Kartoffelbewirtschaftung
Für den Kreis Calw wird eine totale Einfuhrsperre von Kartoffeln angeordnet. Zuwiderhandlungen gegen diese Einfuhrsperre werden strafrechtlich verfolgt. Kartoffelhändler, die gegen diese Anordnung verstoßen, haben mit dem Entzug der Handelsgenehmigung zu rechnen.
Transportgenehmigung innerhalb des Kreises Calw ist nicht erforderlich.
Für den Transport von Kartoffeln in andere Besatzungszonen stellt das Landwirtschaftsministerium in Tübingen eine Transportgenehmigung aus.
Das Kartoffel-Dämpfverbot ist aufgehoben. Infolge Ferkelmangel wird es den Erzeugern anheimgestellt, Futterkartoffeln zu dämpfen und zu silieren.
Kartoffeln unter 4 cm Durchmesser sind als Futterkartoffeln zu bezeichnen und dürfen nicht als Speisekartoffeln gehandelt werden. Strengste Aussortierung ist erforderlich.
Eine Preisregelung ist in nächster Zeit zu erwarten und wird im Amtsblatt bekanntgegeben.
Lenkungsmaßnahmen für den Verkehr zwischen den Überschußgemeinden und den Bedarfsgemeinden werden durch das Kreis- ernährungsamt Calw durchgeführt.
Kreisernährungsamt.
Lohndreschereien
Zur Ergänzung der Maschinen werden technische Unterlagen benötigt. Die Lohndreschereien weiden gebeten, bis zum 5.10. 1948 dem Kreisernährungsamt Calw folgende Angaben zu machen:
,
Name des Unternehmers
Fabrikat und Type der Dresch maschine
Baujahr
o. Stund. N Leistun
Antriebsart*) | leist«.**)
*) Abkürzung für Elektromotor = E.Mot. oder Traktor = Traktor oder Dieselmotor = Diesel oder Lokomobile = Lok.
**) Umrechnungsfaktor: 1 Kw. = 1,36 PS. Kreisern äfli rungsamt.
Anerkannte Saatkartoffeln Anerkannte Saatkartoffeln der bestbewährten Sorten haben folgende Vermehrungsstellen im Dienstbezirk des Landwirtschaftsamtes Calw abzugeben: Holland. Eigenliei- mer-Klasse B: Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister.
Böhms Edelgard-Klasse B: Sommenhardt- Lützenliardt: Lutz, Michael (Talbauer).
Böhms Ackersegen-Klasse A: Agenbach: Wolf, Hans. Altbulach: Holzäpfel, Friedrich. Breitenberg: Keppler, Philipp. Emberg: Rentschler, Jakob. Liebeisberg: Volz, Johannes. Martinsmoos: Dürr, Johann-Georg. Neubulach: Hermann, Friedrich, Bürgermeister. Oberreichenbach: Lutz, Michael. Rötenbach: Unmacht, Jakob. Unterhaug- stett: Jung, Paul. Weltenschwann, Gde. Altburg: Pfrommer, Michael, B.S., Ortsobmann.
Böhms Ackersegen-Klasse B: Langenbrand: Großhans, Peter; Rentschler, Friedrich, Ortsobmann; Walz, Gottlieb. Neuweiler: Kübler II, Martin. Oberreichenbach: Lutz, Joli. Georg, Ortsobmann; Lutz, Mich. Schömberg: Burghard, Hermann, z. Löwen.
Raddatz-Voran-Klasse A: Langenbrand: Bohnenberger, Fritz; Seibold, Friedrich. Liebeisberg: Braun, Marie, Btirgermeisters- Witwe; Steimle, Christian. Möttlingen: Kraushaar, Albert; Riexinger, Friedrich; Uebele, Hofgut Georgenau. Martinsmoos: Braun, Ulrich; Hammann, Georg; Rentschler, Michael. Neubulach: Hermann, Friedrich, Bürgermstr.; Mayer, Georg. Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister. Sommen- hardt: Mast, Jakob, Kreisobmann und Bürgermeister. Weltenschwann, Gde. Altburg: Pfrommer, Mich., Nr. 59.
