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AmtsbBatt für den Kreis Caiw
Calw
Donnerstag 10. Juni 1948
Nr. 23
Lebensmittelversorgung
Laut Weisung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen können in der Zeit vom 11. bis 20. Juni 1948 bezogen werden:
Brot:
Alters
klasse
Bewertung Grämm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleisch
TSV. Fleisch und Butter
Abschnitte
0—3 J.
1000
3
203
303
603
0—3 J.
100
6
206
306
606
3—6 J.
1000
3
203
303
. 603
3—6 J.
600
6
206
306
606
über 6 J.
1000
3
203
303
603
über 6 J.
1000
6 ,
206
306
606
über 6 J.
750
7
207
307
607
Zulagenempfänger:
Zulagekarte A Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie
Schwerarbeiter 3. Kategorie
Werdende und s, ende Mütter
500 g auf 250 g auf 500 g auf 250 g auf 1000 g auf 250 g auf 250 g auf
Fleisch:
Abschnitt 55 Abschnitt 163 Absbhnitt 263 und Abschnitt 264 Abschnitt 363 und Abschnitt 364 Abschnitt 904
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Butter
Abschnitte
0— 3 J.
50
13
213
113
513
3— 6 J.
50
14
214
' 114
514
3— 6 J.
25
15
215
115
515
6—10 J.
je 50
14—15
214—215
114-115
514-515
10—20 J.
je 50
14—17
214—217
114—117 .
514—517
über 20 J.
je 50
14—17
214—2^7
114—117
514—517
Zulagenempfänger: Schwerarbeiter 2. Kategorie Schwerarbeiter 3. Kategorie
Werdende und stillende Mütter
Je 50 g auf die Abschnitte 267—270 je 50 g auf die Abschnitte 367—369 und 100 g auf Abschnitt 370
60 g auf Abschnitt 906
^ Vollmilch: y
Vollmilch ist in der seitherigen Rationshöhe freigegebeu.
Calw, 7. Juni 1948.
Kreisernfih rungsamt.
Bekanntmachung der Wahlen zu den Vorständen der Allg. Ortskrankcnkasscn Calw, Nagold und Neuenbürg
Nachdem die Ausschüsse der Allg. Ortskrankenkassen Neuenbürg, Calw und Nagold gebildet worden sind, ist zur Wahl der Mitglieder für die Vorstände dieser Krankenkassen zu schreiten.
Auch diese Wahlen leitet das Landratsamt — Versicherungsamt — Calw, sie finden wie folgt statt: Bei der Allg. Ortskrankenkasse Neuenbürg am Samstag, den 24. 7. 1948 von 15—16 Uhr, bei der Allg. Ortskrankenkasse Calw am Freitag, den 30. 7. 1948 von 18—19 Uhr und bei der Allg. Ortskrankonkasse Nagold am Samstag, den 31. 7. 1948 von 15—16 Uhr jeweils in den Diensträumen der genannten Kassen.
Zu wählen sind für jeden Vorstand 6 Vertreter der Arbeitnehmer und 3 Vertreter! der Arbeitsgeber sowie die doppelte Zahl von Stellvertretern. Es wird hiermit zur Einreichung von Vorsciiia^s’i.-’en getrennt für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber
gruppe an das Landratsamt — Versicherungsamt — Calw bis spätestens 3. 7. 1948 aufgefordert. Später eingehende Listen können nicht berücksichtigt werden. Zur Einreichung sind berechtigt:
a) Wirtschaftliche Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder Verbünde solcher Vereinigungen.
