aostandet wird, daß keine Bezugscheine ausgegeben werden. Die Bezugscheine sind für diese Schuhe ausgegeben, aber sie werden von der Bevölkerung nicht eingelöst. Wenn aber keine Bezugscheine eingelöst werden, dann ist automatisch die Zuteilung an Schuhen dementsprechend geringer. Die nicht eingelösten Bezugscheine verfallen und der Schuh kommt nicht an den Platz wo er hingehört, sondern er bleibt als Lagerbestand beim Schuhhändler.
Es ergeht daher die dringende Bitte an die Bevölkerung, die noch ausstehenden Kinderbezugsfheine einzulösen. Wenn die Not groß ist, muß man auch mit einem Halbschuh zufrieden sein. Hier können Ex- tfa wünsche keine Berücksichtigung finden Die Frage nach orthopädischem Maßschuhwerk ist derart groß, daß bei weitem nicht alle Anträge Berücksichtigung finden können. Bisher wurden vierteljährlich 8 Bezugscheine für Erwachsene und 8 für Kinder zugewiesen. Man kann also nur in besonders schweren Fällen von Fußdeformi- täl mit eine Zuteilung von Leder rechnen. Kreiswirtschaftsamt Calw.
Straßensperrung
Infolge Wiederherstellungsarbeiten wird die Enzbrücke im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 12 zwischen Engelsbrand und Neuenbürg (Reichsstraße 294) für den gesamten Fährverkehr gesperrt. Umleitung über Buchwaldweg nach Neuenbürg und umgekehrt.
Calw, 1. Juni 1948.
L a n d r a t s a m t. Suchanzeige
Gesucht wird nachstehende Person:- S t o h r, Antonia,
geb. 5. 5. 1887 oder 1888 in Goldenstein/Sudetenland, österreichische Staatsangehörigkeit.
Letzte bekannte Anschrift: Goldenstein/Sudeten.
Jedermann, der über die gesuchte Person irgendeine Auskunft geben kann, wird gebeten, unverzüglich Näheres an das Landratsamt Calw mitzuteilen
Gesucht werden nachstehende Personen: Lazar, Jan, tschech. Staatsangehöriger. Letzte bekannte Anschrift: Tesivice, Posta Rusinec, Tschechoslowakei.
Hirschenhauser, Eduard, Joseph. 15 bis 17 Jahre alt, Jug. Jude. Letzte bekannte Anschrift: Novisad, Jugoslawien.
Samokovlija, Misa-Mosa, geb. 19. 3. 1934 und Loli-Flora, geb. 15. 1. 1937, jug. Staatsangehörigkeit. Sie wurden 1942 von Jugoslawien (Belgrad) nach Deutschland verschleppt. Ihr Vater ist gestorben.
Jedermann, der über die gesuchten Personen irgendeine Auskunft geben kann, wird gebeten, unverzüglich Näheres an das Landratsamt Calw mitzuteilen.
Calw, 2. Juni 1948. ,
Landratsamt.
Inhalt der letzten Nummern des Journal Officicl
Nr. 164 '165/106 vom 18., 21. u. 25 Mai 1948 (Eingang b Landratsamt am 28. 5. 1948)
Verordnungen,
Verfügungen und Anordnungen •(es Commandement en Chef K ranijais en Ailcmagne
Anordnung G 2 vom 30. April‘1948 über Abänderung der Anordnung G 1 vom 8 Oktober 1947 über Herstellung und Verteilung von Textilerzeugnissen.
S 1483.
Unsere Veröffentlichungen. S. 1484. Amtliche Bekanntmachungen. S. 225.
Landratsamt.
Richtfimen für den Anbau von Kleinpflan- ( ■» zertabak im Jahr 1948
1. Die Militärregierung hat den Anbau von Tabak durch Tabakklempflanzer auch für das Erntejahr 1948 zugelassen.
2. Als Tabakkleinpflanzer kann nur jenige auftreten, der der bürgerlich-rechtliche Besitzer (Eigentümer, Pächter usw.) des Anbaugrundstücks ist und der auf einer Fläche von nicht mehr als 50 qm höchstens 200 Tabaksetzlinge anbaut.
3. Kleinpflanzer, die nicht mehr als 15 Tabakpflanzen anbauen (sog Kleinst- pflanzer), sind weder zu einer Anmeldung noch zu einer Versteuerung ihres Anbaus verpflichtet. Sie müssen den geernteten Tabak im eigenen Haushalt verbrauchen.
4. KleinpflanZCr, die mehr als 15 Tabakpflanzen anbauen, haben die Zahl der angebauten Pflanzen bis spätestens 31. 7. 1948 anzumelden und dabei gleichzeitig die Tabakkleinpflanzersteuer zu entrichten. An den Orten mit Zollstel'en erfolgt die Anmeldung beim Zollamt, an den anderen Orten durch Eintragung in die' beim Bürgermeisteramt als Anmeldestelle aufliegende Liste.
5. Die Tabakkleinpflanzersteuer beträgt wie in den Vorjahren
von 16— 50 Pflanzen 12— RM.
„ 51-100 „ 24.- „
„ 101-150 „ 36 - ■ „
„ 151—200 „ 48.— „
6. Kleinpflanzer, die mehr als 15 Pflanzen
anbauen, sind berechtigt (nicht mehr wie bisher verpflichtet), ihren Ernteertrag in dach reifem Zustand in der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis 28. Februar 1949 bei einer noch bekannt zu gebenden Firma umzutauschen. Sie erhalten im Umtausch
30 v. H. des Tabakgewichts in Rauchtabak (Feinschnitt), für den dabei eine beschränkte Tabaksteuer in Höhe von 8.75 RM. je kg erhoben wird. Umgetauscht werden höchstens 60 g Rohtabak je Pflanze. «Weniger als 1 kg Rohtabak von einem Pflanzer wird aber nicht, umgetauscht. Der Umtausch in andere Tabak waren (Zigarren oder - Zigaretten) ist nicht, mehr möglich. Rohtabak von nicht marktgängiger Beschaffenheit kann beim Umtausch abgelehnt werden.
