Amtsblatt für den Kreis Calw
Calw
Freitag, 17. September 1948
Nr. 37
Lebensmittelversorgung
In der Zeit vom 21. bis 30. September 1948 können bezogen werden:
Brot:
Alters-
Bewertung
Normal-
TSV.
TSV.
TSV. Fleisch
Verbraucher
Butter
Fleisch
und Butter
klasse
Gramm:
Abschnitte
0—3 J.
1000
5
205
305
605
0—3 J.
500
6
206
306
606
3—6 J.
je 1000
5 u. 6
205 / 206
305 / 306
605 / 606
über 6 J."
je 1000
6—8
206—208
306—308
606—608
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 1. Kategorie
250 g auf Abschnitt 175
■Schwerarbeiter 2. Kategorie
500 g auf Abschnitt 275 und
250 g auf Abschnitt 276
Schwerarbeiter 3. Kategorie
1000 g auf Abschnitt 375 und
250 g auf Abschnitt 376
Werdende und stillende Mütter
'500 g auf Abschnitt 909
F 1 e i
s e h :
Normal-
TSV.
TSV.
TSV. Brot
Alters
klasse
Bewertung
„ 1
Gramm:
Verbraucher
Butter
Brot
u. Butter
Abschnitte
0— 3 J.
50
14
214
114
514
3— 6 J.
50
17
217
117
517
6—10 J.
je 60
17—18
217—218
117—118
517—518
10—20 J.
je 100
20—21
220—221
120—121
520—521
über 20 J.
je 50
18, 20, 21
218, 220. 221
118,120,121
518, 520, 521
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie je
Schwerarbeiter 3. Kategorie je
Werdende und stillende Mütter je
50 g auf Abschnitt 179 50 g auf Abschnitt 279—280 und 100 g auf Abschnitt 281 und 60 g auf Abschnitt 282 50 g auf Abschnitt 379—380 und 100 g auf Abschnitt 381 und 60 g auf Abschnitt 382 50 g auf Abschnitt 911—912
Vollmilch:
Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegebeu.
Calw, 10. September 1948.
Kreisernährungsamt.
Fettausgabe für Monat September Als zweite Teilration für Munat September 1948 erhalten Normalverbraucher, Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung und TSV. in Getreide aller Altersklassen Butter und zwar:
Von 0—6 Jahren 125 g auf Abschnitt 41 bzw. 141.
über 6 Jahren 250 g auf Abschn. 41 bzw. 141 Schwerarbeiter 1. Kat. 40 g auf Abschn. 183 Schwerarbeiter 2. Kat. 100 g auf Abschn. 283 Schwerarbeiter 3. Kat. 170 g auf Abschn. 383 Werd. u. still. Mütter 75 g auf Abschn. 908
der September-Lebensmittel- und -Zulagekarten.
Des weiteren erhalten als Sonderration Normalverbraucher, Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung und TSV. in Getreide aller Altersklassen 100 g M.urgarine auf Abschnitt 43 bzw. 143 der September- Lebensmittelkarte. ' •
Calw, 10. September 1948. F '
Kreisernährungsamt.
Getreideablieferung
I. Wie bis jetzt festgestellt worden ist, bat das Getreide der neuen Ernte einen sehr erheblichen Feuchtigkeitsgehalt. Um zu vermeiden, daß die ohnehin niedrigen Getreidepreise durch etwaige Abzüge für Feuchtigkeit noch eine weitere Minderung erfahren, liegt es also im eigenen Interesse der Landwirte, nur mahlfähiges Getreide mit nicht mehr als 18% Feuchtigkeit abzuliefern und das Getreide vorher durch geeignete Lagerung und regelmäßiges Umschaufein zu trocknen. Außerdem muß vermieden werden, daß Getreide durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung schlecht wird und zu Mahlzwecken nicht mehr verwendet werden kann. Diese Gefahr ist bei der diesjährigen Ernte sehr groß.
