Folgende Personengruppen:

K. Regierungsbeamte, L. Deutsche Wehr­macht und Militärpersonen, M. Wirtschaft und freie Berufe, N. Juristen haben, sofern sie Stellungen gern, der Direktive Nr. 38, AnhangA, Abschnitt I und II, inne gehabt haben und dem Kreisuntersuchungs­ausschuß bisher noch keinen Fragebogen vorgelegt haben, ihren Fragebogen unver­züglich dem Kreisuntersuchungsausschuß vorzulegen. Auskunft über die Notwendig­keit der politischen Säuberung dieser Per­sonengruppen erteilt der Kreisuntersu­chungsausschuß.

Die Betroffenen werden aufgefordert, un­verzüglich (bis spätestens zum 20. Septem­ber 1948) ihren Fragebogen in zweifacher Fertigung dem Kreisuntersuchungsausschuß f. d. politische Säuberung, Calw, Markt­platz 30, vorzulegen. Sofern der Frage­bogen einem Kreisuntersuchungsausschuß bereits vorgelegt wurde, erübrigt sich die erneute Vorlage.

Die Fragebogen sind bei den Bürger­meisterämtern oder beim Kreisuntersu­chungsausschuß gegen Voreinsendung von DM..20 je Fragebogen erhältlich.

Auf die straffällige Nichtbeachtung die­ser Anordnung wird hingswiesen.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officiel

Nr. 186 vom 27. Juli 1948 (Eingang beim Landratsamt am 30. Juli 1948).

Verordnungen.

.Verfügungen und Anordnungen des Commandementen Chef Frangais en Allemagne Verordnung Nr. 167 vom 19. Juli 1948 über Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Devisenordnung. S. 1616.

Verordnung Nr. 168 vom 19. Juli 1948 über Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollordnung. S. 1619.

Verfügung Nr. 79 vom 8. Juli 1948 über die Abänderung der Verfügung Nr. 41 des Commandant en Chef über die Regelung von Druck und Verkauf geographischen Karten- u. Bildmaterials im französischen Besetzungsgebiet. S. 1622.

'Anordnung Nr. 86 des Commandant en Chef vom 8. Juli 1948 über die Zusammen­setzung der in der Verfügung Nr. 41 über die Regelung von Druck und Ver­kauf von geographischem Karten- und Bildmaterial im franz. Besetzungsgebiet vorgesehenen Kommission. S. 1623. Anordnung E 5 vom 23. Juli 1948 über die Regelung der Herstellung und Verteilung von Fertigfabrikaten der mechanischen und elektrischen Industrie. S. 1623. Anordnung F 3 vom 23. Juli 1948 über Zu­teilung chemischer oder dem Gebiet der Chemie angeschlossener Erzeugnisse un­ter Abänderung der Anordnung F 2.

S. 1624.

Anordnung H 15 vom 23. Juli 1948 über die Abänderung der Anordnung II 14 vom

12. Juli 1948 und II 9 vom 4. Dezember 1947 über die Regelung der Herstellung und Zuteilung von Erzeugnissen aus Holz (forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Halbfertigfabrikate und Fertigfabrikate), die zur Zuständigkeit der Abteilung Holz der Sous-Direction du Bois et des Indu­stries Diverses de la Division de la Pro­duction Industrielle gehören. S. 1626.

Anordnung H 16 vom 23. Juli 1948 über die Abänderung der Anordnung H 13 vom

13. Juli 1948 über die Herstellung und Zuteilung von Erzeugnissen (Rohstoffen und Fertigfabrikaten), die zur Zuständig­keit der Section du Bois et des Industries Diverses gehören. S. 1626.

Anordnung L 4 vom 23. Juli 1948 über Ab­änderung der Anordnung L 3 über die Zuteilung von Baumaterialien. S. 1627. Anordnung Nr. 75 des Commandant en Chef.

Berichtigung. S. 1628.

Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1628. Unsere Veröffentlichungen. S. 1629. Amtliche Bekanntmachungen. S. 401.

