außlagten oder zu erstattenden Sicbe- rungsbeträge gegen Vorlage von vor­geschriebenen Quittungen, aus denen sich Eingangsdatum, Anzahl und Gewicht der abgelieferten Papiersäcke, sowie der ver­auslagte oder zu erstattende Sicherungs­betrag ergeben muß.

6. Die Abrechnung der Sicherungs­gebühr kann ausnahmsweise mit dem Altpapierhändler direkt erfolgen, wenn dieser durch geeignete Unterlagen nach- weisen kann, daß die mit der Sicherungs­gebühr belasteten gebrauchten Papier­säcke mit Zustimmung oder auf Anwei­sung der Landesdirektion der Wirtschaft Landeswirtschaftsamt Referat Alt- und Abfallstoffe, Tübingen, nicht an Papiersack-Reinigungsbetriebe abgeliefert werden oder worden sind.

7. Der Anspruch des Ablieferers auf Bezahlung des Altpapierwertes der abge­lieferten Papiersäcke bleibt unberührt.

Artikel V

Papiersäcke für Export und Interzonenlieferurgen

1. Die Erhebung der Sicherungsgebühr unterbleibt bzw. sie wird rückvergütet, wenn der Lieferer von Waren, die in Papiersäcken verpackt werden, nach be­stem Wissen und Gewissen versichert, daß der Papiersack für die Verpackung von Exportwaren nach fremden Ländern bestimmt ist.

2. Diese Befreiung von der Erhebung der Sicherungsgebühr gilt nicht für Papiersäcke, die für die Verpackung von Waren im Interzonenverkehr bestimmt sind. Ebenso kann für Papiersäcke, die mit Waren aus einer anderen Zone in die franz. Zone gelangen und mit einer .Sicherungsgebühr belastet sind, die Rück­erstattung der Sicherungsbeträge nach dem gleichen, in dieser Reglung festgeleg­ten Verfahren erfolgen, jedoch höchstens bis zu einem Betrage von RM. 0.20 je Sack, vorausgesetzt, daß die Gegenseitig­keit in der anderen Zone verbürgt ist.

Artikel VI

Durchführungsbestimmungen und Einlösung von Pfandmar­ken gemäß früherer Anord­nungen

1. Mit der Durchführung vorstehender Reglung ist die Abrechnungsstelle ge­brauchter Papiersäcke, Baden-Baden, Langestraße 69, beauftragt.

2. Die Abrechnungsstelle für gebrauchte Papiersäcke ist ermächtigt, Pfandbeträge (Sicherungsgebühren), die nach den An­ordnungen des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel TV/43 vom 15. 11. 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 270 vom 18. 11. 1943) und IX/44 vom 13. 1. 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 10 vom 16. 1. 1945) erhoben, aber nicht mehr an die Verteilungsstelle für Säcke abgeführt ,worden sind, bzw. neuerdings auf Grund 'einer selbständigen Regelung von Betrie­

ben, die in Papiersäcken verpackte Ware liefern, erhoben worden sind, entgegenzu­nehmen und solche Pfandbeträge (Siche­rungsgebühren), die noch nicht zur Ein­lösung gelangt sind, nach Maßgabe der hiernach vorhandenen Mittel ganz oder teilweise solchen Forderungsberechtigten, die ihre gewerbliche Niederlassung in der franz. besetzten Zone haben, auszuzahlen.

3. Alle bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung erhobenen, noch nicht abge­führten Sicherungsgebühren und Pfand­beträge für gebrauchte Papiersäcke sind unverzüglich, spätestens aber bis zum 30. September 1947 an die Abrechnungs­stelle für gebrauchte Papiersäcke in Baden-Baden, Langestraße 69, abzufüh­ren.

4. Für Pfandmarken, die auf Grund der Anordnung IV/43 des Reichsbeauf­tragten für Verpackungsmittel noch im Verkehr sind, können Erstattungsanträge über einen anerkannten Papiersack-Rei­nigungsbetrieb oder einen Altpapierhänd­ler bis 30. September 1947 an die Abrech­nungsstelle für gebrauchte Papiersäcke gerichtet werden. Dem Erstattungsantrag ist der Nachweis über die Abgabe der entsprechenden Menge gebrauchter Pa­piersäcke beizufügen.

5. Bis zum gleichen Zeitpunkt über die gleichen Stellen können Anträge auf Er­stattung solcher Pfandbeträge (Siche­rungsgebühren) gestellt werden, die auf Grund der Anordnung IX/44 des Reichs­beauftragten für Verpackungsmittel erho­ben worden sind, wenn der Nachweis über die Abgabe der entsprechenden Menge gebrauchter Papiersäcke beigefügt und

An die Be

Die nachstehend aufgeführten Personen werden gesucht Jedermann, insbesondere alle verschleppten und umgesiedelten Per­sonen, die den Gesuchten in Lagern oder sonstwo begegnet sind oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung derselben führen können, Aus­kunft geben können, wird aufgefordert, dies sofort hierher zu melden.

