Amtsblatt für den Kreis Ca>w
Calw
Freitag, 5. März 1948
Nr. 9
Lebensmittelversorgung
i
In der Zeit vom 1. bis 10. März 1948 können bezogen werden:
Brot:
losen Lieferung ihrer Lebensmittel nur rechnen können, wenn sie ihre Vorbestcll- abschnitte pünktlich und vollzählig abgegeben haben.
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Fleisch
TSV. Fleisch und Butter
Abschnitte
0—3 J.
500
1
201
301
601
0—3 J,
250
2
202
302
602
' 3—6 J,
1000
1
201
301
601
3—6 J.
250 '
2
202
302 .
602
über 6 J.
1000
1
201
301
601
über 6 J,
500
2
202
302
602
über 6 J.
500
Kleinabschnitte
Zulagenempfän Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie
Schwerarbeiter 3. Kategorie
Zulagekarte A
Werdende und stillende Mütl
e r:
250 g auf Abschnitt 151 500 g auf Abschnitt 251 und • 250 g auf Abschnitt 252 1000 g auf Abschnitt 351 und 250 g auf Abschnitt 352 500 g auf Abschnitt 51 r 250 g auf Abschnitt 903
Fleisch•
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Butter
Abscl.iiitte
0— 3 J.
50
12
212
112
512
3— 6 J,
- je 50 J
12—13
212—213
\ 112—113
512—513
6—10 J.
je 50
12—14
212—214
112—114
512—514
10—18 J.
je 50
12—16
212—216
112—116
512—516
über 18 J.
je 50
12—15
212—215
112—115
512—515
Reisemarken
Die Reisemarken mit dem Aufdruck Sept.- Dez. 1947 haben bis 30. April _1948 Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt dürfen diese Reisemarken von den Kleinhandelsgeschjlf- ten, Metzgereien und Gaststätten nicht mehr angenommen werden.
Hülsenfrüchte, Februarration Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung von 3 bis 6 Jahren erhalten 250 g Hülsenfrüchte, über 6 Jahre 500 g Hülsenfrüchte.
Die Hülsenfrüchte können auf den Abschnitt 36 der Februar-Lebensmittelkarten bezogen werden. . v
Die Ausgabe kann sofort nach Belieferung sämtlicher Kleinverteiler innerhalb Orts erfolgen.
Kssigausgabc für Monat Februar Für Monat Februar 1948 erhalten alle Verbrauchergruppen über 10 Jahre V« Ltr. Essig. Die Abgabe erfolgt an: Normalverbraucher auf Abscljn. 39
Vollselbstversorger auf Abschn. 708
TSV. Butter auf Abschn. 249
TSV. Fleisch auf Abschn. 349
TSV. Brot auf Abschn. 149
TSV. Brot, und Fleisch auf Abschn. 449
TSV. Brot und Butter auf Abschn. 549
TSV. Fleisch und Butter auf Abschn. 649
Der Essig kann nach örtlichem Aufruf bezogen werden.
Calw, 2. März 1948.
i Kreisernährungsamt.
Zulagenempfä n g e r : Schwerarbeiter 1. Kategorie Schwerarbeiter 2. Kategorie Schwerarbeiter 3. Kategorie
Werdende und stillende Mütter
50 g auf Abschnitt 155 je 50 g auf Abschnitt 255—258 . je 50 g auf Abschnitt 355—357 100 g aujf Abschnitt 358 '
, 50 g auf Abschnitt. 905
Vollmilch:
Vollmilch ist in der seitherigen Rationghöhe freigegeben.
Calw, 27. Hebruar 1948.
