elnbehaftene Lohnsteuer auf Antrag durch das Finanzamt zu erstatten. p Über Zweifelsfragen bei Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 61 gpben die Fi-- nanzfimter Auskunft.
Tübingen, 16. Februar 1948.
Finanzministerium.
Vorbestellung der Lebensmittel im Monat März 1948
für die Monate April, Mai und Juni
Die Verbraucher werden aufgefordert, die Vorbestellabschnitte der März-Lebensmittel- und -Zulagekarten bis spätestens 15. März 1948 bei den Kleinhändlern abzugeben, bei denen sie ihre Waren für die Alonate April, Mai und Juni beziehen wollen.
Für das Vorbestellverfahren werden als VorbestellAbschnitte aufgerufen:
Vorbestell- Abschnitte über ^
A Butter für alle Altersklassen der Normalverbraucher, TSV. in Brot u. Schwerarbeiter aller Kategorien.
B Käse für J1, J 2 und Erwachsene der Normalverbraucher u. TSV. in Brot, sowie Schwerarbeiter der 2. und 3. Kategorie.
C Teigwaren für alle Alters
klassen der Normalverbraucher und Schwerarbeiter aller Kategorien. (Die Bürgermeisterämter und Kleinhandlungen werden besonders darauf hingewiesen, daß für die eingeroichten Vorbestellabschnitte C der Nor- .' malverbraucher 2 Empfangs-
v Bescheinigungen ausgestellt wer
den müssen und zwar eine für Teigwaren und eine für Hülsenfrüchte.)
D Zucker für all/3 Altersklas
sen und Verbrauchergruppen, Schwerarbeiter .aller Kategorien und werdende u. stillende Alütter.
E Kindernährmittel für
Säuglinge, Kl. und K2 der Normalverbraucher.
E Kaffee-Ersatz für die
Altersklassen J 1, J 2 und Erwachsene d. Normalverbaucher.
I Kaffee-Ersat-z für Schwer-
(rüro. I) arbeiter der 3. Kategorie.
E ö 1 für TSV. in Brot aller Al
tersklassen.
F ö 1 für Normalverbraucher aller
Altersklassen
159,259,359 ö 1 für Schwerarbeiter der 1., 2. und 3. Kategorie.
4 Margarine für Normalver
braucher aller Altersklassen.
133 Margarine fürTSV. in Brot
aller Altersklassen.
160,260, 360 Margarine f. Schwerarbeiter der 1., 2. und 3. Kategorie.
[ Bel der Vorbestellung ist darauf zu achten, daß nur die Vorbestellabschnitte der TSV.-Karten abgetrennt und von den Kartenstellen berücksichtigt werden dürfen, die oben angeführt sind.
Die Stamuiabschnitte der Lebensmittelund Zulagekarten sind von den Kleinverteilern abzusteropcln.
Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen (Normalration) müssen ihre Vorbestellempfangsbescheinigungen, welche ihnen durch das für sie zuständige Ernährungsamt (Kartenstelle) ausgestellt werden, bei den von ihnen gewünschten Klein- oder Großhändlern abgeben.
Um eine geordnete Versorgung zu gewährleisten, werden die Kleinhändler ersucht, auch ihrerseits die Verbraucher auf die rechtzeitige Abgabe der Vorbestellabschnitte bis 15. März 1948 durch entsprechenden Anschlag hinzuweisen.
Die Kleinverteiler kleben die Vorbestellabschnitte getrennt nach Warenarten und Altersklassen auf und reichen sie mit Vordruck 'S- bis spätestens 18. März 1948 den Bürgermeisterämtern (Kartenstellen) ein. Sofort nach Eingang überprüft die Kartenstelle die ’ eingereichten Bestellabschnitte und stellt nach Vordruck 3 die Vorbestellempfangsbescheinigungen in 3facher Fertigung aus. übergibt davon die Erst- und Zweitschrift bis spätestens 22. März den Kleinhändlern. Die Drittsehrift nimmt die Kartenstelle zu ihren Akten.'
Bis spätestens 25. März reichen die Kleinhändler die Erstschrift der Vorbestellempfangsbescheinigungen dem Großverteiler ein, von dem sie die Belieferung wünschen. Die Zweitschrift der Vorbestellempfangs- beseheinieungen verbleibt als Unterlage bei den Kleinhändlern.
Bis spätestens 1. April müssen die Großhändler die Endzahlen der Vorbestellabschnitte dem KEA. eingereicht haben. Die Vorbestellempfangsbeseiieinigungen f. Teigwaren, Hülsenfriiebfe, Kaffee-Ersatz, Kin- dernährmittel und Zucker sind sofort in die Lieferliste für Monat April einzutragen und dieselben unter Beifügung der Empfangsbescheinigungen dem KEA vorzulegen.
Das KEA. bittet sowohl die Verbraucher als auch die Klein- und Großhändler dringend, die Vorbestellung gewissenhaft und pünktlich durchzuführe'n. Ganz besonders wichtig isü auch die Einhaltung der gestellten Termine, da sich andernfalls unliebsame Schwierigkeiten bezüglich der Versorgung des Kreises mit Lebensmitteln ergeben.-
Es wird außerdem noch darauf hinge- wiesen, daß jede unlautere Beeinflussung der Bezugsberechtigten, die auf eine Beeinträchtigung ihres Selbstbestimmungs- rcchtes bei der Lie f erantenwnhl hinaus- läuft, insbesondere der Verptiiekung der Kundenwerbung mit anderen Geschäften, verboten ist. .
