außlagten oder zu erstattenden Sicbe- rungsbeträge gegen Vorlage von vorgeschriebenen Quittungen, aus denen sich Eingangsdatum, Anzahl und Gewicht der abgelieferten Papiersäcke, sowie der verauslagte oder zu erstattende Sicherungsbetrag ergeben muß.
6. Die Abrechnung der Sicherungsgebühr kann ausnahmsweise mit dem Altpapierhändler direkt erfolgen, wenn dieser durch geeignete Unterlagen nach- weisen kann, daß die mit der Sicherungsgebühr belasteten gebrauchten Papiersäcke mit Zustimmung oder auf Anweisung der Landesdirektion der Wirtschaft — Landeswirtschaftsamt — Referat Alt- und Abfallstoffe, Tübingen, nicht an Papiersack-Reinigungsbetriebe abgeliefert werden oder worden sind.
7. Der Anspruch des Ablieferers auf Bezahlung des Altpapierwertes der abgelieferten Papiersäcke bleibt unberührt.
Artikel V
Papiersäcke für Export und Interzonenlieferurgen
1. Die Erhebung der Sicherungsgebühr unterbleibt bzw. sie wird rückvergütet, wenn der Lieferer von Waren, die in Papiersäcken verpackt werden, nach bestem Wissen und Gewissen versichert, daß der Papiersack für die Verpackung von Exportwaren nach fremden Ländern bestimmt ist.
2. Diese Befreiung von der Erhebung der Sicherungsgebühr gilt nicht für Papiersäcke, die für die Verpackung von Waren im Interzonenverkehr bestimmt sind. Ebenso kann für Papiersäcke, die mit Waren aus einer anderen Zone in die franz. Zone gelangen und mit einer .Sicherungsgebühr belastet sind, die Rückerstattung der Sicherungsbeträge nach dem gleichen, in dieser Reglung festgelegten Verfahren erfolgen, jedoch höchstens bis zu einem Betrage von RM. 0.20 je Sack, vorausgesetzt, daß die Gegenseitigkeit in der anderen Zone verbürgt ist.
Artikel VI
Durchführungsbestimmungen und Einlösung von Pfandmarken gemäß früherer Anordnungen
1. Mit der Durchführung vorstehender Reglung ist die Abrechnungsstelle gebrauchter Papiersäcke, Baden-Baden, Langestraße 69, beauftragt.
2. Die Abrechnungsstelle für gebrauchte Papiersäcke ist ermächtigt, Pfandbeträge (Sicherungsgebühren), die nach den Anordnungen des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel TV/43 vom 15. 11. 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 270 vom 18. 11. 1943) und IX/44 vom 13. 1. 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 10 vom 16. 1. 1945) erhoben, aber nicht mehr an die Verteilungsstelle für Säcke abgeführt ,worden sind, bzw. neuerdings auf Grund 'einer selbständigen Regelung von Betrie
ben, die in Papiersäcken verpackte Ware liefern, erhoben worden sind, entgegenzunehmen und solche Pfandbeträge (Sicherungsgebühren), die noch nicht zur Einlösung gelangt sind, nach Maßgabe der hiernach vorhandenen Mittel ganz oder teilweise solchen Forderungsberechtigten, die ihre gewerbliche Niederlassung in der franz. besetzten Zone haben, auszuzahlen.
3. Alle bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung erhobenen, noch nicht abgeführten Sicherungsgebühren und Pfandbeträge für gebrauchte Papiersäcke sind unverzüglich, spätestens aber bis zum 30. September 1947 an die Abrechnungsstelle für gebrauchte Papiersäcke in Baden-Baden, Langestraße 69, abzuführen.
4. Für Pfandmarken, die auf Grund der Anordnung IV/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel noch im Verkehr sind, können Erstattungsanträge über einen anerkannten Papiersack-Reinigungsbetrieb oder einen Altpapierhändler bis 30. September 1947 an die Abrechnungsstelle für gebrauchte Papiersäcke gerichtet werden. Dem Erstattungsantrag ist der Nachweis über die Abgabe der entsprechenden Menge gebrauchter Papiersäcke beizufügen.
5. Bis zum gleichen Zeitpunkt über die gleichen Stellen können Anträge auf Erstattung solcher Pfandbeträge (Sicherungsgebühren) gestellt werden, die auf Grund der Anordnung IX/44 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel erhoben worden sind, wenn der Nachweis über die Abgabe der entsprechenden Menge gebrauchter Papiersäcke beigefügt und
An die Be
Die nachstehend aufgeführten Personen werden gesucht Jedermann, insbesondere alle verschleppten und umgesiedelten Personen, die den Gesuchten in Lagern oder sonstwo begegnet sind oder über den Aufenthalt oder sonstige Tatsachen, die zur Ermittlung derselben führen können, Auskunft geben können, wird aufgefordert, dies sofort hierher zu melden.