Bestellungen für Herbst- und Frühjahrs
Maul- und Klauenseuche erloschen
Diq Maul- und Klauenseuche ist in den Kreisen Pforzheim, Karlsruhe, Rastatt und Bühl erloschen
Die in den vier Bekanntmachungen vom 14. 6., 29. 6., 16. 7. und 10. 8. 1948 (siehe Amtsblatt Nr. 24, 26, 30 und 32) getroffenen Anordnungen werden hiemit wieder aufgehoben.
Hinsichtlich der Abwehr der ständigen Seuchengefahr wird auf die Bestimmungen der Anordnung der Landesdirektion des Innern über Abwehrmaßnahmen gegen Seuchenverschleppungen durch Klauentiere v. 18. 10. 1946 (Amtsblatt 1947 S. 592) verwiesen, vor allem darauf, daß alle aus Ländern (Teilzonen fr. Regierungsbezirke usw.) außerhalb Südwürttembergs eingeführten Klauentiere einer lOtägigen polizeilichen Beobachtung unterlagen, solange in den Herkunftsgebieten die Maul- und Klauenseuche herrscht. Es ist Sache des Tierbesitzers, den Nachweis über die Seuchenfreiheit des Herkunftsgebietes beizubringen. Viehhändler werden ferner auf ihre Pflicht zur Führung von Kontrollbüchern und zur Beibringung von Gesundheitszeugnissen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Calw, 15. September 1948.
Landratsamt.
lieferungen werden von den Vermehrungsstellen zu den amtlich festgesetzten Erzeugerpreisen jetzt schon entgegengenommen. Kartoffelbauer, nützt diese sehr günstigen Bezugsmöglichkeiten durch Sofort- Bestellungen. Nur hochwertiges Pflanzgut bringt Kartoffelhöchsterträge; daher: Anerkanntes Pflanzgut auch in dem kleinsten Betrieb!
Landwirtschaftsamt Calw.
Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw
Wer kennt? Familie Im. Specht, hier liegt Post ohne Ortsangabe, nur Alte burg- straße 59 ? Wo ist diese? — OGefr. Murr (Schreinermeister) oder Angehörige, Nähe Nagold? — OGefr. Gustav Hailer, Nähe Calmbach und Angehörige? — Julius Kirchner (Zimmermann), ca. 43 J. alt, etwa 166 Zentimeter groß, verh., Kinder, war in Südrußland eingesetzt, früher beim Inf-Regt. 81 Frankfurt, kam am 3 2. 44 in russische Gefangenschaft. — Heimkehrer Artur Wunderlich, Landwirt, Bezirk Nagold? — einige ältere Fälle noch: die Angehörigen von Gefreiten Siegfried Hölzer, Obltn. Feucht, Walter Gebauer. Dr. Stuhlmann? Zuschriften erbeten.
Suchfall Karl-Heinz Stanger! Nachdem einige Hinweise und Adressen eingegangen sind, bitte ich nochmals um weitere Meldungen. Karl-Heinz Stanger ist am 7. 9. 48 sieben Jahre alt. Er sollte nach dem seinerzeit in allen Gemeinden des Kreises Calw erfolgten Aufruf doch im größeren Umkreis von Pforzheim zu finden sein. Helft den besorgten Eltern zu ihrem Jungen!
Suchdienst Berlin. Wer künftig über diese Stelle Suchkarten anfordern will, muß vorher über Postscheck-Konto Hamburg 22 244 des „Suchdienstes für vermißte Deutsche in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (1) Berlin W 8, Kanonierstraße 35, zwei DM. einzahlen. Dann erst schreibt er nach Berlin und bittet unter Beilegung des Einzahlungsscheines um die Suchkarte. Adresse wie oben.
Kriegsgefangene vom Kreis Calw wünschen Zuschriften v. Fräulein im Alter von 17—18 Jahren. Zuschriften werden von hier aus weitergeleitet.
