An die Bevölkerung!
vom 3. 7. 1934 enthaltenen Bestimmungen in vollem Umfang Gültigkeit.
■ Im besonderen wird aut Folgendes hingewiesen:
1. Jedes freie Umherlaufenlassen vod Hunden und Katzen ist außerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Außer Bestrafung des Besitzers werden Hunde, die sich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben, oder Katzen, die mehr als 2U0 m vom nächsten bewohnten Hause betroffen werden, erschossen. (§ 40 RJG.)
2. Der Aufenthalt außerhalb der öffentlichen bzw. allgemein benützten Wege und das Betreten von Forstkulturen ohne erlaubten Zweck ist nach Art. 25, Ziff. 2 und 3 FPG verboten und im besonderen zur Zeit der Morgen- und Abenddämmerung zu unterlassen. Für durch Zuwiderhandlung entstehenden Personenschaden wird eine Haftung seitens der Jagdberechtigten abgelehnt.
3. Unbefugte Benützung bzw. Beschädigung von Hochsitzen, Futterplätzen und sonstigen Jagdeinrichtungen wird nach Art. 28, Ziff. 6 FPG bzw. STGB § 303 strafrechtlich verfolgt.
4. Wer verendetes Wild, Fallwild oder Abwurfstangen auffindet, hat solches unverzüglich heim zuständigen Bürgermeisteramt oder der nächstgelegenen Revierförsterstelle abzuliefern oder anzuzeigen, Zuwiderhandlung erfüllt den Tatbestand der Wilderei (§ 1 Ziff. 2 RJG, § 292 StGB).
Der Amtsanwalt für Forstrüge Sachen Schmidt-ITieber Forstmeister.
Tierkörperbeseitigung
Es ist festgestellt worden, daß Tierleichenteile unkontrollierte Verwendung finden. Es besteht daher erneut Anlaß, öffentlich darauf hinzuweisen, daß die Tierkörperbeseitigungsanstalten (Tiermehlfabriken) im Betrieb sind, und daß die Tierkörperbeseitigung nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften durchzuführen ist. Dies ist sowohl aus Gründen der öffentlichen Hygiene als auch aus wirtschaftlichen Gründen geboten.
Abheferungspflichtig sind gefallene (nicht zum Zwecke des Genusses für Menschen getötete) sowie totgeborene Einhufer, Tiere des Rindergeschlechts, auch Schweine, Schafe und Ziegen. Hunde sowie unter 6 Wochen alte Ferkel, Schaflämmer und Ziegenlämmer dürfen vergraben oder verbrannt werden. Die Tierkörper, die nicht abgehäutet, mellt geöffnet oder zerlegt sein dürfen, sind vom Tierbesitzer oder jeder Person, in deren Obhut oder unter deren Aufsicht das Tier sich befindet, beim Bürgermeisteramt anzumelden. Letzteres verständigt auf kürzestem Wege die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt. Bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt sind die Tierkörper und Tierkörperteile so zu verwahren, daß ihre Entwendung, die Verstreuung von Krankheitskeimen und die Berührung mit Tieren (insbesondere mit Hunden und Katzen! verhindert ist. Die Bürgermeisterämter sind gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist strafbar. Verstöße werden in jedem
Die nachstehend aufgeführten Personen werden gesucht. Jedermann, insbesondere alle verschleppten und umgesiedelten Per sonen, die den Gesuchten in Lagern odei sonst wo begegnet sind oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung derselben führen können, Aus kunft geben können, wird aufgefordert, dies sofort hierher zu melden.
Kandok, 23. 10. 26, Brzczinsk, Pole. Durch die Gestapo eingesperrt und zwangsweise in die deutsche Armee eingereiht im Juli 44.
Musiol, Alois, 26. 6. 13 in Swietochlo- wice (Schlesien). Pole. In die deutsche Armee eingegliedert. Letzte Nachricht von Deutschland vom 13. 8. 4 ! ( . Pysk, Peter, 5. 1. 09 in Klein-Lagiewnik (Schles.), Pole. In die deutsche Armee eingegliedert und gefangen genommen, Pionier P. P , Pensdorf a. Rhein. Swiderek, Erwin Henryk, 8. 4. 24 in Lodz, Pole. In der deutschen Armee eingeschrieben. Durch die Engländer gefangen genommen.
Wruck, Eryk, 22. 11. 13 in Bydgorzcz, Pole. In der deutschen Armee eingeschrieben.
W r u c k, Brunon, 17. 3. 17 in Bydgorzcz, Pole. In der deutschen Armee eingeschrieben
Ziolka, Antoni, 11. 11. 09 in Ptakowice, Pole. Zwangsweise in d'e deutsche Armee eingereiht in Leobschütz. Grena- dier-Ers.-Batl. 327 in Leobschütz, Marschkompagnie.
R z e p k a, Kazinnerz, 1889 in Koziel- nikich'lwow, Pole. Im Mar 42 nach Deutschland deportiert. Hat nie ein Lebenszeichen gegeben.