Heinincx, Adrianus Marinus, 17. 4. 99, Holl. 1943 verhaftet und nach Vught überführt und im Sept. nach Oranienburg-Sachsenhausen gebracht. Wurde dort im Okt. 44 gesehen.
B o u w e n s, Andreas Antonius Fransis- cus, 16. 11. 19 in La Haye, Holl. Im Juni 44 verhaftet und nach Scheveningen und Vught transportiert. Am 6. 9. 44 nach Oranienburg gebracht, wo er bei Heinkel arbeitete. Seither ohne Nach- ,• rieht.
Gradowski, Wojciech, 1931 in Wra- saw, Pol. Letzte Adresse: 208 585, M. Stammlager, Hohnstein.
Arendt, Jan, Pol., 4. 9. 21 in Bnin bei Wyrzysk. In die deutsche Armee ein-
nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage der Rechnung), daß die Säoke pfandbelastet waren.
Artikel VII
Zulassung von Ausnahmen
Außer den bereits vorstehend erwähnten Ausnahmen kann die Landesdirektion der Wirtschaft — Landeswirtschaftsamt — Referat Alt- und Abfallstoffe, Tübingen, weitere Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.
Artikel VIH Strafbestimm rng Jede Übertretung dieser Regelung wird nach der Rechtsanordnung über Wirtschaftslenkung vom 15. 6.1946 (Amtsblatt; des Staatssekretariats für das franz. besetzte Gebiet Württembergs und Hohen- zollerns vom 1. 7. 1946) mit Geldstrafen und mit Gefängnis oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft, soweit nicht höhere Strafen auf Grund der allgemeinen Strafgesetze verwirkt sind.
Artikel IX Inkrafttreten
Diese Regelung tritt am 1. August 1947 in Kraft.
Gleichzeitig kommen die Anordnungen VTII/44 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über die Erfassung gebrauchter Düngemittelsäcke v. 15. 6. 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 135 vom 16. 6. 1944) und IX/44 über die Erfassung gebrauchter Papiersäcke, vom 13. 1. 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 10 vom 16. 1. 1945) außer Anwendung.
Kreiswirtschaftsamt.
rölkerung!
gereiht. Wurde gefangen genommen. Wahrscheinlich in Deutschland. Nowak, Zdzislaw, 23. 6. 27 in Obra Kro- toszyn, Pole. In die deutsche Armee eingereiht. Letzte Adresse: Grenadier Z. N., Spandau-Ruhlen, Umschulungskompagnie, Batl. 309.
Okrocinski, Jan, Pole. In die deutsche Armee eingereiht. Wurde gefangen genommen. Wahrscheinlich in Deutschland.
Swierzy, Rufin, 13. 6. 21, Pole. Letzte Adresse: Feldpost-Nr. 23 283 E. Vermutlich in Deutschland.
Szhewior, Frank, Pole. Vermutlich in Deutschland.
Kostka, Aloizy, 27. 1. 07, Pole. In die deutsche Armee eingereiht am 26. 1. 44. Adresse: Soldat A. K., Schw. Art.-Ers.-, Abt. 44, Ohlau bei Wrockow, Fahrbatterie, Schalkaserne.
Landrateamt.
Herausgeber: Im Auftrag des Gouvernement Militaire de Calw Laodratsamt Calw, Verwaltung und Anzeigen* aonahme: Landratsamt'Calw t Abt. Bekanntmachungen. Drude: A. OeUchUger’scbe Buehdruckerei iu Calw
Das Landratsamt — Kreis betrenungsstette iör die Opfer des Nationalsozialismus — Calw veranstaltet am 14.9.1947 vormittags 11 Uhr im Volkstheater Calw (Kino) eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus. Die Feier wird umrahmt mit Musik, Gesang und Rezitation. Die Bevölkerung des Kreises Calw, insbesondere die vom Nationalsozialismus Verfolgten, sind hierzu herzlich eingeladen.
Evangelische Gottesdienste in Calw
15. Sonntag n. Tr., 14.Sept 47, 8.15 Uhr Christenlehre (Söhne). 8.15 Uhr Friiligottesdienst (Dohmstreich). 9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Höltzel).
Mittwoch, 17. Sept., 8.30 Uhr Betstunde.
Donnerstag, 18. S$p4« 20Uhr Bihcfrtunde.
Ikstheater
b. Badischen Hof CALW
Vom 12.—17. September Quax, der Bruchpilot Einer der besten Heinz Rühmaim- Filme, ein fröhliches Spiel junger Leute. Jugendfrei._
Spendet für das
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