Tabakwarenverkauf
Auf die Abschnitte 4—6 der M-Raucher- karte und Abschnitt II (Februar) der F- Raucherkarte können ab Dienstag, 2 3.48, bezogen und abgegeben werden: jef 20 Zigaretten oder 5 Zigarren ab 40 Pfg. oder 6 Zigarren zu 30 oder 35 Pfg. oder 10 Zigarillos zu 20 oder 25 Pfg. oder 1 Päckchen Feinschnitt auf 2 Abschnitte oder 2 Rollen Kautabak ä'15 g (soweit ■ noch vorrätig). Der Verkauf mul» am Samstag, 6.3.1948, beendet sein. Falls in einer Gemeinde sämtliche Kleinvertoiler beliefert sind, kann das Bürgermeisteramt den Aufruf vorher vornehmen. Ein Verkauf vor dem bestimmten Termin wird ausdrücklich verboten. Zuwiderhandelnde haben mit dem Entzug • der Erlaubnis zum Tabakwarenverkauf zu rechnen. Die Tabakwaren Verkaufsstellen haben die getrennten Abschnitte bis spätestens Mittwoch, 10. 3. 48. ^dem KWA., Abt. Tabak waren, zwecks Abrechnung vorzulegen. Es wird jetzt schon darauf aufmerksam gemacht, daß die Rau- cherkarten für das I. Quartal für den Aufruf anderer Ware innerhalb des ganzen Jahres aufzubewahren ist.
Kreis wirtschaftsamt.
Kreisernährungsamt.
Ersatzkarten für in Verlust geratene Lebensmittelkarten
Die' Anträge auf Ersatz für in Verlust geratene Lebe: smittelkarten, insbesondere Eierkarten, haben einen solchen Umfang angenommen, daß das Kreisernährungsamt künftig den Anträgen nur noch in ganz besonders begründeten Fällen entsprechen wird.
Von den Bürgermeisterämtern dürfen hierher nur Gesuche auf Gewährung von Ersatzkarten vorgelegt werden, die besonders begründet sind.
Eierkartell für das Jahr 1948/49
Die in Bälde zur Ausgabe gelangenden Eierkarten' für das Eierjahr 1948/49 sind sorgfältig nufzube;wahren, da die Möglichkeit besteht, daß im Frühjahr 1949 auf diese Karten noch Eier ausgegeben werden.
Ersatz für verlorene oder vernichtete Eierkarten kann auch in diesem Falle nicht -Twährt werden.
Vorbestellung im Monat März 1948
Sämtliche Verbranchergruppeii (auch Schwerarbeiter werden nochmals darauf liingewiesen, daß sic mit einer rcibungs-
Bckanntmacbung
über die Pflicht zur Anmeldung im Lande Württemberg-IIohcnzollern und im Kreise Lindai* befindlicher Vermögenswerte, die dem österreichischen Staat, österreichischen Staatsangehörigen oder sonstigen österreichischen Rechtsträgern gehören, vom 12. Februar 1948.
Das Finanzministerium, Abteilung Ver- mögcnskontrolle, gibt auf Anordnung der Militärregierung folgendes bekannt:
I. Die im Land Württemberg--Hohenzollern und im Kreise Lindau wohnhaften Eigentümer, Besitzer und sonstigen Gewahrsamsinhaber von Vermögenswerten (Grundbesitz, bewegliche Sachen, Forderungen, insbesondere Banknoten, und sonstige Rechte aller Art),' die dem österreichischen Staat, österreichischen Staatsangehörigen oder sonstigen österreichischen Rechtsträgern gehören, werden hiermit aufgefordert, diese den zuständigen örtlichen Kreisämtern für Vermögenskontrolle sofort, spätestens bis 15. März 1948 zu melden. Die Meldungen .sind in vierfacher Ausfertigung unter Benutzung der Formulare CB % (Anmeldung von Vermögen) einzureichen. Die betreffenden .Vordrucke sind bei den Kreisämtern für Vermögenskontrolle erhältlich.
Der Meldepflicht unterliegen sämtliche Vermögenswerte dieser Art, gleichgültig ob sie nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 52 gesperrt sind oder nicht.
II. Wer gegen die Anmeldepflicht nach dieser Bekanntmachung verstößt oder unrichtige oder unvollständige Meldung erstattet. muß mit Bestrafung durch die zuständigen Gerichte rechnen.
Finanzministerium, Abteilung Vermögenskontrolle.