Rotes Kreuz Württemberg-Hohenzollern Kreis-Komitee Calw

Fundsachen von den Kampfplätzen im Kreise. Auf das Ausschreiben sind eine Anzahl Sachen eingesandt worden, die z T. schon Verwendung fanden. E* wird gebeten, doch alles abzugeben, was von gefallenen oder gefangen genommenen deutschen Sol­daten gefunden wurde. Notizbücher, die jetzt erst als dringend benötigt sich heraus- stellen, gingen seinerzeit auf verschiedenen Markungen verloren. Es ergeht die Bitte, solche Fundsachen nach 3 Jahren endlich abzugeben!

Liebe Heimkehrer-Kameraden! Auf vielen Hunderttausenden von Familien in Deutschland lastet immer noch die Sorge um das Schicksal ihrer Vermißten Ihr aber könnt vielleicht helfen! Viele von Euch wissen etwas über das Schicksal anderer Kameraden, oft olir.e deren Heimatanschrift genau zu kennen. Wenn aber die Verbin­dung hergestellt, könnt ihr in manchem Fall die Fragen der Angehörigen beantwor­ten. Wendet Euch alsbald an das Kreisamt für Suchdienst, Calw, Landratsamt Zimmer 15, macht dort bitte Eure Angaben. Wenn nur eine Frau etwas über das Schicksal ihres Mannes, nur eine Mutter etwas über ihren Sohn erfährt von einem Heimkehrer, dann ist Eure Mühe nicht umsonst gewesen. Denkt dabei daran, daß allein im Kreis Calw noch weit über 2000 Vermißte gesucht werden. Die Angehörigen der Heimkehrer, welche die Not des Wartens selbst kennen gelernt haben, werden um ihre Mithilfe bei diesen Meldungen gebeten.

Alle vermißten Kriegsgefan­genenmelden! Immer wieder muß dar­auf hingewiesen werden, daß doch endlich alle Vermißten der Wehrmacht, Kriegsge­fangenen und vermißten Zivilpersonen soweit sie nicht im Herbst 1947 auf den Rat­häusern gemeldet alsbald für die Kartei dort anzugeben sind. Die Zonen-Zentrale Rastatt benachrichtigt jede Familie, wenn von der FPNr. des Gesuchten Heimkehrer eintreffen, damit sich die Angehörigen mit diesen in Verbindung setzen können. 50% der Familien, die ihre Vermißten aber auch gemeldet bei der örtl. Kartei, wurden schon auf diese Weise benachrichtigt

Liste mit FPNr. von Heimkeh­rern. Zur weiteren Unterstützung der Verständigung der suchenden Familien lie­gen hier beim Roten Kreuz 3 Listen mit Tausenden von FPNr. auf, wo Heimkehrer

Nr. 187/188 vom 30. Juli und 3. August 1948 (Eingang beim Landratsamt am 5. Au­gust 1948).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Anordnung Nr. 87 des Gdneral Commandant en Chef vom 29. Juli 1948 über Anord­nung einer Zwangsverwaltung und Er­nennung eines Zwangsverwalters. S. 1631. Anordnung Nr. 64 des Commandant en Chef, Berichtigung. S. 1632.

Mitteilung an unsere Abonnenten. S. 1632. Unsere Veröffentlichungen. S. 1633. Amtliche Bekanntmachungen. S. 405.

Nr. 189/190/191 vom 6., 10. und 13. 8. 1948 (Eingang beim Landratsamt am 16 8. 48).

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen des Commandement en Chef Frangais en Allemagne Anordnung II 11 vom 13. Juli 1948 über die Zuteilung von Erzeugnissen, die zur Zu­ständigkeit der Abteilung Papier der Sou. Directipn du Bois et des Industries Diver­ses gehören, unter Aufhebung und Er­setzung der Anordnung H 2 S. 1635 Anordnung F 2, Berichtigung S. 1637 Mitteilung an unsere Abonnenten S. 1637 Unsere Veröffentlichungen S. 1638 Amtliche Bekanntmachungen S. 417.

Landratsamt.

t

inzwischen aus Gefangenschaft kamen. Schreiben Sie sofort an unsere Geschäfts­stelle! Beachten Sie, wer an Heimkehrer um Auskunft schreibt, immer Kuvert mit der Adresse des Schreibers und Papier bei­legen, ebenso Porto, aber nicht in andere Zonen Briefmarken unserer Zone!

