aostandet wird, daß keine Bezugscheine ausgegeben werden. Die Bezugscheine sind für diese Schuhe ausgegeben, aber sie wer­den von der Bevölkerung nicht eingelöst. Wenn aber keine Bezugscheine eingelöst werden, dann ist automatisch die Zuteilung an Schuhen dementsprechend geringer. Die nicht eingelösten Bezugscheine verfallen und der Schuh kommt nicht an den Platz wo er hingehört, sondern er bleibt als Lagerbestand beim Schuhhändler.

Es ergeht daher die dringende Bitte an die Bevölkerung, die noch ausstehenden Kinderbezugsfheine einzulösen. Wenn die Not groß ist, muß man auch mit einem Halbschuh zufrieden sein. Hier können Ex- tfa wünsche keine Berücksichtigung finden Die Frage nach orthopädischem Maß­schuhwerk ist derart groß, daß bei weitem nicht alle Anträge Berücksichtigung finden können. Bisher wurden vierteljährlich 8 Be­zugscheine für Erwachsene und 8 für Kin­der zugewiesen. Man kann also nur in be­sonders schweren Fällen von Fußdeformi- täl mit eine Zuteilung von Leder rechnen. Kreiswirtschaftsamt Calw.

Straßensperrung

Infolge Wiederherstellungsarbeiten wird die Enzbrücke im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 12 zwischen Engelsbrand und Neuenbürg (Reichsstraße 294) für den gesamten Fährverkehr gesperrt. Umleitung über Buchwaldweg nach Neuenbürg und umgekehrt.

Calw, 1. Juni 1948.

L a n d r a t s a m t. Suchanzeige

Gesucht wird nachstehende Person:- S t o h r, Antonia,

geb. 5. 5. 1887 oder 1888 in Goldenstein/Su­detenland, österreichische Staatsangehörig­keit.

Letzte bekannte Anschrift: Goldenstein/Su­deten.

Jedermann, der über die gesuchte Person irgendeine Auskunft geben kann, wird ge­beten, unverzüglich Näheres an das Land­ratsamt Calw mitzuteilen

Gesucht werden nachstehende Personen: Lazar, Jan, tschech. Staatsangehöriger. Letzte bekannte Anschrift: Tesivice, Posta Rusinec, Tschechoslowakei.

Hirschenhauser, Eduard, Joseph. 15 bis 17 Jahre alt, Jug. Jude. Letzte be­kannte Anschrift: Novisad, Jugoslawien.

Samokovlija, Misa-Mosa, geb. 19. 3. 1934 und Loli-Flora, geb. 15. 1. 1937, jug. Staatsangehörigkeit. Sie wurden 1942 von Jugoslawien (Belgrad) nach Deutschland verschleppt. Ihr Vater ist gestorben.

Jedermann, der über die gesuchten Per­sonen irgendeine Auskunft geben kann, wird gebeten, unverzüglich Näheres an das Landratsamt Calw mitzuteilen.

Calw, 2. Juni 1948. ,

Landratsamt.

Inhalt der letzten Nummern des Journal Officicl

Nr. 164 '165/106 vom 18., 21. u. 25 Mai 1948 (Eingang b Landratsamt am 28. 5. 1948)

Verordnungen,

Verfügungen und Anordnungen (es Commandement en Chef K ranijais en Ailcmagne

Anordnung G 2 vom 30. April1948 über Abänderung der Anordnung G 1 vom 8 Oktober 1947 über Herstellung und Verteilung von Textilerzeugnissen.

S 1483.

Unsere Veröffentlichungen. S. 1484. Amtliche Bekanntmachungen. S. 225.

Landratsamt.

Richtfimen für den Anbau von Kleinpflan- (» zertabak im Jahr 1948

1. Die Militärregierung hat den Anbau von Tabak durch Tabakklempflanzer auch für das Erntejahr 1948 zugelassen.

2. Als Tabakkleinpflanzer kann nur jenige auftreten, der der bürgerlich-recht­liche Besitzer (Eigentümer, Pächter usw.) des Anbaugrundstücks ist und der auf einer Fläche von nicht mehr als 50 qm höchstens 200 Tabaksetzlinge anbaut.

3. Kleinpflanzer, die nicht mehr als 15 Tabakpflanzen anbauen (sog Kleinst- pflanzer), sind weder zu einer Anmel­dung noch zu einer Versteuerung ihres An­baus verpflichtet. Sie müssen den geernte­ten Tabak im eigenen Haushalt verbrau­chen.

4. KleinpflanZCr, die mehr als 15 Tabak­pflanzen anbauen, haben die Zahl der an­gebauten Pflanzen bis spätestens 31. 7. 1948 anzumelden und dabei gleichzeitig die Tabakkleinpflanzersteuer zu entrichten. An den Orten mit Zollstel'en erfolgt die An­meldung beim Zollamt, an den anderen Orten durch Eintragung in die' beim Bürger­meisteramt als Anmeldestelle aufliegende Liste.

5. Die Tabakkleinpflanzersteuer beträgt wie in den Vorjahren

von 16 50 Pflanzen 12 RM.

51-100 24.-

101-150 36 -

151200 48.

6. Kleinpflanzer, die mehr als 15 Pflanzen

anbauen, sind berechtigt (nicht mehr wie bisher verpflichtet), ihren Ernteertrag in dach reifem Zustand in der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis 28. Februar 1949 bei einer noch bekannt zu gebenden Firma um­zutauschen. Sie erhalten im Umtausch

30 v. H. des Tabakgewichts in Rauch­tabak (Feinschnitt), für den dabei eine be­schränkte Tabaksteuer in Höhe von 8.75 RM. je kg erhoben wird. Umgetauscht werden höchstens 60 g Rohtabak je Pflanze. «Weni­ger als 1 kg Rohtabak von einem Pflan­zer wird aber nicht, umgetauscht. Der Um­tausch in andere Tabak waren (Zigarren oder - Zigaretten) ist nicht, mehr möglich. Rohtabak von nicht marktgängiger Beschaf­fenheit kann beim Umtausch abgelehnt wer­den.