Heinincx, Adrianus Marinus, 17. 4. 99, Holl. 1943 verhaftet und nach Vught überführt und im Sept. nach Oranien­burg-Sachsenhausen gebracht. Wurde dort im Okt. 44 gesehen.

B o u w e n s, Andreas Antonius Fransis- cus, 16. 11. 19 in La Haye, Holl. Im Juni 44 verhaftet und nach Schevenin­gen und Vught transportiert. Am 6. 9. 44 nach Oranienburg gebracht, wo er bei Heinkel arbeitete. Seither ohne Nach- , rieht.

Gradowski, Wojciech, 1931 in Wra- saw, Pol. Letzte Adresse: 208 585, M. Stammlager, Hohnstein.

Arendt, Jan, Pol., 4. 9. 21 in Bnin bei Wyrzysk. In die deutsche Armee ein-

nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage der Rechnung), daß die Säoke pfandbela­stet waren.

Artikel VII

Zulassung von Ausnahmen

Außer den bereits vorstehend erwähn­ten Ausnahmen kann die Landesdirektion der Wirtschaft Landeswirtschaftsamt Referat Alt- und Abfallstoffe, Tübingen, weitere Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

Artikel VIH Strafbestimm rng Jede Übertretung dieser Regelung wird nach der Rechtsanordnung über Wirt­schaftslenkung vom 15. 6.1946 (Amtsblatt; des Staatssekretariats für das franz. be­setzte Gebiet Württembergs und Hohen- zollerns vom 1. 7. 1946) mit Geldstrafen und mit Gefängnis oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft, soweit nicht höhere Strafen auf Grund der allgemeinen Strafgesetze verwirkt sind.

Artikel IX Inkrafttreten

Diese Regelung tritt am 1. August 1947 in Kraft.

Gleichzeitig kommen die Anordnungen VTII/44 des Reichsbeauftragten für Ver­packungsmittel über die Erfassung ge­brauchter Düngemittelsäcke v. 15. 6. 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 135 vom 16. 6. 1944) und IX/44 über die Erfassung gebrauchter Papiersäcke, vom 13. 1. 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 10 vom 16. 1. 1945) außer Anwendung.

Kreiswirtschaftsamt.

rölkerung!

gereiht. Wurde gefangen genommen. Wahrscheinlich in Deutschland. Nowak, Zdzislaw, 23. 6. 27 in Obra Kro- toszyn, Pole. In die deutsche Armee ein­gereiht. Letzte Adresse: Grenadier Z. N., Spandau-Ruhlen, Umschulungskompag­nie, Batl. 309.

Okrocinski, Jan, Pole. In die deutsche Armee eingereiht. Wurde gefangen ge­nommen. Wahrscheinlich in Deutsch­land.

Swierzy, Rufin, 13. 6. 21, Pole. Letzte Adresse: Feldpost-Nr. 23 283 E. Ver­mutlich in Deutschland.

Szhewior, Frank, Pole. Vermutlich in Deutschland.

Kostka, Aloizy, 27. 1. 07, Pole. In die deutsche Armee eingereiht am 26. 1. 44. Adresse: Soldat A. K., Schw. Art.-Ers.-, Abt. 44, Ohlau bei Wrockow, Fahr­batterie, Schalkaserne.

Landrateamt.

Herausgeber: Im Auftrag des Gouvernement Militaire de Calw Laodratsamt Calw, Verwaltung und Anzeigen* aonahme: Landratsamt'Calw t Abt. Bekanntmachungen. Drude: A. OeUchUgerscbe Buehdruckerei iu Calw

Das Landratsamt Kreis betrenungsstette iör die Opfer des Nationalsozialismus Calw veranstaltet am 14.9.1947 vormittags 11 Uhr im Volkstheater Calw (Kino) eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus. Die Feier wird umrahmt mit Musik, Ge­sang und Rezitation. Die Bevölkerung des Kreises Calw, insbe­sondere die vom Nationalsozialismus Verfolgten, sind hierzu herz­lich eingeladen.

Evangelische Gottesdienste in Calw

15. Sonntag n. Tr., 14.Sept 47, 8.15 Uhr Christenlehre (Söhne). 8.15 Uhr Friiligottesdienst (Dohmstreich). 9.30 Uhr Haupt­gottesdienst (Höltzel).

Mittwoch, 17. Sept., 8.30 Uhr Betstunde.

Donnerstag, 18. S$p4« 20Uhr Bihcfrtunde.

Ikstheater

b. Badischen Hof CALW

Vom 12.17. September Quax, der Bruchpilot Einer der besten Heinz Rühmaim- Filme, ein fröhliches Spiel junger Leute. Jugendfrei._

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