II. Die Brotversorgung des Landes ist erneut ernsthaft gefährdet, wenn die September-Umlagen nicht aufgebracht werden. Die Landwirte werden daher dringend ersucht, ihrer Ablieferungspflicht tfhgesäumt nachzukommen, sobald sie hinreichend getrocknetes Getreide zur Verfügung haben.
Verschiebung der Komm anal walilen 1948
Die Termine für die Kommunal wählen 1948 wurden verschoben. Es sind nun vorgesehen: Für die Gemeinderatswahlen
Sonntag, 14. November 1948; für die Bürgermeister- und Kreistagswahlen Sonntag, 5. Dezember 1948.
Landratsamt.
Mit einer Änderung der Getreidepreise_ ist angesichts der immer noch sinkenden Weltmarktpreise für Getreide nicht zu rechnen.
Kreisernährungsamt.
Getreidemarktordnung für das Wirtschaftsjahr 1948/49
Die für das Getreidewirtschaftsjahr 1947- 48 geltenden Marktordnungsbestimmungen wurden bisher nicht geändert und bleiben bis auf weiteres in Kraft. Lediglich die Frühdruschprämie wird in Abweichung gegenüber der letztjährigen Regelung in diesem Jahr nicht gewährt. Ferner wurde mit Anordnung des Wirtschaftsministeriuins über die Preisbildung und Preisüberwachung nach der Geldreform vom 12. 8. 1948 (amtliche Bekanntmachungen des Wirtschaftsministeriums, Preisaufsichtsstelle, Nr. 12, Seite 59) verschiedene nach den bisherigen Bestimmungen vorgeschriebene Preise gelockert bzw. aus der Preisüberwachung herausgenommen (u. a. Heu, Stroh, Futterkalk, Spezialfutter für Geflügel, Hunde und Kleintiere usw.).
Mit Schreiben vom 7. 8. 1948 hat die Militärregierung dem Lnndwirtschaftsministe- rium mitgeteilt, daß folgende Berichtigungen im deutschen Text der Marktordnung vom 5. 9. 1947 (Journal Ofliciel Nr. 104, Seite 1051 und 1055) vorzunehmen sind:
Kap. II. 2. Absatz: das Wort „Festsetzung“ durch „Auflage“ ersetzen.
Kap. III. a) das Wort „Bedürfnisse“ durch das Wort „Bedarf“ ersetzen.
Kap. V. 1. Absatz: den deutschen Text wie folgt fassen: „Nur Personen, die ständig und ausschließlich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, können als Selbstversorger betrachtet werden.“
Kap. VII. 1. Absatz: die Worte im Singular „des Landesernährungsamtes“ und „des Kreisernährungsamtes“ durch den Plural „der Landesernährungsämter“ und „der Kreisernährungsämter“ ersetzen.
Kap. X. Letzter Absatz: zwischen den Worten „ist“ und „geregelt“ die Worte cinfügen „durch Vorschrift“.
Kap. XII. Letzter Absatz: 0,10 Mk statt 0.01 Mk lesen.
Kap. XIII. 1. Absatz: das Wort „Zuchthaus“ durch das Wort „Zwangsarbeit“ ersetzen. — Letzter Absatz: Der Satz, der mit „die Befugnisse“ beginnt, muß wie folgt gefaßt werden: „Die Befugnisse der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft und der Getreidewirtschaftsverbände werden auf die Landesernährungsämter übertragen“.
Kap. XIV. Letzter Absatz muß wie folgt gefaßt werden: „Die Vorschrift der Getreidemarktordnung vom 1. 7. 1944, der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtscliaft und der Getreidewirtschaftsverbände sowie die Getreidemarktordnung für das Getreidewirtschaftsjahr 1946/1947 bleiben in Kraft, soweit sie dieser Anordnung und den Vorschriften des Office de Prix nicht entgegenstehen.“
Kreisernährungsamt.