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Zuckerausgabe Augustration 1947

1. Kinder und Jugendliche bis, zu 18 Jahren sowie die Zulagenempfänger erhalten auf die August-Lebensmittel­karten die in Ziffer 2 aufgeführten Sätze als rückständige August-Zuckeriation.

2. Die Ausgabe erfolgt auf folgende Ab­schnitte der August-Lebensmittelkarte:

Gruppe:

03J. g

318 J. g

Cazuos-

abschnltte

Normalverbraucher

1250

750

37

TSV Brot

1250

750

137

TSV Butter

1250

750

237

TSV Fleisch

1250

750

337

TSV Brot u. Fleisch

1250

750

437

TSV Brot u. Butter

1250

750

537

TSV Fleisch u. Butter

1250

750

637

V ollselbstversorger

1250

750

707

Zulagenempfänger:

Schwerarbeiter 1. Kat. auf Abschnitt 197 100 g.

Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt 297 200 g.

Schwerarbeiter 3. Kat. auf Abschnitt 397 450 g.

^erd. und still. Mütter auf Abschnitt 913 450 g.

3. Ein Bezug des Zuckers ist nach ört- lichem Aufruf möglich.

Calw, 10. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Käseausgabe September-Ration Für den Monat September 1947 erhal­ten die Normalverbraucher und Teilselbst­versorger in Brot, Käse.

Jugendliche von 610 Jahren je 50 g auf die Abschnitte 43 und 44; TSV in Brot Sonderabschnitt 148 100 g.

Personen über 10 Jahre je 62,5 g auf die Abschnitte 43 und 44; TSV in Brot Sonderabschnitt 148 125 g.

Schwerarbeiter 2. Kat. auf Abschnitt g 50 g; Schwerarbeiter 3. Kat. auf Ab­schnitt e und i je 50 g (zus. 100 g).

Die Bürgermeisterämter können nach Anlieferung der Ware den Aufruf sofort vornehmen. Dieser Aufruf ist abzuwarten. Kreisernährungs apa t.

Lebensmittelversorgung

Gemäß Weisung des Landwirtschaftsministeriums Tübingen können für die Zeit vom 21. bis 30. September 1947 bezogen werden:

Brot:

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

Normai-

verbraucher

TSV.

Butter

TSV. Fieiscn u. Schlachtfette

TSV. r leisch und Butter

Abschnitte

03 J.

1U00

3

203

303

603

36 J.

1000

7

207

307.

607

36 J.

500

8

208

308

608

6 J. u. älter

1000

7

207

307

607

6 J. u. älter

1000

8

208

308

608

Z u 1 a g e n e m p f ä n g e r :

Schwerarbeiter

1. Kat. auf Abschnitt 175 250 g Brot -

2. Kat. auf Abschnitt 275 500 g

276 250 g (zus. 750 g Brot)

3. Kat. auf Abschnitt 375 1000 g

376 250 g (zus. 1250 g Brot)

Werd. und still. Mütter aut Abschnitt 909 250 g Brot.

Brotkarten für SV auf Abschnitt 811 bis 813 je 1000 g; 814 2000 g, 815 350 g (zus. 5350 g Brot).

Fleisch:

Alters­

klasse

Bewertung

Gramm:

.Normal­

verbraucher

TSV.

Butter

TSV.

Brot

TSV. Brot u. Butter

Abschnitte

0 3 J.

50

15

215

115

515

3 0 J.

je 50

1617

216217

116117

516517

610 J.

je 50

1719

217219

117119

517519

1018 J.

je 100

2122

221222

121122

521522

1018 J.

50

23

223

123

523

über 18 J.

je 50

1921

219221

119121

519521

über 18 J..

40

22

222

122

522

Zulagenempfänger:

Schwerarbeiter

1. Kat. auf Abschnitt 179 50 g Fleisch.

2. Kat. auf Abschnitt 279280 je 50 g; 281 100 g; 282 60 g (zus. 260 g Fleisch).

3. Kat. auf Abschnitt 379380 je 50 g; 381 100 g; 382 60 g (zus. 260 g Fleisch).

Vollmilch:

Kinder von 03 Jahre täglich % Liter. Jgdl von 1018 Jahre täglich % Liter. Kinder von 36 .Jahre täglich !4 Liter. Werd. u. still. Mütter täglich % Liter. Jgdl von 610 Jahre täglich y x Liter.

Calw, 16. September 1947. Kreisernährungsamt.

Suppenerzeugnisse Septemberration 1947

Für Monat September 1947 erhalten Normalverbraucher und Normalverbrau­cher in Gemeinschaftsverpflegung über 6 Jahre

125 g Suppenerzeugnisse.

.Die Verteilung erfolgt für die Normal­verbraucher über 6 Jahre auf den Ab­schnitt 30 der September-Lebensmittel­karte.

Ein Warenbezug ist nach örtlichem Aufruf möglich. /

Calw, 10. September 1947.

Kreisernährungsamt.

Erfassung der Kinder, die durch die

Kriegsereignisse von ihren Eltern getrennt wurden

Der Landessuchdienst für Vermißte und Kriegsgefangene in Tübingen führt im

Rahmen seiner Suchaktion eine Neuerfas­sung allerelternlosen Kinder durch, die sich im hiesigen Verwaltungsgebiet aufhalten oder künftig neu zuziehen. Als elternlos werden dabei alle minderjähri­gen Kinder behandelt, die seit dem 1. 9. 1939 infolge der Kriegsereignisse von ihren Eltern getrennt wurden und noch nicht mit diesen wiedervereinigt sind. Vollwaisen fallen nicht darunter, wenn einwandfrei feststeht, daß beide Elternteile tot sind.

Sämtliche Pflegeeltern und Anstalten werden hiermit aufgefordert ohne Rücksicht auf eine frühere polizeiliche Anmeldung die in Betracht kommen­den Kinder beim zuständigen Einwohner­meldeamt zu melden.

Landratsamt.

Unbeschrankter schienengleicher Weg­übergang beim Bahn-km 1,1 der Bahn­linie Nagold Altensteig

Die Instandsetzung der Warnlicht­anlage am schienengleichen Wegübergang der Landstraße I. Ordnung Nagold Nagold/Iselshausen (Haiterbacherstraße) über die Schmalspurbahn Nagold Al­tensteig kann aus Materialmangel noch nicht durchgeführt werden. Die Sicht an diesem Übergang ist teilweise behindert. Der Übergang wird durch die Bahn bis zur Wiederinbetriebnahme der Warn­lichtanlage mit 15 Stundenkilometer be­fahren. Läute- und Pfeiftafeln für den Lokomotivführer sind nach Vorschrift aufgestellt.

Den Verkehrsteilnehmern wird beim Überschreiten des schienengleichen Über­gangs empfohlen, besondere Vorsicht wal­ten zu lassen. Landratsamt.