Zurückgelassen wurde auf unserer Geschäftsstelle Zimmer 15 eine Mütze. Bitte abholen!
Herzlichen Dank für alle kleinen und größeren DM-Spenden seit 21. 6. 1948!
Geschäftsstelle Calw, Landratsamt, Z. 15. telef. erreichbar über 244 und 345; nach- , mittags geschlossen.
Bekanntmachung betreffend Wcchselsteucrmarken Die auf Grund des Steuerreformgesetzes. seit dem 21. 6. 1948 wieder zu erhebende Wechselsteuer wird infolge Fehlens der hierzu erforderlichen Wechselsteuermarken zur Zeit in einem behelfsmäßigen Abrechnungsverfahren von den Banken erhoben. In nächster Zeit werden jedoch die erforderlichen Wech6elsteuermarken zur Verfügung stehen Der Zeitpunkt, von dem ab die Versteuerung mit Wechselsteuermarken erfolgt, wird noch bekanhtgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisherige Verfahren. Die Verwendung von Wechselsteuermarken vor diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Wechsel, die vor diesem Zeitpunkt mit Wechselsteuermarken versehen werden, gelten als nicht ordnungsgemäß versteuert.
Finanzministerium.
Sperrstunde für Stromentnahme Das Wirtschaftsministerium gibt bekannt: Durch erhöhten Verbrauch der Industrie, einen saisonbedingten höheren Verbrauch in der Landwirtschaft durch das Dreschen, sowie einen tageszeitbedingten höheren Verbrauch der Haushalte für das Einkochen, ist in den späten Vormittagsstunden in der Entnahme elektrischer Energie eine Belastungsspitze aufgetreten, die von den Energieversorgungsunternehmen nicht mehr bewältigt werden kann.
Zur Senkung dieser Spitze wird bis Ende Oktober an Werktagen für die Zeit von 11 bis 12.15 Uhr das Dreschen mit Elektromotoren und das Sterilisieren von Lebensmitteln auf Elektroherden verboten.
Abnehmer, die sich nicht an diese Anweisung halten, haben mit Abschaltung ihrer elektrischen Anlage zu rechnen.
Bekanntmachung Dem Antrag des
Willy Klenk ip Loffenau auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung i. S. des § 5 des Einzelhandelsschutzgesetzes zur Errichtung einer Verkaufsstelle für Flaschen- und offene Weine in einem zirka 15 qm großen Laden im Erdgeschoß der Hauptstraße 49 in Loffenau wurde durch Beschluß des Landratsamts vom 13. September 1948 entsprochen.
Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Wirtschaftsministerium — Landesgewerbeamt — Tübingen zulässig, die binnen 2 Wochen vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet beim Landrutsamt einzulegen wäre.
Calw, 13. September 1948.
Landratsamt.
Evang. Gottesdienste in Calw 18. Sonntag nach Trin., 26. September 1948 8.00Uhr: Christenlehre (Söhne),
8.00: Frühgottesdienst (Höltzel),
9.30Uhr: Hauptgottesdienst und Heiliges Abendmahl (Weymann).
Mittwoch, 29. September 7.30Uhr: Schülergottesdienst,
8.30 Uhr: Betstunde.
Donnerstag, 30. September 20.00 Uhr: Bibelstunde.
Evang. Gottesdienste in Neuenbürg 18. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest 26. September 1948
8.30 Uhr: Christenlehre (Söhne),
8.30 Uhr: Kreiskrankenhaus (Müller),
9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Schnöd),
10.30 Uhr: Jugendgottesdienst,
11.15 Uhr: Gottesdienst in Waldrennach (Sclimid).
Mittwoch, 29. September 8.00 Uhr: Frühgottesdienst.
Donnerstag, 30. September 20.00 Uhr: Bibelstunde,
21.00 Uhr: Vorbereitung.
Herauseehtr: Landratsamt Calw. Verwaltung a. Anred«»n annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekasnttoacbonaan Druck: A. Oelschläger’sche Buchdruekem in Calw.