Postverkehr mit Kgf. in Ruß­land. Beachten! Aus verschiedenen Lagern kommt die Bitte der Kgf., auf den Antwort­karten nur 75 Worte zu schreiben, das sollte aber auch eingehalten werden. Die Poststockungen sind teilweise behoben, viele Kgf. berichten, daß jetzt eine Anzahl Post auf einmal ankam. Wegen Briefsendung vorher anfragen!

Postverkehr mit Kgf. in Polen. Briefe sind zugelassen und Päckchen bis zu 2 Kilo­gramm. Auf mehrfache Anfragen wird von Paketen bis zu 20 Kilogramm abgeraten.

Postverkehr mit der Tschechoslowakei. Private Mitteilungen ah Kgf. und Bewohner sind nur noch in Form von gewöhnlichen Postkarten zugelassen, keine Briefe!

Einlösung von Attestations. Die Landeszentralbank Reutlingen gab bekannt, daß die auf den Attestations aufgeführten Beträge meist Wehrsoldreste darstellen. Da diese Schulden der ehemaligen deutschen Wehrmacht von den deutschen Ländern nicht übernommen werden, besteht keine Einlösungsmöglichkeit. (Nicht vernichten!) Betr. Auszahlung der Zertifikate sind Verhandlungen eingeleitet, dies in Calw durchzuführen, da ja seit der letzten Aus­zahlung über 700 Heimkehrer in den Kreis kamen, die nicht alle nach Reutlingen fah­ren sollten wegen der oft geringen Be­träge! Über Reichsmarkbanknoten, die in Händen von Heimkehrern sich befinden, erfolgen noch Durchführungsbestimmungen.

Betrifft Rückgabe von Geld und Wert­sachen an Kgf. aus amerikanischer Gefan­genschaft, die persönliches Eigentum an Geld und Wertsachen bei der Gefangen­nahme abgeben mußten und dies durch Quittungen usw. nachweisen können. Diese Kameraden wollen sich alsbald unter An­gabe von Namen, Vornamen, genauer Kgf.- Nummer, Geburtsdatum und jetziger posta­lischer Anschrift bei der Kreisgeschäfts­stelle vom Roten Kreuz, Calw, Landrats­amt, Zimmer 15, persönlich oder schriftlich melden. Dort wird ihr Anspruch nach Vor­lage der Statement of Inventory, ihrer Personalpapiere usw. geprüft, zwecks spä­terer Rückerstattung ihres Eigentums. Bei Kameraden, die sich noch in Gefangen­schaft befinden, müssen die Angehörigen Bescheinigungen der Kgf., die sie zum Empfang berechtigen und die Quittungen (Statement of Inventory) vorlegen. Die Mel­dungen sollten beschleunigt durchgeführt werden. Die Namenslisten liegen hier auf, geben aber keine Anhaltspunkte zur direk­ten Benachrichtigung.

Uber Zivilarbeiter-Urlaub u. a. kann jetzt nach neuesten Informationen Auskunft gegeben werden. Anfragen an R.- Kr.-Gesch.-Stelle. Heimkehrenden Zivil­arbeitern kann kein Entlassungsgeld hier ausbezahlt werden laut neuester Entschei­dung.

Suche von Privatpersonen in Nordamerika. Ab sofort beträgt die Formular-Gebühr für 1 Person 1 DM. Die gestellten Fragen müssen in dem Formular alle genau ausgefüllt werden, wenn man Erfolg haben will. Für jede Person muß ein Doppelformular und ein Durchschlag extra ausgefüllt werden, was zu beachten ist. Ausgefüllte Anträge hierher senden zur Weiterleitung.

USA-Kgf. - Gepäck. Für alle die­jenigen Heimkehrer, die ihr Gepäck bis jetzt noch nicht erhalten haben, ist von hier aus noch einmal eine Meldekarte nach München gesandt worden. Ob nach den bisherigen Mitteilungen noch was erreicht wird, kann nicht gesagt werden.

Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltung u. Anzeigen annahme: Landratsamt Calw. Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oelschlägerache Buchdruckerei in Calw« .