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AmtsbBatt für den Kreis Caiw

Calw

Donnerstag 10. Juni 1948

Nr. 23

Lebensmittelversorgung

Laut Weisung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen können in der Zeit vom 11. bis 20. Juni 1948 bezogen werden:

Brot:

Alters­

klasse

Bewertung Grämm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Fleisch

TSV. Fleisch und Butter

Abschnitte

03 J.

1000

3

203

303

603

03 J.

100

6

206

306

606

36 J.

1000

3

203

303

. 603

36 J.

600

6

206

306

606

über 6 J.

1000

3

203

303

603

über 6 J.

1000

6 ,

206

306

606

über 6 J.

750

7

207

307

607

Zulagenempfänger:

Zulagekarte A Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie

Schwerarbeiter 3. Kategorie

Werdende und s, ende Mütter

500 g auf 250 g auf 500 g auf 250 g auf 1000 g auf 250 g auf 250 g auf

Fleisch:

Abschnitt 55 Abschnitt 163 Absbhnitt 263 und Abschnitt 264 Abschnitt 363 und Abschnitt 364 Abschnitt 904

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Brot

TSV. Brot u. Butter

Abschnitte

0 3 J.

50

13

213

113

513

3 6 J.

50

14

214

' 114

514

3 6 J.

25

15

215

115

515

610 J.

je 50

1415

214215

114-115

514-515

1020 J.

je 50

1417

214217

114117 .

514517

über 20 J.

je 50

1417

2142^7

114117

514517

Zulagenempfänger: Schwerarbeiter 2. Kategorie Schwerarbeiter 3. Kategorie

Werdende und stillende Mütter

Je 50 g auf die Abschnitte 267270 je 50 g auf die Abschnitte 367369 und 100 g auf Abschnitt 370

60 g auf Abschnitt 906

^ Vollmilch: y

Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegebeu.

Calw, 7. Juni 1948.

Kreisernfih rungsamt.

Bekanntmachung der Wahlen zu den Vorständen der Allg. Ortskrankcnkasscn Calw, Nagold und Neuenbürg

Nachdem die Ausschüsse der Allg. Orts­krankenkassen Neuenbürg, Calw und Na­gold gebildet worden sind, ist zur Wahl der Mitglieder für die Vorstände dieser Krankenkassen zu schreiten.

Auch diese Wahlen leitet das Landrats­amt Versicherungsamt Calw, sie fin­den wie folgt statt: Bei der Allg. Orts­krankenkasse Neuenbürg am Samstag, den 24. 7. 1948 von 1516 Uhr, bei der Allg. Ortskrankenkasse Calw am Freitag, den 30. 7. 1948 von 1819 Uhr und bei der Allg. Ortskrankonkasse Nagold am Sams­tag, den 31. 7. 1948 von 1516 Uhr jeweils in den Diensträumen der genannten Kassen.

Zu wählen sind für jeden Vorstand 6 Ver­treter der Arbeitnehmer und 3 Vertreter! der Arbeitsgeber sowie die doppelte Zahl von Stellvertretern. Es wird hiermit zur Einreichung von Vorsciiia^si.-en getrennt für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber

gruppe an das Landratsamt Versiche­rungsamt Calw bis spätestens 3. 7. 1948 aufgefordert. Später eingehende Listen können nicht berücksichtigt werden. Zur Einreichung sind berechtigt:

a) Wirtschaftliche Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder Verbünde solcher Vereinigungen.

b) Versicherte und Arbeitgeber (Einzel- wahlvorschlägc) Solche Vorschlagslisten müssen von miwlestens 250 wahlberechtig­ten Arbeitnelunein hzw. von Arbeitgebern, welche zusammen die gleiche Zahl von Stimmen führen, unterzeichnet sein

c) 2 Ausschußmitglieder derseib. Gruppe, also 2 Arbeitn°limerveitreter oder 2 Ar­beit gei>er vertretet-

