 Uhr: Bibelstunde,

21.00 Uhr: Vorbereitung.

Herauseehtr: Landratsamt Calw. Verwaltung a. Anred«»n annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekasnttoacbonaan Druck: A. Oelschlägersche Buchdruekem in Calw.