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Zuckerausgabe Augustration 1947
1. Kinder und Jugendliche bis, zu 18 Jahren sowie die Zulagenempfänger erhalten auf die August-Lebensmittelkarten die in Ziffer 2 aufgeführten Sätze als rückständige August-Zuckeriation.
2. Die Ausgabe erfolgt auf folgende Abschnitte der August-Lebensmittelkarte:
Gruppe:
0—3J. g
3—18 J. g
Cazuos-
abschnltte
Normalverbraucher
1250
750
37
TSV Brot
1250
750
137
TSV Butter
1250
750
237
TSV Fleisch
1250
750
337
TSV Brot u. Fleisch
1250
750
437
TSV Brot u. Butter
1250
750
537
TSV Fleisch u. Butter
1250
750
637
V ollselbstversorger
1250
750
707
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt 197 100 g.
Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 297 200 g.
Schwerarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 397 450 g.
■^erd. und still. Mütter auf Abschnitt 913 450 g.
3. Ein Bezug des Zuckers ist nach ört- lichem Aufruf möglich.
Calw, 10. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Käseausgabe September-Ration Für den Monat September 1947 erhalten die Normalverbraucher und Teilselbstversorger in Brot, Käse.
Jugendliche von 6—10 Jahren je 50 g auf die Abschnitte 43 und 44; TSV in Brot Sonderabschnitt 148 100 g.
Personen über 10 Jahre je 62,5 g auf die Abschnitte 43 und 44; TSV in Brot Sonderabschnitt 148 125 g.
Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt g 50 g; Schwerarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt e und i je 50 g (zus. 100 g).
Die Bürgermeisterämter können nach Anlieferung der Ware den Aufruf sofort vornehmen. Dieser Aufruf ist abzuwarten. Kreisernährungs apa t.
Lebensmittelversorgung
Gemäß Weisung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen können für die Zeit vom 21. bis 30. September 1947 bezogen werden:
Brot:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
Normai-
verbraucher
TSV.
Butter
TSV. Fieiscn u. Schlachtfette
TSV. r leisch und Butter
Abschnitte
0—3 J.
1U00
3
203
303
603
3—6 J.
1000
7
207
307.
607
3—6 J.
500
8
208
308
608
6 J. u. älter
1000
7
207
307
607
6 J. u. älter
1000
8
208
308
608
Z u 1 a g e n e m p f ä n g e r :
Schwerarbeiter
1. Kat. auf Abschnitt 175 250 g Brot -
2. Kat. auf Abschnitt 275 500 g
276 250 g (zus. 750 g Brot)
3. Kat. auf Abschnitt 375 1000 g
376 250 g (zus. 1250 g Brot)
Werd. und still. Mütter aut Abschnitt 909 250 g Brot.
Brotkarten für SV auf Abschnitt 811 bis 813 je 1000 g; 814 2000 g, 815 350 g (zus. 5350 g Brot).
Fleisch:
Alters
klasse
Bewertung
Gramm:
.Normal
verbraucher
TSV.
Butter
TSV.
Brot
TSV. Brot u. Butter
Abschnitte
0— 3 J.
50
15
215
115
515
3— 0 J.
je 50
16—17
216—217
116—117
516—517
6—10 J.
■ je 50
17—19
217—219
117—119
517—519
10—18 J.
je 100
21—22
221—222
121—122
521—522
10—18 J.
50
23
223
123
523
über 18 J.
je 50
19—21
219—221
119—121
519—521
über 18 J..
40
22
222
122
522
Zulagenempfänger:
Schwerarbeiter
1. Kat. auf Abschnitt 179 50 g Fleisch.
2. Kat. auf Abschnitt 279—280 je 50 g; 281 100 g; 282 60 g (zus. 260 g Fleisch).
3. Kat. auf Abschnitt 379—380 je 50 g; 381 100 g; 382 60 g (zus. 260 g Fleisch).
Vollmilch:
Kinder von 0—3 Jahre täglich % Liter. Jgdl von 10—18 Jahre täglich % Liter. Kinder von 3—6 .Jahre täglich !4 Liter. Werd. u. still. Mütter täglich % Liter. •Jgdl von 6—10 Jahre täglich y x Liter.
Calw, 16. September 1947. Kreisernährungsamt.
Suppenerzeugnisse Septemberration 1947 •
Für Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbraucher in Gemeinschaftsverpflegung über 6 Jahre
125 g Suppenerzeugnisse.
.Die Verteilung erfolgt für die Normalverbraucher über 6 Jahre auf den Abschnitt 30 der September-Lebensmittelkarte.
Ein Warenbezug ist nach örtlichem Aufruf möglich. /
Calw, 10. September 1947.
Kreisernährungsamt.
Erfassung der Kinder, die durch die
Kriegsereignisse von ihren Eltern getrennt wurden
Der Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene in Tübingen führt im
Rahmen seiner Suchaktion eine Neuerfassung aller „elternlosen Kinder“ durch, die sich im hiesigen Verwaltungsgebiet aufhalten oder künftig neu zuziehen. Als elternlos werden dabei alle minderjährigen Kinder behandelt, die seit dem 1. 9. 1939 infolge der Kriegsereignisse von ihren Eltern getrennt wurden und noch nicht mit diesen wiedervereinigt sind. Vollwaisen fallen nicht darunter, wenn einwandfrei feststeht, daß beide Elternteile tot sind.
Sämtliche Pflegeeltern und Anstalten werden hiermit aufgefordert — ohne Rücksicht auf eine frühere polizeiliche Anmeldung — die in Betracht kommenden Kinder beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden.
Landratsamt.
Unbeschrankter schienengleicher Wegübergang beim Bahn-km 1,1 der Bahnlinie Nagold — Altensteig
Die Instandsetzung der Warnlichtanlage am schienengleichen Wegübergang der Landstraße I. Ordnung Nagold — Nagold/Iselshausen (Haiterbacherstraße) über die Schmalspurbahn Nagold — Altensteig kann aus Materialmangel noch nicht durchgeführt werden. Die Sicht an diesem Übergang ist teilweise behindert. Der Übergang wird durch die Bahn bis zur Wiederinbetriebnahme der Warnlichtanlage mit 15 Stundenkilometer befahren. Läute- und Pfeiftafeln für den Lokomotivführer sind nach Vorschrift aufgestellt.
Den Verkehrsteilnehmern wird beim Überschreiten des schienengleichen Übergangs empfohlen, besondere Vorsicht walten zu lassen. Landratsamt.