Die Stimmabgabe Ist an die Vorschlags­listen gebunden. Die Listen sind nach ihrer Zulassung beim Landratsamt Versiche- rungsamt und bei den Ortskrankenkassen zur Einsichtnahme aufgelegt. Zwei oder mehrere Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß

sie anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste anzusehen und zu behandeln sind. Entsprechende Erklä­rungen sind bis 10. 7. 1948 abzugeben. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufen­der Nummer, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, nach*Familien- und Vorname, Geburtstag, Beruf und Wohnort zu bezeichnen, bei Versicherten sind auch die Arbeitgeber, bei denen sie beschäftigt sind, anzugeben. Für Versicherte ist eine Erklärung darüber beizufügen, daß sie zur Annahme der Wahl bereit sind. Eine solche Erklärung ist von Arbeitgebern nur erfor­derlich, soweit sie nach § 17 RVO zur Ab­lehnung der Wahl befugt sind.

Wird je nur eine Vorschlagsliste für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eingereicht und zugelassen, so gelten die darin Vorgeschlagenen in der Reihenfolge der Liste als gewählt, ohne daß eine Wahl stattzufinden hat (Wahl ohne Stimm­abgabe). Kommt es zur Wahl, so nehmen an ihr nur die Vertreter der Gruppe im Ausschuß teil, aus der die Vorstandsmit­glieder zu wählen sind. Mitglieder des Aus­schusses können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören und müssen im Falle einer Wahl in den Vorstand im Ausschuß ausscheiden. Die Wahlen sind geheim. Ge­wählt wird nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl.

Calw, 1. Juni 1948.

Landratsamt Versicherungsamt

Versorgung der Bevölkerung mit Schuhen

In den nächsten Tagen kommen Schuhe für das erste Halbjahr 1948 aus den Schuh­fabriken von Württemberg-Hohenzollerp in unserem Kreis über die Bürgermeister­ämter zur Verteilung. Die Schuhgeschäfte wurden insgesamt mit 16 740 Paar Schuhen beliefert. Die Zahl der zu erwartenden Be-' zugscheine wird natürlich nicht so groß sein, da der Schuheinzelhändler zunächst einen gewissen Lagerbestand und zum an­deren ein gewisses Größensortiment haben muß. Die oben aufgeführten Schuhe unter­teilen sich wiederum in Lederstraßen­schuhe I insgesamt 7830 Paar (hiervon 1690 Paar Männer, 4350 Paar Frauen, 200 Paar Burschen und 1590 Paar Kinder), in Lederstraßenschuhe II insgesamt 4200 Paar (hiervon 260 Paar Männer, 1230 Paar Frauen, 540 Paar Kinder und 2170 Paar bezugscheinfreie Sandaletten), in Arbeits­schuhe mit Leder- und Holzsohlen ins­gesamt 3690 Paar (hiervon 1350 Paar Män­ner, 1030 Paar Frauen und 1610 Paar Ar­beitsschuhe mit Holzsohlen), sowie in Haus­schuhe insgesamt 1020 Paar.

Die Zuteilung an Schuhen erfolgte auf Grund der im letzten Vierteljahr riickver- rechneten Bezugscheine, pabei ist auffal­lend, dnß die ^Zuteilung an Kinderschuhen bedeutend geringer ist. als die vom letzten Vierteljahr 1947. Dies hat seinen besonde­ren Grund. Zu Beginn des Jahres wurde eine beträchtliche Zahl an Kinderbezug­scheinen an die Bevölkerung ausgegeben. Anstatt diese Kinderbezugscheine einzu- h'isen, hielten die Bezugscheinemnfänger ihren Bezugschein zurück mit der Begrün­dung, daß sie nur Kinderstiefel be­ziehen wollten. Bei jeder Zuteilung an Kin­derschuhen werden jedoch 80% Kinderhalb­schuhe und nur 20% Kinderstiefel geliefert. Es können also auch nur 20% Kinderstiefel erlm lten

Diese Einstellung der Bevölkerung hat nun zur Folge, daß die Schuhgeschäfte einen dernrt großen Lacerbestand an Kin­derschuhen aiifzuweisen haben, daß oft be-

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