G b e p I e y, Francois, 15. 5. 32 in Jagwin- Brest-Litowsk, Pole. Am 9. Juni wurde er in ein frz. Spital in Robenstein- Chemnitz eingeliefert (mit gebrochenem Bein). Dieses Hospital verließ am 11.
Fall verfolgt, insbesondere auch dann, wenn Teile des Tierkörpers, wie Haut, Fettpolster, Schweif- und Mähnenhaare entfernt worden sind. Die Tierkörperbeseitigungsanstalten, die hinsichtlich der Abholung der Tierkörper zur Zeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sind angewiesen worden, in jedem Fall, in dem es ihnen ausnahmsweise nicht möglich ist. angemeldete Tierkörper innerhalb der festgesetzten Frist abzuholen, das zuständige Bürgermeisteramt davon zu unterrichten. In solchen Fällen ist von dem Bürgermeisteramt unverzüglich fernmündlich die weitere Weisung des Landratsamts einzuholen. Keinesfalls sind, wie es in letzter Zeit mehrfach vorgekommen ist, die Bürgermeisterämter oder Tierärzte befugt, Tierkörper, die der unschädlichen Beseitigung unterliegen, ohne weiteres zur Verbitterung an Pelztiere, Fische oder Hunde freizugeben, ebensowenig ist von vornherein das Vergraben zulässig.
Tierkörper, die ausnahmsweise durch Vergraben unschädlich zu beseitigen sind, müssen im Interesse der Erfassung aller Tierhäute zur Ledergewinnung entsprechend den hierüber geltenden Vorschriften, soweit nicht veterinmpolizeiliche Bestimmungen entgegenstehen, an Ort
6. 45 die Stad\, wahrscheinlich um nach Frankreich verlegt zu werden.
Pucnalsky, Dr. pbil., Alla, 5. 10. 21, Russe. War in Prag XIII, Längestr. 853, bis April 45
Migdal, Eugene, 6. 3. 19 in Pichlice, Pole. Wurde nach Deutschland deportiert im Jahr 1944. Letzte Adresse Varsovie, ul Sosnowa 4 od-m 6.
Liedzyzecki, Jozef, 13. 2. 25, Zydac- zew/Polen, Pole, vermutlich in Deutschland.
L a g o d a, Hieronim, 6. 9. 14, Pole, vermutlich in Deutschland.
J u n s k i, Kartuzy, 28. 8. 27, Pole, war in die deutsche Armee eingereiht.
Halbem, Jakob, 9. 7. 72, Polen, Pole, aus dem K.Z. Gusen befreit, Datum unbekannt. Vermutlich in Deutschland.
Dobiosch, Viktor, 16. 10. 12, Polen. Diente in der deutschen Armee. Vermutlich Kriegsgefangener, wahrscheinlich in einem Lager in Deutschland.
Baryla, Stanislaw, 1911, Pole. Letzte Nachricht von Stade/Elbe, P.O.W. 1. Batl. Schwarzenberg, vermutlich in! Deutschland.
Andrzejewski, Konrad, Pole. In die deutsche Armee eingereiht (1943), vermutlich in Deutschland.
Pasternak, Mazimilijan, 18. 3. 26 in Swietochlowice bei Katowice, Pole, in der deutschen Armee, 5. Komp, früheres Ausbildungsbatl. 318 (8), Glatz, Schlesien.
V i s o t s k a, Olga, 12. 7. 32 in Urachi vil- lage Slonim, Polen, am 5. 7. 44. durch] die Deutschen deportiert. Seither ohne! Nachricht. Letzte Adresse in Polen: Ge-' meinde Urachi, Bezirk Deviatsotska, Nowogroudsky Uezd Slonim.
W o j e w o d z k i, Gzeslaw, Mai 23 ini Szudkow, Pole, 1943 nach Deutschland' deportiert, letzte Adresse: Herne in! Westf. Wirl Kohle, Rottstr. 3.
und Stelle enthäutet werden. Die Häute! müssen in durchgesalzenem oder lufttrockenem Zustand verwertet werden. 1 In Zweifelsfällen hat sich das Bürger^ meisteramt mit dem beamteten Tierarzt auf kürzestem Wege in Verbindung zu ( setzen. Auch die Häute von totgeborenen und bald nach der Geburt gestorbenen oder getöteten Fohlen und Kälbern sind zu erfassen. Die Häute sind vom Tier-, besitzer an die Sammelstelle des Kreises- abzuliefern; die Bestätigung der Abliefe- 1 rang muß dem Bürgermeisteramt vorgelegt werden. Für die abgelieferten Tierhäute werden die bekannten Lederprämien gewährt. Die Tierbesitzer erhalten! sofort bei Ablieferung der Haut bzw. den Tierkörpern mit unbeschädigter Haut von der Häute-Sammelstelle bzw. von der Tierkörperbeseitigungsanstalt eine Prä- mien-Ledermarke. mit der sie beim Einzelhandel Leder kaufen können.
Calw, 3. September 1947
Landratsamt.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregistereintrag vom 11. Sept. 1947. A Nr. 373: bei der Firma, Ochner & Lnz. Sitz Neuenbürg (Wiirtt.):
Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.