Eine besondere Weisung an die Bürgermeisterämter ergeht nicht. Diese Bekanntmachung ist zu den Akten der örtlichen Kartenausgabestellen zu nehmen.
Calw, 23. Februar 1948.
Kreisernährung samt.
Bekanntmachung
Ablieferer von Ölsaaten, welche noch im Besitze eines Ölprämienseheines sind, müssen diesen bis 15.3.1948 eingelöst haben. Nach diesem Termin verlieren die Ölprämienscheine ihre Gültigkeit und sind die Ölabgabestellen davon in Kenntnis gesetzt. Des weiteren smd die Bürgermeisterämter des Kreises Calw benachrichtigt, daß ab ’l. 3. 1948. laut Anordnung des Landwirtschaftsministeriums in Tübingen keine Ölprämienscheine mehr ausgestellt werden
dürfen. Kreisornährungsamt Schlußschcinpflicht
beim Umsatz von Nutz- und Schlachtvieh
Trotzdem auf die Schlußscheinpflicht schon öfters hingewiesen worden ist und in letzter Zeit in großer Anzahl teilweise sehr empfindliche Strafen ausgesprochen werden mußten, kommt es immer wieder vor, daß Umsätze in Vieh ohne Schlußsehein getätigt werden.
Die Ausstellung von Schlußscheinen ist zwingend vorgeschrieben für jeden Kauf und Tausch von 1
a) Schlachtvieh (Großvieh aller Art, Schireine, Kälber, Schafe),
b) Nutz- und Zuchtvieh.
Zur Ausstellung des Sehlußscheines ist grundsätzlich der Käufer verpflichtet. Nur wenn der Verkäufer ein Viehhändler ist, muß dieser den Schlußsehein ausstellen, für die richtige und Vollständige Ausfüllung des Schlußscheines ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verantwortlich. Beide haben den Schlußschein zu un- terschrfeiben.
Neben der Schlußscheinpflicht besteht die Pflicht des Tierbesitzers, Ab- und Zugänge in seinem Viehbestand (Rindvieh, Schafe, Schweine) spätestens am nächsten Werktag dem Bürgermeisteramt anzumelden.
Sehlußschein-Vordfcueke sind bei den Bürgermeisterämtern anzufordern.
Die näheren Vorschriften sind enthalten in den Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtsehaft Nr. 1'44 vom 15. 12. 1943 (RNVbl. S. 521) — §§ 41 bis 43 — und Nr. 21 vom 29.11.1943 (RNVbl. S 510).
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß zur Viehausfuhr aus dem Kreis in jedem Falle die Genehmigung des Kreisernährungsamtes vorher eincreholt werden maß.
Zuwiderhandlungen werden nach der Verbranchsregelungs-Strafverordnung verfolgt. Neben der Strafe kann auch die Einziehung der Tiere ausgesprochen werden.
Die Bürgermeisterämter werden ersucht, Vorstehendes am Rathaus anzuschlagen und auf den Anschlag durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung wiederholt hinzuweisen.
Calw, 18. Februar 1948. v
Kreisernäbrungsamt.
Herausgeber: Landratsamt Calw. Verwaltungu. Anzeigenannahme' Landratsamt Calw, Abt Bekanntmachungen Druck: A. Oelschlhger'sc le Pucl druc > 11< i ir Cr v.
f amiliennachrichten
Als Vermählte grüßen:
Theophil Mast, Steuerinspektor Emma Mast, geb. Stanger Unterreichenbach Hirsau
Möttlingen
14. Februar 1948
Evangelische Gottesdienste in Calw
Okult, 29. Februar 1948;
8.30 Uhr Cnristenlehre iür die
Söhne. 9.30 Uhr Haupteottes- dienst in der Kirche (Höltzel). 10.45 Uhr KmCergottesdienst in Kirche und Vereinshaus. 17 Uhr Abendgottesdienst im George- näum (Dobmstteich). Mittwoch, 3. März, 8.30 Uhr Betstunde. ,
20.C0 Uhr Helferinnenabend. Donnerstag, 4. März, 20X0 Uhr Bibelstunde.
Samstag, 6. März. 20.C0 Uhr Jugendabend t. Jungen (Jugendwart Schiele). Jugendatend iür Mädchen (Fil. Vviedenliötex), im Vet einshaus.
Methodistenkirche Calw Zwinger 11
Sonntag, 29. Februar 1948.
9.30 Uhr: Predigtgottesdienst.
14.30 Uhr: Bezuksjugendbund.
19.30 Uhr: Abendgottesdienst.
Mittwoch, 3. März, 19.30 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
Stammhelm
Sonntag, 29. Febr. 1948, 10Uhr: Piedigtgottesdienst.
Donnerstag. 4. März, 20 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
Oberkollbach
Sonntag, 29. Febr. 1948,10Uhr:
Piedigtgottesdienst.
Dienstag, 2. März. 20 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
Spendet
für das
Saziate 3Cilfsuxe>i&!
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