7. Kleinpflanzer, die vom Umtauschrecht Gebrauch machen wollen, müssen dies schon bei der Anmeldung erklären. Sie erhalten vom Zollamt eine Ausweiskarte, die gleichzeitig Transportausweis für die Verbringung des Rohtabaks zur Umtauschstelle ist
8. Kleinpflanzer, die ihren Tabak nicht Umtauschen wollen oder deren Tabak vom Umtausch zurückgewiesen wird, sind ebenso wie die Kleinstpflanzer (Ziff. 3) verpflichtet, den Ernteertrag ausschließlich im eigenen Haushalt zu verbrauchen. Dasselbe gilt für den Anteil der Tabakernte, die nicht zum Umtausch kommt (die Menge über 60 g je Pflanze hinaus). Jeder Verkauf und jeder Transport solchen Tabaks ist verboten. Das Transportverbat umfaßt auch die Verbringung des Tabaks in einen Zurichtebetrieb (zum Fermentieren, Schneiden usw.):
Der Beginn der Anmeldefrist wird noch besonders bekanntgegeben werden.
19. Mai 1948.
Hauptzollamt Ro.ttweil a. N.
Waldbrandgefahr
Mit Beginn der trockenen Jahreszeit sind dieses Jahr schon verschiedene Waldbrände ausgebrochen. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, daß Rauchen und Fcuermachen im Wald und seiner Nähe verboten ist.
Bei Feststellung eines Brandep ist jedermann verpflichtet, der nächsten Forstdienststelle oder dem nächsten Bürgermeister Meldung zu machen und beim Löschen mitzuhelfen.
Verkehrsteilnehmer!
In § 8 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, daß der Führer eines Fahrzeuges auf der rechten Fahrbahn rechts zu fahren hat und die linke Fahrbahn nur zum Überholen benützen darf.
Haltet immer die rechte Fahrbahn ein! Nur auf übersichtlichen Strecken überholen!
Überholen in Kurven gefährdet Dich und Deinen Mitmenschen! Steigere Deifie Geschwindigkeit nicht, solange Dich ein anderes Fahrzeug überholt!
Wer die Löschhilfe einem Forstbeamten, Polizeiorgan oder-- Feuerwehrführer verweigert, kann festgehommen und zur Bestrafung dem Gericht vorgeführt werden. Landratsamt Kreisforstmeister
Borkenkäfe^bekämpfung im Privatwald Ein großer Teil der Privatwaldparzellen ist vom Borkenkäfer befallen. Absterbende und abgestorbene Bäume sowie solche, an denen Bohrmehl festgestellt wird, sind sofort — noch vor der Heuernte — zu ent-, fernen, nötigenfalls auf Tüchern zu entrinden und die Rinde sofort zu verbrennen. Es genügt nicht, wenn das Holz aus dem AValde entfernt und unentrindet gelagert wird, weil der Borkenkäfer bis zu 5 km weit zu fliegen vermag.
Die Waldbesitzer sind gesetzlich verflieh- tet, vom April bis November alle 14 Tage ihre Waldungen auf Borkenkäferbefall durchzusehen, befallene Bäume sofort zu entfernen und alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers durchzuführen.
Der Borkenkäfer befällt alle Nadelhölzer, Fichte, Tanne. Forche und Lärche. Auf die diesbez. Bekarntmachungen im Amtsblatt v. 5. 3. usf. wird hingewiesen.
Revier försterstelle Calw.
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Mittelschule Calw Aufnahmeprüfung am 1 Juli 1948 “ Zum Eintritt in die Klasse I der Mittelschule haben sich Schüler (innen) der 4 Grundschulklasse bis 25. Juni beim Rektorat zu melden. Die Anmeldung, der ein Zeugnis der Grundschule beizulegen ist, kann auch schriftlich geschehen. Der bisherige Lehrer ist zu verständigen.
Die Prüfung findet am Donnerstag, den 1 Juli, vormittags 8 Uhr. in der* Mädchenmittelschule in der Badstraße statt. Schreibgerät und Papier sind mitzubringen.
Ausnahmsweise können sich auch Schüler der 3. Grundschulklasse, die besonders begabt sind, und noch solche aus dem 5. Schuljahr an der Prüfung beteiligen.
Rektorat der Mittelschule.
- Beck
Evangelische Gottesdienste in Calw 3. Sonntag nach Trin., 13. Juni 1948 8.00 Uhr: Frühgottesdienst (bei schönem Wetter im Wald bei den Anna-Buchen) (Geprägs).
8.00 Uhr: Christenlehre (Töchter im Vereinshaus.
9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Dohmstreich). 10.45 Uhr: Kindergottesdienst.
Mittwoch, 16 Juni 1948
7.30 Uhr: Schülergottesdienst.
<8.30 Uhr: Betstunde.
20.00 Uhr: Frauen- und Mütterabend.
Donnerstag, 17. Juni 1948 20.00 Uhr: Bibelstunde.
Herausgeber: Lan'Irni-amK'alw. Verwaltung u. Anzeigenannahme: Lan'lnV'nmt >'alw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oeia- Isüigrr sehe Buchdruckerei in Cnhr*