b) Versicherte und Arbeitgeber (Einzel- wahlvorschlägc) Solche Vorschlagslisten müssen von miwlestens 250 wahlberechtigten Arbeitnelunein hzw. von Arbeitgebern, welche zusammen die gleiche Zahl von Stimmen führen, unterzeichnet sein
c) 2 Ausschußmitglieder derseib. Gruppe, also 2 Arbeitn°limerveitreter oder 2 Arbeit gei>er vertretet-
Die Stimmabgabe Ist an die Vorschlagslisten gebunden. Die Listen sind nach ihrer Zulassung beim Landratsamt — Versiche- rungsamt — und bei den Ortskrankenkassen zur Einsichtnahme aufgelegt. Zwei oder mehrere Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß
sie anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste anzusehen und zu behandeln sind. Entsprechende Erklärungen sind bis 10. 7. 1948 abzugeben. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, nach*Familien- und Vorname, Geburtstag, Beruf und Wohnort zu bezeichnen, bei Versicherten sind auch die Arbeitgeber, bei denen sie beschäftigt sind, anzugeben. Für Versicherte ist eine Erklärung darüber beizufügen, daß sie zur Annahme der Wahl bereit sind. Eine solche Erklärung ist von Arbeitgebern nur erforderlich, soweit sie nach § 17 RVO zur Ablehnung der Wahl befugt sind.
Wird je nur eine Vorschlagsliste für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eingereicht und zugelassen, so gelten die darin Vorgeschlagenen in der Reihenfolge der Liste als gewählt, ohne daß eine Wahl stattzufinden hat (Wahl ohne Stimmabgabe). Kommt es zur Wahl, so nehmen an ihr nur die Vertreter der Gruppe im Ausschuß teil, aus der die Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Mitglieder des Ausschusses können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören und müssen im Falle einer Wahl in den Vorstand im Ausschuß ausscheiden. Die Wahlen sind geheim. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Calw, 1. Juni 1948.
Landratsamt — Versicherungsamt
Versorgung der Bevölkerung mit Schuhen
In den nächsten Tagen kommen Schuhe für das erste Halbjahr 1948 aus den Schuhfabriken von Württemberg-Hohenzollerp in unserem Kreis über die Bürgermeisterämter zur Verteilung. Die Schuhgeschäfte wurden insgesamt mit 16 740 Paar Schuhen beliefert. Die Zahl der zu erwartenden Be-' zugscheine wird natürlich nicht so groß sein, da der Schuheinzelhändler zunächst einen gewissen Lagerbestand und zum anderen ein gewisses Größensortiment haben muß. Die oben aufgeführten Schuhe unterteilen sich wiederum in Lederstraßenschuhe I insgesamt 7830 Paar (hiervon 1690 Paar Männer, 4350 Paar Frauen, 200 Paar Burschen und 1590 Paar Kinder), in Lederstraßenschuhe II insgesamt 4200 Paar (hiervon 260 Paar Männer, 1230 Paar Frauen, 540 Paar Kinder und 2170 Paar bezugscheinfreie Sandaletten), in Arbeitsschuhe mit Leder- und Holzsohlen insgesamt 3690 Paar (hiervon 1350 Paar Männer, 1030 Paar Frauen und 1610 Paar Arbeitsschuhe mit Holzsohlen), sowie in Hausschuhe insgesamt 1020 Paar.
Die Zuteilung an Schuhen erfolgte auf Grund der im letzten Vierteljahr riickver- rechneten Bezugscheine, pabei ist auffallend, dnß die ^Zuteilung an Kinderschuhen bedeutend geringer ist. als die vom letzten Vierteljahr 1947. Dies hat seinen besonderen Grund. Zu Beginn des Jahres wurde eine beträchtliche Zahl an Kinderbezugscheinen an die Bevölkerung ausgegeben. Anstatt diese Kinderbezugscheine einzu- h'isen, hielten die Bezugscheinemnfänger ihren Bezugschein zurück mit der Begründung, daß sie nur Kinderstiefel beziehen wollten. Bei jeder Zuteilung an Kinderschuhen werden jedoch 80% Kinderhalbschuhe und nur 20% Kinderstiefel geliefert. Es können also auch nur 20% Kinderstiefel erlm lten
Diese Einstellung der Bevölkerung hat nun zur Folge, daß die Schuhgeschäfte einen dernrt großen Lacerbestand an Kinderschuhen aiifzuweisen haben, daß oft be-
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