7. Kleinpflanzer, die vom Umtauschrecht Gebrauch machen wollen, müssen dies schon bei der Anmeldung erklären. Sie erhalten vom Zollamt eine Ausweiskarte, die gleich­zeitig Transportausweis für die Verbrin­gung des Rohtabaks zur Umtauschstelle ist

8. Kleinpflanzer, die ihren Tabak nicht Umtauschen wollen oder deren Tabak vom Umtausch zurückgewiesen wird, sind ebenso wie die Kleinstpflanzer (Ziff. 3) verpflich­tet, den Ernteertrag ausschließlich im eige­nen Haushalt zu verbrauchen. Dasselbe gilt für den Anteil der Tabakernte, die nicht zum Umtausch kommt (die Menge über 60 g je Pflanze hinaus). Jeder Verkauf und je­der Transport solchen Tabaks ist verboten. Das Transportverbat umfaßt auch die Ver­bringung des Tabaks in einen Zurichte­betrieb (zum Fermentieren, Schneiden usw.):

Der Beginn der Anmeldefrist wird noch besonders bekanntgegeben werden.

19. Mai 1948.

Hauptzollamt Ro.ttweil a. N.

Waldbrandgefahr

Mit Beginn der trockenen Jahreszeit sind dieses Jahr schon verschiedene Waldbrände ausgebrochen. Die Bevölkerung wird dar­auf aufmerksam gemacht, daß Rauchen und Fcuermachen im Wald und seiner Nähe ver­boten ist.

Bei Feststellung eines Brandep ist jeder­mann verpflichtet, der nächsten Forstdienst­stelle oder dem nächsten Bürgermeister Meldung zu machen und beim Löschen mit­zuhelfen.

Verkehrsteilnehmer!

In § 8 schreibt die Straßenverkehrs­ordnung vor, daß der Führer eines Fahrzeuges auf der rechten Fahr­bahn rechts zu fahren hat und die linke Fahrbahn nur zum Überholen benützen darf.

Haltet immer die rechte Fahrbahn ein! Nur auf übersichtlichen Strecken überholen!

Überholen in Kurven gefährdet Dich und Deinen Mitmenschen! Steigere Deifie Geschwindigkeit nicht, solange Dich ein anderes Fahr­zeug überholt!

Wer die Löschhilfe einem Forstbeamten, Polizeiorgan oder-- Feuerwehrführer ver­weigert, kann festgehommen und zur Be­strafung dem Gericht vorgeführt werden. Landratsamt Kreisforstmeister

Borkenkäfe^bekämpfung im Privatwald Ein großer Teil der Privatwaldparzellen ist vom Borkenkäfer befallen. Absterbende und abgestorbene Bäume sowie solche, an denen Bohrmehl festgestellt wird, sind so­fort noch vor der Heuernte zu ent-, fernen, nötigenfalls auf Tüchern zu entrin­den und die Rinde sofort zu verbrennen. Es genügt nicht, wenn das Holz aus dem AValde entfernt und unentrindet gelagert wird, weil der Borkenkäfer bis zu 5 km weit zu fliegen vermag.

Die Waldbesitzer sind gesetzlich verflieh- tet, vom April bis November alle 14 Tage ihre Waldungen auf Borkenkäferbefall durchzusehen, befallene Bäume sofort zu entfernen und alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers durch­zuführen.

Der Borkenkäfer befällt alle Nadelhölzer, Fichte, Tanne. Forche und Lärche. Auf die diesbez. Bekarntmachungen im Amtsblatt v. 5. 3. usf. wird hingewiesen.

Revier försterstelle Calw.

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Mittelschule Calw Aufnahmeprüfung am 1 Juli 1948 Zum Eintritt in die Klasse I der Mittel­schule haben sich Schüler (innen) der 4 Grundschulklasse bis 25. Juni beim Rek­torat zu melden. Die Anmeldung, der ein Zeugnis der Grundschule beizulegen ist, kann auch schriftlich geschehen. Der bis­herige Lehrer ist zu verständigen.

Die Prüfung findet am Donnerstag, den 1 Juli, vormittags 8 Uhr. in der* Mädchen­mittelschule in der Badstraße statt. Schreib­gerät und Papier sind mitzubringen.

Ausnahmsweise können sich auch Schüler der 3. Grundschulklasse, die besonders be­gabt sind, und noch solche aus dem 5. Schul­jahr an der Prüfung beteiligen.

Rektorat der Mittelschule.

- Beck

Evangelische Gottesdienste in Calw 3. Sonntag nach Trin., 13. Juni 1948 8.00 Uhr: Frühgottesdienst (bei schönem Wetter im Wald bei den Anna-Buchen) (Geprägs).

8.00 Uhr: Christenlehre (Töchter im Ver­einshaus.

9.30 Uhr: Hauptgottesdienst (Dohmstreich). 10.45 Uhr: Kindergottesdienst.

Mittwoch, 16 Juni 1948

7.30 Uhr: Schülergottesdienst.

<8.30 Uhr: Betstunde.

20.00 Uhr: Frauen- und Mütterabend.

Donnerstag, 17. Juni 1948 20.00 Uhr: Bibelstunde.

Herausgeber: Lan'Irni-amK'alw. Verwaltung u. Anzeigen­annahme: Lan'lnV'nmt >'alw, Abt. Bekanntmachungen. Druck: A. Oeia- Isüigrr sehe Buchdruckerei in Cnhr*